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Document 62000CJ0024
Judgment of the Court (Sixth Chamber) of 5 February 2004.#Commission of the European Communities v French Republic.#Failure of a Member State to fulfil obligations - Articles 30 and 36 of the EC Treaty (now, after amendment, Articles 28 EC and 30 EC) - National legislation exhaustively listing the nutrients which may be added to foodstuffs - Measure having equivalent effect - Justification - Public health - Consumer protection - Proportionality.#Case C-24/00.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 5. Februar 2004.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30 und 36 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG) - Nationale Regelung, in der die Nährstoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen, abschließend aufgeführt sind - Maßnahme gleicher Wirkung - Rechtfertigung - Gesundheit der Bevölkerung - Verbraucherschutz - Verhältnismäßigkeit.
Rechtssache C-24/00.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 5. Februar 2004.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30 und 36 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG) - Nationale Regelung, in der die Nährstoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen, abschließend aufgeführt sind - Maßnahme gleicher Wirkung - Rechtfertigung - Gesundheit der Bevölkerung - Verbraucherschutz - Verhältnismäßigkeit.
Rechtssache C-24/00.
Sammlung der Rechtsprechung 2004 I-01277
ECLI identifier: ECLI:EU:C:2004:70
«Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Artikel 30 und 36 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG) – Nationale Regelung, in der die Nährstoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen, abschließend aufgeführt sind – Maßnahmen gleicher Wirkung – Rechtfertigung – Gesundheit der Bevölkerung – Verbraucherschutz – Verhältnismäßigkeit»
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(Artikel 30 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 28 EG])
(Artikel 30 und 36 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG])
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Sechste Kammer)
5. Februar 2004(1)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Artikel 30 und 36 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG) – Nationale Regelung, in der die Nährstoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen, abschließend aufgeführt sind – Maßnahme gleicher Wirkung – Rechtfertigung – Gesundheit der Bevölkerung – Verbraucherschutz – Verhältnismäßigkeit“
In der Rechtssache C-24/00 Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch R. B. Wainwright und O. Couvert-Castéra als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,Klägerin,
gegen
Französische Republik, zunächst vertreten durch R. Abraham und R. Loosli-Surrans, dann durch J.-F. Dobelle und R. Loosli-Surrans als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,Beklagte,
wegen Feststellung, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) verstoßen hat, dass sieDER GERICHTSHOF (Sechste Kammer),,
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 26. Juni 2001,
erlässt
...“
Im Übrigen ist die Klage abzuweisen.
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer)
für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) verstoßen, dass sie
Skouris |
Gulmann |
Cunha Rodrigues |
Schintgen |
Macken |
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Der Kanzler |
Der Präsident |
R. Grass |
V. Skouris |