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Document 62004TB0139

    Rechtssache T-139/04: Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 12. September 2008 — Stephens/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Zwischenurteil — Erledigung der Hauptsache)

    ABl. C 327 vom 20.12.2008, p. 24–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.12.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 327/24


    Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 12. September 2008 — Stephens/Kommission

    (Rechtssache T-139/04) (1)

    (Öffentlicher Dienst - Beamte - Zwischenurteil - Erledigung der Hauptsache)

    (2008/C 327/44)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: Kelvin William Stephens (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

    Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Krämer im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

    Gegenstand

    Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 14. April 2003 über die Änderung der Einstufung des Klägers in die Besoldungsgruppe, soweit sie vorsieht, dass er zum Zeitpunkt seiner Ernennung in die Besoldungsgruppe A 6, Dienstaltersstufe 1, eingestuft wird, soweit sie bestimmt, dass ihre finanziellen Auswirkungen ab dem 5. Oktober 1995 eintreten, und soweit sie die berufliche Laufbahn des Klägers in Bezug auf die Besoldungsgruppe nicht wiederhergestellt hat, und auf Aufhebung der Entscheidung, mit der die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen wurde, sowie auf Ersatz des infolgedessen erlittenen Schadens

    Tenor

    1.

    Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

    2.

    Die Kommission trägt die gesamten Kosten.


    (1)  ABl. C 168 vom 26.6.2004.


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