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Document 52024DC0613

    Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Zyperns

    COM/2024/613 final

    Brüssel, den 19.6.2024

    COM(2024) 613 final

    Empfehlung für eine

    EMPFEHLUNG DES RATES

    zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Zyperns

    {SWD(2024) 600 final} - {SWD(2024) 613 final}


    Empfehlung für eine

    EMPFEHLUNG DES RATES

    zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Zyperns

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

    gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates 1 , insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

    auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

    unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

    unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

    nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

    nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

    nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

    nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wird den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen EU-finanzierten Konjunkturimpuls gesorgt. Den Prioritäten des Europäischen Semesters entsprechend trägt die Fazilität zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung bei und erleichtert die Umsetzung nachhaltiger Reformen und Investitionen, insbesondere mit dem Ziel, den grünen und den digitalen Wandel zu fördern und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten widerstandsfähiger zu machen. Sie hilft auch, die öffentlichen Finanzen zu stärken und das mittel- und langfristige Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum anzukurbeln, den territorialen Zusammenhalt in der EU zu verbessern und die weitere Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte zu unterstützen.

    (2)Die am 27. Februar 2023 angenommene REPowerEU-Verordnung 4 zielt darauf ab, die Abhängigkeit der EU von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland stufenweise zu beenden. Dies würde zur Energieversorgungssicherheit und zur Diversifizierung der Energieversorgung der EU beitragen und zugleich den Einsatz erneuerbarer Energien, die Energiespeicherkapazitäten und die Energieeffizienz erhöhen. Zypern hat seinem nationalen Aufbau- und Resilienzplan ein neues REPowerEU-Kapitel hinzugefügt, um wichtige Reformen und Investitionen zu finanzieren, die zur Verwirklichung der REPowerEU-Ziele beitragen werden.

    (3)Am 16. März 2023 legte die Kommission die Mitteilung „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus“ 5 vor, um zur politischen Entscheidungsfindung beizutragen und die Rahmenbedingungen für steigendes Wachstum zu schaffen. In dieser Mitteilung wird die Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen von neun sich gegenseitig verstärkenden Faktoren betrachtet. Von diesen Faktoren werden der Zugang zu Kapital aus der Privatwirtschaft, Forschung und Innovation, Bildung und Kompetenzen sowie der Binnenmarkt als oberste politische Prioritäten für Reformen und Investitionen angesehen, mit denen die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Produktivität angegangen und die EU und ihre Mitgliedstaaten auf lange Sicht wettbewerbsfähiger werden sollen. Im Anschluss an diese Mitteilung legte die Kommission am 14. Februar 2024 den Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit 6 vor. Darin wird ausführlich darauf eingegangen, welche Stärken der europäische Binnenmarkt im Wettbewerb aufweist und wo die Herausforderungen liegen, wobei die jährlichen Entwicklungen anhand der neun ermittelten Wettbewerbsfähigkeitsfaktoren nachgezeichnet werden.

    (4)Am 21. November 2023 nahm die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2024 7 an und leitete damit den Zyklus des Europäischen Semesters für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2024 ein. Am 22. März 2024 billigte der Europäische Rat die auf die vier Komponenten der wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit abstellenden Prioritäten des Berichts. Am 21. November 2023 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht 2024 an, worin Zypern als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, bei denen wegen bestehender oder drohender Ungleichgewichte eine eingehende Überprüfung angezeigt war. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Zyperns 2024 an. Die Kommission legte außerdem eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vor, die am 12. April 2024 vom Rat angenommen wurde, sowie den Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2024 mit einer Analyse der Umsetzung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte, der am 11. März 2024 vom Rat angenommen wurde.

    (5)Am 30. April 2024 trat der neue EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung in Kraft. Dieser umfasst die neue Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates. Außerdem beinhaltet er die geänderte Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit und die geänderte Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten 8 . Die Ziele des neuen Rahmens sind Tragfähigkeit der öffentlichen Schulden sowie nachhaltiges und inklusives Wachstum durch graduelle Haushaltskonsolidierung sowie Reformen und Investitionen. Er fördert die nationale Eigenverantwortung und zeichnet sich durch eine stärkere mittelfristige Ausrichtung in Verbindung mit einer wirksameren und kohärenteren Durchsetzung aus. Jeder Mitgliedstaat sollte dem Rat und der Kommission einen nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan vorlegen. Die nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne enthalten die haushaltspolitischen Zusagen sowie die Reform- und Investitionszusagen eines Mitgliedstaats und erstrecken sich je nach regulärer Dauer der nationalen Legislaturperiode auf einen Planungshorizont von vier oder fünf Jahren. Der Nettoausgabenpfad 9 der nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne sollte den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 entsprechen, einschließlich der Vorgaben, den öffentlichen Schuldenstand spätestens bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen oder darauf zu halten oder weiterhin auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau unter 60 % des BIP zu halten und das öffentliche Defizit mittelfristig unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken und/oder darunter zu halten. Wenn ein Mitgliedstaat ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket zusagt, das die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt, kann der Anpassungszeitraum um bis zu drei Jahre verlängert werden. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ihre nationalen Parlamente einbezogen sowie erforderlichenfalls unabhängige finanzpolitische Institutionen, Sozialpartner und andere nationale Interessenträger konsultiert werden. Um die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung dieser Pläne zu unterstützen, wird die Kommission ihnen am [21. Juni] 2024 Leitlinien zum Inhalt der vorzulegenden Pläne und der anschließenden jährlichen Fortschrittsberichte an die Hand geben und ihnen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/1263 technische Leitlinien zu Haushaltsanpassungen (Referenzpfade und gegebenenfalls technische Informationen) übermitteln. Die Mitgliedstaaten sollten ihre mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne bis zum 20. September 2024 übermitteln, es sei denn, der Mitgliedstaat und die Kommission vereinbaren, diese Frist um einen angemessenen Zeitraum zu verlängern.

    (6)Das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung verläuft 2024 weiterhin parallel zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität. Die vollständige Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne bleibt für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters unerlässlich, da mit diesen Plänen wirksam dazu beigetragen wird, dass alle oder wesentliche Teile der in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen der letzten Jahre genannten Herausforderungen angegangen werden. Ebenso relevant bleiben die länderspezifischen Empfehlungen von 2019, 2020, 2022 und 2023 auch für Aufbau- und Resilienzpläne, die nach den Artikeln 14, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2021/241 überarbeitet, aktualisiert oder geändert wurden.

    (7)Am 17. Mai 2021 legte Zypern der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2021/241 hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Aufbau- und Resilienzplans anhand der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Leitlinien bewertet. Am 28. Juli 2021 erließ der Rat einen Beschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Zyperns 10 , der am 8. Dezember 2023 nach Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 geändert wurde, um den maximalen finanziellen Beitrag zur nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung zu aktualisieren und das REPowerEU-Kapitel aufzunehmen 11 . Die Freigabe von Tranchen ist erst möglich, nachdem die Kommission in einem Beschluss nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 festgestellt hat, dass Zypern die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten einschlägigen Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erreichung setzt voraus, dass es bei zuvor erreichten Etappenzielen und Zielwerten nicht wieder zu Rückschritten gekommen ist.

    (8)Am 30. April 2024 legte Zypern sein Nationales Reformprogramm 2024 und sein Stabilitätsprogramm 2024 gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 vor. Nach Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 muss sich im Nationalen Reformprogramm 2024 auch die halbjährliche Berichterstattung Zyperns über die Fortschritte bei der Durchführung seines Aufbau- und Resilienzplans niederschlagen.

    (9)Am 19. Juni 2024 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht 2024 für Zypern 12 . Bewertet werden darin die Fortschritte Zyperns bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Rates aus dem Zeitraum 2019 bis 2023 und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans durch Zypern. Ausgehend von dieser Bewertung wird im Länderbericht aufgezeigt, bei welchen Herausforderungen noch Handlungsbedarf besteht, weil sie mit dem Aufbau- und Resilienzplan nicht oder nur teilweise angegangen werden, und welche Herausforderungen neu hinzugekommen sind oder sich abzeichnen. Ferner werden in dem Bericht die Fortschritte Zyperns bei der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung sowie bei den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung bewertet.

    (10)Die Kommission nahm für Zypern eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 vor. Die wichtigsten Ergebnisse der von den Kommissionsdienststellen angestellten Bewertung der makroökonomischen Anfälligkeiten Zyperns für die Zwecke der vorgenannten Verordnung wurden im März 2024 veröffentlicht. 13 Am 19. Juni 2024 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass in Zypern makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Insbesondere sieht sich Zypern mit Anfälligkeiten in Verbindung mit der privaten Verschuldung, dem gesamtstaatlichen Schuldenstand und der Auslandsverschuldung konfrontiert, die insgesamt zwar zurückgegangen, aber nach wie vor erheblich sind, während sich das hohe Leistungsbilanzdefizit weiter vergrößert hat. Sowohl die Schuldenquote der Privathaushalte als auch diejenige der Nichtfinanzunternehmen ist zurückgegangen, sie bleiben aber weiterhin hoch. Die Unternehmens- und die Auslandsverschuldung werden allerdings durch die Schulden von Zweckgesellschaften hochgetrieben, von denen ein begrenztes Risiko für die heimische Wirtschaft ausgeht. Der große Bestand an notleidenden Krediten, die von Banken gehalten werden, hat in den letzten Jahren und auch 2023 merklich abgenommen, und die Abwicklung notleidender Kredite durch krediterwerbende Unternehmen dürfte zum weiteren Abbau der Privatverschuldung beitragen. Allerdings dürften die verschärften finanziellen Bedingungen den Druck auf hochverschuldete Haushalte und Unternehmen erhöhen. Die gesamtstaatliche Schuldenquote geht rapide zurück, und Zypern wird seinen Haushaltsüberschuss im laufenden und im kommenden Jahr voraussichtlich aufrechterhalten, wodurch sich die Schuldenquote weiter verringern wird. Das hohe Leistungsbilanzdefizit hat sich 2023 noch vergrößert, was vor allem auf die anhaltend robuste Inlandsnachfrage und die Rückführung von Gewinnen zurückzuführen ist. Es dürfte in diesem und im nächsten Jahr hoch bleiben. Der ausgesprochen negative Nettoauslandsvermögensstatus hat sich letztes Jahr nicht verbessert, und er dürfte sich weiter verschlechtern, sollte die Leistungsbilanz nicht merklich besser werden. Es wurden große politische Anstrengungen unternommen, um die festgestellten Schwachstellen zu beheben. Die umfassende und zeitnahe Ausführung des Aufbau- und Resilienzplans sowie weitere Maßnahmen dürften dazu beitragen, die Ausfuhren zu steigern und die übermäßige Abhängigkeit von Mineralöleinfuhren zu verringern.

    (11)Nach den von Eurostat validierten Daten 14 erhöhte sich der gesamtstaatliche Überschuss Zyperns von 2,7 % des BIP im Jahr 2022 auf 3,1 % des BIP im Jahr 2023, während der gesamtstaatliche Schuldenstand von 85,6 % des BIP Ende 2022 auf 77,3 % des BIP Ende 2023 zurückging.

    (12)Am 12. Juli 2022 empfahl der Rat 15 Zypern, dafür zu sorgen, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben 2023 mit einem weitgehend neutralen fiskalpolitischen Kurs 16 im Einklang steht, unter Berücksichtigung der fortgesetzten befristeten und gezielten Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine flüchtenden Menschen. Zypern erhielt die Empfehlung, die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen. Außerdem wurde Zypern empfohlen, die öffentlichen Investitionen für den grünen und den digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit unter Berücksichtigung der REPowerEU-Initiative auszuweiten, unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und von anderen Fonds der Union. Ausgehend von den Schätzungen der Kommission war der finanzpolitische Kurs 17 im Jahr 2023 vor dem Hintergrund hoher Inflation mit 1 % des BIP expansiv. Das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) leistete 2023 einen weitgehend neutralen Beitrag von 0,2 % des BIP zum finanzpolitischen Kurs. Darin eingerechnet ist der Rückgang der Kosten der gezielten Sofort-Entlastungsmaßnahmen für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen um 0,1 % des BIP. Auch der Anstieg der Kosten des vorübergehenden Schutzes von aus der Ukraine vertriebenen Menschen (um 0,2 % des BIP) ist darin enthalten. Das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben stand 2023 mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2023 auf 1,3 % des BIP. Die national finanzierten Investitionen erreichten 2023 einen Umfang von 3,2 % des BIP und stiegen damit gegenüber 2022 um 1,3 Prozentpunkte an. Zypern hat zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds finanziert. Es hat öffentliche Investitionen für den grünen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit vorgenommen, wie beispielsweise Wärmedämmung und Photovoltaiksysteme für öffentliche Gebäude, die energetische Renovierung städtischer und ländlicher Feuerwachen, die Kapazitätssteigerung der zuständigen zyprischen Behörden im Umgang mit Brandgefahren und für einen besseren Risikoschutz für Bürger, Infrastruktur und Wälder, die Digitalisierung wichtiger Arbeitsabläufe in einer Reihe von Ministerien und zentralen Regierungsstellen sowie die Erweiterung der Umgebung für die elektronische Anwendung für Planungs- und Baugenehmigungszwecke, was teils aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie anderen EU-Fonds finanziert wird.

    (13)Die zentralen Projektionen des Stabilitätsprogramms 2024 lassen sich wie folgt zusammenfassen: Nach dem makroökonomischen Szenario, das den Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, wird sich das reale BIP-Wachstum 2024 auf 2,9 % und 2025 auf 3,1 % belaufen, während die Inflation 2024 mit 2,5 % und 2025 mit 2,0 % veranschlagt wird. Der gesamtstaatliche Überschuss soll 2024 auf 2,9 % des BIP und 2025 auf 2,8 % des BIP zurückgehen, während die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Ende 2024 auf 70,6 % und bis Ende 2025 auf 65,5 % des BIP zurückgehen soll. Nach 2025 soll der gesamtstaatliche Überschuss den Projektionen zufolge auf 2,6 % des BIP im Jahr 2026 und auf 2,1 % des BIP im Jahr 2027 zurückgehen. Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo soll somit im gesamten Programmzeitraum unter dem Defizit-Referenzwert von 3 % des BIP bleiben. Die gesamtstaatliche Schuldenquote wiederum soll im Zeitraum nach 2025 auf 59,2 % des BIP im Jahr 2026 und auf 54,2 % des BIP im Jahr 2027 zurückgehen.

    (14)Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2024 von einem realen BIP-Wachstum von 2,8 % im Jahr 2024 und von 2,9 % im Jahr 2025 sowie einer HVPI-Inflation von 2,4 % im Jahr 2024 und 2,1 % im Jahr 2025 aus.

    (15)Der öffentliche Überschuss dürfte sich der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission zufolge im Jahr 2024 auf 2,9 % des BIP belaufen, während die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Ende 2024 voraussichtlich auf 70,6 % zurückgehen wird. Ausgehend von den Schätzungen der Kommission wird für 2024 ein finanzpolitisch neutraler Kurs von 0,0 % des BIP erwartet.

    (16)Nach der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission werden im Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von 0,7 % des BIP mit nicht rückzahlbarer Unterstützung („Zuschüssen“) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert, gegenüber 0,3 % des BIP im Jahr 2023. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Ausgaben werden Investitionen von hoher Qualität und produktivitätssteigernde Reformen ermöglichen, ohne dass sich dies unmittelbar auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo und den gesamtstaatlichen Schuldenstand Zyperns auswirkt. Nach der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission werden im Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von 0,2 % des BIP mit Darlehen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität gedeckt, gegenüber 0,0 % des BIP im Jahr 2023.

    (17)Am 14. Juli 2023 empfahl der Rat 18 Zypern, im Jahr 2024 eine solide Haushaltslage beizubehalten. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausführung ihres Haushaltsplans 2023 und bei der Ausarbeitung ihrer Übersicht über die Haushaltsplanung 2024 zu berücksichtigen, dass die Kommission dem Rat auf Basis der Ist-Daten für 2023 die Eröffnung der defizitbedingten Verfahren vorschlagen wird. Der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission zufolge wird der strukturelle Saldo Zyperns 2024 auf 2,1 % des BIP (nach 1,8 % im Jahr 2023) geschätzt, und damit über dem mittelfristigen Haushaltsziel eines strukturellen Saldos von 0 % des BIP liegen. Dies steht mit der Empfehlung des Rates im Einklang.

    (18)Darüber hinaus empfahl der Rat Zypern, die geltenden Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich in den Jahren 2023 und 2024 so früh wie möglich zurückzufahren. Der Rat empfahl Zypern darüber hinaus für den Fall, dass neuerliche Energiepreisanstiege neue oder fortgesetzte Entlastungsmaßnahmen erforderlich machen sollten, sicherzustellen, dass diese Entlastungsmaßnahmen gezielt auf den Schutz schwächerer Haushalte und Unternehmen ausgerichtet werden, für die öffentlichen Haushalte tragbar sind und die Anreize zum Energiesparen erhalten. In ihrer Frühjahrsprognose 2024 schätzt die Kommission die Netto-Haushaltskosten 19 der Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich 2023 auf 0,4 %, 2024 auf 0,3 % und 2025 auf 0,0 % des BIP. Konkret wird davon ausgegangen, dass die niedrigeren Verbrauchsteuern auf Mineralölerzeugnisse und die Subventionen für Stromrechnungen 2024 weiter in Kraft bleiben, dass sie aber bis 2025 auslaufen dürften. Die Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich sollen den Projektionen zufolge in den Jahren 2023 und 2024 nicht so früh wie möglich zurückgefahren werden. Dies droht der Empfehlung des Rates zuwiderzulaufen. Die Haushaltskosten der Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich für schwächere Haushalte und Unternehmen werden 2024 auf 0,0 % des BIP geschätzt (2023: 0,0 %).

    (19)Darüber hinaus empfahl der Rat Zypern, die national finanzierten öffentlichen Investitionen aufrechtzuerhalten und die effektive Abrufung von Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie anderen Fonds der Union zu gewährleisten, um insbesondere den grünen und den digitalen Wandel zu fördern. Laut Frühjahrsprognose 2024 der Kommission dürften die national finanzierten öffentlichen Investitionen mit 3,1 % des BIP im Jahr 2024 gegenüber 3,2 % des BIP im Jahr 2023 weitgehend stabil bleiben. Dies steht mit der Empfehlung des Rates im Einklang. Des Weiteren dürften die mit Mitteln aus EU-Fonds einschließlich Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten öffentlichen Ausgaben im Jahr 2024 unverändert bei 1,3 % des BIP liegen. Dies ist auf höhere mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierte Ausgaben zurückzuführen, die auf einen Rückgang bei anderen EU-Finanzhilfen nach dem Auslaufen des Programmplanungszeitraums 2014-2020 der EU-Strukturfonds folgten, für den Mittel bis 2023 zur Verfügung standen.

    (20)Auf der Grundlage der zum Prognosestichtag bekannten Politikmaßnahmen und unter der Annahme einer unveränderten Politik rechnet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2024 für 2025 mit einem öffentlichen Überschuss von 2,9 % des BIP. Die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte bis Ende 2025 auf 65,4 % des BIP sinken. Eine vorsichtige Haushaltspolitik wird ebenfalls zur Stärkung der außenwirtschaftlichen Position beitragen.

    (21)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der Aufbau- und Resilienzplan ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 umzusetzen sind. Diese dürften helfen, alle oder einen wesentlichen Teil der Herausforderungen, die in den entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden, wirksam anzugehen. In diesem engen Zeitrahmen ist eine zügige wirksame Umsetzung des Plans, insbesondere auch des REPowerEU-Kapitels, unerlässlich, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Zyperns durch den grünen und den digitalen Wandel zu stärken und zugleich soziale Gerechtigkeit sicherzustellen. Um die im Plan enthaltenen Zusagen bis August 2026 zu erfüllen, muss Zypern mit der Umsetzung der Reformen fortfahren und Investitionen forcieren, indem es sich abzeichnende Verzögerungen angeht und für starke Verwaltungskapazitäten sorgt.

    (22)Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Mittel nach Artikel 18 der Verordnung 2021/1060 muss Zypern sein Programm bis März 2025 überprüfen und dabei unter anderem die in den länderspezifischen Empfehlungen 2024 ermittelten Herausforderungen sowie seinen nationalen Energie- und Klimaplan berücksichtigen. Diese Überprüfung bildet die Grundlage für die endgültige Zuweisung der EU-Mittel für das Programm. Zypern hat bei der Kohäsionspolitik und der Europäischen Säule sozialer Rechte Umsetzungsfortschritte erzielt, es bestehen jedoch nach wie vor Herausforderungen und sozioökonomische Ungleichgewichte zwischen städtischen und ländlichen Gebieten. Das kohäsionspolitische Programm muss schneller umgesetzt werden. Darüber hinaus ist es wichtig, die Verwaltungskapazität der Kommunalbehörden im Vorfeld der für Juni 2024 geplanten Reform des zyprischen Kommunalrechts sicherzustellen. Die im „Thalia“-Programm vereinbarten Prioritäten sind weiterhin relevant. Die Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien, Speicherlösungen, die Verbesserung von Energieeffizienz und öffentlichem Nahverkehr sind sämtlich entscheidend für den Erfolg des grünen Wandels. Es bedarf der Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und insbesondere der Abwasserbehandlung, damit die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser eingehalten wird. Fortschritte in Richtung Kreislaufwirtschaft sind bei der Abfallbewirtschaftung entscheidend und erfordern Verbesserungen bei Recycling und Abfallminderung. Investitionen in die Arbeitsmarktaktivierung und die soziale Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen sollten fortgesetzt werden. Die Einrichtung individueller Lernkonten und die Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder sind nach wie vor wichtig. Darüber hinaus sind Investitionen in hochwertige und erschwingliche Langzeitpflegedienste und den sozialen Wohnungsbau weiterhin vorrangig. Des Weiteren sollten die Bemühungen um die Bekämpfung der Energiearmut und die Entwicklung der Sozialwirtschaft fortgeführt werden. Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des kohäsionspolitischen Programms „Thalia“ verdienen die immer dringlicheren Anforderungen bezüglich der Vorbeugung und Vorsorge gegen klimawandelbedingte Risiken weitere Aufmerksamkeit. Zypern könnte auch die Initiative „Plattform für strategische Technologien für Europa“ zur Unterstützung seiner Energiewende durch saubere und ressourceneffiziente Technologien, einschließlich Netto-Null-Technologien, nutzen.

    (23)Über die mit dem Aufbau- und Resilienzplan sowie anderen EU-Fonds angegangenen Herausforderungen hinaus steht Zypern vor mehreren weiteren Herausforderungen, welche die Governance staatseigener Unternehmen, die Bildungsergebnisse und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage, die Einführung erneuerbarer Energiequellen, den Ausbau und die Modernisierung des Stromnetzes sowie die Anpassung an den Klimawandel betreffen.

    (24)Ein gut funktionierendes und wettbewerbsorientiertes Geschäftsumfeld ist entscheidend für wirtschaftliche Effizienz und Wachstum. In dieser Hinsicht entspricht die Governance der staatseigenen Unternehmen nicht in vollem Umfang den internationalen Standards. In den letzten Jahren wurden politische Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzaufsicht über die Staatsbetriebe eingeführt, aber das Fehlen eines vollständigen Inventars und einer regelmäßigen Berichterstattungspflicht setzt der wirkungsvollen Leistungsüberwachung und Planung bei den staatseigenen Unternehmen Grenzen. Darüber hinaus sind wichtige Aspekte von Praktiken der Coroprate Governance weiterhin ungenügend, wie die Nominierung von Verwaltungsräten, die Eigentumspolitik, leistungsbasiertes Management sowie Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die finanzielle Leistungsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund bestehen Bedenken bezüglich der Qualität und der Preise von Dienstleistungen in Sektoren wie dem Stromsektor, in denen staatseigene Unternehmen marktbeherrschend sind.

    (25)Die sehr schlechte Abschneiden Zyperns beim Programm zur internationalen Schülerbewertung 2022 (PISA) zeigt, dass unterdurchschnittliche Leistungen in Grundfertigkeiten (d. h. Lesekompetenz, Mathematik und Naturwissenschaften) ein großes Problem sind. Trotz angemessener formaler Qualifikationen der Lehrkräfte ist deren Weiterbildung (einschließlich kompetenzbasierter Lehr- und Lernmethoden) unzureichend. 2021 fielen die meisten Bewerberinnen und Bewerber auf eine Lehrkräftestelle bei den Einstellungsprüfungen durch. Das Bildungssystem hat die Lern- und Lehrmaterialien nicht hinreichend bewertet und an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler angepasst, was für den Erwerb von Schlüsselkompetenzen erforderlich ist. Auf dem Arbeitsmarkt sind Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage immer häufiger anzutreffen, und die Teilnahme an Berufsbildungsprogrammen liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Die niedrige Teilnahmequote an Berufsbildungsprogrammen hat sowohl mit Kapazitätsengpässen als auch mit geringer Attraktivität zu tun, da die meisten entsprechenden Schulen in städtischen Gebieten liegen (und Studierende aus dem ländlichen Raum Schwierigkeiten haben, sich dort einzuschreiben) und die meisten Schülerinnen und Schüler es eindeutig vorziehen, ein Hochschulstudium aufzunehmen. Das Potenzial der Erwachsenenbildung zur Behebung dieser Situation ist begrenzt, da der Anteil der Erwachsenen (zwischen 25 und 64 Jahren), die in den vorangegangenen zwölf Monaten daran teilgenommen hatten, 2022 bei 28,3 % lag (gegenüber 39,5 % EU-weit). Das ist ein Einbruch gegenüber 44,8 % im Jahr 2016, der das Vermögen Zyperns zur Verbesserung seiner wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit untergräbt.

    (26)Obwohl beachtliche Schritte für einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energieträger unternommen wurden, bestehen nach wie vor erhebliche Herausforderungen. 2022 belief sich der Anteil der erneuerbaren Energien am zyprischen Energiemix auf lediglich 17 %. Er lag damit immer noch deutlich unter der Zielvorgabe von 31,5 % bis 2030, die Zypern im Entwurf für seinen nationalen Energie- und Klimaplan genannt hatte. Aufgrund seiner Abhängigkeit von Erdölerzeugnissen, die ausnahmslos eingeführt werden und mehr als 80 % des Energiebedarfs decken, ist Zypern nach wie vor anfällig für weltweite Energiepreisschwankungen. Erhebliche Herausforderungen bestehen nach wie vor bei der Modernisierung und beim Ausbau des vorhandenen Stromnetzes, damit es den Einsatz erneuerbarer Energien bewältigen kann. Zypern ringt mit erheblichen Hindernissen bei der kurzfristigen Kapazität seines Stromnetzes, zunehmend erneuerbare Energieträger aufzunehmen, was zu wiederkehrenden Engpässen führt. Ein Blick auf die offiziellen Daten der zyprischen Energieregulierungsbehörde macht dies deutlich. Ende November 2023 waren im zyprischen System Anlagen für insgesamt 782,57 MW an erneuerbarer Energie in Betrieb (darunter 157,5 MW aus Windkraft, 625,93 MW aus Photovoltaik und 9,15 MW aus Biomasse). Zugleich erteilte die Behörde Baugenehmigungen für Projekte mit einer Gesamtleistung von 2 383 MW an erneuerbaren Energien. Eine Gesamtstrategie für die Energiespeicherung könnte die Flexibilität und die Versorgungssicherheit erhöhen und die Kosten für das Hoch- und Herunterfahren konventioneller Kraftwerke senken.

    (27)Zypern steht bei seinen Bemühungen um Klimaresilienz vor mehreren Herausforderungen wie einem schwachen institutionellen Rahmen für die Anpassung an den Klimawandel und dem Fehlen nachhaltiger Wasserbewirtschaftungspraktiken zur Unterstützung einer resilienten Landwirtschaft. Das Land ist gegenüber dem Klimawandel ausgesprochen anfällig, und seine Anpassungsstrategien und -maßnahmen sind nicht ausreichend entwickelt. Zypern leidet unter geringen Niederschlagsmengen und hohen Temperaturen, die zum höchsten Grad an Wasserstress in der EU beitragen. Obwohl der zyprische Agrarsektor von zunehmend wassereffizienten Bewässerungssystemen profitiert, hat er aufgrund erheblicher Wasserverluste durch unzulängliche Verteiler- und Speichernetze immer noch die höchste Wasserverbrauchsquote. Darüber hinaus hat der zyprische Agrarsektor schon jetzt mit den Folgen des Klimawandels einschließlich Bodendegradation und Wüstenbildung zu kämpfen, die zu niedrigeren Ernteerträgen führen. Eine wirkungsvolle Wasserbewirtschaftung und -speicherung und die Einführung wassereffizienter Kulturen sind vorrangig. Die anthropogene Belastung von Lebensräumen und Ökosystemen vor allem in den Küstenzonen verschärft die Lage weiter. Das derzeitige Konzept des Landes für die Anpassung an den Klimawandel ist größtenteils unverbindlich. Dies erfordert bessere institutionelle Vorkehrungen zur Stärkung der Klimaresilienz und der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit.

    (28)Angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und ihres kollektiven Beitrags zur Funktionsweise der Wirtschafts- und Währungsunion empfahl der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets 2024, unter anderem im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zu ergreifen, um die in der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets enthaltenen Empfehlungen umzusetzen. Im Falle Zyperns tragen die Empfehlungen 1, 2, 3 und 4 zur Umsetzung der ersten, zweiten, dritten und vierten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet bei.

    (29)In Anbetracht der von der Kommission durchgeführten eingehenden Überprüfung und der Schlussfolgerung der Kommission zum Bestehen von Ungleichgewichten spiegelt die nachstehende Empfehlung 1 die Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 wider. Die in Empfehlung 1 genannten Maßnahmen tragen dazu bei, Anfälligkeiten in Verbindung mit dem öffentlichen Schuldenstand und den Auslandsschulden anzugehen. Die in Empfehlung 4 genannten Maßnahmen tragen zur Umsetzung der Empfehlung 1 bei, indem sie die Nachfrage nach Energieimporten senken und im weiteren Sinne zur Stärkung des Außensaldos beitragen. Die Empfehlung 1 trägt dazu bei, sowohl gegen Ungleichgewichte vorzugehen als auch die Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet im Einklang mit Erwägungsgrund 28 umzusetzen —

    EMPFIEHLT, dass Zypern 2024 und 2025 Maßnahmen ergreift, um

    1.den mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan rechtzeitig zu übermitteln; das Wachstum der Nettoprimärausgaben 20 den Anforderungen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts entsprechend im Jahr 2025 auf eine Rate zu beschränken, die damit vereinbar ist, den gesamtstaatlichen Schuldenstand mittelfristig auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen und den im Vertrag festgelegten Defizit-Referenzwert von 3 % des BIP einzuhalten;

    2.seine Verwaltungskapazitäten zu stärken, um den nationalen Aufbau- und Resilienzplan zu verwalten, Investitionen zu forcieren und die Durchführung von Reformen in Schwung zu halten; sich abzeichnende Verzögerungen anzugehen, damit der Aufbau- und Resilienzplan, insbesondere auch das REPowerEU-Kapitel, weiterhin zügig und wirksam umgesetzt und die Reformen und Investitionen bis August 2026 zum Abschluss gebracht werden können; das kohäsionspolitische Programm schneller umzusetzen; im Rahmen seiner Halbzeitüberprüfung die vereinbarten Prioritäten im Blick zu behalten, Maßnahmen zur wirksamen Erfüllung der Anforderungen für die Vorbeugung und Vorsorge gegen klimawandelbedingte Risiken zu ergreifen und zugleich die Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen, welche die Initiative „Plattform für strategische Technologien für Europa“ zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eröffnet;

    3.die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken, indem es die Bemühungen um eine Verbesserung der Führung staatseigener Unternehmen im Einklang mit internationalen Standards forciert und das Qualifikationsniveau und die Bildungsergebnisse weiter verbessert; die Weiterbildung von Lehrkräften zu stärken und Ungleichgewichte zwischen dem Arbeitskräfteangebot und -nachfrage durch Steigerung der Attraktivität von Berufsbildungsprogrammen sowie die Förderung der Erwachsenenbildung zu beheben;

    4.Stromnetz und -speicher aufzuwerten und auszubauen, damit sie einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien aufnehmen können; die Durchführung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu verbessern, durch Stärkung des institutionellen Rahmens für die Anpassung an den Klimawandel und Einführung nachhaltiger Wasserbewirtschaftungspraktiken in der Landwirtschaft.

    Geschehen zu Brüssel am

       Im Namen des Rates

       Der Präsident

    (1)    ABl. L, 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/435/oj .
    (2)    ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/1176/oj .
    (3)    Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/241/oj ).
    (4)    Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1755 sowie der Richtlinie 2003/87/EG (ABl. L 63 vom 28.2.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/435/oj ).
    (5)    COM(2023) 168 final.
    (6)    COM(2024) 77 final
    (7)    COM(2023) 901 final.
    (8)    Verordnung (EU) 2024/1264 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L, 2024/1264, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1264/oj ) und Richtlinie (EU) 2024/1265 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L, 2024/1265, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1265/oj ).
    (9)    Nettoausgaben im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2024/1263 des Rates vom 29. April 2024 (ABl. L, 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/oj ), d. h. Staatsausgaben ohne i) Zinsausgaben, ii) diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, iii) Ausgaben für Programme der Union, die vollständig durch Einnahmen aus den Unionsfonds ausgeglichen werden, iv) nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von Programmen, die von der Union finanziert werden, v) konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und vi) einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.
    (10)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 20. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Zyperns (10686/2021).
    (11)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 8. Dezember 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 20. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Zyperns (15571/2023).
    (12)    SWD(2024) 613 final.
    (13)    SWD(2024) 81 final.
    (14)    Eurostat-Euroindikatoren vom 22.4.2024.
    (15)    Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 zum nationalen Reformprogramm Zyperns 2022 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Zyperns 2022 (ABl. C 334 vom 1.9.2022, S. 104).
    (16)    Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission wird das mittelfristige Potenzialwachstum Zyperns im Jahr 2023, das auf der Grundlage des Zehnjahresdurchschnitts der realen Potenzialwachstumsrate und des BIP-Deflators für das Jahr 2023 ermittelt und zur Messung des finanzpolitischen Kurses herangezogen wird, auf nominal 8,5 % geschätzt.
    (17)    Der finanzpolitische Kurs gibt die jährliche Veränderung der zugrunde liegenden gesamtstaatlichen Haushaltslage an. Er dient der Bewertung des wirtschaftlichen Impulses, der von den auf nationaler Ebene sowie aus dem EU-Haushalt finanzierten haushaltspolitischen Maßnahmen ausgeht. Gemessen wird der finanzpolitische Kurs als Differenz zwischen i) dem mittelfristigen Potenzialwachstum und ii) der Veränderung der Primärausgaben abzüglich diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen (sowie ohne befristete Sofortmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Krise), aber einschließlich der mit nicht rückzahlbarer Unterstützung (Zuschüssen) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben.
    (18)    Empfehlung des Rates vom 14. Juli 2023 zum nationalen Reformprogramm Zyperns 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Zyperns 2023 (ABl. C 312 vom 1.9.2023, S. 116).
    (19)    Diese entsprechen den jährlichen Haushaltskosten der betreffenden Maßnahmen unter Berücksichtigung der Einnahmen und Ausgaben und gegebenenfalls abzüglich der Einnahmen aus der Besteuerung von Zufallsgewinnen von Energieversorgern.
    (20)    Nach Artikel 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 bezeichnet der Ausdruck „Nettoausgaben“ die Staatsausgaben ohne Zinsausgaben, diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, Ausgaben für Programme der Union, die vollständig durch Einnahmen aus den Unionsfonds ausgeglichen werden, nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von Programmen, die von der Union finanziert werden, konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.
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