This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52024BP2331
Resolution (EU) 2024/2331 of the European Parliament of 11 April 2024 with observations forming an integral part of the decision on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Agency for Safety and Health at Work (EU-OSHA) for the financial year 2022
Entschließung (EU) 2024/2331 des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) für das Haushaltsjahr 2022 sind
Entschließung (EU) 2024/2331 des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) für das Haushaltsjahr 2022 sind
ABl. L, 2024/2331, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2024/2331/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Amtsblatt |
DE Reihe L |
2024/2331 |
10.10.2024 |
ENTSCHLIEßUNG (EU) 2024/2331 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 11. April 2024
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) für das Haushaltsjahr 2022 sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
— |
unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) für das Haushaltsjahr 2022, |
— |
gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
— |
unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, |
— |
unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0115/2024), |
A. |
in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) (nachstehend „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 16 405 100 EUR belief, was gegenüber 2021 einem leichten Anstieg um 1,81 % entspricht; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen; |
B. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2022 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; |
C. |
in der Erwägung, dass in Bezug auf die Auftragsvergabe der Agentur für das Jahr 2022 keine Probleme gemeldet wurden, die Korrekturmaßnahmen erfordern, und es auch keine laufenden oder ausstehenden Korrekturmaßnahmen aus Prüfungen und Bewertungen der Vorjahre gibt; |
Haushaltsführung und Finanzmanagement
1. |
stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2022 bei den Mitteln für Verpflichtungen für das laufende Jahr zu einer Haushaltsvollzugsquote von 98,65 % geführt haben, was gegenüber 2021 einem leichten Anstieg um 1,39 % entspricht; stellt ferner fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen im Haushaltsjahr bei 72,07 % lag, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 8,54 % entspricht; |
2. |
stellt fest, dass die Haushaltsmittel der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt und zu einem kleinen Teil von spanischen lokalen Behörden stammen; stellt außerdem fest, dass die Aufstockung der Haushaltsmittel der Agentur im Jahr 2022 auf die Indexierung zurückzuführen ist; |
3. |
stellt fest, dass die EU-OSHA acht vorläufige Mittelbindungen in Höhe von 533 676 EUR von 2022 auf 2023 übertrug; weist darauf hin, dass solche Mittelübertragungen gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Finanzregelung der EU-OSHA zulässig sind, wenn am Ende des Jahres eine rechtliche Verpflichtung (z. B. ein unterzeichneter Vertrag) vorliegt; stellt jedoch fest, dass die Agentur bis zum 31. Dezember 2022 keine Verträge in Höhe von 109 256 EUR dieser vorläufigen Mittelbindungen unterzeichnet hatte und dass infolgedessen dieser Betrag hätte aufgehoben werden sollen, anstatt auf 2023 übertragen zu werden; |
Leistung
4. |
stellt anerkennend fest, dass die Umsetzungsquote des Arbeitsprogramms der Agentur im Jahr 2022 98 % betrug, während die Vorgabe bei 90 % lag; |
5. |
nimmt die Leistung der Agentur in Bezug auf die Forschung zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf Sicherheit, Gesundheit, Prävention, Verfahren und Politik am Arbeitsplatz, die die Wissensbasis für die im Jahr 2023 beginnende Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze — Sicher und gesund arbeiten in Zeiten der Digitalisierung“ darstellen wird, zur Kenntnis; stellt fest, dass die Studie der Agentur zur Kreislaufwirtschaft im Jahr 2022 in die Endphase eingetreten ist, in der verschiedene potenzielle Auswirkungen auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ermittelt werden; stellt ferner fest, dass die Agentur 2022 ihre dreijährige Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze — Entlasten Dich!“ zur Prävention von Muskel- und Skeletterkrankungen abgeschlossen hat, in der auch Telearbeit, die während der Pandemie an Bedeutung gewonnen hat, angegangen wurde; |
6. |
stellt fest, dass die Agentur einen Beitrag zur Forschung in Bezug auf die „Unterstützung der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen am Arbeitsplatz“ geleistet hat, um zu untersuchen, wie externe Faktoren die Prävention von Risiken am Arbeitsplatz beeinflussen; stellt fest, dass die Agentur Instrumente für die Bewertung von Daten und Risiken entwickelt hat, darunter das Barometer zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um in erster Linie eine verlässliche Quelle für europäische Daten zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu schaffen, und die Software OiRA, um Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Durchführung von Risikobewertungen zu unterstützen; nimmt ferner folgende Erhebungen der Agentur zur Erleichterung der Datenerhebung zur Kenntnis: ESENER, Erhebung über die Exposition von Arbeitnehmern und „OSH Pulse“; stellt ferner fest, dass die Arbeit der Agentur im Jahr 2022 zur Umsetzung des Strategischen Rahmens der Union für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 2021-2027 beigetragen hat; |
7. |
begrüßt, dass die Agentur im Anschluss an die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöste globale Gesundheitskrise durch mehrere allein oder in Zusammenarbeit mit anderen durchgeführte Maßnahmen weiterhin einen erheblichen Beitrag zu sichereren und gesünderen Arbeitsplätzen für alle Arbeitnehmer in der Union unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Vertragsart geleistet hat; spricht der Agentur für die guten Ergebnisse seine Anerkennung aus und begrüßt in diesem Zusammenhang die Forschungsarbeiten der Agentur, bei denen die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf psychosoziale Risiken und die psychische Gesundheit besonders berücksichtigt werden; weist auf die herausragende Rolle hin, die der Agentur bei der Umsetzung der in der Europäischen Säule sozialer Rechte verankerten Grundsätze und der Verwirklichung der Ziele von Porto zukommt; |
8. |
begrüßt, dass die Agentur als Reaktion auf die Verzögerung bei der Ernennung eines neuen Exekutivdirektors die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs durch eine rasche Umstrukturierung, Neupriorisierung und Neuzuweisung von Ressourcen sichergestellt hat; |
Effizienz und Erfolge
9. |
weist darauf hin, dass die Agentur auch 2022 weiterhin eng mit anderen Agenturen der Union zusammengearbeitet hat, insbesondere mit der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Bezug auf Erhebungsmethoden sowie psychosoziale Risiken und Digitalisierung oder auch mit der Agentur für Grundrechte bei der Erhebung über die Exposition von Arbeitnehmern; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Agentur auch ihre Zusammenarbeit mit der Europäischen Arbeitsbehörde formalisiert und sich an ihrer Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit beteiligt sowie die Agentur für die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde bei der Ausarbeitung von Leitlinien für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei Maßnahmen zur Beseitigung von ausgelaufenem Öl unterstützt hat; stellt fest, dass sich die Agentur mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und dem Europäischen Referenzlaboratorium für Aviäre Influenza und die Newcastle-Krankheit an der Ausarbeitung eines gemeinsamen Berichts über die Untersuchung und den Nachweis zoonotischer Influenza-Infektionen beim Menschen und über Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für am Arbeitsplatz exponierte Personen beteiligt hat; |
10. |
betont, dass die Agentur seit Juli 2021 über eine Dienstleistungsvereinbarung die Rechnungsführungsdienstleistungen mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung teilt; |
11. |
begrüßt, dass die Agentur für all ihre Vorgänge ein papierfreies Verfahren eingeführt und alle Finanz- und Einstellungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Personalwesen digitalisiert hat; nimmt die Leistung der Agentur bei der Erstellung regelmäßiger Umwelt-Dashboards, in denen unter anderem über CO2-Emissionen berichtet wird, zur Kenntnis; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur ihre Effizienzstrategie zur Konsolidierung der Finanzierungs- und Beschaffungsfunktionen innerhalb desselben Referats vollständig umgesetzt hat, indem Ressourcen optimiert, die Verfahren harmonisiert und die Aufgaben und Zuständigkeiten besser definiert wurden, um Effizienzgewinne zu erzielen; |
12. |
würdigt, dass die Agentur ein Tätigkeitsprogramm zur Verbesserung der Energieeffizienz und Klimaneutralität ihrer Tätigkeiten aufgelegt hat; |
Personalpolitik
13. |
stellt fest, dass am 31. Dezember 2022 — wie im Jahr 2021 — 97,5 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren, wobei von 40 im Rahmen des Haushaltsplans der Union zulässigen Stellen für Bedienstete auf Zeit 39 Stellen besetzt waren; |
14. |
entnimmt dem Bericht über das Geschlechterverhältnis im Jahr 2022, dass drei Männer und eine Frau auf der höheren Führungsebene, 61 Männer und 38 Frauen auf der Ebene des Verwaltungsrats und 21 Männer und 44 Frauen auf der Personalebene der Agentur insgesamt beschäftigt waren; weist erneut darauf hin, dass für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gesorgt werden muss, und fordert die Agentur auf, diesem Aspekt bei künftigen Personaleinstellungen und Ernennungen innerhalb ihrer höheren und mittleren Führungsebene Rechnung zu tragen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Agentur zu berücksichtigen, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis wichtig ist; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur derzeit dabei ist, die „Charta für Vielfalt und Inklusion“ zu verabschieden, mit der — ungeachtet des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung — Gleichbehandlung und Chancengleichheit gefördert werden sollen; erinnert die Agentur an ihre Zusicherung und ihre Verpflichtung, bei gleichen Leistungen von Kandidaten unterschiedlichen Geschlechts dem Bewerber ein Stellenangebot zu unterbreiten, dessen Geschlecht in der Agentur unterrepräsentiert ist; |
15. |
stellt fest, dass bei der Agentur zum 31. Dezember 2022 insgesamt 65 Mitarbeitende (u. a. zwei Vertragsbedienstete mit kurzfristigen Stellen zum Ausgleich reduzierter Vollzeitäquivalente) aus 15 Mitgliedstaaten beschäftigt waren; nimmt mit Besorgnis die Unterrepräsentation von Mitarbeitern aus den zwölf anderen Mitgliedstaaten zur Kenntnis; weist auf die Bedeutung der geografischen Ausgewogenheit hin, fordert die Agentur nachdrücklich auf, bei ihren Einstellungsverfahren der geografischen Ausgewogenheit höchste Priorität einzuräumen, und ersucht die Agentur, der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten; |
16. |
begrüßt, dass die Agentur in Bezug auf Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen einen Koordinator für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Bediensteter der Personalabteilung) als Kontaktstelle für alle damit zusammenhängenden Bedürfnisse der Bediensteten eingerichtet hat; |
17. |
stellt fest, dass die Agentur zahlreiche personalpolitische Maßnahmen umgesetzt hat, um das Wohlbefinden des Personals am Arbeitsplatz und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu fördern, beispielsweise durch flexible Arbeitszeiten, Telearbeit, Elternurlaub und psychologische Betreuung; |
Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten
18. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur Maßnahmen ergriffen hat, um für Transparenz zu sorgen und Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen, und weiterhin entsprechende Bemühungen unternimmt; stellt fest, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats aufgefordert sind, zusätzlich zu einer Interessenerklärung eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten abzugeben; begrüßt, dass beide Erklärungen auf der Website der Agentur verfügbar sind; begrüßt, dass im Jahr 2022 keine Fälle von Interessenkonflikten, Missständen oder Drehtüreffekten gemeldet wurden; |
19. |
stellt fest, dass die Agentur ihre Betrugsbekämpfungsstrategie 2022-2026 ausgearbeitet und abgeschlossen hat, wobei der Schwerpunkt auf der Konsolidierung des bestehenden Rahmens der Agentur für die Betrugsbekämpfung lag; stellt ferner fest, dass sich der Verwaltungsrat im Juni 2022 auf einen Vermerk über bewährte Verfahren für den Verwaltungsrat und seine Mitglieder einigte, in dem unter anderem Grundprinzipien und Verfahren für das Berufsgeheimnis und die Vertraulichkeit festgelegt wurden; |
20. |
stellt fest, dass die Verpflichtung der Agentur zu Transparenz durch die Veröffentlichung wichtiger Dokumente — wie etwa ihrer Strategie, der einheitlichen Programmplanungsdokumente und der konsolidierten jährlichen Tätigkeitsberichte, der wichtigsten Evaluierungs- und Leistungsergebnisse, der Protokolle und der Beratungen des Verwaltungsrats und des Exekutivausschusses — auf ihrer Website deutlich wird; |
Interne Kontrollen
21. |
stellt fest, dass die Agentur stets bestrebt ist, die internen Kontrollen und die Verwaltung durch regelmäßige Prüfungen seitens des Internen Auditdienstes aufrechtzuerhalten und zu verbessern; stellt ferner fest, dass der Interne Auditdienst im Jahr 2022 seine Prüfung zu Personalwesen und Ethik der Agentur planmäßig und ohne kritische Ergebnisse abgeschlossen hat, und eine Reihe von Maßnahmen mit der Agentur vereinbart wurden, um die Bereiche Personalwesen und Ethik weiter zu verbessern; |
22. |
weist darauf hin, dass der Verwaltungsrat den Rahmen für die interne Kontrolle im Jahr 2019 angenommen hat und dass dieser auf dem Rahmen für die interne Kontrolle der Kommission beruht; stellt fest, dass aus der Bewertung des Rahmens für die interne Kontrolle für das Berichtsjahr 2022 hervorgeht, dass alle Komponenten des Systems für die interne Kontrolle ordnungsgemäß funktionieren; |
23. |
stellt fest, dass das Risikoregister der Agentur mit dem Rahmen für die interne Kontrolle verknüpft ist und dass beide regelmäßig von der höheren Führungsebene überprüft werden; stellt fest, dass drei der im Jahr 2022 überwachten Risiken als mit dem „externen Umfeld“ in Zusammenhang stehend, vier dieser Risiken als mit dem „internen Umfeld“ in Zusammenhang stehend und keines von ihnen als potenzielle Bedrohung für den Ruf oder die strategische Leistung der Agentur eingestuft wurden; |
24. |
stellt fest, dass der Verwaltungsrat 2022 die neue Betrugsbekämpfungsstrategie 2022-2026 der Agentur durch eine regelmäßige Überwachung des Aktionsplans umgesetzt hat; stellt ferner fest, dass in dieser neuen Strategie berücksichtigt wird, dass in den letzten Jahren mehrere Betrugsbekämpfungsmaßnahmen eingeführt wurden, und somit das Ziel verfolgt wird, die bestehenden Maßnahmen zu konsolidieren; |
Sonstige Bemerkungen
25. |
nimmt die Bemühungen der Agentur, den Schutz ihrer Cybersicherheit durch verschiedene Maßnahmen wie die Multi-Faktor-Authentifizierung zu verbessern, zur Kenntnis; nimmt ferner die Zusammenarbeit und Abstimmung der Agentur mit dem CERT-EU, um einen neuen Dienst zur Unterstützung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen einzurichten, zur Kenntnis; |
26. |
stellt fest, dass die Agentur aufgrund fehlender Ressourcen nicht mit der Umsetzung des EMAS-Zertifizierungsverfahrens begonnen hat; weist jedoch auf die Verpflichtung der Agentur hin, ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern; |
27. |
begrüßt das Engagement der Agentur für Sensibilisierungsmaßnahmen im Rahmen ihrer Kampagnen für gesunde Arbeitsplätze, wodurch mehrere Aktivitäten erfolgreich entwickelt wurden, wie z. B. die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze — Entlasten Dich!“, die Trickfilmserie „Napo“ und das Barometer zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; begrüßt den Umstand, dass die Agentur aktiv mit anderen Agenturen, Einrichtungen und der Kommission zusammenarbeitet, was die gemeinsame Förderung von Themen von gemeinsamem Interesse über ihre Websites, gemeinsame Veröffentlichungen und die sozialen Medien anbelangt; |
28. |
verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024 (2) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen. |
(1) ABl. C 38 vom 31.1.2023, S. 29.
(2) Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.
ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2024/2331/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)