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Document 52023IR4650

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen – Verbesserung der Inklusion von Kindern durch Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder auf lokaler und regionaler Ebene (Initiativstellungnahme)

COR 2023/04650

ABl. C, C/2024/3669, 26.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3669/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3669/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/3669

26.6.2024

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen – Verbesserung der Inklusion von Kindern durch Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder auf lokaler und regionaler Ebene

(Initiativstellungnahme)

(C/2024/3669)

Berichterstatter

:

Enzo LATTUCA (IT/SPE), Präsident der Provinz Forlì-Cesena und Bürgermeister von Cesena

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR),

Einleitende Bemerkungen

1.

stellt besorgt fest, dass Kinderarmut eine der größten sozialen Herausforderungen unserer Zeit ist. Kinder machen ungefähr 20 % der EU-Bevölkerung aus, und etwa 25 % von ihnen sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Somit bilden Kinder die am stärksten gefährdete Bevölkerungsgruppe, in der Armut und soziale Ausgrenzung am häufigsten vorkommen. Diese Situation hat sich aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie und der steigenden Lebenshaltungskosten noch verschlechtert;

2.

konstatiert, dass Armut in Europa folglich eng mit dem Alter und mit der Zusammensetzung der Familie sowie mit den entsprechenden Herausforderungen, gefährdeten Gruppen und sehr unterschiedlichen Indikatoren in den einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen der EU zusammenhängt; fordert in jedem Fall einen besonderen Fokus auf Unterstützungsmaßnahmen für Familien mit Kindern und ein abgestimmtes Handeln, damit die in der Europäischen Säule sozialer Rechte verankerten Ziele zur Armutsverringerung nicht verfehlt werden;

3.

bestätigt das große Gefälle bei der Kinderarmutsquote in den einzelnen Mitgliedstaaten, das die komplexen Herausforderungen der verschiedenen Regionen und Städte und die Notwendigkeit einer ganzheitlichen und vielschichtigen politischen Reaktion deutlich macht; konstatiert zudem, dass – entsprechend dem jüngsten UNICEF-Bericht Report Card 18 – der nationale Wohlstand eines Landes nicht zwangsläufig mit einer niedrigen Kinderarmutsquote korreliert. Vielmehr ist die Kinderarmut in einigen der reichsten Länder in den letzten zehn Jahren erheblich gestiegen;

4.

begrüßt die gestiegenen Sozialinvestitionen in der Europäischen Union und insbesondere die Bemühungen zur Förderung des Baus von Kinderkrippen bzw. der Kinderbetreuung in der gesamten EU. Diese Investitionen verbessern nicht nur die Lebensqualität der europäischen Bürgerinnen und Bürger, sondern wirken sich auch positiv auf die Wirtschaft aus, da sie zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Unterstützung der Elternschaft und zum Abbau geschlechtsspezifischer Ungleichheiten beitragen;

5.

weist auf die reale Gefahr hin, dass das Ziel des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte, die Zahl der fünf Millionen von Armut betroffenen Kinder in Europa zu verringern, verfehlt wird; fordert darüber hinaus eine Überarbeitung der Steuervorschriften, um die notwendigen Investitionen zur Unterstützung von Familien und Kindern in prekären Verhältnissen zu mobilisieren;

6.

betont die strategische Bedeutung von Investitionen in die frühen Lebensjahre, insbesondere während der ersten 1 000 Lebenstage, als Grundlage für die Entwicklung gesunder Menschen und wohlhabender Gesellschaften; unterstreicht zudem, dass die EU und die Mitgliedstaaten hierzu einen angemessenen finanziellen und regulatorischen Beitrag leisten müssen. Somit sind Investitionen in die Kinderfürsorge keine Ausgaben, sondern eine strategische Maßnahme zur Gewährleistung der besseren Entwicklung der Gesellschaft als Ganzes und der Chancengleichheit für alle, zur Überwindung des Bildungsgefälles zwischen Kindern aus Familien mit unterschiedlichem Einkommen und zur Förderung gleicher Bildungschancen ab dem frühen Kindesalter;

7.

unterstreicht zudem, dass Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut und dabei insbesondere der Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, wesentlich sind, auch um geschlechtsspezifische Ungleichheiten anzugehen und so die – oftmals durch ein unzureichendes Kinderbetreuungsangebot gehemmte – Erwerbsbeteiligung von Frauen zu steigern;

8.

weist erneut auf die besonders besorgniserregenden Situationen in Krisenkontexten hin. Es handelt sich hierbei um Kriegssituationen, die sich unmittelbar auf die Volkswirtschaften und Gesellschaften der Mitgliedstaaten auswirken, etwa die Krise in der Ukraine und im Nahen Osten, und in denen die Kinder noch stärker von Missbrauch, Ausbeutung und fehlender Grundversorgung bedroht sind, sodass gezielte und angemessen finanzierte Maßnahmen noch dringlicher werden;

9.

stellt von den Maßnahmen, die die EU im Rahmen der Europäischen Säule sozialer Rechte ergriffen hat, insbesondere die Europäische Kindergarantie, d. h. die Empfehlung des Rates vom 14. Juni 2021 heraus. Hauptziel dieser Initiative ist es, den Zugang bedürftiger Kinder zu grundlegenden Dienstleistungen wie Bildung, angemessener Wohnraum, gute Ernährung und Gesundheitsschutz im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes zur Bekämpfung der Armut und sozialer Ausgrenzung von Kindern zu verbessern;

10.

begrüßt sowohl die dritte (mit Hilfe und technischer Unterstützung von UNICEF durchgeführte) Phase der Erprobung der Kindergarantie als auch die von allen Mitgliedstaaten aufgestellten nationalen Aktionspläne, die trotz ihrer erheblichen Unterschiede allesamt den lokalen Gebietskörperschaften zentralen Stellenwert einräumen. Die lokale Ebene ist entscheidend für die Verwaltung vieler wesentlicher Dienstleistungen, z. B. frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung bzw. Sozial- und Gesundheitsversorgung sowie für messbare Ziele, die Verarbeitung und Erhebung von Daten, den Austausch bewährter Verfahren, die Überwachung, aber auch für die Beteiligung Minderjähriger und Organisationen der Zivilgesellschaft an der Politikgestaltung;

11.

bedauert, dass einige Mitgliedstaaten ihren nationalen Plan erst knapp zwei Jahre nach Ablauf der ursprünglichen Frist vorgelegt und andere Mitgliedstaaten den vorgelegten Plan weder umgesetzt noch entsprechende konkrete Maßnahmen ergriffen haben; hofft, dass die lokalen Gebietskörperschaften gemeinsam mit den europäischen Institutionen die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Pläne bewegen können, und fordert die Europäische Kommission auf, die Umsetzung der Maßnahmen für die Kindergarantie und insbesondere die wirksame und kohärente Verwendung der im Rahmen des ESF+ für die Bekämpfung der Kinderarmut vorgesehenen Mittel effektiv und entschlossen zu überwachen;

12.

ruft die Europäische Kommission angesichts der gravierenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Ukraine-Krieges auf Kinder und Familien daher auf, die für diese Initiative zugewiesenen ESF+-Mittel aufzustocken und weiterhin Unterstützungspakete für Kinder in Notsituationen zu finanzieren, mit denen insbesondere die lokalen Gebietskörperschaften bei der Krisenbewältigung unterstützt werden.

Die Rolle der lokalen Gebietskörperschaften bei der Bekämpfung der Kinderarmut und Umsetzung der Kindergarantie

13.

erachtet es als notwendig, dass die EU-Institutionen mit Blick auf die von der Kommission geplante zweijährliche Überprüfung der Umsetzung der nationalen Pläne für die Kindergarantie (März 2024) sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten über die erforderlichen Ressourcen für die so wichtigen Investitionen in Kinder verfügen und sich, insbesondere angesichts der anstehenden Europawahlen, auf die Umsetzung der nationalen Pläne für die Kindergarantie sowie die zentrale Rolle der lokalen Gebietskörperschaften konzentrieren können;

14.

erkennt die strategische Rolle der Gemeinden für das Verständnis der gebietsspezifischen Ursachen der Kinderarmut an und fordert die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die lokalen Gebietskörperschaften auf, die Erstellung lokaler und regionaler Aktionspläne für die Kindergarantie zu unterstützen, die den Besonderheiten der einzelnen Regionen und Gemeinden Rechnung tragen, die soziale Inklusion von Kindern fördern und auf die Gewährleistung eines Mindestpakets grundlegender Dienstleistungen für die am stärksten gefährdeten Kinder abzielen, darunter frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung, Schulspeisung, Sozialfürsorge und Gesundheit;

15.

erachtet im Hinblick auf die Bekämpfung der Kinderarmut das Verständnis ihrer komplexen und vielfältigen Ursachen als erforderlich: Deshalb müssen die Maßnahmen auf mehreren, über den lokalen Kontext hinausreichenden Handlungsebenen basieren. Daher sind genaue Daten über das Ausmaß der Armut in den einzelnen Gebieten erforderlich, damit die Mittel und die Unterstützung angemessen zugewiesen und die Handlungsstrategien der EU umgesetzt werden können;

16.

unterstützt ein Modell der dezentralen und Multi-Level-Governance unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und der Zuständigkeiten auf nationaler Ebene, bei dem die lokalen Gebietskörperschaften immer aktiver und entschiedener in die Mittelverwaltung und Planung wirksamer sozial-, gesundheits- und bildungspolitischer Maßnahmen, insbesondere zur unmittelbaren Deckung der Bedürfnisse von Kindern, eingebunden werden;

17.

plädiert für die Förderung lokaler Kooperationen und Partnerschaften, einschließlich öffentlich-privater Partnerschaften unter der Aufsicht einer öffentlich verantwortlichen Einrichtung, bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, um diese leichter zugänglich zu machen und besser auf die Bedürfnisse der Kinder abzustimmen; betont zudem, dass die Mitarbeiter der lokalen Gebietskörperschaften kontinuierlich geschult und unterstützt werden müssen, damit sie die Programme für Kinder kompetenter und wirksamer umsetzen;

18.

fordert, den direkten Zugang der lokalen Gebietskörperschaften zu EU-Mitteln für Kinder durch vereinfachte Verfahren und einen geringeren Verwaltungsaufwand zu erleichtern, und erkennt an, wie wichtig die Einbeziehung der Gemeinden in die Ausgabenentscheidungen und Umsetzung von Initiativen ist; dies gilt insbesondere für den Europäischen Sozialfonds+, aber auch für das Instrument für technische Unterstützung und für NextGenerationEU;

19.

plädiert für eine stärkere technische Unterstützung der lokalen Gebietskörperschaften bei den Maßnahmen für Kinder, indem lokale und regionale bewährte Verfahren ausgetauscht sowie Kapazitäten und Überprüfung ausgebaut werden. Diese technische Unterstützung könnte aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert werden und sollte primär auf die Verbreitung bewährter europäischer Verfahren für Gemeinden und Regionen abzielen, die über geringere Kapazitäten und Befugnisse verfügen, jedoch Mittel in Maßnahmen für Kinder und insbesondere in die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung investieren wollen;

20.

fordert, Investitionen in die Entwicklung und Verbesserung von Diensten für Kinder in den abgelegeneren und insbesondere den am stärksten von Entvölkerung bedrohten Gebieten im Rahmen der europäischen und nationalen Programme kontinuierlich zu berücksichtigen und besser abzustimmen;

Wichtigste Herausforderungen und Maßnahmen

21.

hebt von den in der Europäischen Kindergarantie genannten verschiedenen Dienstleistungen der AdR insbesondere die direkt von den lokalen Gebietskörperschaften verwalteten Dienste wie Kinderbetreuung und -pflege sowie Kindergärten (in einigen Mitgliedstaaten direkt im Bildungssystem integriert), Ernährung und Gesundheit hervor; ist diesbezüglich der Ansicht, dass das angestrebte Mindestpaket universeller grundlegender Dienstleistungen, die garantiert und von den lokalen Gebietskörperschaften kostenlos bereitgestellt werden, darunter Kinderbetreuung, eine erschwingliche und hochwertige, für benachteiligte Kinder kostenlose Schulspeisung sowie ein gutes Gesundheitssystem, in Europa ansässigen Kindern die beste Möglichkeit für Chancengleichheit bietet; weist zugleich auf die erheblichen finanziellen Auswirkungen dieses Vorhabens hin;

22.

sieht vor allem Investitionen in den Ausbau des Erziehungs- und Bildungsangebots als strategisch sinnvoll an, das für alle in Europa ansässigen Kinder kostenfrei (bzw. gegebenenfalls zu erschwinglichen Preisen) angeboten werden sollte, um das Barcelona-Ziel einer 50 % igen öffentlichen Abdeckung bis 2030 zu erreichen und somit die Ungleichheiten beim Zugang insbesondere der am stärksten gefährdeten Kinder zu verringern und um die Bildungsarmut zu bekämpfen;

23.

hält es für eine vorrangige Aufgabe, dass für alle in Europa ansässigen Kinder eine gesunde, angemessene und hochwertige Ernährung über einen universellen Zugang zu einer erschwinglichen, für benachteiligte Kinder kostenlosen Schulspeisung als wesentliches und universelles Recht auf allen Bildungsstufen der Altersgruppen 0 bis 6 Jahre und Grundschulalter (6 bis 11 Jahre) gewährleistet wird;

24.

sieht es als wesentlich an, die Investitionen zur Unterstützung der physischen und psychischen Gesundheit von Kindern durch Programme zu erhöhen, die über den Gesundheitsbereich hinaus auch Sport- und Freizeitaktivitäten umfassen und die insbesondere auch Kindern mit Behinderungen zugänglich sind;

25.

erachtet es als vorrangig, dass im Gesundheitsbereich inklusive und gezielte Ansätze zur Bewältigung der spezifischen Herausforderungen von Kindern mit Behinderungen und ihren Familien verfolgt werden. Dienstleistungen, Unterstützung für Familien, Teilhabe und Ausbildung müssen insbesondere für Kinder mit Behinderungen zugänglich sein und auch für die lokalen Behörden zur Verfügung stehen, die dabei immer häufiger als Ansprechpartner fungieren und oftmals nicht über die zur Gewährleistung grundlegender Rechte notwendigen Instrumente und Mittel verfügen;

26.

betont, wie wichtig es ist, bestimmte spezifische Kategorien wie Minderjährige ohne Rechtsstatus, Minderheiten angehörende Kinder, obdachlose Kinder, Kinder in alternativen Betreuungseinrichtungen, Kinder mit Behinderungen, minderjährige Flüchtlinge oder Kinder mit Migrationshintergrund einzubeziehen und zu unterstützen, zugleich jedoch auch gezielte Maßnahmen zugunsten gefährdeter Kinder in grenzüberschreitenden Kontexten zu ergreifen und die lokalen Behörden bei der Koordinierung der Aufnahmedienste für minderjährige Flüchtlinge zu unterstützen.

Mitwirkung und Teilhabe

27.

fordert die Stärkung der Instrumente für die Teilhabe von Kindern sowie aller Bürgerinnen und Bürger, um das Bewusstsein für die Kinderrechte und die inklusive Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an dem Gemeinwesen und an der Gestaltung der politischen Maßnahmen für Kinder zu schärfen. Daher sollte ein umfassenderer Dialog zwischen den lokalen Gebietskörperschaften, Bildungseinrichtungen, der Zivilgesellschaft und Vertretern von Kindern und Jugendlichen gefördert werden, damit Letztere in allen Phasen der sie betreffenden Entscheidungsfindung Gehör finden;

28.

unterstützt den Vorschlag des Europäischen Parlaments, nach dem Vorbild der Kulturhauptstadt Europas eine Kinderhauptstadt Europas mit besonderem Schwerpunkt auf Kindern, ihren Rechten und Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe ins Leben zu rufen; weist zugleich darauf hin, wie wichtig die Förderung der Rechte und des Wohlergehens von Kindern auf lokaler und regionaler Ebene ist, und erkennt den Erfolg von Initiativen wie der Kulturhauptstadt Europas bei der Förderung des kulturellen Austauschs und der kulturellen Entwicklung an;

29.

betont, dass öffentliche Sensibilisierungskampagnen und Bildungsinitiativen zu Kinderrechten mit finanzieller und logistischer Unterstützung durch die EU sowie verstärkten Kommunikationsbemühungen und -strategien durchgeführt werden müssen;

30.

weist darauf hin, dass die Europäische Kindergarantie und die Jugendgarantie einander ergänzen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Kohärenz und Synergien zwischen Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu gewährleisten, die die gesamte Kindheit bis ins Erwachsenenalter umfassen;

31.

ruft die Mitgliedstaaten auf, alle einschlägigen Interessenträger in die Umsetzung und Verwirklichung der nationalen Aktionspläne einzubeziehen. Die lokalen Pläne für die Kindergarantie müssen durch verlässliche örtliche Partnerschaften der für die Dienste zuständigen öffentlichen Einrichtungen und weiterer örtlicher Akteure, darunter Eltern, Schulen und Vertreter des Privatsektors, unterstützt werden;

32.

hält es für wesentlich, die lokalen Akteure auch in die Bedarfsanalyse und Überwachung einzubeziehen, da nationale und regionale Erhebungen über die Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern sowie über die Lebensqualität hierzu – auch aufgrund einer dünnen Datenlage – möglicherweise keine umfassenden Informationen auf lokaler Ebene liefern;

33.

betont im Hinblick auf eine wirksamere Überwachung, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten über die Arbeit und die Ergebnisse des Ausschusses für Sozialschutz und der Untergruppe „Indikatoren“ dieses Ausschusses kontinuierlich aktuelle Informationen veröffentlichen sollten, damit insbesondere für die Umsetzung der Garantie für Kinder Überwachungs- und Bewertungsindikatoren festgelegt werden können.

Brüssel, den 18. April 2024

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Vasco ALVES CORDEIRO


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3669/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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