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Document 62002CJ0262
Judgment of the Court (Grand Chamber) of 13 July 2004.#Commission of the European Communities v French Republic.#Failure by a Member State to fulfil its obligations - Article 59 of the EC Treaty (now, after amendment, Article 49 EC) - Television broadcasting - Advertising - National measure prohibiting television advertising for alcoholic beverages marketed in that State, in the case of indirect television advertising resulting from the appearance on screen of hoardings visible during the retransmission of certain sporting events - "Loi Evin'.#Case C-262/02.
Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 13. Juli 2004.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) - Fernsehen - Werbung - Nationale Maßnahme, die die Fernsehwerbung für im Inland vertriebene alkoholische Getränke verbietet, soweit es sich dabei um indirekte Fernsehwerbung in der Form handelt, dass während der Übertragung bestimmter Sportveranstaltungen Werbetafeln auf dem Bildschirm zu sehen sind - 'Loi Evin'.
Rechtssache C-262/02.
Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 13. Juli 2004.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) - Fernsehen - Werbung - Nationale Maßnahme, die die Fernsehwerbung für im Inland vertriebene alkoholische Getränke verbietet, soweit es sich dabei um indirekte Fernsehwerbung in der Form handelt, dass während der Übertragung bestimmter Sportveranstaltungen Werbetafeln auf dem Bildschirm zu sehen sind - 'Loi Evin'.
Rechtssache C-262/02.
Sammlung der Rechtsprechung 2004 I-06569
ECLI identifier: ECLI:EU:C:2004:431
«Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) – Fernsehen – Werbung – Nationale Maßnahme, die die Fernsehwerbung für im Inland vertriebene alkoholische Getränke verbietet, soweit es sich dabei um indirekte Fernsehwerbung in der Form handelt, dass während der Übertragung bestimmter Sportveranstaltungen Werbetafeln auf dem Bildschirm zu sehen sind – ‚Loi Evin‘»
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(EG-Vertrag, Artikel 56 Absatz 1 und 59 [nach Änderung jetzt Artikel 46 Absatz 1 EG und 49 EG])
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Große Kammer)
13. Juli 2004(1)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) – Fernsehen – Werbung – Nationale Maßnahme, die die Fernsehwerbung für im Inland vertriebene alkoholische Getränke verbietet, soweit es sich dabei um indirekte Fernsehwerbung in der Form handelt, dass während der Übertragung bestimmter Sportveranstaltungen Werbetafeln auf dem Bildschirm zu sehen sind – ‚Loi Evin‘“
In der Rechtssache C-262/02 Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch H. van Lier als Bevollmächtigten, Zustellungsanschrift in Luxemburg,Klägerin,
unterstützt durchVereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, vertreten durch K. Manji als Bevollmächtigten im Beistand von K. Beal, Barrister,Streithelfer,
gegen
Französische Republik, vertreten durch G. de Bergues und R. Loosli-Surrans als Bevollmächtigte,Beklagte,
wegen Feststellung, dass die Französische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) verstoßen hat, indem sie die Fernsehübertragung in Frankreich von in anderen Mitgliedstaaten stattfindenden Sportveranstaltungen durch französische Fernsehanstalten von der vorherigen Entfernung der Werbung für alkoholische Getränke abhängig gemacht hat, erlässtDER GERICHTSHOF (Große Kammer),
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 11. März 2004,
folgendes
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Große Kammer)
für Recht erkannt und entschieden:
Skouris |
Jann |
Rosas |
Gulmann |
Puissochet |
Cunha Rodrigues |
Schintgen |
von Bahr |
Silva de Lapuerta |
Der Kanzler |
Der Präsident |
R. Grass |
V. Skouris |