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Document 52024XC00898

    Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

    PUB/2023/1589

    ABl. C, C/2024/898, 17.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/898/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/898/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Serie C


    C/2024/898

    17.1.2024

    Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

    (C/2024/898)

    Die Veröffentlichung der vorliegenden Mitteilung erfolgt gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1).

    MITTEILUNG DER GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG

    „Limburg“

    PGI-NL-A0961-AM06

    Datum der Mitteilung: 17.10.2023

    BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG

    Beschreibung der Änderung und Begründung

    Mit dieser Änderung werden die in der Produktspezifikation und im Einzigen Dokument aufgeführten zugelassenen Rebsorten für die g. g. A. Limburg geändert, und es handelt sich um eine Aktualisierung aufgrund der Praxis.

    Beschreibung und Änderungsgründe

    Beschreibung:

    In das Verzeichnis der für diese g. g. A. zugelassenen Sorten wurden 7 Sorten aufgenommen, und zwar:

     

    Pinot Grigio

     

    Accent N

     

    Allegro N

     

    Bolero N

     

    Saphira N

     

    Divicio N

     

    Divona B

    Begründung: Es werden neue Rebsorten entwickelt, die nach einer langen Entwicklungsphase und ausführlichen Zulassungsverfahren bei Zulassung in die OIV-Sortenliste aufgenommen werden. Wenn diese Sorten in die OIV-Sortenliste aufgenommen werden, können sie auch für eine Aufnahme in die Liste der für diese g. g. A. zugelassenen Sorten infrage kommen.

    Bei dieser Änderung handelt es sich um eine Standardänderung, da sie weder den Namen der g. g. A. noch die Erzeugniskategorie, den Zusammenhang oder die Vermarktungsbeschränkungen betrifft.

    EINZIGES DOKUMENT

    1.   Name(n)

    „Limburg“

    2.   Art der geografischen Angabe

    g. g. A. – geschützte geografische Angabe

    3.   Kategorien von Weinbauerzeugnissen

    1.

    Wein

    4.

    Schaumwein

    5.

    Qualitätsschaumwein

    8.

    Perlwein

    9.

    Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

    4.   Beschreibung des Weins/der Weine

    1.   Weinkategorie 1: Wein

    KURZBESCHREIBUNG

    Organoleptische Eigenschaften:

    Die Weißweine sind frisch und sehr fruchtig, mit grünen und hauptsächlich tropischen Noten.

    Die Rotweine sind durch schwarze Früchte gekennzeichnet und vollmundig.

    Analysemerkmale:

    Folgende Merkmale werden anhand der geltenden Begriffsbestimmungen in den EU-Verordnungen/niederländischen Ministerialverordnungen beschrieben:

    Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure

    Höchstgehalt an Schwefeldioxid

    Maximale Anreicherung, Entsäuerung und – vorbehaltlich der Genehmigung – Säuerung

    Allgemeine Analysemerkmale

    Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol):

     

    Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

    6,5

    Mindestgesamtsäure

    59,85 Milliäquivalent je Liter

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent je Liter)

     

    Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l):

     

    2.   Weinkategorie 4: Schaumwein

    KURZBESCHREIBUNG

    Organoleptische Eigenschaften:

    Die Weißweine sind frisch und sehr fruchtig, mit grünen und hauptsächlich tropischen Noten.

    Die Rotweine sind durch schwarze Früchte gekennzeichnet und vollmundig.

    Analysemerkmale:

    Folgende Merkmale werden anhand der geltenden Begriffsbestimmungen in den EU-Verordnungen/niederländischen Ministerialverordnungen beschrieben:

    Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure

    Höchstgehalt an Schwefeldioxid

    Maximale Anreicherung, Entsäuerung und – vorbehaltlich der Genehmigung – Säuerung

    Allgemeine Analysemerkmale

    Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol):

     

    Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

    6,5

    Mindestgesamtsäure

    59,85 Milliäquivalent je Liter

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent je Liter)

     

    Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l):

     

    3.   Weinkategorie 5: Qualitätsschaumwein

    KURZBESCHREIBUNG

    Organoleptische Eigenschaften:

    Die Weißweine sind frisch und sehr fruchtig, mit grünen und hauptsächlich tropischen Noten.

    Die Rotweine sind durch schwarze Früchte gekennzeichnet und vollmundig.

    Analysemerkmale:

    Folgende Merkmale werden anhand der geltenden Begriffsbestimmungen in den EU-Verordnungen/niederländischen Ministerialverordnungen beschrieben:

    Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure

    Höchstgehalt an Schwefeldioxid

    Maximale Anreicherung, Entsäuerung und – vorbehaltlich der Genehmigung – Säuerung

    Allgemeine Analysemerkmale

    Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol):

     

    Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

    6,5

    Mindestgesamtsäure

    59,85 Milliäquivalent je Liter

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent je Liter)

     

    Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l):

     

    4.   Weinkategorie 8: Perlwein

    KURZBESCHREIBUNG

    Organoleptische Eigenschaften:

    Die Weißweine sind frisch und sehr fruchtig, mit grünen und hauptsächlich tropischen Noten.

    Die Rotweine sind durch schwarze Früchte gekennzeichnet und vollmundig.

    Analysemerkmale:

    Folgende Merkmale werden anhand der geltenden Begriffsbestimmungen in den EU-Verordnungen/niederländischen Ministerialverordnungen beschrieben:

    Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure

    Höchstgehalt an Schwefeldioxid

    Maximale Anreicherung, Entsäuerung und – vorbehaltlich der Genehmigung – Säuerung

    Allgemeine Analysemerkmale

    Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol):

     

    Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

    6,5

    Mindestgesamtsäure

    59,85 Milliäquivalent je Liter

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent je Liter)

     

    Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l):

     

    5.   Weinkategorie 9: Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

    KURZBESCHREIBUNG

    Organoleptische Eigenschaften:

    Die Weißweine sind frisch und sehr fruchtig, mit grünen und hauptsächlich tropischen Noten.

    Die Rotweine sind durch schwarze Früchte gekennzeichnet und vollmundig.

    Analysemerkmale:

    Folgende Merkmale werden anhand der geltenden Begriffsbestimmungen in den EU-Verordnungen/niederländischen Ministerialverordnungen beschrieben:

    Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure

    Höchstgehalt an Schwefeldioxid

    Maximale Anreicherung, Entsäuerung und – vorbehaltlich der Genehmigung – Säuerung

    Allgemeine Analysemerkmale

    Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol):

     

    Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

    6,5

    Mindestgesamtsäure

    59,85 Milliäquivalent je Liter

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent je Liter)

     

    Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l):

     

    5.   Weinbereitungsverfahren

    5.1.   Spezifische önologische Verfahren

    Weiß = > Ernte, Sortieren, Pressen, Vorklärung, Gärung, Klärung / Reifung, Abfüllung

    ROT = > Ernte, Sortieren, Einmaischen / Entstielen, Schalengärung, Pressen, Milchsäuregärung, Klärung / Reifung, Abfüllung

    5.2.   Höchsterträge

    1.

    Weiße Trauben

    100 Hektoliter pro Hektar

    2.

    Rote Trauben

    85 Hektoliter je Hektar

    3.

    Dornfelder Trauben

    100 Hektoliter pro Hektar

    6.   Abgegrenztes geografisches gebiet

    Provinz Limburg, abgegrenzt durch die in der Verfassung festgelegten Provinzgrenzen.

    7.   Keltertraubensorte(n)

     

    Accent N

     

    Acolon

     

    Allegro N

     

    Auxerrois B

     

    Bacchus B

     

    Baco noir

     

    Baron N

     

    Bianca B

     

    Birstaler Muskat

     

    Bolero N

     

    Bronner B

     

    Cabaret Noir N (VB-91-26-4)

     

    Cabernet Blanc B (VB-91-26-1)

     

    Cabernet Cantor N

     

    Cabernet Carbon N

     

    Cabernet Carol N

     

    Cabernet Cortis

     

    Cabernet Cubin

     

    Cabernet Dorio

     

    Cabernet Dorsa

     

    Cabernet Franc N

     

    Cabernet Jura

     

    Cabernet Mitos

     

    Cabernet Sauvignon

     

    Cabertin N (VB-91-26-17)

     

    Calandro N

     

    Calardis Blanc B

     

    Carmenere

     

    Chardonnay B

     

    Dakapo

     

    Divicio N

     

    Divona B

     

    Domina N

     

    Dornfelder N

     

    Dunkelfelder N

     

    Excelsior

     

    Faber B

     

    Felicia B

     

    Florental N

     

    Frühburgunder N

     

    Gamaret N

     

    Gamay N

     

    Gewürztraminer Rs

     

    Golubok N

     

    Hegel

     

    Helios

     

    Hibernal B

     

    Huxelrebe B

     

    Hölder B

     

    Johanniter B

     

    Juwel B

     

    Kerner B

     

    Kernling B

     

    Land N

     

    Laurot N

     

    Léon Millot N

     

    Maréchal Foch N

     

    Melody

     

    Merlot

     

    Merzling B

     

    Meunier N

     

    Monarch

     

    Morio Muscat B

     

    Muscaris B

     

    Muskat Blanc

     

    Muskat Blau

     

    Müller-Thurgau B

     

    Orion B

     

    Ortega B

     

    Palatina

     

    Phoenix B

     

    Pinot Grigio

     

    Pinot Gris G

     

    Pinot blanc B

     

    Pinot noir N

     

    Pinotin N

     

    Plantet N

     

    Polo Muscat B

     

    Portugieser N

     

    Prior N

     

    Rayon d'or B

     

    Reberger

     

    Regent N

     

    Reichensteiner B

     

    Riesling B

     

    Rinot B

     

    Rondo N

     

    Roter Elbling Rs

     

    Ruländer G

     

    Saphira N

     

    Satin Noir N (VB-91-26-29)

     

    Sauvignac B (Cal 6-04)

     

    Sauvignon Blanc B

     

    Sauvignon Soyhieres B (VB-32-7)

     

    Sauvitage B

     

    Scheurebe B

     

    Schönburger Rs

     

    Seyval B

     

    Siegerrebe Rs

     

    Silcher B

     

    Sirius

     

    Solaris

     

    Souvignier Gris

     

    St. Laurent

     

    Staufer

     

    Sylvaner B

     

    Syrah

     

    Tempranillo

     

    Villaris B

     

    Viognier B

     

    Würzer B

     

    Zweigeltrebe N

    8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

    8.1.   Geografisches Gebiet: Beschreibung und Klima

    Die Hügel in Südlimburg sind durch das Zusammenspiel von Tektonik, Sedimentation und Erosion entstanden. Im äußersten Südosten liegt eine Hügellandschaft, deren höchste Erhebung der Vaalserberg mit etwa 323 m ü. NN ist. Im Süden und Südosten finden sich Kalkstein, Sandstein oder Ton aus der Kreidezeit, zumeist mit Lehmböden bedeckt. Im Süden bis zur Mitte und im Norden entlang der Maas kommen Flusston, Lehm und Sand, zumeist auf Flusssand und -kies vor; Weiter im Süden und in der Mitte findet sich hauptsächlich Löss, abwechselnd mit Lehm auf Flusssand und -kies, und in der Mitte und im Norden (lehmiger) Feinsand (Decksand)

    Charakteristisch für das Klima sind:

    mittlere Niederschläge von 808 mm/Jahr

    1 561 Sonnenstunden/Jahr (Maastricht)

    mittlere Temperatur von 10,2 °C im Jahr und 17,5 °C im Sommer

    Differenz zwischen Tag- und Nachttemperatur im September von 9,3 °C

    8.2.   Ursächlicher Zusammenhang

    Das Klima ermöglicht die Erreichung des hohen Ertrags und angemessenen Reifegrads. Die Reife zeigt sich in einem frischen, vollmundigen, fruchtigen Weißwein mit vornehmlich tropischen Noten und beim Rotwein durch Noten von schwarzen Früchten.

    9.   Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Etikettierung, sonstige Anforderungen)

    Rechtsrahmen:

    EU-Rechtsvorschriften

    Art der sonstigen Bedingung:

    Ausnahme in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

    Beschreibung der Bedingung:

    Nahegelegenes Gebiet für die Weinerzeugung

    Was das Erzeugungsgebiet für die Weinbereitung (Vinifizierung) betrifft, sind alle niederländischen Provinzen als „nahegelegen“ definiert.

    Wird der Grundwein im Gebiet der g. g. A. oder in einem nahegelegenen Gebiet bereitet, so kann ein Teil dieses Grundweins oder das gesamte Volumen als Perlwein oder Schaumwein im Lohn abgefüllt werden.

    Dieser Vorgang kann außerhalb des Gebiets der g. g. A. oder des nahegelegenen Gebiets erfolgen, wobei der Name der g. g. A. beibehalten wird. In diesem Fall wird auf dem Etikett auch der Lohnabfüller angegeben, gegebenenfalls durch eine Codenummer (Abgefüllt durch … für …).

    Rechtsrahmen:

    EU-Rechtsvorschriften

    Art der sonstigen Bedingung:

    Zusätzliche Etikettierungsvorschriften

    Beschreibung der Bedingung:

    Der folgende Name eines kleineren Gebiets, das zum Gebiet der g. g. A. „Limburg“ gehört, kann zusammen mit dem Gebietsnamen Limburg verwendet werden, wenn mindestens 85 % der verwendeten Trauben aus diesem Gebiet stammen:

    Zuid-Limburg

    Link zur Produktspezifikation

    https://www.rvo.nl/sites/default/files/2023-06/BGA_Limburg_productdossier_2023.pdf


    (1)   ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2.


    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/898/oj

    ISSN 1977-088X (electronic edition)


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