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Document 52024BP2277

Entschließung (EU) 2024/2277 des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2022 sind

ABl. L, 2024/2277, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2024/2277/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2024/2277/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2277

10.10.2024

ENTSCHLIEßUNG (EU) 2024/2277 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 11. April 2024

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2022 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2022,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0111/2024),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushaltsplan der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (nachstehend „die Behörde“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 50 315 014 EUR belief; in der Erwägung, dass sich die Behörde aus einem Beitrag der Union (18 685 999 EUR) und Beiträgen der nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten und der Beobachter (31 629 015 EUR) finanziert;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2022 der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde („Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Behörde zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 bei den Mitteln für Verpflichtungen des laufenden Haushaltsjahres zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,56 % geführt haben, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 1,05 % entspricht; stellt ferner fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen im laufenden Jahr 87,00 % betrug, was gegenüber 2021 einem Rückgang um 3,00 % entspricht;

Leistung

2.

begrüßt, dass die Behörde nach wie vor bestimmte Maßnahmen als wesentliche Leistungsindikatoren verwendet, um ihre Tätigkeiten und deren Ergebnisse im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele ihres Arbeitsprogramms zu bewerten; stellt fest, dass die Behörde für 2022 für ihr Arbeitsprogramm fünf vertikale Prioritäten (z. B. Überwachung und Aktualisierung des Aufsichtsrahmens für Überwachung und Abwicklung, Überprüfung und Stärkung des EU-weiten Rahmens für Stresstests) und zwei horizontale Prioritäten (Bereitstellung von Instrumenten zur Messung und Steuerung von Risiken im Bereich Umwelt, Soziales und Governance (ESG) sowie Überwachung und Minderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie) festgelegt hat; stellt fest, dass die Behörde im Jahr 2022 von den rund 250 in ihrem Arbeitsprogramm festgelegten Aufgaben 95 % ausgeführt hat, darunter 15 % an Aufgaben, die im Laufe des Jahres hinzugefügt werden mussten; stellt darüber hinaus fest, dass dies eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr darstellt;

3.

ist sich bewusst, dass der ungerechtfertigte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine die Behörde veranlasst hat, Herausforderungen und Ungewissheiten, die sich aus diesem Konflikt für die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Bereiche ergeben, zu prüfen und entsprechend anzugehen; begrüßt, dass die Behörde daher einen erheblichen Schwerpunkt auf die Bewertung der Risiken für Banken und die Finanzbranche gelegt und Maßnahmen zur Überwachung der Branche ergriffen hat; stellt ferner fest, dass sich die Behörde auf Bemühungen konzentriert hat, die zur Anwendung und Durchsetzung der verhängten Sanktionen beitragen, und begrüßt in Bezug auf die Fragen, die für die von diesem Konflikt betroffenen Menschen unmittelbarer relevant sind, die Bemühungen der Behörde, Leitlinien zur Erleichterung des Zugangs zum Finanzsystem bereitzustellen;

4.

stellt fest, dass einige der wichtigen Triebkräfte der Tätigkeit der Behörde im Jahr 2022 zur Gestaltung der Gesetzgebungsverfahren beigetragen haben, die zur Annahme der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) und der Richtlinie (EU) 2022/2556 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) (Verordnung und Richtlinie über die digitale operationale Resilienz) sowie der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) (Verordnung über Märkte für Kryptowerte) geführt haben, indem auf verschiedene Konsultationsersuchen zum digitalen Finanzwesen und zu damit zusammenhängenden Fragen reagiert wurde; stellt fest, dass ein weiterer Schwerpunkt auf der Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung lag; stellt ferner fest, dass die Ausarbeitung eines aussagekräftigen ESG-Rahmens für Banken und die Überwachung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf ihre Bilanzen nach wie vor einer der wichtigsten Aspekte der Arbeit der Behörde war; nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde darüber hinaus im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (5)ihren Arbeitsplan für Peer-Reviews für den Zeitraum 2022-2023 aktualisiert hat;

Effizienz und Erfolge

5.

begrüßt, dass die Behörde im Bereich der Auftragsvergabe den Ansatz verfolgt, andere Agenturen aufzufordern, sich an ihren offenen Vergabeverfahren zu beteiligen, wenn sie möglicherweise Interesse daran haben; stellt fest, dass die Behörde 2022 die federführende Agentur für ein interinstitutionelles Vergabeverfahren war, an dem sich die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) beteiligten; stellt ferner fest, dass die Behörde auch an vielen interinstitutionellen Verfahren beteiligt war, die von anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union geleitet wurden, vor allem an solchen, die von der Kommission durchgeführt wurden; stellt fest, dass 2022 von den 96 geltenden Rahmenverträgen der Behörde 77 % von anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union vergeben wurden;

6.

stellt fest, dass der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden, in dem die Behörde, die EIOPA, die ESMA, die Kommission und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) vertreten sind, ein wichtiges Forum ist, um gemeinsame Regulierungsfragen zu erörtern und gemeinsame Initiativen zu vereinbaren; weist erneut darauf hin, dass gemeinsame Initiativen unterschiedliche Perspektiven zusammenführen, Doppelarbeit verringern, den Erwerb von Kenntnissen fördern und die Beziehungen zwischen den Teilnehmern stärken;

7.

begrüßt, dass die Behörde eine umfassende Zusammenarbeit und Initiativen zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen mit verschiedenen Agenturen betreibt, wie beispielsweise gemeinsame Rechnungslegungsdienste mit der ESMA, einen gemeinsamen Sicherheitsbeauftragten mit der EIOPA, gemeinsame IT-Projekte, Investitionen in die Laufbahnentwicklung und Bereitstellung ihrer Erfahrungen, um andere Agenturen bei der Erlangung der EMAS-Zertifizierung zu unterstützen; hebt ferner die horizontalen Vorteile der Zusammenarbeit und der Übernahme bewährter Verfahren hervor;

8.

würdigt die verschiedenen Initiativen der Behörde, etwa in den Bereichen Prozessoptimierung, Ressourcenmanagement, Digitalisierung, Verbesserung der Zusammenarbeit und Förderung einer Kultur der kontinuierlichen Verbesserung; stellt fest, dass zu den wichtigsten Strategien die Prozessautomatisierung (papierlose Finanztransaktionen, Massenzahlungslast, Workflow-Tools), Ressourcenoptimierung, datengesteuerte Entscheidungsfindung, technologische Integration (Cloud-Dienste, Digitalisierung des Personalwesens), Zusammenarbeit durch funktionsübergreifende Teams und Projektmanagement gehören;

9.

betont, dass die Behörde ein aktives Mitglied des Netzwerks der EU-Agenturen ist und dass ständig Synergien mit den anderen europäischen Aufsichtsbehörden ausgelotet werden, etwa in Form der gemeinsamen Nutzung von Reservelisten für die Einstellung von Personal durch die Behörde, die ESMA und die EIOPA;

Personalpolitik

10.

stellt fest, dass am 31. Dezember 2022 mit 159 von 162 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen für Bedienstete auf Zeit (gleiche Anzahl der bewilligten Stellen wie im Jahr 2021) 98,14 % der Planstellen besetzt waren; stellt fest, dass die Behörde 2022 außerdem 44 Vertragsbedienstete (50 bewilligte Stellen) und 13 abgeordnete nationale Sachverständige (19 bewilligten Stellen, zuzüglich sechs unentgeltlich abgeordneter nationaler Sachverständiger) beschäftigte;

11.

stellt fest, dass die Gesamtfluktuationsrate im Jahr 2022 bei 11,5 % lag (gegenüber 12 % im Jahr 2021); stellt fest, dass die Gesamtfluktuationsrate auslaufende Verträge von abgeordneten nationalen Sachverständigen umfasst, deren Verträge naturgemäß kürzer sind, während die Personalfluktuationsrate bei Statutspersonal (Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete) 9 % betrug (bei Vertragsbediensteten etwas höher als bei Bediensteten auf Zeit); hebt hervor, dass die Behörde seit 2020 damit begonnen hat, ihren Talentmanagementansatz durch weitere Maßnahmen zu bereichern, um das Personal zu stärken und ein langfristiges Engagement zu unterstützen (starkes Wertversprechen für Mitarbeiter, maßgeschneiderte Laufbahnentwicklungsprogramme wie Mentoring, Initiativen zur Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben wie soziale Vereine usw.);

12.

stellt in Bezug auf das Geschlechterverhältnis fest, dass auf der höheren und mittleren Leitungsebene 16 von 29 Führungskräften (55 %) Männer sind und dass unter allen Bediensteten der Behörde 114 der 222 Bediensteten Männer sind (51 %); begrüßt, dass die Behörde die Charta für Vielfalt und Inklusion des Netzwerks der EU-Agenturen (EUAN) angenommen hat; stellt fest, dass die Behörde dem Netz internationaler Organisationen „Choose Paris Region“ angehört, das sich für vielfältige, inklusive und gerechte Arbeitsplatz einsetzt, und im Rahmen des Einstellungsverfahrens besondere Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen bereitstellt;

13.

stellt fest, dass 2022 eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt wurde, bei der eine Antwortquote von 71 % erzielt wurde; stellt fest, dass das insgesamt positive Ergebnis besagte, dass in Bezug auf das Engagement des Personals ein Wert von 65 % erzielt wurde, womit der Wert (trotz der schwierigen Zeit der COVID-19-Pandemie) 1 % höher war als in der vorangegangenen Mitarbeiterbefragung von 2019 und als der behördenübergreifende Vergleichsrichtwert der EU-Agenturen;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

14.

begrüßt, dass die Behörde 2022 das Ethikverfahren gestrafft hat, insbesondere durch die Einführung eines elektronischen Workflow-Systems, das eine genauere und effizientere Bewertung von Meldungen über potenzielle Interessenkonflikte von ausscheidenden Bediensteten und Meldungen über Tätigkeiten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses umfasst;

15.

hebt hervor, dass die Leitlinien zur Meldung von Missständen, die Leitlinien zur Korruptionsbekämpfung umfassen, in das Lehrmaterial der Schulungsprogramme der Behörde mit Schwerpunkt auf Ethik und Integrität aufgenommen wurden;

16.

begrüßt, dass der Rat der Aufseher im Jahr 2022 eine Änderung seiner Geschäftsordnung sowie der Geschäftsordnung seines Verwaltungsrats und der Mandate der ständigen Ausschüsse für die Abwicklung von Finanzinstituten und für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verabschiedete, wonach Mitglieder, die einen Interessenkonflikt erklärt haben, ausnahmslos sowohl der Abstimmung als auch der Diskussion selbst fernbleiben müssen;

17.

stellt fest, dass die Behörde nach dem Abschluss einer Untersuchung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) ohne Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Einhaltung des einschlägigen Rechtsrahmens eine Empfehlung erhalten hat, Verwaltungsmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere in Bezug auf Arbeitsverträge für höhere Führungskräfte; stellt fest, dass die Untersuchung ergeben hat, dass es keine vertraglichen Bestimmungen in Bezug auf Dienstfreistellungen oder Karenzzeiten gibt; hebt hervor, dass die Behörde als Reaktion darauf im Februar 2022 in Verträge für Bedienstete ab dem Rang von Direktoren und Beratern einen neuen Artikel eingeführt hat; stellt fest, dass die Behörde das OLAF aufgrund von Einschränkungen innerhalb des Rechtsrahmens des Statuts davon in Kenntnis gesetzt hat, dass sie dem Personal außerhalb dieses Rahmens keine Anforderungen auferlegen kann, wie z. B. die Gewährung von Entschädigungen, wenn ein ehemaliger Bediensteter daran gehindert ist, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, oder wenn das mit erheblichen Bedingungen verknüpft ist;

18.

begrüßt, dass die Behörde alle Sitzungen von Personal mit externen privatwirtschaftlichen Interessenträgern offenlegt, dies für den Vorsitzenden (gemäß Artikel 49a der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010) innerhalb von zwei Wochen nach der jeweiligen Sitzung geschieht und dies in gleicher Weise für den Exekutivdirektor gilt (in der Erwägung, dass nach Artikel 52a der genannten Verordnung die Veröffentlichung der Sitzungen des Exekutivdirektors vorgeschrieben ist, jedoch nicht angegeben wird, wie schnell dies zu erfolgen hat); stellt fest, dass die Offenlegung der Sitzungen anderer Bediensteter mit Interessenträgern des Privatsektors vierteljährlich erfolgt;

19.

weist darauf hin, dass 2022 ein Fall einer Meldung von Missständen abgeschlossen wurde; stellt fest, dass die ergriffenen Maßnahmen die Kontaktaufnahme mit einer zuständigen nationalen Behörde umfassten, um die im Inland erhobenen Vorwürfe und ergriffenen Maßnahmen nachzuvollziehen, was dazu führte, dass der Fall ohne Maßnahmen der Behörde abgeschlossen wurde;

20.

weist darauf hin, dass die Lebensläufe der Mitglieder von Leitungsgremien und stellvertretenden Mitgliedern, höheren Führungskräften und Direktoren auf der Website der Behörde veröffentlicht werden; stellt fest, dass diese Lebensläufe Informationen über ihre Berufserfahrung und Ausbildung enthalten; stellt ferner fest, dass die Behörde in Bezug auf Sachverständige die Lebensläufe der Mitglieder der Interessengruppe Bankensektor veröffentlicht;

Auftragsvergabe

21.

stellt fest, dass die Behörde dem Rechnungshof zufolge beabsichtigte, im Rahmen von zwei offenen Ausschreibungen Aufträge für Dienstleistungen zu vergeben — in dem einen Fall für Marktforschung im Bereich Finanzdienstleistungen, im anderen Fall für eine Konsultation zum Datenschutz; stellt fest, dass es bei einer Ausschreibung zu Überschneidungen zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien kam; hebt hervor, dass eine derartige Überschneidung einen Verstoß gegen Artikel 167 der Haushaltsordnung darstellt, wonach die Eignungs- und Zuschlagskriterien vollständig voneinander getrennt sein müssen; stellt fest, dass anhand der Eignungskriterien die Leistungsfähigkeit der Bieter bewertet wird, während anhand der Zuschlagskriterien der Preis und die Qualität der Angebote bewertet werden; stellt mit Bedauern fest, dass die Behörde in beiden Fällen aufgrund von Unzulänglichkeiten bei der im Vorfeld der Ausschreibung durchgeführten Recherche der Marktpreise den maximalen Auftragswert zu hoch ansetzte;

22.

stellt fest, dass nach Angaben des Rechnungshofs die 2021 gemeldeten Mängel bei der Auftragsvergabe, die zwei getrennte Verhandlungsverfahren betrafen, behoben wurden, da die Behörde nun die Vorlagen der Kommission verwendet, wodurch ihre Verfahren mit der Bemerkung des Rechnungshofs in Einklang gebracht werden;

23.

hebt hervor, dass der Rechnungshof seit dem Haushaltsjahr 2020 jedes Jahr neue Bemerkungen im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe für vier Agenturen einschließlich der Behörde vorgebracht hat; weist darauf hin, dass es das Ziel der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge ist, die Beschaffungsstellen in die Lage zu versetzen, die Waren und Dienstleistungen, die sie benötigen, zum bestmöglichen Preis zu erhalten und gleichzeitig für einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern zu sorgen und die Grundsätze der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und des Diskriminierungsverbots einzuhalten; fordert die Behörde auf, die vollständige Einhaltung der geltenden Vergabevorschriften sicherzustellen, um das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen;

Interne Kontrolle

24.

weist darauf hin, dass die Behörde die Zusammenarbeit mit einem speziellen Risikomanagementpartner zur Verbesserung der Vereinbarkeit des derzeitigen Risikomanagementprogramms der Behörde mit dem COSO-Rahmen für das Unternehmensrisikomanagement (ERM) 2021 aufgenommen und 2022 fortgesetzt hat; stellt fest, dass die Behörde zur weiteren Stärkung der internen Kontrollen beabsichtigt, ihr Risikomanagementprogramm in den Rahmen des COSO-ERM zu integrieren, die Tätigkeiten in Ethikfragen zu intensivieren und 2023 maßgeschneiderte Schulungen für interne Kontrollen anzubieten, um die Wirksamkeit des gesamten Systems für die interne Kontrolle aufrechtzuerhalten und zu verbessern;

25.

entnimmt den Angaben des Rechnungshofs, dass der 2021 gemeldete Mangel bei der internen Kontrolle, der sich auf die Einstellungsverfahren auswirkt, behoben wurde, da die Behörde ihre Verfahren entsprechend geändert hat;

Sonstige Bemerkungen

26.

begrüßt, dass die Behörde 2022 ihre Arbeit und ihre Ergebnisse weiterhin über eine breite Palette von Kommunikationskanälen wie ihre Website, Presseinterviews und Social-Media-Plattformen bekannt gemacht hat; stellt fest, dass die Behörde auch die Zahl der dynamischen Datenvisualisierungen erhöht hat, mit denen große Datenmengen umfassender und verständlicher dargestellt werden sollen, sowie 149 Pressemitteilungen und Nachrichtenbeiträge veröffentlicht, die Arbeit der Behörde in der Presse und den Medien bekannt gemacht, 74 Interviews und Pressebriefings durchgeführt und 706 Anfragen per E-Mail beantwortet hat;

27.

begrüßt, dass der Behörde im Jahr 2022 das Zertifikat für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) verliehen wurde und sie ihre Umweltziele für 2022 in den Bereichen Verkehr, Energie, Abfall, Beschaffung und Kerngeschäft erreicht hat; hebt hervor, dass zu den Errungenschaften eine Verringerung der reisebezogenen Tätigkeiten um mindestens 50 %, ein Rückgang des Gebäudeenergieverbrauchs um 10 %, eine Verpflichtung zum Recycling von mindestens 70 % der Abfälle und die Berücksichtigung der Umweltauswirkungen bei 100 % der von der Behörde vergebenen Aufträge gehören;

28.

würdigt die Zusage der Behörde, den Energieverbrauch im Jahr 2022 (gegenüber 2019) um 10 % zu senken; hebt hervor, dass die Behörde u. a. folgende Maßnahmen eingeführt hat, um dieses Ziel zu erreichen: Änderung der Heizzeiten und Senkung der Sollwerttemperaturen auf den Thermostaten, vollständige Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energiequellen, tägliche Überwachung der Zähler zur Bewertung der ergriffenen Maßnahmen und Sensibilisierungskampagne für das Personal zum Thema Energieeinsparung; stellt fest, dass der Energieverbrauch bis Ende 2022 gegenüber 2019 um 16,4 % gesenkt werden konnte;

29.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024 (6) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)   ABl. C 73 vom 28.2.2023, S. 102.

(2)  Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 1).

(3)  Richtlinie (EU) 2022/2556 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU, 2014/65/EU, (EU) 2015/2366 und (EU) 2016/2341 hinsichtlich der digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 153).

(4)  Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 (ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 40).

(5)  Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12).

(6)  Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.


ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2024/2277/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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