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Document 52023IP0205

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Mai 2023 zu dem Thema „Für einen starken und nachhaltigen Algensektor in der EU“ (2023/2547(RSP))

    ABl. C, C/2023/1074, 15.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1074/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1074/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Serie C


    C/2023/1074

    15.12.2023

    P9_TA(2023)0205

    Für einen starken und nachhaltigen Algensektor in der EU

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Mai 2023 zu dem Thema „Für einen starken und nachhaltigen Algensektor in der EU“ (2023/2547(RSP))

    (C/2023/1074)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission zum „Europäischen Grünen Deal“ (COM(2019)0640), zu einer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ (COM(2020)0381) und zur „nachhaltigen blauen Wirtschaft“ (COM(2021)0240),

    unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den drei genannten Mitteilungen der Kommission (1)  (2)  (3),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu dem Thema „Strategische Leitlinien für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Aquakultur in der EU für den Zeitraum 2021-2030“ (COM(2021)0236),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Oktober 2022 zu dem weiteren Vorgehen in den Bemühungen um eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Aquakultur in der EU (4),

    unter Hinweis auf Anfrage an die Kommission zu dem Thema „Für einen starken und nachhaltigen Algensektor in der EU“ (O-000015/2023 — B9-0018/2023),

    gestützt auf Artikel 136 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Fischereiausschusses,

    1.

    begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Für einen starken und nachhaltigen Algensektor in der EU“ (COM(2022)0592) und stimmt zu, dass dieser Sektor über unerschlossenes Potenzial verfügt; weist darauf hin, dass davon auszugehen ist, dass die Gesamtnachfrage nach Algen in den kommenden Jahren steigen wird, und dass in der EU 85 000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden könnten, wenn der prognostizierte Anstieg der Algenproduktion erreicht wird;

    2.

    begrüßt die Zielvorgabe, Märkte für den Einsatz von Algen im Lebensmittel- und Nichtlebensmittelbereich aufzubauen und sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen; hebt hervor, dass Algen unter anderem auch für Tier- und Fischfutter, Arzneimittel, Verpackungen, Kosmetika und Biokraftstoffe verwendet werden könnten;

    3.

    weist darauf hin, dass sich der Sektor dergestalt weiterentwickeln muss, dass das Gleichgewicht der Meeresökosysteme nicht beeinträchtigt wird, und dass vermieden werden sollte, in Bezug auf die Umwelt die gleichen Fehler zu begehen, die in der Vergangenheit an Land gemacht wurden;

    4.

    betont, dass ein wachsender Algensektor in der EU dazu beitragen könnte, die Zielvorgaben der EU hinsichtlich des Aufbaus einer blauen Wirtschaft zu erreichen, wodurch uns nicht nur neue CO2-arme Lebensmittel und Materialien zur Verfügung stehen würden, sondern auch ein Beitrag zu Ökosystemleistungen wie der Bindung von Kohlendioxid und der Nährstoffaufnahme sowie zur Verringerung der Umweltverschmutzung geleistet würde, was wiederum für die Regeneration unserer Küstenökosysteme hilfreich wäre; ist der Auffassung, dass in diesem Zusammenhang mehr EU-Mittel für Forschungszwecke mobilisiert werden müssen;

    5.

    weist darauf hin, dass Algen und Mikroalgen — wie in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ hervorgehoben — eine wichtige ergänzende Proteinquelle für eine nachhaltige Lebensmittelerzeugung und die globale Ernährungssicherheit darstellen können, und fordert die Kommission auf, dieses unerschlossene Potenzial bei der Überprüfung der Proteinstrategie der EU zu berücksichtigen;

    6.

    stellt fest, dass in der Mitteilung große Gebiete in der EU ermittelt wurden, die für die Kultivierung von Makroalgen geeignet sind; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die Algenkultivierung im Rahmen der Richtlinie für die maritime Raumplanung (5) in ihre nationalen oder regionalen Pläne aufnehmen müssen;

    7.

    ist der Auffassung, dass mehr unternommen werden muss, um weitere Informationen über Methoden zur Algenproduktion und über Marktbedingungen zur Verfügung zu stellen, und dass ein kohärenteres Rahmenwerk erforderlich ist, um die Hindernisse zu reduzieren, die dem Wachstum des Algensektors im Wege stehen; hebt hervor, dass weitere Forschung erforderlich ist, damit das Potenzial des Sektors für einen positiven Umweltbeitrag maximiert werden kann, sowohl im Hinblick auf den Klimaschutz als auch im Hinblick auf blaue Kohlenstoffsenken;

    8.

    fordert einen kohärenteren regulatorischen Rahmen für den Sektor, wobei den Mitgliedstaaten nahelegt wird, einen einzigen Ansprechpartner für Akteure festzulegen, die daran interessiert sind, den Algenaufzuchtbetrieb aufzunehmen oder zu erweitern;

    9.

    begrüßt die von der Kommission vorgesehen Maßnahmen zur Ausarbeitung von Standards für verschiedene Arten algenbasierter Produkte und ihre Zusage, ein neues Instrumentarium für Algenzüchter zu entwickeln; begrüßt ebenso die Absicht, spezifische Leitlinien auszuarbeiten, mit denen die Ergänzung von Futtermitteln auf Fischbasis durch Futtermittel auf Algenbasis gefördert wird; begrüßt den Vorschlag, Pilotprojekte für Fischer zu finanzieren, die Makroalgen züchten möchten;

    10.

    ist der Ansicht, dass die Einkommensdiversifizierung und die Schaffung neuer Chancen für Küstenstädte und -gemeinden bei der Weiterentwicklung der Marikultur als positive Ergänzung zu nachhaltigen Fischereipraktiken erachtet werden sollten;

    11.

    begrüßt die Absicht, Sensibilisierungsmaßnahmen durchzuführen, um die Kenntnisse der Verbraucher über Produkte auf Algenbasis zu verbessern; weist darauf hin, dass die Plattform EU4Ocean gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an Schulen und Universitäten über das Potenzial der blauen Wirtschaft informieren könnte;

    12.

    fordert die Kommission auf, angemessene Mittel für den Algensektor der EU zur Verfügung zu stellen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Förderung der Algenaufzucht weiter zu unterstützen und die Nutzung sowie Weiterentwicklung von Algen als Lebensmittel und Futtermittel zu erleichtern, vor allem durch die Einführung schnellerer Genehmigungsverfahren, ohne andere in der Aquakultur gehaltene Arten zu vernachlässigen;

    13.

    begrüßt die Absicht der Kommission, eine konkrete Initiative zur Unterstützung des Algenkonsums in der EU vorzulegen;

    14.

    beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission zu übermitteln.

    (1)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“ (ABl. C 270 vom 7.7.2021, S. 2).

    (2)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2021 zu einer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem (ABl. C 184 vom 5.5.2022, S. 2).

    (3)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2022 zu der Rolle der Fischerei und der Aquakultur beim Übergang zu einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in der EU (ABl. C 465 vom 6.12.2022, S. 2).

    (4)   ABl. C 132 vom 14.4.2023, S. 2.

    (5)  Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 135).


    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1074/oj

    ISSN 1977-088X (electronic edition)


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