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Document 52023M11057
Prior notification of a concentration (Case M.11057 – DEKABANK / SC / LBBW / SWIAT) Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance) 2023/C 180/08
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11057 — DEKABANK / SC / LBBW / SWIAT) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2023/C 180/08
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11057 — DEKABANK / SC / LBBW / SWIAT) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2023/C 180/08
PUB/2023/631
ABl. C 180 vom 23.5.2023, p. 19–20
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
23.5.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 180/19 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11057 — DEKABANK / SC / LBBW / SWIAT)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2023/C 180/08)
1.
Am 12. Mai 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
DekaBank Deutsche Girozentrale („DekaBank“, Deutschland), |
— |
Standard Chartered UK Holdings Limited („SC“, Vereinigtes Königreich), letztlich kontrolliert von Standard Chartered PLC (Vereinigtes Königreich), |
— |
Landesbank Baden-Württemberg („LBBW“, Deutschland), |
— |
SWIAT GmbH („SWIAT“, Deutschland), derzeit kontrolliert von der DekaBank. |
DekaBank, SC und LBBW werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über SWIAT übernehmen. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
Die DekaBank ist der zentrale Anbieter von Vermögensverwaltungs- und Kapitalmarktlösungen für die Sparkassen-Finanzgruppe (das Netz der öffentlich-rechtlichen Finanzinstitute in Deutschland). |
— |
SC ist Mitglied der Unternehmensgruppe Standard Chartered, einer multinationalen Bankengruppe, die für Privat-, Unternehmens- und institutionelle Kunden Bank- und Treasury-Dienstleistungen anbietet. |
— |
Die Universalbank und internationale Geschäftsbank LBBW ist die Zentralbank der Sparkassen in Baden-Württemberg, Sachsen und Rheinland-Pfalz und erfüllt die Aufgaben einer Sparkasse in Stuttgart. |
3.
SWIAT wird in folgenden Geschäftsbereichen tätig sein: SWIAT wird in der Entwicklung, dem Vertrieb und der Wartung von Softwaresystemen, der Erbringung von Beratungsdiensten und der Einführung von Blockchain-basierten Softwaresystemen für Banken, Vermögensverwalter und Infrastrukturdienstleister tätig sein.
4.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
5.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11057 — DEKABANK / SC / LBBW / SWIAT
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).