EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52024M11471

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11471 – INVESTINDUSTRIAL / FASSI HOLDING) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

PUB/2024/163

ABl. C, C/2024/1741, 23.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1741/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1741/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie C


C/2024/1741

23.2.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11471 – INVESTINDUSTRIAL / FASSI HOLDING)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/1741)

1.   

Am 15. Februar 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Investindustrial S.A. (Investindustrial, Luxemburg),

Fassi Holding S.r.l. (Fassi Holding, Italien), unter der alleinigen Kontrolle von Gestioni S.p.A. (Gestioni, Italien), letztlich kontrolliert von einer natürlichen Person, nämlich Herrn Giovanni Fassi.

Investindustrial wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Fassi Holding.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Investindustrial ist eine europäische Investitionsgruppe, die unabhängig verwaltete Investment-, Holding- und Finanzberatungsgesellschaften umfasst. Das Portfolio konzentriert sich auf drei Hauptinvestitionsbereiche: Verbraucher und Freizeit, Gesundheitswesen und Gesundheitsdienstleistungen sowie industrielle Fertigung.

Fassi Holding ist die Holding der Fassi-Gruppe, die weltweit hauptsächlich in der Herstellung und dem Verkauf von i) Ladekranen sowie ii) Hakenliften und Absetzkippern tätig ist.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11471 – INVESTINDUSTRIAL / FASSI HOLDING

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1741/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


Top