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Document 62004TJ0242

Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 1. Februar 2007.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen IAMA Consulting Srl.
Programm Esprit - Gemeinschaftsfinanzierung - In Anwendung einer Schiedsklausel erhobene Widerklage - Rückzahlung von Zuschüssen, die die Kommission zu viel ausbezahlt hat.
Rechtssache T-242/04.

Sammlung der Rechtsprechung 2007 II-00007*

ECLI identifier: ECLI:EU:T:2007:29





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 1. Februar 2007 – Kommission/IAMA Consulting

(Rechtssache T-242/04)

„Programm Esprit – Gemeinschaftsfinanzierung – In Anwendung einer Schiedsklausel erhobene Widerklage – Rückzahlung von Zuschüssen, die die Kommission zu viel ausbezahlt hat“

Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel (Art. 238 EG) (vgl. Randnrn. 21-23)

Gegenstand

Klage der Kommission auf Verurteilung der IAMA Consulting Srl zur Rückzahlung der Beträge, die die Kommission ihr zu Unrecht im Rahmen der Durchführung der Verträge Regis 22337 und Refiag 23200 des Gemeinschaftsprogramms Esprit ausbezahlt hat

Tenor

1.

Die IAMA Consulting Srl wird verurteilt, an die Kommission in Bezug auf den Vertrag Refiag 31 757 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 4,78530 Euro täglich ab 16. Mai 2004 bis zum Abschlusssaldo zu zahlen, wobei die zwischenzeitlich von IAMA gezahlten Beträge abzuziehen sind, und in Bezug auf den Vertrag Regis 164 345 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 24,76432 Euro täglich ab 16. Mai 2004 bis zum Abschlusssaldo, wobei die zwischenzeitlich von IAMA gezahlten Beträge abzuziehen sind.

2.

Die IAMA Consulting Srl trägt ihre eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten der Kommission.

3.

Die Kommission trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten.

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