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Document 52024M11506

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11506 - CE / RICHARD GARTNER / GARTNER TRANSPORT HOLDING) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

PUB/2024/593

ABl. C, C/2024/4041, 25.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4041/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4041/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/4041

25.6.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11506 - CE / RICHARD GARTNER / GARTNER TRANSPORT HOLDING)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/4041)

1.   

Am 18. Juni 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

C E - Beteiligungs-GmbH („CE“, Deutschland), Teil der Schwarz-Gruppe („Schwarz“, Deutschland),

Gartner Transport Holding GmbH („Gartner Transport“, Österreich), derzeit unter der gemeinsamen Kontrolle u. a. von Richard Gartner („Gartner“, Österreich).

CE und Gartner werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Gartner Transport erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

CE ist Teil der Schwarz-Gruppe, die hauptsächlich im Einzelhandel von Konsumgütern des täglichen Bedarfs und in der Abfallwirtschaft in 32 Ländern mit Schwerpunkt auf Europa und die Vereinigten Staaten tätig ist.

Gartner ist Anteilseigner von Gartner Transport. Neben der gemeinsamen Kontrolle über Gartner Transport übt er keine andere Geschäftstätigkeit aus.

3.   

Das Unternehmen Gartner Transport ist hauptsächlich in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Nationale und internationale Logistikdienste, intermodaler Verkehr und Warehousing, hauptsächlich in Europa aber auch in Nordafrika, im Mittleren Osten und in anderen Ländern.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11506 - CE / RICHARD GARTNER / GARTNER TRANSPORT HOLDING

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/4041/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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