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Document 52024M11590

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11590 — CVC / HEMPEL INVEST / HEMPEL) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

PUB/2024/609

ABl. C, C/2024/4202, 28.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4202/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4202/oj

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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/4202

28.6.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11590 — CVC / HEMPEL INVEST / HEMPEL)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/4202)

1.   

Am 21. Juni 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

CVC Capital Partners plc („CVC“, Jersey),

Hempel Invest A/S („Hempel Invest“, Dänemark), kontrolliert von Hempel Fonden (Dänemark),

Hempel A/S („Hempel“, Dänemark), derzeit unter der alleinigen Kontrolle von Hempel Invest.

CVC und Hempel Invest werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Hempel erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

CVC ist ein weltweit tätiger Anlageverwalter, der sich auf Private-Equity-, Secondaries- und Kreditgeschäfte konzentriert. Die von CVC beratenen und verwalteten Fonds halten Beteiligungen an einer Reihe von Unternehmen in Europa, den USA und dem asiatisch-pazifischen Raum, die in einer Vielzahl von Branchen weltweit tätig sind, darunter Finanzdienstleistungen, Chemikalien, Versorgungsbranche, verarbeitendes Gewerbe, Einzelhandel und Vertrieb,

Hempel Invest ist eine Tochtergesellschaft der philanthropischen Stiftung Hempel Fonden und die Muttergesellschaft von Hempel.

3.   

Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens Hempel besteht in der Entwicklung, der Herstellung und dem Verkauf von Farben und Beschichtungslösungen insbesondere für Dekorations-, Marine-, Industrie-, Energie- und Infrastrukturzwecke.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11590 — CVC / HEMPEL INVEST / HEMPEL

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4202/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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