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Document 52023XC0524(01)

    Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission 2023/C 182/04

    PUB/2023/316

    ABl. C 182 vom 24.5.2023, p. 5–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.5.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 182/5


    Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

    (2023/C 182/04)

    Die Veröffentlichung der vorliegenden Mitteilung erfolgt gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1).

    MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG

    „Coteaux de Narbonne“

    PGI-FR-A1202-AM01

    Datum der Mitteilung: 24.2.2023

    BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG

    1.   Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft

    In Kapitel I der Produktspezifikation des Erzeugnisses mit der geschützten geografischen Angabe „Coteaux de Narbonne“ wird die Nummer 4.2 „Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft“ korrigiert. Die Gemeinde Cuxac d'Aude wird aus der Liste gestrichen, da sie Teil des geografischen Gebiets ist.

    Diese formale Korrektur wird unter dem Punkt „Weitere Bedingungen – Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft“ in das Einzige Dokument aufgenommen.

    2.   Rebsortenbestand

    In Kapitel I der Produktspezifikation des Erzeugnisses mit der geschützten geografischen Angabe „Coteaux de Narbonne“ wird die Nummer 5 „Rebsortenbestand“ korrigiert.

    Die Liste der Rebsorten, die für die Erzeugung von Weinen mit der geschützten geografischen Angabe „Coteaux de Narbonne“ in Betracht kommen, wird um die folgenden Sorten ergänzt:

    Hinzufügung von 13 Sorten, die als resistent gegenüber Rebkrankheiten gelten:

    Artaban N, Cabernet blanc B, Cabernet cortis N, Floreal B, Monarch N, Muscaris B, Prior N, Saphira B, Soreli B, Souvignier gris Rs, Sauvignac B, Vidoc N, Voltis B.

    Hinzufügung von zwölf Sorten, die an Veränderungen durch den Klimawandel angepasst sind:

    Agiorgitiko N, Assyrtiko B, Calabrese N, Carricante B, Fiano B, Montepulciano N, Moschofilero Rs, Primitivo N, Roditis Rs, Touriga nacional N, Verdejo B, Xinomavro N.

    Es handelt sich dabei um dürretolerante und gegenüber Pilzkrankheiten resistente Sorten. Durch sie müssen weniger Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Gleichzeitig entsprechen sie in ihren physiologischen und önologischen Eigenschaften den Sorten, die für die Erzeugung von Weinen mit der g. g. A. verwendet werden. Der Einsatz dieser Sorten hat keine Auswirkungen auf die Merkmale der Weine mit der g. g. A.

    Streichung von acht Sorten, die bei der Erzeugung von Weinen mit der g. g. A. nicht zum Einsatz kommen:

    Altesse B, Chasselas B, Chasselas Rs, Danlas B, Gamay de Chaudenay N, Ganson N, Mondeuse N, Ribol N.

    Diese Änderungen werden unter dem Punkt „Keltertraubensorte(n)“ in das Einzige Dokument aufgenommen.

    3.   Zuständige Kontrollbehörde

    Kapitel III der Produktspezifikation des Erzeugnisses mit der geschützten geografischen Angabe „Coteaux de Narbonne“ wird geändert, um den Abschnitt „Zuständige Kontrollbehörde“ zu vereinfachen und um zu präzisieren, dass die Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation auf der Grundlage eines genehmigten Kontrollplans von einer externen Stelle durchgeführt wird, die im Auftrag des Institut national de l'origine et de la qualité (Nationales Institut für Ursprung und Qualität, INAO) Garantien für Kompetenz, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet.

    Das Einzige Dokument bleibt von dieser Änderung unberührt.

    EINZIGES DOKUMENT

    1.   Name(n)

    Coteaux de Narbonne

    2.   Art der geografischen Angabe

    g. g. A. – geschützte geografische Angabe

    3.   Kategorien von Weinbauerzeugnissen

    1.

    Wein

    4.   Beschreibung des Weines/der Weine

    KURZBESCHREIBUNG

    Die geschützte geografische Angabe „Coteaux de Narbonne“ ist stillen Rot-, Rosé- und Weißweinen vorbehalten.

    Der (minimale bzw. maximale) Gesamtalkoholgehalt in % vol, der Gesamtsäuregehalt, der Gehalt an flüchtiger Säure und der Gesamtschwefeldioxidgehalt entsprechen den in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehenen Werten.

    Die besonders guten Reifungsbedingungen und die Anpassung der Rebsorten ermöglichen die Erzeugung von Weinen mit ausgeprägtem mediterranem Charakter.

    Die Rotweine weisen in der Regel eine recht satte Farbe auf, sind kraftvoll und herzhaft, mit fruchtigen Aromen und Tanninstrukturen, die je nach eingesetzter Weinbereitungstechnologie variieren.

    Die Rosé- und Weißweine sind fein und elegant, vollmundig und fruchtig. Die Bereitung der Weine erfolgt in der Regel so, dass sie jung genossen werden können.

    Allgemeine Analysemerkmale

    Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

     

    Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

    11

    Mindestgesamtsäure

     

    Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in mäq/l)

     

    Maximaler Gesamtgehalt an Schwefeldioxid (in mg/l)

     

    5.   Weinbereitungsverfahren

    5.1.   Spezifische önologische Verfahren

    Die Weine müssen hinsichtlich der önologischen Verfahren sämtliche auf Unionsebene geltenden und sich aus dem Code rural et de la pêche maritime (französisches Gesetzbuch für Landwirtschaft und Seefischerei) ergebenden Verpflichtungen erfüllen.

    5.2.   Höchsterträge

    100 hl/ha

    6.   Abgegrenztes geografisches Gebiet

    Traubenlese, Weinbereitung und Ausbau der Weine mit der geschützten geografischen Angabe „Coteaux de Narbonne“ erfolgen auf dem Gebiet der folgenden Gemeinden im Departement Aude:

    Armissan, Coursan, Cuxac-d'Aude, Fleury-d'Aude, Narbonne (mit Ausnahme der Katasterabschnitte KW, KX, KY, KZ, LM, LN, G 6 und G 7), Marcorignan, Moussan, Ouveillan, Salles-d'Aude, Sallèles-d'Aude, Vinassan.

    7.   Keltertraubensorte(n)

    Agiorgitiko N

    Alicante Henri Bouschet N

    Alphonse Lavallée N

    Alvarinho – Albariño

    Aramon N

    Aranel B

    Arinarnoa N

    Arriloba B

    Artaban N

    Assyrtiko B

    Aubun N – Murescola

    Bourboulenc B – Doucillon blanc

    Cabernet blanc B

    Cabernet cortis N

    Cabernet franc N

    Cabernet-Sauvignon N

    Calabrese N

    Caladoc N

    Cardinal Rg

    Carignan N

    Carignan blanc B

    Carmenère N

    Carricante

    Chardonnay B

    Chasan B

    Chenanson N

    Chenin B

    Cinsaut N – Cinsault

    Clairette B

    Clairette rose Rs

    Colombard B

    Cot N – Malbec

    Egiodola N

    Fer N – Fer Servadou, Braucol, Mansois, Pinenc

    Fiano

    Floreal B

    Gamay N

    Gewurztraminer Rs

    Gramon N

    Grenache N

    Grenache blanc B

    Grenache gris G

    Gros Manseng B

    Jurançon noir N – Dame noire

    Listan B – Palomino

    Lledoner pelut N

    Macabeu B – Macabeo

    Marsanne B

    Marselan N

    Mauzac B

    Mauzac rose Rs

    Merlot N

    Monarch N

    Monerac N

    Montepulciano

    Morrastel N – Minustellu, Graciano

    Moschofilero Rs

    Mourvèdre N – Monastrell

    Muscaris B

    Muscat d'Alexandrie B – Muscat, Moscato

    Muscat de Hambourg N – Muscat, Moscato

    Muscat à petits grains blancs B – Muscat, Moscato

    Muscat à petits grains rouges Rg – Muscat, Moscato

    Nielluccio N – Nielluciu

    Négrette N

    Parrellada B

    Petit Manseng B

    Petit Verdot N

    Pinot blanc B

    Pinot gris G

    Pinot noir N

    Piquepoul blanc B

    Piquepoul noir N

    Portan N

    Primitivo N – Zinfandel

    Pior N

    Ribol N

    Riesling B

    Roditis Rs

    Roussanne B

    Saphira B

    Sauvignac

    Sauvignon B – Sauvignon blanc

    Sauvignon gris G – Fié gris

    Semillon B

    Soreli B

    Souvignier gris Rs

    Sylvaner B

    Syrah N – Shiraz

    Tannat N

    Tempranillo N

    Terret blanc B

    Terret gris G

    Terret noir N

    Tourbat B

    Touriga nacional N

    Ugni blanc B

    Verdejo B

    Verdelho B

    Vermentino B – Rolle

    Vidoc N

    Villard blanc B

    Viognier B

    Voltis B

    Xinomavro N

    8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

    8.1.   Besonderheit des geografischen Gebiets und des Erzeugnisses

    Das Erzeugungsgebiet der g. g. A. „Coteaux de Narbonne“ liegt im Umkreis der Stadt Narbonne im Departement Aude in Südfrankreich, im Languedoc-Roussillon.

    Das Weinbaugebiet erstreckt sich über eine sanfte Hügellandschaft im Gebiet um Narbonne. Nur selten mehr als 100 m hoch, ist das Gebiet auf meist aus Kalkstein bestehenden Hangböden sowie auf tieferen und einen vielfältigeren Rebsortenbestand begünstigenden Böden im ehemaligen Flussdelta der Aude angelegt.

    Im Weinbaugebiet herrscht ein streng mediterranes Klima, das für den Weinbau besonders gut geeignet ist. Typisch sind heiße, trockene Sommer, milde Winter und zwei Regenperioden im Herbst und Frühjahr. Die jährliche Niederschlagsmenge liegt im Durchschnitt bei unter 500 mm.

    Das Gebiet ist extrem windig, wobei sich ein oft heftiger Westwind, der für die Gesunderhaltung der Trauben besonders günstig ist, mit häufigen maritimen Einflüssen abwechselt, die in den Sommernächten Feuchte und Kühle bringen, welche die ordnungsgemäße Reifung der Trauben fördern.

    Erstes Wachstum erlebte die Stadt Narbonne vor 2 000 Jahren, als sie Hauptstadt des römisch besetzten Galliens, Verkehrsknotenpunkt zwischen der Via Domitia und der Via Aquitania sowie Umschlagplatz für den Seeverkehr wurde. Letzteres war einem bedeutenden Hafen geschuldet, der die Entwicklung eines Weinbaugebiets ermöglichte, dessen Weine nach ganz Europa exportiert wurden.

    Trotz diverser Wechselfälle wurden die Weinberge immer wieder neu aufgebaut. Im 19. und 20. Jahrhundert entwickelten sie sich dann zu einer Monokultur, die zum Garanten für das Wirtschaftswachstum des Gebiets wurde. Bei Ausbruch der Reblausplage waren es die Talebenen im Gebiet um Narbonne, in denen die ersten Weinberge im Weinbaugebiet von Languedoc wiederaufgebaut werden konnten.

    Dank der Anerkennung als „Vin de Pays“ (Landwein) mit dem Dekret vom 25. Januar 1982 und einer strikteren Produktspezifikation konnten die Winzer Weine erzeugen, die der Verbrauchernachfrage gerecht wurden. In jüngerer Zeit wurde die g. g. A. „Coteaux de Narbonne“ auf sechs zwischen Narbonne und dem Mittelmeer liegende Gemeinden ausgeweitet. Damit wird ein zusammenhängendes Anbaugebiet geschaffen und die wirtschaftliche Dynamik gefördert.

    Seitdem liegt die in neun Gemeinden erzeugte Menge bei ca. 10 000 hl. Dabei handelt es sich vorrangig um Rotwein-Cuvées, aber auch um Rosé- und Weißweine, bei denen die Nachfrage stetig zunimmt.

    Der Rebsortenbestand umfasst vor allem mediterrane Sorten, die schon seit langer Zeit für die g. g. A. angebaut werden. Ergänzt wurde er jedoch durch nicht heimische Sorten mit kürzerem Anbauzyklus wie Cabernet-Sauvignon und Merlot für Rotweine oder Chardonnay und Sauvignon für Weißweine.

    Die önologischen Verfahren wurden optimiert. In dieser Hinsicht erwies sich der Standort des Forschungszentrums des Institut National de la Recherche Agronomique (Nationales Institut für Agronomieforschung) in Pech Rouge als äußerst vorteilhaft.

    8.2.   Ursächlicher Zusammenhang zwischen der Besonderheit des geografischen Gebiets und der Besonderheit des Erzeugnisses

    Sowohl durch die für den Weinbau günstigen bodenklimatischen Verhältnisse als auch aufgrund der geografischen Lage als Verkehrsknotenpunkt zwischen Mittelmeer und Atlantik war Narbonne schon immer eine Wein- und Weinhandelsstadt.

    Den Winzern der Coteaux-de-Narbonne-Weine gelang es, die Weinbauidentität und -tradition dieses kleinen Gebiets zu wahren, dessen Klima sich besonders gut für den Weinbau eignet.

    Wie alt dieses Weinbaugebiet ist, zeigt sich in den althergebrachten Weinbautraditionen, die von einer Winzergeneration an die nächste weitergeben werden, was deutlich macht, wie stark sich die Winzer ihren Erzeugnissen verbunden fühlen.

    Die auf eine lange Geschichte zurückblickenden Coteaux-de-Narbonne-Weine erlangten durch den Mittelmeer-Atlantik-Handel Bekanntheit.

    Die g. g. A. „Coteaux de Narbonne“ weiß sich mit all ihren Vorzügen zu profilieren, vergisst dabei jedoch nicht ihre historischen Wurzeln. Die Weine haben von neuen Rebsorten und von technologischen Entwicklungen profitiert, die von den Winzern in die Praxis umgesetzt wurden.

    So gelang es den Winzern, den Rebsortenbestand anzupassen. Dementsprechend finden sich in den Hanglagen vorwiegend mediterrane Sorten und auf den Weinbergen in den Talebenen atlantische sowie für nördliche Lagen geeignete Sorten.

    Dank der dynamischen Entwicklung des Tourismus kann der Bekanntheitsgrad der Weinbauerzeugnisse des Gebiets insgesamt, und damit auch der Weine mit der g. g. A. „Coteaux de Narbonne“, gesteigert werden. Dazu tragen insbesondere ein dichtes Netz von Verkostungskellereien und zahlreiche Weinveranstaltungen bei.

    Auch heute noch stehen Weinbau und Wein im Mittelpunkt der wirtschaftlichen Aktivitäten. Sie leisten einen bedeutenden Beitrag zur räumlichen Entwicklung dieses sensiblen Gebiets, insbesondere durch die Brandschutzfunktion der Weinberge im Sommer.

    9.   Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Kennzeichnung, sonstige Anforderungen)

    Rechtsrahmen

    Nationale Rechtsvorschriften

    Art der weiteren Bedingung

    Zusätzliche Bestimmungen für die Kennzeichnung

    Beschreibung der Bedingung

    Die geschützte geografische Angabe „Coteaux de Narbonne“ kann durch folgende Angaben ergänzt werden:

     

    den Namen einer oder mehrerer Rebsorten,

     

    die Angabe „Primeur“ oder „Nouveau“.

    Das Etikett trägt das EU-Zeichen für die g. g. A., wenn die Angabe „Indication géographique protégée“ (geschützte geografische Angabe) durch die traditionelle Angabe „Vin de Pays“ (Landwein) ersetzt wird.

    Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft

    Rechtsrahmen

    Nationale Rechtsvorschriften

    Art der weiteren Bedingung

    Ausnahme von der Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

    Beschreibung der Bedingung

    Das Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft, für das in Bezug auf die Bereitung und den Ausbau der Weine mit der geschützten geografischen Angabe „Coteaux de Narbonne“ eine Ausnahmeregelung gilt, umfasst die folgenden an das geografische Gebiet angrenzenden Gemeinden:

    Departement Aude: Argeliers, Bages, Bizanet, Gruissan, Mirepeisset, Montredon-des-Corbières, Névian, Peyriac-de-Mer, Port-La Nouvelle, Raissac-d'Aude, Saint-André-de-Roquelongue, Saint-Marcel-d'Aude, Saint-Nazaire-d'Aude, Sigean.

    Departement Hérault: Capestang, Cruzy, Lespignan, Montels, Nissan-Lez-Ensérune, Quarante, Vendres.

    Link zur Produktspezifikation

    https://info.agriculture.gouv.fr/gedei/site/bo-agri/document_administratif-3f08707f-bc60-4bab-b4f4-759e5ed9b81b


    (1)  ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2.


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