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Document 52023M11042

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11042 – BLACKROCK / AT&T / GIGAPOWER) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2023/C 51/04

    PUB/2023/152

    ABl. C 51 vom 10.2.2023, p. 9–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.2.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 51/9


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.11042 – BLACKROCK / AT&T / GIGAPOWER)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2023/C 51/04)

    1.   

    Am 1. Februar 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    BlackRock, Inc. (Blackrock, USA),

    AT&T Inc. (AT&T, USA),

    Gigapower, LLC (Gigapower, USA), kontrolliert von AT&T.

    BlackRock und AT&T werden die gemeinsame Kontrolle über Gigapower im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung übernehmen.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    BlackRock ist eine Investmentgesellschaft. BlackRock Alternatives Management, LLC, die Blackrock-Tochter, die die gemeinsame Kontrolle über Gigapower erwerben wird, kontrolliert und verwaltet die Investitionsentscheidungen eines Fonds, der sich auf Investitionen in die Wertschöpfungskette für Digital-, Verkehrs-, Energie- und Strominfrastruktur konzentriert.

    AT&T ist ein Anbieter von Kommunikations- und Technologiediensten.

    3.   

    Die Geschäftstätigkeit von Gigapower wird in Konzeption, Bau, Eigentum und Betrieb von Glasfasernetzen in den Vereinigten Staaten sowie im Angebot einschlägiger Vorleistungsdienste für Internet-Diensteanbieter und andere Unternehmen in den Vereinigten Staaten bestehen.

    4.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    5.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.11042 – BLACKROCK / AT&T / GIGAPOWER

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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