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Document 52023M11205
Prior notification of a concentration (Case M.11205 – INPEX CORPORATION / ENEL GREEN POWER / ENEL GREEN POWER AUSTRALIA) Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance) 2023/C 272/03
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11205 – INPEX CORPORATION / ENEL GREEN POWER / ENEL GREEN POWER AUSTRALIA) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2023/C 272/03
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11205 – INPEX CORPORATION / ENEL GREEN POWER / ENEL GREEN POWER AUSTRALIA) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2023/C 272/03
PUB/2023/1038
ABl. C 272 vom 1.8.2023, p. 3–4
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
1.8.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 272/3 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11205 – INPEX CORPORATION / ENEL GREEN POWER / ENEL GREEN POWER AUSTRALIA)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2023/C 272/03)
1.
Am 24. Juli 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
ENEL Green Power S.p.A. („EGP“, Italien), Teil des Enel-Konzerns (Italien), |
— |
Inpex Corporation („INPEX“, Japan), |
— |
ENEL Green Power Australia Pty Ltd („EGPA“, Australien), Teil des ENEL-Konzerns, |
— |
ENEL Green Power Australia Trust („Master Trust“, Australien), Teil des ENEL-Konzerns. |
EGP und INPEX werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von EGPA und Master Trust übernehmen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
EGP ist die im Bereich erneuerbarer Energien tätige Tochter des Enel-Konzerns mit Sitz in Rom. EGP ist weltweit (direkt oder über ihre Tochtergesellschaften) in der Erzeugung und dem Verkauf von Energie aus erneuerbaren Quellen tätig, |
— |
INPEX ist ein in der Exploration und Förderung tätiges Unternehmen mit Sitz in Tokio (Japan). Es ist in den Bereichen Forschung, Exploration, Entwicklung, Förderung und Verkauf von Erdöl, Erdgas, anderen mineralischen Ressourcen und anderen damit verbundenen Geschäftsbereichen sowie in der Kapitalanlage in und Kreditvergabe an Unternehmen in denselben Branchen tätig, |
— |
EGPA und Master Trust investieren in Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und bieten eine durchgängige Plattform für erneuerbare Energien, die Projekte entwickelt und betreibt, sowie den Energiehandel und die Versorgung der Endverbraucher übernimmt. EGPA und Master Trust sind nur in Australien tätig. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11205 – INPEX CORPORATION / ENEL GREEN POWER / ENEL GREEN POWER AUSTRALIA
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).