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Document 52023M11196

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11196 — CVC / WORXINVEST / SD WORX) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2023/C 305/07

    PUB/2023/1107

    ABl. C 305 vom 29.8.2023, p. 7–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.8.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 305/7


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.11196 — CVC / WORXINVEST / SD WORX)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2023/C 305/07)

    1.   

    Am 21. August 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    CVC Capital Partners SICAV-FIS S.A. („CVC“, Luxemburg),

    WorxInvest (Belgien),

    SD Worx NV („SD Worx“, Belgien), zu 100 % im Eigentum und unter der Kontrolle von WorxInvest.

    CVC und WorxInvest werden die gemeinsame Kontrolle über SD JV im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung übernehmen.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    CVC: Beratung und Verwaltung von Investmentfonds mit Beteiligungen an verschiedenen Unternehmen, die in einer Vielzahl von Branchen weltweit tätig sind, vor allem in Europa, den Vereinigten Staaten und dem asiatisch-pazifischen Raum,

    WorxInvest: Investitionen in Fonds für außerbörsliche Kapitalanlagen und kleine und mittlere Unternehmen, Geldmarktinstrumente und Immobilien.

    SD Worx: Bereitstellung von Personal sowie von Gehaltsabrechnungsprogrammen und -dienstleistungen.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.11196 CVC / WORXINVEST / SD WORX

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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