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Document 52023M10920
Prior notification of a concentration (Case M.10920 – AMAZON / IROBOT) (Text with EEA relevance) 2023/C 202/12
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10920 — AMAZON / IROBOT) (Text von Bedeutung für den EWR) 2023/C 202/12
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10920 — AMAZON / IROBOT) (Text von Bedeutung für den EWR) 2023/C 202/12
PUB/2023/677
ABl. C 202 vom 9.6.2023, p. 51–52
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
9.6.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 202/51 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.10920 — AMAZON / IROBOT)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2023/C 202/12)
1.
Am 31. Mai 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
Amazon.com, Inc. („Amazon“, Vereinigte Staaten), |
— |
iRobot Corporation („iRobot“, Vereinigte Staaten). |
Amazon wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von iRobot übernehmen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
Amazon ist u. a. in den Bereichen Einzelhandel, Unterhaltung, Unterhaltungselektronik und Technologiedienstleistungen tätig. Zudem bietet das Unternehmen über seine Online-Marktplätze Online-Vermittlungsdienste für Drittverkäufer an, die es Drittverkäufern ermöglichen, für Produkte zu werben und sie an Kunden zu verkaufen. |
— |
iRobot ist ein weltweit tätiger Hersteller von Bodenpflegeprodukten, der in erster Linie Saugroboter entwickelt und anbietet. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.10920 — AMAZON / IROBOT
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).