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Document 52024BP2304
Resolution (EU) 2024/2304 of the European Parliament of 11 April 2024 with observations forming an integral part of the decision on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Labour Authority for the financial year 2022
Entschließung (EU) 2024/2304 des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2022 sind
Entschließung (EU) 2024/2304 des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2022 sind
ABl. L, 2024/2304, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2024/2304/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Amtsblatt |
DE Reihe L |
2024/2304 |
10.10.2024 |
ENTSCHLIEßUNG (EU) 2024/2304 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 11. April 2024
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2022 sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2022, |
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gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0131/2024), |
A. |
in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Arbeitsbehörde (im Folgenden die „Behörde“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 34 689 842 EUR belief, was gegenüber 2021 einer Aufstockung um 43,23 % entspricht; in der Erwägung, dass die Behörde im Mai 2021 finanzielle Eigenständigkeit erlangt hat und die Anlaufphase noch bis 2024 laufen soll und davon auszugehen ist, dass sowohl die Anzahl der Bediensteten als auch der Haushalt der Behörde während dieser Zeit schrittweise wachsen werden; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Behörde aus dem Unionshaushalt stammen; |
B. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung der Behörde für das Haushaltsjahr 2022 (nachstehend der „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Behörde zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; |
Haushaltsführung und Finanzmanagement
1. |
stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahrs 2022 bei den Mitteln für Verpflichtungen des laufenden Jahres zu einer Vollzugsquote von 96,52 % geführt haben, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 0,72 % entspricht, und dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen im laufenden Jahr 34,93 % betrug, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 4,56 % entspricht; |
2. |
nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass der Haushalt der Behörde für 2022 am 17. Dezember 2021 vom Verwaltungsrat angenommen wurde, aber erst am 31. Mai 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde; weist erneut darauf hin, dass dies gegen Artikel 31 der Finanzregelung der Behörde und den darin verankerten Grundsatz der Transparenz verstößt; |
3. |
betont, dass dies der zweite Entlastungsbericht der Behörde ist; betont, dass die Behörde noch in ihren Anfängen steckt und sich in der Aufbauphase befindet; weist darauf hin, dass die Behörde 2019 ihre Tätigkeit aufgenommen und 2021 finanzielle Autonomie erlangt hat; hebt hervor, dass die weitere Entwicklung und Integration der internen Verfahren in der kommenden Zeit von wesentlicher Bedeutung sind, bis die Behörde im Jahr 2024 ihre volle Einsatzbereitschaft erreicht hat; |
4. |
entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Behörde 21,8 Mio. EUR (65 %) der 2022 zur Verfügung stehenden Mittel für Verpflichtungen auf das Jahr 2023 übertragen hat, darunter 3,4 Mio. EUR (bzw. 79,6 %) der Mittel unter Titel II für Verwaltungsausgaben (gegenüber 63,2 % im Jahr 2021) und 16,4 Mio. EUR (bzw. 90,6 %) der Mittel unter Titel III für operative Ausgaben (gegenüber 37,7 % im Jahr 2021); weist darauf hin, dass eine wiederholt auftretende hohe Quote von Mittelübertragungen einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit darstellt und auf strukturelle Probleme im Zusammenhang mit dem Haushaltsverfahren und dem Durchführungszyklus hindeutet; nimmt die Antwort der Behörde in dieser Sache zur Kenntnis, in der sie angibt, dass ein erheblicher Teil der Mittelübertragungen bei Titel III auf die große Unsicherheit im Zusammenhang mit dem EURES-Portal zurückzuführen ist und sich die Haushaltsplanung nach Annahme der Strategie für das EURES-Portal 2023-2030 wirksamer gestalten sollte und dass Ende Juni 2023 über 80 % der im Rahmen von Titel I und Titel II übertragenen Mittel bereits vertraglich gebunden waren; |
5. |
betont, dass sich bei der Agentur, nachdem sie im Mai 2021 finanzielle Autonomie erlangt hatte, erhebliche Mittelübertragungen auf das nächste Haushaltsjahr angesammelt haben; betont, dass die Behörde als eine Behörde, die operative Tätigkeiten ausübt, in hohem Maße auf die Beteiligung der Mitgliedstaaten angewiesen ist und dass das Maß von deren Beteiligung erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung und den Umfang dieser Tätigkeiten hat; betont, dass aufgrund der Freiwilligkeit der meisten Tätigkeiten nicht alle Mitgliedstaaten an jeder Tätigkeit beteiligt sind und einige nur in begrenztem Umfang teilnehmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Vorteile, die die Behörde bietet, anzuerkennen und die Zusammenarbeit zwischen ihren zuständigen Behörden und der Behörde zu verbessern; |
Leistung
6. |
stellt fest, dass die Behörde 2022 erstmals ein in einen mehrjährigen Rahmen eingebettetes Arbeitsprogramm vorgelegt hat (das einheitliche Programmplanungsdokument für 2022-2024) und weiter an der Verbesserung ihrer Programmplanungsdokumente gearbeitet hat; stellt darüber hinaus fest, dass die Behörde die wichtigsten strategischen Tätigkeitsbereiche und deren Ziele festgelegt und neue zentrale Leistungsindikatoren ausgearbeitet hat, die mit den strategischen Bereichen verknüpft sind; stellt fest, dass diese Indikatoren, die im einheitlichen Programmplanungsdokument für 2023-2025 enthalten sind, ab 2023 Anwendung finden; |
7. |
begrüßt die Leistungen der Behörde im Zusammenhang mit der Erfüllung ihres Mandats und der Umsetzung der Ziele des einheitlichen Programmplanungsdokuments 2022-2024, und hier insbesondere die Umsetzung der für 2022 vorgesehenen Tätigkeiten — und dies trotz der Herausforderungen, die das kontinuierliche Wachstum und die kontinuierliche Entwicklung der Organisation mit sich gebracht haben; |
8. |
stellt fest, dass die Behörde unter anderem in Zusammenarbeit mit anderen Behörden der Mitgliedstaaten, Sozialpartnern und Interessenträgern den Aktionsrahmen für Straßenverkehr und die damit verbundene Kampagne #Road2FairTransport erfolgreich umgesetzt hat; stellt ferner fest, dass die Behörde 33 abgestimmte gemeinsame Kontrollen unter Mitwirkung von 25 Mitgliedstaaten durchgeführt und eine Demonstrationszwecken dienende Unterwegskontrolle unterstützt hat; |
9. |
lobt das Engagement, das die Behörde mit dem Start des Programms IMI-PROVE bei der Erweiterung ihrer Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten und mit der Organisation der Konferenz ELA TECH im Jahr 2022 bei der Förderung von digitalen Technologien und von Innovation zeigt; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Behörde eine Mediationsstelle eingerichtet hat, die bereits erste Fälle bearbeitet hat; |
10. |
begrüßt, wie die Behörde auf die Lage der Menschen reagiert hat, die vor dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine geflohen sind, wobei sie Informations- und Durchsetzungsmaßnahmen durchgeführt hat, die darauf ausgerichtet sind, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, diese schutzbedürftigen Menschen vor den Gefahren nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und Ausbeutung am Arbeitsplatz zu schützen; |
11. |
nimmt mit Besorgnis den deutlichen Rückgang bei den Stellenregistrierungen und Arbeitgeberregistrierungen auf dem Europäischen Portal zur beruflichen Mobilität (EURES) (– 77 % bzw. – 37 % gegenüber 2021) aufgrund der Einführung der Anforderungen im Zusammenhang mit dem EU-Login zur Kenntnis; fordert die Behörde auf, das Verfahren in Zusammenarbeit mit der Kommission zu vereinfachen; |
12. |
würdigt die Arbeit, die die Behörde leistet, um die Mitgliedstaaten und die Kommission zu unterstützen, damit die Unionsvorschriften über Arbeitskräftemobilität und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit fair und effektiv durchgesetzt werden, mithilfe der Tätigkeit des EURES eine erfolgreiche Arbeitskräftemobilität in Europa begünstigt wird und es Bürgern und Unternehmen erleichtert wird, die Vorteile des Binnenmarktes zu nutzen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Arbeit der vier Arbeitsgruppen der Behörde für Information, Inspektionen, Mediation und die Europäische Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit; |
13. |
weist darauf hin, dass eines der Ziele der Behörde darin besteht, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der unionsweiten Durchsetzung des einschlägigen Unionsrechts zu erleichtern und zu stärken, wozu auch die Erleichterung konzertierter und gemeinsamer Kontrollen gehört; sieht der bevorstehenden Bewertung der Leistung der Behörde in Bezug auf ihre Ziele, ihr Mandat und ihre Aufgaben im Jahr 2024 durch die Kommission erwartungsvoll entgegen; stellt fest, dass die Kommission auf der Grundlage dieser Bewertung gegebenenfalls Legislativvorschläge zur Überprüfung des Aufgabenbereichs der Behörde vorlegen kann; |
Effizienz und Effizienzgewinne
14. |
stellt fest, dass die Behörde 2022 ihre Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen der Union ausgebaut hat, um Überschneidungen zu verhindern und Synergieeffekte zu fördern; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Behörde mit der Kommission, der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung eine Vereinbarung unterzeichnet hat; stellt fest, dass die Behörde zudem eine Rahmenvereinbarung für die Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterzeichnet und Gespräche mit der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung aufgenommen hat; |
15. |
begrüßt, dass die Behörde eine moderne, digitale und flexible Arbeitsumgebung fördert, die das Wohlbefinden der Bediensteten am Arbeitsplatz verbessert, und mit der Umsetzung von hybriden Arbeitsregeln ihre Umweltauswirkungen senkt und dazu beiträgt, CO2-Emissionen zu verringern; nimmt ferner die Ergebnisse zur Kenntnis, die die Behörde im Zusammenhang mit ihren Räumlichkeiten in der Slowakei erzielt hat, die die strengen Kriterien der Kommission erfüllen und für die sie die Gold-Auszeichnung „Leadership in Energy and Environmental Design“ erhalten hat; |
16. |
stellt fest, dass die Behörde die Einführung der Funktionen von Systemen wie Advanced Record, Sysper, eProcurement und Speedwell fortgesetzt hat, um die Effizienz ihrer Systeme und Arbeitsabläufe zu verbessern; |
17. |
stellt fest, dass die Behörde zu den Agenturen der Union gehört, die noch kein Tätigkeitsprogramm zur Verbesserung der Energieeffizienz und Klimaneutralität ihrer Tätigkeiten aufgelegt haben; |
18. |
fordert die Behörde auf, eine aktive Zusammenarbeit mit anderen Agenturen zu entwickeln und dem Parlament regelmäßig über ihre Fortschritte zu berichten. |
Personalpolitik
19. |
stellt fest, dass der Stellenplan zum 31. Dezember 2022 zu 86 % durchgeführt war, wobei von 57 im Rahmen des Haushaltsplans der Union zulässigen Bediensteten auf Zeit 49 Bedienstete auf Zeit ernannt waren; stellt fest, dass die Behörde 2022 außerdem 13 Vertragsbedienstete und 55 abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) (einschließlich 27 nationaler Verbindungsbeamter) beschäftigte; stellt fest, dass die Behörde nach den im Jahr 2022 durchgeführten intensiven Maßnahmen zur Personalgewinnung einen deutlichen Anstieg ihrer Mitarbeiterzahl verzeichnen konnte; |
20. |
nimmt das Geschlechterverhältnis auf der oberen und mittleren Führungsebene der Behörde zur Kenntnis, wobei vier der sechs Führungspositionen (67 %) mit Männern besetzt sind; nimmt das Geschlechterverhältnis im Verwaltungsrat der Behörde zur Kenntnis, in dem 20 von 34 Mitgliedern (59 %) Männer sind; nimmt zudem das Geschlechterverhältnis beim gesamten Personal der Behörde zur Kenntnis, wobei 41 von 65 Bediensteten (63 %) Frauen sind; weist erneut darauf hin, dass für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gesorgt werden muss, und fordert die Behörde auf, diesem Aspekt bei künftigen Personaleinstellungen und Ernennungen, insbesondere innerhalb ihrer oberen und mittleren Führungsebene, weiterhin Rechnung zu tragen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat der Behörde zu berücksichtigen, dass für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gesorgt werden muss; stellt mit Zufriedenheit fest, dass Ende 2022 bei den im Stellenplan vorgesehenen Planstellen der Behörde (Statutspersonal) 27 Nationalitäten vertreten waren; |
21. |
stellt fest, dass die Kapazität der Behörde 2022 dank ihrer Bemühungen um die Anwerbung hoch qualifizierter Talente mit 117 Bediensteten (2022) deutlich gestiegen ist; weist ferner darauf hin, dass die Behörde ihre intensiven Bemühungen bei der Personalgewinnung und der Einarbeitung neuer Bediensteter fortsetzen und weiterhin an Problemen wie Mitarbeiterfluktuation und Ablehnung von Stellenangeboten arbeiten muss; stellt ferner fest, dass die Einstellungspolitik der Behörde weiterhin auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung und dem Grundsatz offener und transparenter Einstellungsverfahren basieren und diese Politik auch weiterhin veröffentlicht und allen interessierten Parteien mitgeteilt wird; |
22. |
stellt fest, dass sich der Anteil der bei der Behörde befristet beschäftigten Arbeitnehmer (abgeordnete nationale Sachverständige und Zeitarbeitskräfte) Ende 2022 auf 58 % belief; weist darauf hin, dass eine hohe Abhängigkeit von befristet Beschäftigten zu einer regelmäßig hohen Mitarbeiterfluktuation führt und daher die Gefahr besteht, dass Fachwissen (Spezialwissen, mit Interessenträgern aufgebaute Kontaktnetze) verloren geht, was die operativen Fähigkeiten beeinträchtigen könnte; begrüßt die Forderung der Behörde, 15 ANS-Stellen in Stellen für Bedienstete auf Zeit umzuwandeln, ohne dass die im mehrjährigen Finanzbogen vorgesehenen Haushaltsmittel erhöht werden müssen, um die operative Stabilität der Behörde, den Wissenserhalt und die wirksame Umsetzung der Ziele der Behörde sicherzustellen; |
23. |
stellt fest, dass die Behörde für fünf Monate (November 2022 bis März 2023) eine Zeitarbeitskraft und einen Praktikanten eingestellt und ihnen Zugangsrechte in ABAC eingeräumt hatte, aufgrund deren sie Daten eingeben und Vorgänge zur Unterstützung des jährlichen Haushaltsabschlussverfahrens einleiten konnten; weist erneut darauf hin, dass der Einsatz von Zeitarbeitskräften zur Ausführung zentraler finanzieller Tätigkeiten der Behörde im Zusammenhang mit dem Haushaltsvollzug im Widerspruch zu Artikel 41 Absatz 1 der Finanzregelung der Behörde steht, wonach nur Bediensteten die Befugnis zum Haushaltsvollzug übertragen werden kann; stellt fest, dass die Behörde nach eigener Aussage im Falle eines Mangels an Statutspersonal und einer außergewöhnlichen Arbeitsbelastung die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sicherstellen muss, indem sie ausnahmsweise Funktionen eines Dateneingabebeauftragten und eines Finanzinitiators für einen begrenzten Zeitraum an eine Zeitarbeitskraft/einen Praktikanten überträgt, nachdem diese/r die erforderliche Schulung erhalten hat und bei allen Finanztransaktionen durch einen Prüfbeauftragten überwacht wird; |
24. |
begrüßt, dass die Behörde die Annahme und Umsetzung von Regeln und Vorschriften für den Personalbereich fortgesetzt hat, darunter die Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Prävention von Mobbing und sexueller Belästigung, die neuen Personalregelungen zu Arbeitszeit und hybrider Arbeit und der Rahmen für Lernentwicklung, mit denen die Bestimmungen über die Durchführung von Verwaltungsuntersuchungen und die Disziplinarbestimmungen umgesetzt werden; |
25. |
stellt fest, dass die Behörde Maßnahmen zur Unterstützung der Integration angeboten hat, wie Teambuilding-Maßnahmen und gesellschaftliche Veranstaltungen und Aktivitäten, Informationspakete, verschiedene Schulungen sowie Unterstützung bei der Anmeldung von Bediensteten und Familienangehörigen bei den nationalen Behörden; stellt ferner fest, dass die Behörde jedes Jahr eine sogenannte „Pulsbefragung“ durchführt, um das Wohlbefinden und die Mitarbeiterzufriedenheit zu messen und die Meinungen der Bediensteten einzuholen; begrüßt, dass die Behörde 2022 erste Wahlen zur Personalvertretung abgehalten und die Personalvertretung erfolgreich eingerichtet hat; |
26. |
stellt fest, dass sich die Behörde verpflichtet hat, Gleichstellung und Vielfalt am Arbeitsplatz zu fördern und zu stärken und in diesem Zusammenhang sicherzustellen, dass bei ihren Einstellungsverfahren Diskriminierung unter anderem aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe oder der Rasse ausgeschlossen sind; stellt fest, dass diese Bemühungen zu mehr Vielfalt innerhalb des Personals gegenüber 2021 geführt haben; stellt ferner fest, dass die Behörde eine Reihe von Maßnahmen für die Integration von Menschen mit Behinderungen entwickelt hat, mit denen eine gleichberechtigte Teilnahme an Vorstellungsgesprächen und Tests sichergestellt wird; |
Beschaffung
27. |
stellt fest, dass die Behörde 2022 einen Beschaffungsplan entsprechend ihren operativen Tätigkeiten und ihrem internen Bedarf aufgestellt hat, wobei ökologischen und sozialen Aspekten bei Ausschreibungen sowie der Förderung einer sozial verantwortlichen Vergabe öffentlicher Aufträge Rechnung getragen wurden; stellt ferner fest, dass die Behörde daran gearbeitet hat, die Effizienz und die rechtzeitige Umsetzung ihres Beschaffungsplans zu verbessern, und beabsichtigt, bei der Erstellung ihres Beschaffungsplans für 2023 das Anfragemodul des Instruments für die Verwaltung der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verwenden; |
28. |
stellt fest, dass dem Rechnungshof zufolge in einem Vergabeverfahren zur Unterstützung der Tätigkeiten der Behörde im Bereich der Konzeption, Organisation und Durchführung von Schulungsveranstaltungen in den Ausschreibungsbedingungen ein maximaler Auftragswert von 6 Mio. EUR für einen Zeitraum von vier Jahren festgelegt worden war; stellt fest, dass die Behörde den Auftrag an einen Bieter vergeben hat, der ein finanzielles Angebot in Höhe von 12,9 Mio. EUR abgegeben hatte; weist erneut darauf hin, dass dies einen Verstoß gegen Anhang I Nummer 12.3 Buchstabe a der Haushaltsordnung darstellt, wonach ein Angebot als unannehmbar gilt, „wenn der Preis des Angebots das vor Einleitung des Vergabeverfahrens festgelegte und dokumentierte maximale Budget des öffentlichen Auftraggebers übersteigt“; stellt außerdem fest, dass der Rechnungshof zu dem Schluss gekommen ist, dass diese Auftragsvergabe und Zuschlagserteilung vorschriftswidrig sind, auch wenn 2022 keine Zahlungen im Zusammenhang mit diesem Auftrag geleistet wurden; |
29. |
weist erneut darauf hin, dass das Ziel der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge darin besteht, die Beschaffungsstellen in die Lage zu versetzen, die Waren und Dienstleistungen, die sie benötigen, zum bestmöglichen Preis zu erhalten und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern zu gewährleisten und die Grundsätze der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung einzuhalten; fordert die Behörde auf, ihre Vergabeverfahren weiter zu verbessern, damit die vollständige Einhaltung der geltenden Vorschriften sichergestellt ist und sie das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis erzielt; |
Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten
30. |
stellt fest, dass die Behörde Maßnahmen ergriffen hat und weiterhin Anstrengungen unternimmt, um für Transparenz zu sorgen und Interessenkonflikte zu vermeiden und zu bewältigen, und nimmt zur Kenntnis, dass die Erklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats über Interessenkonflikte auf der Website der Behörde veröffentlicht werden; |
31. |
stellt fest, dass die Behörde den Lebenslauf ihres Exekutivdirektors veröffentlicht und 2023 an der Veröffentlichung der Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Bediensteten der mittleren Führungsebene gearbeitet hat; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde über diesbezügliche Entwicklungen Bericht zu erstatten; |
32. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde 2023 einen Beschluss des Exekutivdirektors über die Veröffentlichung von Informationen über Treffen mit Interessenvertretern und anderen externen Personen angenommen hat; stellt fest, dass die Behörde nach diesem Beschluss Informationen über alle Treffen des Exekutivdirektors, des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats — sofern sie in dieser Eigenschaft handeln — sowie der Referatsleiter mit Interessenvertretern und anderen externen Personen veröffentlichen muss; |
33. |
stellt fest, dass die Behörde im November 2022 eine Strategie zur Vermeidung von Interessenkonflikten angenommen hat, die für Mitglieder des Verwaltungsrats und Beobachter im Verwaltungsrat, die Gruppe der Interessenträger, die Arbeitsgruppen und Gremien der Behörde, einschließlich der Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, externe Sachverständige und abgeordnete nationale Sachverständige, einschließlich nationaler Verbindungsbeamter, gilt; stellt ferner fest, dass im Jahr 2022 keine Interessenkonflikte oder Missstände gemeldet wurden; |
34. |
stellt fest, dass die Behörde für alle Bediensteten über eine „Checkliste für das Ende der Dienstzeit“ und ein Geheimhaltungsformular mit Verweisen auf die im Statut festgelegten Verpflichtungen am Ende der Dienstzeit verfügt; |
Interne Kontrolle
35. |
entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Besorgnis, dass abgeordnete nationale Sachverständige und nationale Verbindungsbeamte nach den internen Vorschriften der Behörde ihren Wohnsitz in Bratislava haben müssen; ist sich bewusst, dass die abgeordneten nationalen Sachverständigen und die nationalen Verbindungsbeamten Tagegelder und monatliche Zulagen zur Deckung der Lebenshaltungskosten in Bratislava erhalten und dass sie für den Erhalt eine förmliche Erklärung abgeben müssen, dass sie tatsächlich dort leben, und sich verpflichten, auf Anforderung einen Wohnsitznachweis vorzulegen; stellt fest, dass die Behörde auf Ersuchen des Rechnungshofs keinen Nachweis dafür erbringen konnte, dass ein bestimmter nationaler Verbindungsbeamter in Bratislava lebt, woraus der Schluss gezogen wurde, dass die von diesem nationalen Verbindungsbeamten erhaltenen Tagegelder und monatlichen Zulagen, die sich auf 83 734 EUR beliefen und von denen 50 700 EUR im Jahr 2022 ausgezahlt worden waren, vorschriftswidrig waren; ist der Ansicht, dass die von der Behörde durchgeführten Ex-ante-Kontrollen dieser Erklärungen unzureichend sind, da sie ausschließlich auf den Erklärungen der ANS und der nationalen Verbindungsbeamten, jedoch nicht auf schriftlichen Nachweisen beruhen; bedauert, dass es keine Ex-post-Kontrollen gibt und damit das Risiko besteht, dass die von der Behörde für diese Tagegelder und monatlichen Zulagen gezahlten Beträge möglicherweise nicht korrekt sind; stellt fest, dass die Behörde ab 2023 die Verwaltung und Kontrolle des ANS-Dossiers, insbesondere im Hinblick auf Ex-ante-Kontrollen, verstärkt hat, da nun alle ANS einen Nachweis über ihren Wohnsitz erbringen müssen; |
36. |
weist auf die Bemerkung des Rechnungshofs hin, dass die Behörde ihre Ex-ante-Kontrollen nicht vollständig festgelegt und formalisiert hat und im Bereich der Auftragsausführung keine Ex-post-Kontrollen vorgesehen hat; stellt insbesondere fest, dass die Behörde Zahlungen für Übersetzungen, die Organisation von Veranstaltungen, Schulungen und Kommunikation genehmigt hat, ohne zentrale Parameter, die den zu zahlenden Preisen zugrunde liegen (z. B. Anzahl der erbrachten Dienstleistungen, Einhaltung der Mindestqualitätsanforderungen und angewandte Einheitspreise), vollständig zu überprüfen; zeigt sich in diesem Zusammenhang zutiefst besorgt und weist darauf hin, dass diese Mängel und das Versäumnis, diese zu beheben, möglicherweise eine Gefahr für die Verwendung öffentlicher Gelder darstellen; |
37. |
fordert die Behörde nachdrücklich auf, ihre internen Verfahren, Ex-ante-Kontrollen und Ex-post-Methoden zu überprüfen und zu überarbeiten, um den Bemerkungen des Rechnungshofs glaubhaft nachzukommen und der Entlastungsbehörde über die diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen zu berichten; |
38. |
betont, dass seit 2023 Initiativen zur Verbesserung der Ex-ante-Kontrollen der Behörde umgesetzt werden, einschließlich spezialisierter Schulungen für das Personal zu Finanzverfahren und Ex-ante-Kontrollen; |
39. |
stellt fest, dass der Verwaltungsrat der Behörde 2020 einen Rahmen für die interne Kontrolle angenommen hat und dass seine Entwicklung 2023 basierend auf den Empfehlungen des Internen Auditdienstes zum Rahmen für die interne Kontrolle abgeschlossen wird; |
40. |
stellt fest, dass die Behörde eine jährliche Risikobewertung durchgeführt und 2022 den Entwurf eines Aktionsplans erarbeitet und fertiggestellt hat, um die Risiken der Behörde zu verringern; stellt fest, dass die Behörde ihre Strategie zur Betrugsbekämpfung für den Zeitraum 2021-2023 angenommen und umgesetzt hat und dass die Umsetzung der Strategie mittels eines speziellen Aktionsplans überwacht wird; |
41. |
weist erneut darauf hin, dass die Behörde ihren Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, der derzeit ausgearbeitet und im Laufe des Jahres 2023 fertiggestellt wird, noch nicht angenommen hat; |
42. |
ist sich bewusst, dass sich die Behörde derzeit in einer Wachstumsphase befindet; stellt fest, dass die Entwicklung der Indikatoren für den Rahmen für die interne Kontrolle auf der Grundlage der Empfehlungen, die bei der im Jahr 2023 vom Internen Auditdienst durchgeführten Prüfung des Rahmens für die interne Kontrolle ausgesprochen werden, abgeschlossen wird; |
Sonstige Bemerkungen
43. |
nimmt mit Besorgnis die beträchtliche Menge an Arbeit zur Kenntnis, die von der Behörde noch zu leisten ist, insbesondere, wenn es um die Stärkung ihrer internen Kontrollmechanismen geht; nimmt den Rückstand der Behörde bei den Plänen zur Kenntnis, die bis 2023 umgesetzt werden sollten und in denen die Entlastungsbehörde die Erwartung äußert, dass die Behörde konkrete Ergebnisse liefert und mitteilt, um die festgestellten Mängel wirksam zu beheben; stellt jedoch fest, dass die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind, seit die Behörde ihre Tätigkeit erst im Jahr 2019 aufgenommen hat; |
44. |
stellt fest, dass die Behörde wichtige Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Cybersicherheit wie das CERT-EU-Protokoll, die doppelte Verschlüsselung und die Anbindung an die Systeme der Europäischen Kommission sowie zur Digitalisierung ihrer Vergabeverfahren umgesetzt hat; |
45. |
begrüßt, dass die Behörde eine Umweltanalyse eingeleitet und mit den Vorbereitungen für ihre Umwelterklärung und ihren Aktionsplan zur Umsetzung der EMAS-Zertifizierung begonnen hat, was bis 2023 abgeschlossen sein wird; |
46. |
stellt fest, dass die Behörde Anfang 2023 ihre neue Kommunikationsstrategie für den Zeitraum 2023-2026 angenommen hat, deren Ziel darin besteht, ihre Sichtbarkeit und ihr Ansehen zu verbessern und das öffentlichen Bewusstsein für ihre Arbeit zu schärfen; stellt ferner fest, dass die Behörde zusammen mit anderen Agenturen und in Zusammenarbeit mit dem Parlament eine Veranstaltung zur Ergründung der Herausforderungen, die sich jungen Menschen stellen, aber auch der Chancen, die sich ihnen bieten, organisiert hat; |
47. |
stellt fest, dass die Behörde mehrere Maßnahmen zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen umgesetzt, aber noch keine Umweltstrategie ausgearbeitet hat, damit jedoch 2023 beginnen will; |
48. |
verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024 (2) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen. |
(1) ABl. C 119 vom 31.3.2023, S. 22.
(2) Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.
ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2024/2304/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)