EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52024M11510

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11510 — ACS / TK / YORIZON) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

PUB/2024/746

ABl. C, C/2024/4885, 1.8.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4885/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4885/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/4885

1.8.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11510 — ACS / TK / YORIZON)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/4885)

1.   

Am 24. Juli 2024 ist aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

HOCHTIEF GC Beteiligungsgesellschaft mbH („ HT “, Deutschland), kontrolliert von Actividades Construcción y Servicios, S.A. („ ACS “, Spanien),

Thomas-Krenn.AG („ TK “, Deutschland), kontrolliert von Herrn Dr. Helmut Vorndran,

Ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen bestehend aus der Thomas-Krenn Project GmbH & Co.KG und der Thomas-Krenn Project Management GmbH (beide zusammen „ YORIZON “, Deutschland).

HT und TK werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über YORIZON erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen in einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

HT wird von der ACS-Gruppe kontrolliert, die Projektentwicklung und -strukturierung öffentlicher Großprojekte, Investitionen von Eigen- und Fremdmitteln in privat finanzierte Projekte, Management und Durchführung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (dies insbesondere im Zusammenhang mit Verkehrsinfrastruktur) durchführt,

TK: Assemblierung und Vertrieb von Computern, Computer-Peripherie und Computer-Zubehör sowie der Erbringung aller damit verbundener Dienstleistungen, soweit diese nicht einer staatlichen Genehmigung bedürfen.

3.   

Das Unternehmen YORIZON wird in folgenden Geschäftsbereichen tätig sein:

Geschäftsgegenstand von YORIZON wird der Betrieb von Rechenzentren und die Erbringung und der Vertrieb von entsprechenden Cloud-Dienstleistungen für andere Unternehmen sein.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11510 — ACS / TK / YORIZON

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4885/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


Top