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Document 52024M11217

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11217 – PETRONORD / PETROCARGO / HEMPELMANN WITTEMÖLLER) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    PUB/2024/192

    ABl. C, C/2024/1915, 1.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1915/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1915/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Serie C


    C/2024/1915

    1.3.2024

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.11217 – PETRONORD / PETROCARGO / HEMPELMANN WITTEMÖLLER)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (C/2024/1915)

    1.   

    Am 22. Februar 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Petronord GmbH & Co. KG („Petronord“), mittelbar kontrolliert von Marquard & Bahls AG (beide Deutschland),

    Petrocargo Mineralöllogistik GmbH („Petrocargo“, Deutschland),

    Hempelmann Wittemöller GmbH („Hempelmann Wittemöller“, Deutschland).

    Petronord wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Petrocargo und Hempelmann Wittemöller erwerben. Durch den geplanten Zusammenschluss wird nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung ein Übergang von gemeinsamer zu alleiniger Kontrolle bewirkt.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Die Tätigkeiten von Petronord konzentrieren sich auf das Endverbrauchergeschäft mit Energieprodukten wie Kraftstoffen, Heizöl, Erdgas und Strom hauptsächlich in Deutschland, aber auch in anderen EU-Mitgliedstaaten und weltweit.

    Petrocargo erbringt in Deutschland Transportdienstleistungen für Kraftstoffe, AdBlue® und Heizöl, und zwar fast ausschließlich für Unternehmen, die mittelbar von Petronord kontrolliert werden.

    Hempelmann Wittemöller ist im Einzelhandel mit Heizöl, Brennholz, Holzpellets, Kraftstoffen, LNG und AdBlue® sowie im Großhandel mit Kraftstoffen und AdBlue® hauptsächlich in Deutschland, aber auch in anderen EU-Mitgliedstaaten tätig.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.11217 – PETRONORD / PETROCARGO / HEMPELMANN WITTEMÖLLER

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1915/oj

    ISSN 1977-088X (electronic edition)


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