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Document 61997TO0163
Order of the Court of First Instance (Third Chamber) of 16 November 1998. # Nederlandse Antillen v Council of the European Union and Commission of the European Communities. # Disjoinder - Suspension - Declining of jurisdiction. # Joined cases T-163/97 and T-179/97.
Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Dritte Kammer) vom 16. November 1998.
Nederlandse Antillen gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Aufhebung der Verbindung - Aussetzung - Abgabeentscheidung.
Verbundene Rechtssachen T-163/97 und T-179/97.
Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Dritte Kammer) vom 16. November 1998.
Nederlandse Antillen gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Aufhebung der Verbindung - Aussetzung - Abgabeentscheidung.
Verbundene Rechtssachen T-163/97 und T-179/97.
Sammlung der Rechtsprechung 1998 II-04123
ECLI identifier: ECLI:EU:T:1998:260
Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Dritte Kammer) vom 16. November 1998. - Nederlandse Antillen gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Aufhebung der Verbindung - Aussetzung - Abgabeentscheidung. - Verbundene Rechtssachen T-163/97 und T-179/97.
Sammlung der Rechtsprechung 1998 Seite II-04123
Verfahren - Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Gerichtshof und dem Gericht erster Instanz - Beim Gericht anhängige Klage einer natürlichen oder juristischen Person nach Artikel 173 Absatz 4 des Vertrages zum einen und Artikel 178 des Vertrages zum anderen, die die Einführung von Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr im ersten Fall durch die Kommission und im zweiten Fall durch die Kommission und den Rat betrifft - Ebenfalls beim Gericht anhängige Klage derselben Person nach Artikel 173 Absatz 4 des Vertrages, die die Einführung dieser Maßnahmen durch den Rat betrifft - Verbindung der beiden Rechtssachen - Beim Gerichtshof anhängige Klage eines Mitgliedstaats auf Nichtigerklärung des Rechtsakts des Rates - Im Hinblick auf eine geordnete Rechtspflege bestehendes Interesse an der Berücksichtigung des Vorbringens der natürlichen oder juristischen Person durch den Gerichtshof - Aufhebung der Verbindung der beiden beim Gericht anhängigen Rechtssachen - Abgabe der zweiten Rechtssache durch das Gericht - Aussetzung des Verfahrens beim Gericht in der ersten Rechtssache
(EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 47 Absatz 3; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 50)