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Document 61998CO0376
Order of the Court of 3 April 2000. # Federal Republic of Germany v European Parliament and Council of the European Union. # Removal of documents. # Case C-376/98.
Beschluss des Gerichtshofes vom 3. April 2000.
Bundesrepublik Deutschland gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union.
Nichtberücksichtigung von Dokumenten.
Rechtssache C-376/98.
Beschluss des Gerichtshofes vom 3. April 2000.
Bundesrepublik Deutschland gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union.
Nichtberücksichtigung von Dokumenten.
Rechtssache C-376/98.
Sammlung der Rechtsprechung 2000 I-02247
ECLI identifier: ECLI:EU:C:2000:181
Beschluss des Gerichtshofes vom 3. April 2000. - Bundesrepublik Deutschland gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. - Nichtberücksichtigung von Dokumenten. - Rechtssache C-376/98.
Sammlung der Rechtsprechung 2000 Seite I-02247
Verfahren - Weitergabe eigener Schriftsätze durch eine Partei an Dritte - Zulässigkeit - Grenzen
$$In den Verfahren vor den Gemeinschaftsgerichten gibt es weder einen Grundsatz noch eine Vorschrift, wonach es den Parteien eines Verfahrens erlaubt oder untersagt wäre, ihre eigenen Schriftsätze Dritten zugänglich zu machen. Abgesehen von Ausnahmefällen, in denen die Verbreitung eines Schriftstücks die ordnungsgemäße Rechtspflege beeinträchtigen könnte, steht es den Parteien grundsätzlich frei, ihre eigenen Schriftsätze Dritten zugänglich zu machen. (vgl. Randnr. 10)