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Document 52023M11052
Prior notification of a concentration (Case M. 11052 – MACQUARIE GROUP / WPD / LUWEI WIND POWER / CHUNGWEI WIND POWER / TONGWEI WIND POWER / CHINFENG WIND POWER / ANWEI WIND POWER) Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance) 2023/C 80/09
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11052 — MACQUARIE GROUP / WPD / LUWEI WIND POWER / CHUNGWEI WIND POWER / TONGWEI WIND POWER / CHINFENG WIND POWER / ANWEI WIND POWER) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2023/C 80/09
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11052 — MACQUARIE GROUP / WPD / LUWEI WIND POWER / CHUNGWEI WIND POWER / TONGWEI WIND POWER / CHINFENG WIND POWER / ANWEI WIND POWER) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2023/C 80/09
PUB/2023/283
ABl. C 80 vom 3.3.2023, p. 67–68
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
3.3.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 80/67 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11052 — MACQUARIE GROUP / WPD / LUWEI WIND POWER / CHUNGWEI WIND POWER / TONGWEI WIND POWER / CHINFENG WIND POWER / ANWEI WIND POWER)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2023/C 80/09)
1.
Am 22. Februar 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
Macquarie Asset Management („Macquarie“, Australien), |
— |
wpd AG („wpd“, Deutschland), |
— |
Luwei Wind Power Co., Ltd. (einschließlich seiner hundertprozentigen Tochtergesellschaft Chiwei Wind Power Co., Ltd.), Chungwei Wind Power Co., Ltd., Tongwei Wind Power Co., Ltd., Chinfeng Wind Power Co., Ltd. und Anwei Wind Power Co., Ltd. D (die „Gemeinschaftsunternehmen“) (Taiwan), derzeit gemeinsam kontrolliert von InfraVest Asia GmbH und wpd. |
Macquarie und wpd werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit der Gemeinschaftsunternehmen übernehmen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
Macquarie ist ein weltweit tätiger Anbieter von Investment-, Bank- und Finanzdienstleistungen, der in einer Vielzahl von Bereichen tätig ist und unter anderem in Sektoren wie Ressourcen und Rohstoffe, Energie, Finanzinstitute, Infrastruktur und Immobilien investiert. |
— |
wpd ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland, die Wind- und Solarparks entwickelt und betreibt. wpd ist in 30 Ländern aktiv, in Europa und Asien sowie in Chile und den USA. |
— |
Die Gemeinschaftsunternehmen betreiben ausschließlich in Taiwan Onshore-Windkraftanlagen und damit verbundene Infrastruktur und sind direkt oder indirekt Eigentümer von sich ausschließlich in Taiwan befindenden operativen Onshore-Windkraft-Assets. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11052 — MACQUARIE GROUP / WPD / LUWEI WIND POWER / CHUNGWEI WIND POWER / TONGWEI WIND POWER / CHINFENG WIND POWER / ANWEI WIND POWER
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).