Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52023M11168

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11168 – WARBURG PINCUS / ADVENT INTERNATIONAL / BAXTER PHARMACEUTICAL SOLUTIONS AND BAXTER ONCOLOGY) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2023/C 272/05

    PUB/2023/1039

    ABl. C 272 vom 1.8.2023, p. 7–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    1.8.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 272/7


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.11168 – WARBURG PINCUS / ADVENT INTERNATIONAL / BAXTER PHARMACEUTICAL SOLUTIONS AND BAXTER ONCOLOGY)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2023/C 272/05)

    1.   

    Am 25. Juli 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Warburg Pincus LLC und verbundene Fonds („Warburg Pincus“, USA),

    Advent International Corporation und mit ihr verbundene Fonds („Advent“, USA);

    Baxter Pharmaceutical Solutions LLC (USA) und Baxter Oncology GmbH (Deutschland) („BPS“).

    Warburg Pincus und Advent übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von BPS.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Warburg Pincus: Gesellschaft zur Verwaltung außerbörslicher Kapitalanlagen, deren Portefeuille-Unternehmen in einer Vielzahl von Sektoren tätig sind, darunter Energie, Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Verbraucher-, Industrie- und Unternehmensdienstleistungen, Technik, Medien und Telekommunikation,

    Advent ist eine Verwaltungsgesellschaft für außerbörsliche Kapitalanlagen, deren Schwerpunkt auf dem Erwerb von Beteiligungen und der Verwaltung von Investmentfonds in verschiedenen Sektoren liegt, darunter Gesundheitsversorgung, Industrie, Technik, Einzelhandel, Verbraucher und Freizeit, sowie Unternehmens- und Finanzdienstleistungen.

    BPS ist die Sparte von Baxter International Inc., die in der Auftragsentwicklung und -herstellung in der Pharmabranche tätig ist. Es erbringt Dienstleistungen der Auftragsentwicklung und der Herstellungsorganisation für vordosierte Arzneimittel (Finished Dose Pharmaceuticals).

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.11168 – WARBURG PINCUS / ADVENT INTERNATIONAL / BAXTER PHARMACEUTICAL SOLUTIONS AND BAXTER ONCOLOGY

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


    Top