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Document 61988CC0344

Schlussanträge des Generalanwalts Mischo vom 11. Januar 1990.
Erich Wittmann GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Nürnberg-Fürth.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Finanzgericht München - Deutschland.
Gemeinsamer Zolltarif - Ohrlochstechgeräte und Ohrstecker.
Rechtssache C-344/88.

Sammlung der Rechtsprechung 1990 I-01505

ECLI identifier: ECLI:EU:C:1990:9

61988C0344

Schlussanträge des Generalanwalts Mischo vom 11. Januar 1990. - ERICH W. WITTMANN GMBH & CO KG GEGEN HAUPTZOLLAMT NUERNBERG-FUERTH. - ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG: FINANZGERICHT MUENCHEN - DEUTSCHLAND. - GEMEINSAMER ZOLLTARIF - OHRLOCHSTECHGERAETE UND OHRSTECKER. - RECHTSSACHE 344/88.

Sammlung der Rechtsprechung 1990 Seite I-01505
Pub.RJ Seite Pub somm


Schlußanträge des Generalanwalts


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Generalanwalt Jean Mischo hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 11 . Januar 1990 vorgetragen (*). Er hat vorgeschlagen, die beiden folgenden Antworten auf die Fragen des Finanzgerichts München zu geben :

1)Die Tarifnummer 71.16 des Gemeinsamen Zolltarifs erfasste schon vor dem Erlaß der Verordnung Nr . 3558/81 der Kommission vom 8 . Dezember 1981 Ohrenstifte der in dieser Verordnung bezeichneten Art .

2)Die Tarifstelle 84.59 E II erfasst die Pistolen, die das Ohrläppchen durchstechen und dabei den Gegenstand anbringen sollen, auf den sich die Antwort auf die erste Frage bezieht .

(*) Originalsprache : Französisch .

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