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Document 62000TA0308
Case T-308/00 RENV: Judgment of the General Court of 22 January 2013 — Salzgitter AG v European Commission (State aid — Steel industry — Tax incentives for the development of the border zone between the former German Democratic Republic and the former Czechoslovak Socialist Republic — Non-notified aid — Decision declaring the aid incompatible with the common market — Recovery — Delay — Legal certainty — Calculation of the aid to be repaid — Aid falling within the scope of the ECSC Treaty — Investments for the protection of the environment — Discount rate)
Rechtssache T-308/00 RENV: Urteil des Gerichts vom 22. Januar 2013 — Salzgitter/Kommission (Staatliche Beihilfen — Stahlindustrie — Steuerliche Anreize, die zur Entwicklung des Gebiets entlang der Grenze zur ehemaligen DDR und zur ehemaligen Tschechoslowakischen Republik beitragen sollten — Nicht angemeldete Beihilfen — Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird — Rückforderung — Verspätung — Rechtssicherheit — Berechnung der zurückzuerstattenden Beihilfen — Beihilfen, die unter den EGKS-Vertrag fallen — Investitionen zum Schutz der Umwelt — Abzinsungssatz)
Rechtssache T-308/00 RENV: Urteil des Gerichts vom 22. Januar 2013 — Salzgitter/Kommission (Staatliche Beihilfen — Stahlindustrie — Steuerliche Anreize, die zur Entwicklung des Gebiets entlang der Grenze zur ehemaligen DDR und zur ehemaligen Tschechoslowakischen Republik beitragen sollten — Nicht angemeldete Beihilfen — Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird — Rückforderung — Verspätung — Rechtssicherheit — Berechnung der zurückzuerstattenden Beihilfen — Beihilfen, die unter den EGKS-Vertrag fallen — Investitionen zum Schutz der Umwelt — Abzinsungssatz)
ABl. C 63 vom 2.3.2013, p. 17–17
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.3.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 63/17 |
Urteil des Gerichts vom 22. Januar 2013 — Salzgitter/Kommission
(Rechtssache T-308/00 RENV) (1)
(Staatliche Beihilfen - Stahlindustrie - Steuerliche Anreize, die zur Entwicklung des Gebiets entlang der Grenze zur ehemaligen DDR und zur ehemaligen Tschechoslowakischen Republik beitragen sollten - Nicht angemeldete Beihilfen - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Rückforderung - Verspätung - Rechtssicherheit - Berechnung der zurückzuerstattenden Beihilfen - Beihilfen, die unter den EGKS-Vertrag fallen - Investitionen zum Schutz der Umwelt - Abzinsungssatz)
2013/C 63/32
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Salzgitter AG (Salzgitter, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Sedemund und T. Lübbig)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst V. Kreuschitz und M. Niejahr, dann V. Kreuschitz und T. Maxian Rusche)
Streithelferin zur Unterstützung der Klägerin: Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: M. Lumma und A. Wiedmann im Beistand von Rechtsanwalt U. Karpenstein)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2000/797/EGKS der Kommission vom 28. Juni 2000 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten von Salzgitter AG, Preussag Stahl AG und den Tochtergesellschaften der Eisen- und Stahlindustrie des Konzerns, nunmehr Salzgitter AG — Stahl und Technologie (SAG), gewährt hat (ABl. L 323, S. 5)
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Salzgitter AG trägt ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission vor dem Gericht und vor dem Gerichtshof entstandenen Kosten. |
3. |
Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen vor dem Gericht und vor dem Gerichtshof angefallenen Kosten. |
(1) ABl. C 335 vom 25.11.2000.