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Document 52024XC01755
Announcement pursuant to Article 13 of Directive 2001/24/EC of the European Parliament and of the Council on the reorganisation and winding up of credit institutions concerning insolvency proceedings against Baltic International Bank SE [insolvent Latvian credit institution]
Bekanntmachung des Insolvenzverfahrens gegen Baltic International Bank SE [insolventes lettisches Kreditinstitut] gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten
Bekanntmachung des Insolvenzverfahrens gegen Baltic International Bank SE [insolventes lettisches Kreditinstitut] gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten
PUB/2024/72
ABl. C, C/2024/1755, 23.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1755/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Amtsblatt |
DE Serie C |
C/2024/1755 |
23.2.2024 |
Bekanntmachung des Insolvenzverfahrens gegen Baltic International Bank SE [insolventes lettisches Kreditinstitut] gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten
(C/2024/1755)
Mit Entscheidung des lettischen Fachgerichts für Wirtschaftsangelegenheiten vom 24. Januar 2024 in der Zivilsache Nr. C75007524 wurde Baltic International Bank SE, Registernummer 40003127883, mit Wirkung vom 24. Januar 2024 für zahlungsunfähig erklärt.
Zur Insolvenzverwalterin in der Sache Baltic International Bank SE wurde Linda Sniega-Svilāne bestellt. Kontaktadresse: Grēcinieku iela 6, Riga, LV-1050, Tel. +371 67000444 (werktags von 09.00 bis 17.00 Uhr), E-Mail-Adresse: info@bib.eu
Forderungen von Gläubigern und weiteren Personen sowie andere Forderungen gegen die insolvente Baltic International Bank SE sind innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt „Latvijas Vēstnesis“ bei der Verwalterin einzureichen.
Nach Artikel 1396 des lettischen Gesetzes über Kreditinstitute müssen Gläubiger, die ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gegen ein Kreditinstitut angemeldet haben, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen dieses Kreditinstitut ihre Forderungen in Höhe des im Liquidationsverfahren gegen dieses Institut geforderten Betrags nicht erneut anmelden.
Damit eine von einem Gläubiger angemeldete Forderung anerkannt und in die Liste aller Geldforderungen gegenüber der insolventen Baltic International Bank SE aufgenommen werden kann, müssen Gläubiger, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, folgende Unterlagen einreichen:
1) |
eine gemäß den Gesetzesvorgaben der Republik Lettland erstellte und formatierte Gläubigerforderung (es wird empfohlen, die Vorlage auf der Website www.bib.eu zu verwenden) als rechtsverbindliches Dokument, das folgende Angaben enthält:
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2) |
Belege zum Nachweis der Mittelherkunft, |
3) |
Belege, aus denen die Inhaberschaft des in der Forderungsanmeldung angegebenen Bankkontos, auf das der Betrag überwiesen werden soll, hervorgeht, |
4) |
eine Kopie eines in Lettland gültigen Ausweisdokuments, |
5) |
Vollmacht, sofern die Forderung des Gläubigers von einer anderen Person in dessen Namen geltend gemacht wird. |
Damit eine von einem Gläubiger angemeldete Forderung anerkannt und in die Liste aller Geldforderungen gegenüber der insolventen Baltic International Bank SE aufgenommen werden kann, müssen Gläubiger, bei denen es sich um juristische Personen handelt, folgende Unterlagen einreichen:
1) |
eine gemäß den Gesetzesvorgaben der Republik Lettland erstellte und formatierte Gläubigerforderung (es wird empfohlen, die Vorlage auf der Website www.bib.eu zu verwenden) als rechtsverbindliches Dokument, das folgende Angaben enthält:
|
2) |
Belege zum Nachweis der Mittelherkunft, |
3) |
Belege über die derzeitige Zusammensetzung der Aktionäre/Gesellschafter und wirtschaftlichen Eigentümer, |
4) |
Belege, aus denen die Inhaberschaft des in der Forderungsanmeldung angegebenen Bankkontos, auf das der Betrag überwiesen werden soll, hervorgeht, |
5) |
Kopie eines in Lettland gültigen Ausweisdokuments der Person, die die Forderung des Gläubigers in dessen Namen geltend macht, und eines Belegs für das Vertretungsrecht bzw. die Vollmacht, |
6) |
wenn der Gläubiger nicht in Lettland ansässig ist, die Kopie einer spätestens 30 Tage vor ihrer Vorlage ausgestellten Bescheinigung über die Ordnungsmäßigkeit (Certificate of Good Standing), |
7) |
wenn der Gläubiger nicht in Lettland ansässig ist, die Kopie einer spätestens 30 Tage vor ihrer Vorlage ausgestellten Bescheinigung über die Funktionsträger (Certificate of Incumbency), |
8) |
wenn der Gläubiger als Kleinstunternehmen oder kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Ziffer 32 des Gesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen anerkannt werden kann, Belege für den entsprechenden Status, |
9) |
wenn der Gläubiger als Rechtsgestaltung im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Ziffer 8 des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismus und Proliferationsfinanzierung anerkannt werden kann, Belege für diesen Status sowie Unterlagen zum Zweck, der Struktur und den Governance-Regelungen der Rechtsgestaltung, einschließlich des wirtschaftlichen Eigentümers oder der Person, in deren Interesse die Rechtsgestaltung gegründet wurde oder betrieben wird. |
Alle einzureichenden Unterlagen müssen in lettischer Sprache abgefasst sein oder zusammen mit einer notariell beglaubigten Übersetzung ins Lettische eingereicht werden. Vorbehaltlich des Haager Übereinkommens von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation sind dem Antrag des Gläubigers die Originale oder notariell beglaubigten Abschriften der Schriftstücke beizufügen.
Werden der Forderungsanmeldung des Gläubigers abgeleitete Dokumente beigefügt, kann die Verwalterin die Vorlage der Originaldokumente verlangen und der Gläubiger ist zur Vorlage derselben verpflichtet. Ferner ist die Verwalterin dazu berechtigt, weitere Unterlagen oder davon abgeleitete Dokumente anzufordern, sofern diese für eine Entscheidung über die Forderung des Gläubigers erforderlich sind.
Die Unterlagen können der Verwalterin auf folgende Weise übermittelt werden:
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per E-Mail als elektronisches Dokument mit einer sicheren elektronischen Signatur und einem Zeitstempel gemäß dem lettischen Gesetz über elektronische Dokumente an: maksatnespeja@bib.eu |
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per Einschreiben an: Grēcinieku iela 6, Riga, LV-1050, Tel.: |
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persönliche Abgabe an der Adresse Grēcinieku ielā 6, Riga, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1755/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)