This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62003TO0030
Order of the Court of First Instance (Second Chamber, extended composition) of 23 April 2007. # Specialarbejderforbundet i Danmark (SID) v Commission of the European Communities. # State aid - Decision not to raise objections - Action for annulment - Admissibility - Concept of party concerned - Trade union. # Case T-30/03.
Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 23. April 2007.
Specialarbejderforbundet i Danmark (SID) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Staatliche Beihilfe - Entscheidung, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Begriff des Betroffenen - Gewerkschaft.
Rechtssache T-30/03.
Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 23. April 2007.
Specialarbejderforbundet i Danmark (SID) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Staatliche Beihilfe - Entscheidung, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Begriff des Betroffenen - Gewerkschaft.
Rechtssache T-30/03.
Sammlung der Rechtsprechung 2007 II-00034*
ECLI identifier: ECLI:EU:T:2007:111
Beschluss des Gerichts (Zweite erweiterte Kammer) vom 23. April 2007 – SID/Kommission
(Rechtssache T-30/03)
„Staatliche Beihilfe – Entscheidung, keine Einwände zu erheben – Nichtigkeitsklage – Zulässigkeit – Begriff des Betroffenen – Gewerkschaft“
Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 88 Abs. 2 und 3 EG und 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 21-42)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung C (2002) 4370 final der Kommission vom 13. November 2002, keine Einwände gegen die dänischen steuerlichen Maßnahmen zu erheben, die für die Seeleute auf den im dänischen internationalen Schiffsregister eingetragenen Schiffen gelten |
Tenor
1. |
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
2. |
Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die der Kommission. |
3. |
Jeder Beteiligte trägt seine eigenen Streithilfekosten. |