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Document 62003TO0030

    Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 23. April 2007.
    Specialarbejderforbundet i Danmark (SID) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
    Staatliche Beihilfe - Entscheidung, keine Einwände zu erheben - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Begriff des Betroffenen - Gewerkschaft.
    Rechtssache T-30/03.

    Sammlung der Rechtsprechung 2007 II-00034*

    ECLI identifier: ECLI:EU:T:2007:111





    Beschluss des Gerichts (Zweite erweiterte Kammer) vom 23. April 2007 – SID/Kommission

    (Rechtssache T-30/03)

    „Staatliche Beihilfe – Entscheidung, keine Einwände zu erheben – Nichtigkeitsklage – Zulässigkeit – Begriff des Betroffenen – Gewerkschaft“

    Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 88 Abs. 2 und 3 EG und 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 21-42)

    Gegenstand

    Nichtigerklärung der Entscheidung C (2002) 4370 final der Kommission vom 13. November 2002, keine Einwände gegen die dänischen steuerlichen Maßnahmen zu erheben, die für die Seeleute auf den im dänischen internationalen Schiffsregister eingetragenen Schiffen gelten

    Tenor

    1.

    Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

    2.

    Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die der Kommission.

    3.

    Jeder Beteiligte trägt seine eigenen Streithilfekosten.

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