EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52023DC0625

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2023

COM/2023/625 final

Brüssel, den 24.5.2023

COM(2023) 625 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2023

{SWD(2023) 625 final}


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2023

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 3 trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wird den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen EU-finanzierten Konjunkturimpuls gesorgt. Den Prioritäten des Europäischen Semesters entsprechend trägt die Fazilität zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung und zur Umsetzung nachhaltiger Reformen und Investitionen bei, insbesondere mit dem Ziel, den ökologischen und digitalen Wandel zu fördern und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten widerstandsfähiger zu machen. Sie hilft auch, die öffentlichen Finanzen zu stärken und das mittel- und langfristige Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum anzukurbeln, den territorialen Zusammenhalt in der EU zu stärken und die weitere Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte zu unterstützen. Der maximale finanzielle Beitrag, der den einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität jeweils gewährt werden kann, wurde am 30. Juni 2022 gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 aktualisiert.

(2)Am 22. November 2022 nahm die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2023 4 an und leitete damit das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2023 ein. Am 23. März 2023 billigte der Europäische Rat die auf die vier Komponenten der wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit abstellenden Prioritäten des Berichts. Am 22. November 2022 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht 2023 an, worin die Slowakei als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, bei denen wegen bestehender oder drohender Ungleichgewichte eine eingehende Überprüfung angezeigt war. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung der Slowakei für das Jahr 2023 an. Die Kommission legte außerdem eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vor, die am 16. Mai 2023 vom Rat angenommen wurde, sowie den Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2023 mit einer Analyse der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte, der am 13. März 2023 vom Rat angenommen wurde.

(3)Wenngleich sich die Volkswirtschaften der EU bemerkenswert resilient zeigen, wirkt sich der geopolitische Kontext doch nach wie vor negativ aus. Die EU steht fest an der Seite der Ukraine und richtet den Fokus ihrer wirtschafts- und sozialpolitischen Agenda darauf, auf kurze Sicht die negativen Auswirkungen der Energieschocks auf schwächer aufgestellte Haushalte und Unternehmen abzumildern und gleichzeitig die Anstrengungen fortzusetzen, um auf mittlere Sicht den ökologischen und digitalen Wandel zu vollziehen, ein nachhaltiges und inklusives Wachstum zu fördern, die makroökonomische Stabilität zu wahren und die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der EU zu steigern.

(4)Am 1. Februar 2023 legte die Kommission die Mitteilung „Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter“ 5 vor, um die Wettbewerbsfähigkeit der klimaneutralen Industrie der EU zu stärken und den schnellen Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen. Der Plan ergänzt die laufenden Anstrengungen im Rahmen des europäischen Grünen Deals und von REPowerEU. Er zielt darauf ab, ein günstigeres Umfeld für die Ausweitung der EU-Produktionskapazität für klimaneutrale Technologien und Produkte zu schaffen, die zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele der EU benötigt werden, und den Zugang zu relevanten kritischen Rohstoffen sicherzustellen, auch durch Diversifizierung der Beschaffung, indem die geologischen Ressourcen in den Mitgliedstaaten ausgenutzt und Rohstoffe maximal recycelt werden. Der Plan umfasst vier Säulen: ein vorhersehbares und vereinfachtes Regelungsumfeld, einen schnelleren Zugang zu Finanzmitteln, den Ausbau von Kompetenzen und einen offenen Handel für robuste Lieferketten. Am 16. März 2023 legte die Kommission außerdem die Mitteilung „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus“ 6 vor, die nach neun sich gegenseitig verstärkenden Faktoren gegliedert ist und die Schaffung eines wachstumsfördernden Rechtsrahmens zum Ziel hat. In der Mitteilung werden politische Prioritäten gesetzt, mit denen aktiv für strukturelle Verbesserungen, gezielte Investitionen und Regulierungsmaßnahmen zugunsten der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten gesorgt werden soll. Die nachstehenden Empfehlungen helfen diese Prioritäten anzugehen.

(5)Das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung verläuft 2023 weiterhin parallel zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität. Die vollständige Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne bleibt für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters unerlässlich, da mit diesen Plänen alle oder wesentliche Teile der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen der letzten Jahre angegangen werden. Ebenso relevant bleiben die länderspezifischen Empfehlungen von 2019, 2020 und 2022 auch für Aufbau- und Resilienzpläne, die nach den Artikeln 14, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2021/241 überarbeitet, aktualisiert oder geändert wurden.

(6)Die am 27. Februar 2023 angenommene REPowerEU-Verordnung 7 zielt darauf ab, die Abhängigkeit der EU von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland rasch zu beenden. Dies wird zur Energieversorgungssicherheit und zur Diversifizierung der Energieversorgung der EU beitragen und zugleich den Einsatz erneuerbarer Energien, die Energiespeicherkapazitäten und die Energieeffizienz erhöhen. Die Verordnung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen ein neues REPowerEU-Kapitel hinzuzufügen, um wichtige Reformen und Investitionen zu finanzieren, die zur Verwirklichung der REPowerEU-Ziele beitragen werden. Diese Reformen und Investitionen werden auch dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Netto-Null-Industrie der EU im Sinne des Industrieplans zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter zu stärken und die länderspezifischen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten für den Energiebereich von 2022 und gegebenenfalls 2023 umzusetzen. Mit der REPowerEU-Verordnung wird eine neue Art von nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung eingeführt, die den Mitgliedstaaten für die Finanzierung neuer energiebezogener Reformen und Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzpläne zur Verfügung gestellt wird.

(7)Am 8. März 2023 nahm die Kommission eine Mitteilung mit haushaltspolitischen Leitlinien für 2024 an. Damit soll die Ausarbeitung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten unterstützt und so die politische Koordinierung verstärkt werden. 8 Die Kommission erinnerte daran, dass die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts Ende 2023 außer Kraft gesetzt wird. Sie forderte für 2023/2024 eine Haushaltspolitik, die darauf abstellt, die mittelfristige Schuldentragfähigkeit zu sichern und das Potenzialwachstum auf nachhaltige Weise zu erhöhen. Die Mitgliedstaaten wurden aufgerufen, in ihren Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen 2023 darzulegen, wie ihre Haushaltsplanungen nicht nur die Einhaltung des Defizit-Referenzwerts von 3 % des BIP, sondern auch einen plausiblen und stetigen Schuldenabbau oder einen mittelfristig dem Vorsichtsgebot entsprechenden Schuldenstand gewährleisten. Die Kommission rief die Mitgliedstaaten dazu auf, die nationalen finanzpolitischen Maßnahmen zum Schutz der Haushalte und Unternehmen vor dem Energiepreisschock auslaufen zu lassen, allen voran die am wenigsten gezielten Maßnahmen. Sie wies darauf hin, dass die Mitgliedstaaten – sollte neuerlicher Druck im Energiebereich eine Verlängerung von Entlastungsmaßnahmen erforderlich machen – ihre Maßnahmen deutlich gezielter als in der Vergangenheit auf schwächer aufgestellte Haushalte und Unternehmen ausrichten sollten. Die Kommission schlug vor, die haushaltspolitischen Empfehlungen quantifiziert und differenziert sowie auf Basis der Nettoprimärausgaben zu formulieren, wie sie es in ihrer Mitteilung über Leitlinien für eine Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung 9 vorgeschlagen hatte. Sie empfahl, dass alle Mitgliedstaaten die national finanzierten Investitionen weiterhin aufrechterhalten und sicherstellen sollten, dass Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds, insbesondere mit Blick auf den ökologischen und digitalen Wandel und die Resilienz, tatsächlich abgerufen werden. Die Kommission kündigte ihre Absicht an, dem Rat im Frühjahr 2024 auf Basis der Ist-Daten für 2023 gemäß den geltenden Rechtsvorschriften die Eröffnung defizitbedingter Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vorzuschlagen.

(8)Am 26. April 2023 legte die Kommission Legislativvorschläge für eine umfassende Reform der EU-Vorschriften zur wirtschaftspolitischen Steuerung vor. Die Vorschläge zielen in erster Linie darauf ab, die Tragfähigkeit der öffentlichen Schuldenstände zu erhöhen und durch Reformen und Investitionen ein nachhaltiges und integratives Wachstum in allen Mitgliedstaaten zu fördern. Den Mitgliedstaaten soll bei der Ausgestaltung ihrer mittelfristigen Pläne mehr Kontrolle gegeben werden, wobei zugleich die Durchsetzung verschärft werden soll, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten ihre Zusagen aus den mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plänen einhalten. Ziel ist es, die legislativen Arbeiten 2023 zum Abschluss zu bringen.

(9)Am 29. April 2021 legte die Slowakei der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 jener Verordnung hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Aufbau- und Resilienzplans anhand der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien bewertet. Am 13. Juli 2021 hat der Rat einen Beschluss angenommen, mit dem er die Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans der Slowakei gebilligt hat. 10 Die Freigabe von Tranchen ist erst möglich, nachdem die Kommission in einem Beschluss nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 festgestellt hat, dass die Slowakei die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten einschlägigen Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erreichung setzt voraus, dass es bei zuvor erreichten Etappenzielen und Zielwerten nicht wieder zu Rückschritten gekommen ist. Am 26. April 2023 hat die Slowakei der Kommission gemäß Artikel 21c der Verordnung (EU) 2021/241 einen geänderten nationalen Aufbau- und Resilienzplan einschließlich eines REPowerEU-Kapitels vorgelegt. Der geänderte Aufbau- und Resilienzplan trägt auch dem aktualisierten maximalen finanziellen Beitrag gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 Rechnung und enthält einen begründeten Antrag an die Kommission, den Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 zu ändern, da der Aufbau- und Resilienzplan aufgrund objektiver Umstände teilweise nicht mehr durchführbar sei.

(10)Am 27. April 2023 legte die Slowakei ihr nationales Reformprogramm 2023 und am 27. April 2023 gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ihr Stabilitätsprogramm 2023 vor. Um den Verbindungen zwischen diesen beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden sie gemeinsam bewertet. Nach Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 muss sich im nationalen Reformprogramm 2023 auch die jährliche Berichterstattung der Slowakei über die Fortschritte bei der Durchführung ihres Aufbau- und Resilienzplans niederschlagen.

(11)Am 24. Mai 2023 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht 2023 für die Slowakei 11 . Bewertet werden darin die Fortschritte der Slowakei bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Rates aus dem Zeitraum 2019 bis 2022 und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans durch die Slowakei. Ausgehend von dieser Bewertung wird im Länderbericht aufgezeigt, bei welchen Herausforderungen noch Handlungsbedarf besteht, weil sie mit dem Aufbau- und Resilienzplan nicht oder nur teilweise angegangen werden, und welche Herausforderungen neu hinzugekommen sind oder sich abzeichnen. Ferner werden in dem Bericht die Fortschritte der Slowakei bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung sowie bei den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung bewertet.

(12)Die Kommission nahm eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 für die Slowakei vor, deren Ergebnisse am 24. Mai 2023 veröffentlicht wurden. 12 Sie kam zu dem Schluss, dass in der Slowakei keine makroökonomischen Ungleichgewichte bestehen. Zwar haben die Anfälligkeiten in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, Wohnungsbau, Verschuldung der privaten Haushalte und Zahlungsbilanz zugenommen, sie scheinen sich aber in naher Zukunft insgesamt in Grenzen zu halten und dürften sich angesichts der Normalisierung der Wirtschaftslage abschwächen. Die Wirtschaft wurde stark vom Energiepreisschock getroffen, und die Inflation stieg rasch an. Kerninflation und Lohnstückkosten liegen deutlich über dem Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets. Hier wird zwar voraussichtlich eine Normalisierung eintreten, jedoch besteht das Risiko, dass sich der Druck auf die Kostenwettbewerbsfähigkeit erst in einiger Zeit abschwächt und die kräftige Inlandsnachfrage die Zahlungsbilanz auch weiterhin belastet. Die Leistungsbilanz verschlechterte sich 2022 aufgrund der höheren Energiepreise und des deutlichen Rückgangs der Nettoausfuhren von Gütern (ohne Energiehandel) deutlich. Das Leistungsbilanzdefizit dürfte sich den Prognosen zufolge leicht verbessern, aber trotz der sinkenden Energiepreise in den Jahren 2023 und 2024 hoch bleiben. Dennoch werden die außenwirtschaftlichen Nachhaltigkeitsrisiken auf kurze Sicht als begrenzt eingeschätzt. Die öffentlichen Defizite dürften in diesem und im nächsten Jahr erheblich ausfallen und ab 2024 korrigiert werden. Wohnimmobilien scheinen nach mehreren Jahren ausgeprägten Preiswachstums leicht überbewertet zu sein. Gleichzeitig kam es zu einer hohen Kreditaufnahme, die sich nun abschwächt, und einem starken Anstieg der Verschuldung der privaten Haushalte, die zusammengenommen ein gewisses Risiko für die Finanzstabilität darstellen. Der Bankensektor weist jedoch nach wie vor eine gute Kapitalausstattung auf, wirtschaftet äußerst rentabel und verzeichnet nur wenige notleidende Kredite. Es ist weiterhin erforderlich, gegen die wirtschaftlichen Anfälligkeiten vorzugehen. Insbesondere sollte die übermäßige eingedämmt werden, um die Korrektur des Leistungsbilanzdefizits und des Kerninflationsgefälles gegenüber dem übrigen Euro-Währungsgebiet zu unterstützen. Dies kann erreicht werden, indem eine angemessene Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur Bewältigung der Verschuldung der privaten Haushalte sichergestellt werden und gleichzeitig die Erschwinglichkeit von Wohnraum durch Immobilienbesteuerung und Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsangebots gewahrt wird.

(13)Nach den von Eurostat validierten Daten 13 verringerte sich das gesamtstaatliche Defizit der Slowakei von 5,4 % des BIP im Jahr 2021 auf 2,0 % des BIP im Jahr 2022, während der gesamtstaatliche Schuldenstand von 61,0 % des BIP Ende 2021 auf 57,8 % Ende 2022 zurückging. Am 24. Mai 2023 veröffentlichte die Kommission einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV 14 über die Haushaltslage der Slowakei, da deren gesamtstaatliches Defizit 2023 voraussichtlich über 3 % des BIP liegen wird. Dem Bericht zufolge wurde das Defizitkriterium nicht erfüllt. Im Einklang mit ihrer Mitteilung vom 8. März 2023 15 hat die Kommission für das Frühjahr 2023 nicht die Einleitung neuer Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vorgeschlagen, jedoch ihre Absicht angekündigt, dem Rat im Frühjahr 2024 auf Basis der Ist-Daten für 2023 gegebenenfalls die Eröffnung defizitbedingter Defizitverfahren vorzuschlagen. Dies sollte die Slowakei bei der Ausführung ihres Haushaltsplans 2023 und bei der Ausarbeitung ihrer Übersicht über die Haushaltsplanung 2024 berücksichtigen.

(14)Auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo haben sich die zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Energiepreisanstiegs getroffenen finanzpolitischen Maßnahmen ausgewirkt. 2022 umfassten solche ausgabensteigernden Maßnahmen Leistungen für Haushalte, die der hohen Inflation besonders ausgesetzt sind, eine einmalige Erhöhung des Kindergelds, eine einmalige Zahlung der „14. Pension“, einen einmaligen Bonus für alle Beschäftigten im öffentlichen Sektor und eine Deckelung der Strom- und Gaspreise für nicht regulierte Unternehmen. Diese Maßnahmen werden zum Teil durch neue Steuern auf die Zufallsgewinne von Energieerzeugern und Energieversorgern gegenfinanziert, und zwar durch den Solidaritätsbeitrag gemäß der Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates. Die Kommission schätzt die Netto-Haushaltskosten dieser Maßnahmen im Jahr 2022 auf 0,2 % des BIP. Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo wird auch durch die Haushaltskosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine beeinflusst, die für 2022 auf 0,1 % des BIP geschätzt werden. Derweil gingen die Kosten für befristete COVID-19-Sofortmaßnahmen von schätzungweise 3,2 % des BIP im Jahr 2021 auf 0,8 % des BIP im Jahr 2022 zurück.

(15)Am 18. Juni 2021 empfahl der Rat der Slowakei 16 , im Jahr 2022 unter Berücksichtigung des von der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgehenden Impulses einen stützenden finanzpolitischen Kurs beizubehalten und die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten.

(16)Nach Schätzungen der Kommission war der finanzpolitische Kurs 17 im Jahr 2022 mit 1,3 % des BIP kontraktiv, was angesichts der hohen Inflation angebracht war. Wie vom Rat empfohlen, unterstützte die Slowakei die Erholung weiterhin mit Investitionen, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden sollen. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 1,2 % des BIP (2021: 1,3 % des BIP). Der Rückgang der mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanzierten Ausgaben im Jahr 2022 war auf die geringe Ausschöpfung der Strukturfondsmittel und auf Verschiebungen der Ausgaben aus den Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zurückzuführen. Die national finanzierten Investitionen leisteten einen expansiven Beitrag von 0,2 Prozentpunkten zum haushaltspolitischen Kurs. 18 Damit hat die Slowakei der Ratsempfehlung entsprechend national finanzierte Investitionen aufrechterhalten. Gleichzeitig hat der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) einen kontraktiven Beitrag von 1,3 BIP-Prozentpunkten zum finanzpolitischen Kurs geleistet. Somit hat die Slowakei das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben hinreichend unter Kontrolle gehalten.

(17)Das den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist für 2023 und danach realistisch. So geht die Bundesregierung für 2023 und 2024 von einem realen BIP-Wachstum von 1,3 % bzw. 1,8 % aus. Im Vergleich dazu nimmt die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2023 ein höheres reales BIP-Wachstum von 1,7 % im Jahr 2023 und 2,1 % im Jahr 2024 an, weil sie davon ausgeht, dass sich die Ausfuhren schneller erholen als erwartet, da die Engpässe in der Lieferkette voraussichtlich verschwinden werden und sich die wirtschaftlichen Aussichten für die wichtigsten Ausfuhrzielländer der Slowakei verbessern.

(18)In ihrem Stabilitätsprogramm 2023 geht die Regierung davon aus, dass die gesamtstaatliche Defizitquote 2023 auf 6,3 % des BIP steigen wird. Dieser Anstieg spiegelt in erster Linie die Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Energiepreisanstiegs sowie andere Maßnahmen wie die Erhöhung des Steuer- und Kindergeldes und die Einführung eines Elternbonus wider. Dem Programm zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenquote von 57,8 % Ende 2022 auf 58,7 % Ende 2023 zulegen. Die Kommission rechnet in ihrer Frühjahrsprognose 2023 für 2023 mit einem öffentlichen Defizit von 6,1 % des BIP. Dies steht im Einklang mit dem im Stabilitätsprogramm prognostizierten Defizit. Die Kommission rechnet in ihrer Frühjahrsprognose 2023 mit einer ähnlichen gesamtstaatlichen Schuldenquote von 58,3 % zum Jahresende 2023.

(19)Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo dürfte 2023 weiterhin durch die finanzpolitischen Maßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Energiepreisanstiegs beeinflusst werden. Sie umfassen verlängerte Maßnahmen aus dem Vorjahr, insbesondere eine Gas- und Strompreisobergrenze für nicht regulierte Unternehmen, und neue Maßnahmen wie eine Obergrenze für Strom-, Gas- und Wärmeversorgungspreise für Haushalte und regulierte (kleine) Unternehmen. Die Kosten dieser Maßnahmen werden teilweise durch Steuern auf unerwartete Gewinne von Energieversorgern ausgeglichen, nämlich durch den Solidaritätsbeitrag gemäß der EU-Verordnung, die Sonderabgabe für Wasserwirtschaftsunternehmen und die Deckelung der Einnahmen von Stromerzeugern mit übermäßigen Gewinnen. Unter Berücksichtigung dieser Einnahmen geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2023 davon aus, dass sich die Nettokosten dieser Entlastungsmaßnahmen für den Haushalt 2023 auf 2,0 % des BIP belaufen werden. 19 Die Maßnahmen im Jahr 2023 scheinen nicht gezielt auf die am schwächsten aufgestellten Haushalte oder Unternehmen ausgerichtet zu sein und erhalten das Preissignal zur Senkung der Energienachfrage und zur Steigerung der Energieeffizienz nicht vollständig. Infolgedessen gibt es keine gezielten Entlastungsmaßnahmen, die bei der Bewertung der Einhaltung der Empfehlung für 2023 zu berücksichtigen sind (wohingegen 2022 Maßnahmen in Höhe von 0,2 % des BIP berücksichtigt wurden). Die Kosten des vorübergehenden Schutzes von Vertriebenen aus der Ukraine für den Haushalt werden den Prognosen zufolge gegenüber 2022 um 0,1 BIP-Prozentpunkte sinken. Zugutekommen dürfte dem gesamtstaatlichen Haushaltssaldo 2023 das Auslaufen befristeter COVID-19-Sofortmaßnahmen im Umfang von 0,8 % des BIP.

(20)Am 12. Juli 2022 empfahl der Rat der Slowakei 20 dafür zu sorgen, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben 2023 unter Berücksichtigung der fortgesetzten befristeten und gezielten Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine flüchtenden Menschen mit einem weitgehend neutralen politischen Kurs im Einklang steht. 21 Die Slowakei sollte sich darauf einstellen, gegebenenfalls die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen. Außerdem wurde der Slowakei empfohlen, die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit unter Berücksichtigung der REPowerEU-Initiative auszuweiten, unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und von anderen Unionsfonds.

(21)Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem expansiven finanzpolitischen Kurs (-6,2 % des BIP) ausgegangen, während er 2022 kontraktiv war (1,3 % des BIP). Es wird erwartet, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2023 einen expansiven Beitrag von 4,4 % des BIP zum finanzpolitischen Kurs leisten wird. Darin ist der Rückgang der Kosten für die gezielten Entlastungsmaßnahmen zugunsten der vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen um 0,2 % des BIP enthalten. Auch spiegelt sich hier wider, dass die Kosten des vorübergehenden Schutzes von aus der Ukraine vertriebenen Menschen (um 0,1 % des BIP) sinken. Der expansive Beitrag der national finanzierten laufenden Nettoprimärausgaben wird also nicht durch die gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen verursacht. Das expansive Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) wird durch nicht zielgerichtete Energiemaßnahmen, dauerhafte Lohnerhöhungen im Gesundheitswesen und die Senkung der Mehrwertsteuersätze im Lebensmittel- und Freizeitsektor getrieben. Unter dem Strich steht das projizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht mit der Empfehlung des Rates in Einklang.

Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben werden 2023 voraussichtlich 2,8 % des BIP betragen, während die national finanzierten Investitionen voraussichtlich einen expansiven Beitrag von 0,1 Prozentpunkt zum finanzpolitischen Kurs leisten werden. 22 Die Slowakei plant, zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds zu finanzieren, und gedenkt die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten. 23 Sie plant die Finanzierung öffentlicher Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel sowie in die Energieversorgungssicherheit, etwa nach der nationalen Strategie für Forschung, Entwicklung und Innovation, mit dem Ziel, die Flexibilität zu erhöhen, die Zeit für den Erwerb von Dienstleistungen zu verkürzen und ein breiteres Spektrum von Anbietern, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, einzubeziehen.

(22)Laut Stabilitätsprogramm soll das gesamtstaatliche Defizit 2024 auf 4,7 % des BIP zurückgehen. Der Rückgang im Jahr 2024 ist in erster Linie auf das Auslaufen der Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Energiepreisanstiegs zurückzuführen. Dem Programm zufolge wird die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Jahresende 2024 auf 59,3 % des BIP ansteigen. Auf der Grundlage der zum Prognosestichtag bekannten Politikmaßnahmen rechnet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2023 für 2024 mit einem öffentlichen Defizit von 4,8 % des BIP. Dies steht im Einklang mit dem im Programm prognostizierten Defizit. Die Kommission rechnet in ihrer Frühjahrsprognose 2023 mit einer ähnlichen gesamtstaatlichen Schuldenquote von 58,7 % zum Jahresende 2024.

(23)Dem Stabilitätsprogramm zufolge sollen 2024 alle Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich auslaufen. Die Kommission geht ebenfalls von einer vollständigen Beendigung der Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich im Jahr 2024 aus. Dies beruht auf der Annahme, dass es zu keinen neuerlichen Energiepreisanstiegen kommt.

(24)In der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates wird für die jährliche Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos in Richtung auf das mittelfristige Ziel ein Richtwert von 0,5 % des BIP vorgegeben. 24 Mit Blick auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 25 und die Notwendigkeit, das Defizit unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken, wäre für 2024 eine Verbesserung des strukturellen Saldos um mindestens 0,7 % des BIP angemessen. Um eine solche Verbesserung sicherzustellen, sollte das Wachstum der national finanzierten Nettoprimärausgaben 26 der vorliegenden Empfehlung entsprechend im Jahr 2024 nicht über 5,7 % hinausgehen. Dies wird auch dazu beitragen, die Kerninflation zu senken, die deutlich über dem Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets liegt und, wenn sie weiter anhält, die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen könnte; außerdem würde dies zur Verbesserung der außenwirtschaftlichen Position beitragen.

Gleichzeitig sollten die noch verbleibenden Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich (die sich nach aktuellen Schätzungen der Kommission 2023 auf 2 % des BIP belaufen dürften) beendet werden, solange die Energiemarktentwicklungen dies ermöglichen, wobei mit den am wenigsten zielgerichteten Maßnahmen begonnen und die entstehenden Einsparungen zum Abbau des öffentlichen Defizits genutzt werden sollten. Den Schätzungen der Kommission zufolge würde dies bewirken, dass das Wachstum der Nettoprimärausgaben unter dem für 2024 empfohlenen Höchstwert bleibt.

Darüber hinaus steht der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission zufolge das Wachstum der national finanzierten Nettoprimärausgaben im Jahr 2023 nicht im Einklang mit der Empfehlung des Rates. Sollte sich das bestätigen, wäre ein geringeres Wachstum der Nettoprimärausgaben im Jahr 2024 angemessen.

(25)Unter der Annahme einer unveränderten Politik geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2023 von einem Wachstum der national finanzierten Nettoprimärausgaben um 2,5 % im Jahr 2024 aus, was unter der empfohlenen Wachstumsrate liegt. Die in der Kommissionsprognose projizierte Anpassung ist geringer als die Einsparungen durch das vollständige Auslaufen der Energieförderungsmaßnahmen. Das liegt an dauerhaften Ausgabenmaßnahmen wie höheren Vergütungen im öffentlichen Dienst, dem Familienpaket mit Steuerentlastungen und höheren Kinderzulagen, sowie der Einführung eines Elternbonus im Rahmen der Pensionsreform.

(26)Laut Programm sollen die öffentlichen Investitionen von 5,1 % des BIP im Jahr 2023 auf 4,0 % des BIP im Jahr 2024 zurückgehen. Das liegt daran, dass 2024 voraussichtlich weniger von der EU, insbesondere aus den Strukturfonds, finanzierte Investitionen getätigt werden. Das Programm enthält Reformen und Investitionen, die zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und zu einem nachhaltigen und integrativen Wachstum beitragen dürften. Dazu gehören eine kürzlich verabschiedete Reform zur Einführung von Ausgabenobergrenzen und eine Pensionsreform, die auch Teil des Aufbau- und Resilienzplans sind.

(27)Im Stabilitätsprogramm wird ein mittelfristiger haushaltspolitischer Pfad bis 2026 skizziert. Laut Programm dürften die Regierungsziele zu einem gesamtstaatlichen Defizit von 3,2 % des BIP im Jahr 2025 und 2,2 % des BIP im Jahr 2026 führen. Das Haushaltsdefizit soll 2026 also unter den Referenzwert von 3 % sinken.

(28)Das Steuerwesen der Slowakei könnte reformiert werden, um die Wirtschaftlichkeit zu steigern, die ökologische Nachhaltigkeit und die Tragfähigkeit der Finanzen zu fördern und mehr Fairness zu gewährleisten. Die steuerliche Belastung des Faktors Arbeit ist bei Geringverdienern im Vergleich zu anderen EU-Staaten besonders hoch. Im Gegensatz dazu wird das Potenzial der Umwelt- und der Immobilienbesteuerung nicht voll ausgeschöpft. Eine Veränderung des Steuermixes könnte das Wachstum fördern und auch zur Stimulierung des ökologischen Wandels und der ökologischen Nachhaltigkeit beitragen. Trotz der hohen Energieintensität der Wirtschaft beliefen sich die Einnahmen aus Umweltsteuern 2021 auf 2,5 % und lagen damit nahe am Unionsdurchschnitt. Umweltgebühren im Zusammenhang mit der Abfallbewirtschaftung und der Luftverschmutzung tragen nicht ausreichend zu einer effizienten Ressourcennutzung und bewirken keine Senkung der Kosten für Umwelt und Gesellschaft. Umweltsteuern und -abgaben sind nicht indexiert, wodurch sich die grünen Einnahmen im Laufe der Zeit verringern. Straßenbenutzungs- und Kfz-Zulassungsgebühren spiegeln die Emissionsintensität nicht ausreichend wider. Insgesamt beträgt der Anteil der Verkehrssteuern am Gesamtsteueraufkommen nur 0,58 % (EU-Durchschnitt: 1 %). Im Bereich der Immobilienbesteuerung waren die Einnahmen aus periodischen Steuern im Jahr 2021 relativ gering (0,5 % des BIP im Vergleich zu 1,2 % im EU-Durchschnitt). Die Slowakei verfügt derzeit nicht über ausreichende Daten, um eine Aktualisierung und Indexierung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer im Einklang mit den Marktwerten zu ermöglichen, obwohl dies auch die anhaltend starke Nachfrage nach Wohnraum und das damit verbundene starke Wachstum der Wohnimmobilienpreise teilweise abschwächen könnte. Darüber hinaus können weitere Bemühungen um eine Vereinfachung des Steuersystems und eine Verbesserung der Steuerdisziplin die öffentlichen Einnahmen steigern und somit die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen fördern, und für mehr Fairness sorgen. Im Jahr 2020 verringerte sich die Lücke bei der Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften in der Slowakei weiter. Sie sank von 15 % im Jahr 2019 auf 13,9 %, gemessen an den Erwartungen hinsichtlich der Gesamt-Mehrwertsteuereinnahmen im Jahr 2020, liegt aber nach wie vor über dem EU-Durchschnitt (9,1 %). Weitere Verbesserungen in der Steuerverwaltung, einschließlich der elektronischen Rechnungsstellung, vorab ausgefüllter Steuererklärungen und weiterer Digitalisierung, könnten dazu beitragen, die Schlupflöcher im Steuersystem weiter zu verringern.

(29)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der Aufbau- und Resilienzplan ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 umzusetzen sind. Die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans der Slowakei ist bisher gut vorangekommen, steht jedoch vor einigen Herausforderungen. Die Slowakei reichte zwei Zahlungsanträge für 30 Etappenziele und Zielwerte im Plan ein, worauf insgesamt 1,11 Mrd. EUR ausgezahlt wurden. Die Slowakei zählt zu den Mitgliedstaaten mit den schnellsten Fortschritten bei der Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans, aber potenzielle Gegenwinde aufgrund von Engpässen bei den Verwaltungskapazitäten sowie die Notwendigkeit, mit der Arbeit an zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen des REPowerEU-Kapitels zu beginnen, das die Slowakei im Rahmen ihrer Überarbeitung des Plans am 26. April 2023 vorgelegt hat, erfordern ein stärkeres Engagement bei der Umsetzung. Eine zügige Aufnahme des neuen REPowerEU-Kapitels in den Aufbau- und Resilienzplan wird die Finanzierung zusätzlicher Reformen und Investitionen zur Unterstützung der strategischen Ziele der Slowakei im Bereich Energie und ökologischer Wandel ermöglichen. Die systematische und wirkungsvolle Einbeziehung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, der Sozialpartner und anderer relevanter Interessenträger ist für die erfolgreiche Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sowie anderer, über den Plan hinausreichender wirtschafts- oder beschäftigungspolitischer Maßnahmen nach wie vor von Bedeutung, da nur so sichergestellt werden kann, dass die politische Agenda insgesamt auf breiter Basis mitgetragen wird.

(30)Die Kommission hat 2022 alle kohäsionspolitischen Programmunterlagen der Slowakei gebilligt. Um in der Slowakei den ökologischen und digitalen Wandel zu vollziehen, die wirtschaftliche und soziale Widerstandskraft zu stärken und eine ausgewogene territoriale Entwicklung zu erreichen, müssen die kohäsionspolitischen Programme komplementär zum Aufbau- und Resilienzplan samt seinem REPowerEU-Kapitel unter Ausnutzung von Synergien zügig umgesetzt werden.

(31)Neben den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die mit dem Aufbau- und Resilienzplan angegangen werden, steht die Slowakei vor einer Reihe weiterer Herausforderungen in den Bereichen Wohnungssektor, Energiepolitik und ökologischer Wandel.

(32)In den letzten Jahren sind die Fortschritte bei der Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen weitgehend ins Stocken geraten. Das Land ist nach wie vor von seiner Struktur her eine energieintensive Volkswirtschaft und in hohem Maße von Einfuhren fossiler Brennstoffe abhängig. Die Primärenergieintensität der Slowakei lag 2020 rund 80 % über dem EU-Durchschnitt, und der Endenergieverbrauch nahm zwischen 2015 und 2021 um 13,5 % zu. Die Slowakei hat 2022 einige Fortschritte bei der Diversifizierung der Energieeinfuhren erzielt, doch wurden nicht ausreichend Gassparmaßnahmen ergriffen. Der Erdgasverbrauch ist in der Slowakei von August 2022 bis März 2023 im Vergleich zum durchschnittlichen Gasverbrauch im jeweiligen Vergleichszeitraum der vorangegangenen fünf Jahre um 1 % zurückgegangen 27 , womit das Reduktionsziel von 15 % bei weitem verfehlt wurde. Die Slowakei wird ermutigt, ihre Bemühungen um eine vorübergehende Senkung der Gasnachfrage bis zum 31. März 2024 fortzusetzen. 28 Der Anteil der Erdgaseinfuhren aus Russland ist seit Sommer 2022 von 85 % auf etwa 50 % zurückgegangen. Die im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Reformen haben zu einem erheblichen Ausbau der verfügbaren Kapazität für den Anschluss erneuerbarer Energien an das Netz in der Slowakei geführt, aber nur ein kleiner Teil der freien Kapazität wurde tatsächlich für den Anschluss neuer Anlagen für erneuerbare Energien genutzt. Ein schnellerer Einsatz erneuerbarer Energien würde dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen und die Abhängigkeit der Slowakei von Einfuhren fossiler Brennstoffe (auch aus Russland) zu verringern. Auch würde so das Risiko der Energiearmut aufgrund steigender Energiepreise gesenkt. Der Anteil der Solar- und Windenergie an der installierten Gesamtkapazität lag 2022 bei rund 7 % und damit auf dem zweitniedrigsten Stand in der EU.

(33)Die Slowakei führte 2022 im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans Reformen im Bereich der Marktgestaltung und der Förderung erneuerbarer Energien durch, doch weitere Maßnahmen würden einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien ermöglichen, insbesondere in den Bereichen Wind, Solarenergie, Erdwärme, Biomethan und Wasserstoff. Dazu gehören die Vereinfachung der Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren, unter anderem durch die Einrichtung von „zentralen Anlaufstellen“ und Vorranggebieten für erneuerbare Energien. Die Slowakei würde davon profitieren, die Verfahren für die Netzanbindung erneuerbarer Energien effizienter zu gestalten, insbesondere durch eine Reform des Kapazitätsreservierungssystems, die Verringerung des Verwaltungsaufwands für den Netzanschluss und die Überarbeitung der Netzanschlussentgelte im Einklang mit den EU-Vorgaben und bewährten Verfahren. Im Hinblick auf das wachsende Volumen fluktuierender erneuerbarer Energien verfügt die Slowakei über viel Potenzial zur Modernisierung ihrer Stromnetze (sowohl auf der Ebene der Übertragung als auch auf der Ebene der Verteilung), zum Bau neuer Energiespeicheranlagen und bei der Schaffung der rechtlichen Rahmenvoraussetzungen für erneuerbaren Wasserstoff. Weitere Fortschritte bei der Entwicklung der geothermischen Energie und bei Biomethan könnten zur Substitution des Erdgases führen, das in Fernwärmesystemen weithin als Energiequelle genutzt wird; dort ist der Einsatz erneuerbarer Wärmequellen nach wie vor unterentwickelt.

(34)Ungeachtet ihrer Fortschritte bei der Energieeffizienz von Wohngebäuden dank der ehrgeizigen Investitionen aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität sollte die Slowakei weitere Anstrengungen insbesondere im Hinblick auf umfassende Renovierungen öffentlicher und privater Büro- und Gewerbeimmobilien sowie Renovierungsmaßnahmen zugunsten unter Energiearmut leidender und schutzbedürftiger Haushalte unternehmen. Die Slowakei würde von der Beseitigung mehrerer Engpässe profitieren, um Gebäuderenovierungen zu beschleunigen und mehr private Investitionen anzuziehen, insbesondere durch: i) die Anpassung der Renovierungspläne ii) die Bereitstellung technischer Unterstützung, iii) die Einrichtung „zentraler Anlaufstellen“, iv) die Erfassung einschlägiger Energiedaten über öffentliche Gebäude, um die Priorisierung von Investitionen zu erleichtern, und v) die Verbesserung der Koordinierung zwischen verschiedenen Behörden und Finanzierungsprogrammen. Zusätzliche Bemühungen sind erforderlich, um die Energiearmut strukturell anzugehen, insbesondere durch spezielle Wohnungsbaurenovierungsprogramme und technische und administrative Hilfe, die den Bedürfnissen schutzbedürftiger Haushalte Rechnung trägt, sowie Reformen und Investitionen in den sozialen Wohnungsbau. Um Übereinstimmung mit den Zielen von „Fit für 55“ herzustellen, muss die Slowakei ihre Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz ambitionierter gestalten.

(35)Durch den Personal- und Fachkräftemangel in Bereichen und Berufen, die für den ökologischen Wandel von zentraler Bedeutung sind, einschließlich Fertigung, Inbetriebnahme und Instandhaltung klimaneutraler Technologien, entstehen Engpässe für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Schul- und Berufsbildungssysteme hoher Qualität, die sich den veränderten Erfordernissen am Arbeitsmarkt anpassen, sowie gezielte Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen sind unerlässlich, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Arbeitsmarktinklusion sowie die Reallokation von Arbeitskräften zu fördern. Um das ungenutzte Arbeitskräfteangebot zu erschließen, müssen diese Maßnahmen zugänglich sein, insbesondere für diejenigen Personen und in Wirtschaftszweigen und Regionen, die am stärksten vom ökologischen Wandel betroffen sind. Die Slowakei hat einen der höchsten Beschäftigungsanteile in der Automobilindustrie und in der Stahlindustrie in der EU, also in Branchen, die stark vom ökologischen Wandel betroffen sind. Gleichzeitig wurde im Jahr 2022 ein Arbeitskräftemangel bei 24 Berufen gemeldet, die grüne Kompetenzen erfordern, darunter Isolierarbeiter, Klempner und Rohrinstallateure sowie Gebäudeelektriker und verwandte Spezialisierungen. Wirksame politische Hebel müssen angesetzt werden, um den ökologischen Wandel in einem breiten Spektrum von Sektoren zu beschleunigen und gleichzeitig Fairness zu gewährleisten.

(36)Vor dem Hintergrund der Bewertung der Kommission hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2023 geprüft; seine Stellungnahme 29 spiegelt sich in Empfehlung 1 wider.

(37)Da die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets eng miteinander verflochten sind und gemeinsam zum Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion beitragen, empfahl der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, unter anderem im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zu ergreifen, um i) die Schuldentragfähigkeit zu erhalten und im Jahr 2023 von einer breit angelegten Stützung der Gesamtnachfrage abzusehen, gezieltere haushaltpolitische Maßnahmen vorzusehen, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise abzufedern und über geeignete Wege nachzudenken, wie die Unterstützung bei nachlassendem Energiepreisdruck zurückgefahren werden kann; ii) die öffentlichen Investitionen auf hohem Stand zu halten und private Investitionen zu fördern, um den ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen; iii) Lohnentwicklungen zu fördern, die den Kaufkraftverlust abschwächen, gleichzeitig aber Zweitrundeneffekte auf die Inflation zu begrenzen, die aktive Arbeitsmarktpolitik weiter zu verbessern und den Fachkräftemangel anzugehen; iv) die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und zu gewährleisten, dass die Unterstützung der Unternehmen in der Energiekrise kostenwirksam und befristet ist und sich auf überlebensfähige Unternehmen beschränkt sowie Anreize für den ökologischen Wandel aufrechterhält, und v) die Makrofinanzstabilität zu erhalten, die Risiken zu beobachten und zugleich weiter an der Vollendung der Bankenunion zu arbeiten. Im Falle der Slowakei tragen die Empfehlungen 1, 2 und 3 zur Umsetzung der ersten, zweiten, dritten und fünften Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet bei. 

EMPFIEHLT, dass die Slowakei 2023 und 2024 Maßnahmen ergreift, um

1.die geltenden Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich bis Ende 2023 zurückzufahren und die dadurch erzielten Einsparungen zum Abbau des öffentlichen Defizits zu nutzen; für den Fall, dass neuerliche Energiepreisanstiege Entlastungsmaßnahmen erforderlich machen, sicherzustellen, dass diese Maßnahmen gezielt auf den Schutz schwächer aufgestellter Haushalte und Unternehmen ausgerichtet werden, für die öffentlichen Haushalte tragbar sind und die Anreize zum Energiesparen erhalten;

eine dem Vorsichtsgebot entsprechende Finanzpolitik zu gewährleisten und zu diesem Zweck insbesondere den nominalen Anstieg der national finanzierten Nettoprimärausgaben im Jahr 2024 auf höchstens 5,7 % zu begrenzen;

die national finanzierten öffentlichen Investitionen aufrechtzuerhalten und die effektive Abrufung von Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie anderen EU-Fonds zu gewährleisten, um insbesondere den ökologischen und digitalen Wandel zu fördern;

für die Zeit nach 2024 weiterhin eine auf schrittweise und nachhaltige Konsolidierung gerichtete mittelfristige Haushaltsstrategie zu verfolgen und diese mit Investitionen und Reformen zu kombinieren, die einem höheren und nachhaltigen Wachstum förderlich sind, um auf mittlere Sicht eine dem Vorsichtsgebot entsprechende Haushaltslage zu erreichen;

ihren Steuermix effizienter zu gestalten und stärker auf die Unterstützung für ein inklusives und nachhaltiges Wachstum auszurichten, unter anderem durch Nutzung des Potenzials der Umwelt- und Immobilienbesteuerung; die Steuerdisziplin weiter zu stärken, unter anderem durch eine fortgesetzte Digitalisierung der Finanzverwaltung;

die Risiken im Zusammenhang mit der Verschuldung der privaten Haushalte durch Unterstützung des Wohnungsangebots und Expansion des Mietmarkts zu vermindern;

2.das Tempo bei der Umsetzung ihres Aufbau- und Resilienzplans beizubehalten und das Addendum einschließlich des REPowerEU-Kapitels zügig fertigzustellen, damit rasch mit der Umsetzung begonnen werden kann; die kohäsionspolitischen Programme komplementär zum Aufbau- und Resilienzplan unter Ausnutzung von Synergien zügig umzusetzen;

3.die Abhängigkeit der Wirtschaft von fossilen Brennstoffen, insbesondere Erdgas, in Industrie und Wärmeversorgung zu verringern und die Einfuhren fossiler Brennstoffe zu diversifizieren; den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere der Wind-, Solar-, geothermischen und aus erneuerbaren Gasen erzeugten Energie, im Einklang mit den einschlägigen Nachhaltigkeitskriterien zu beschleunigen; die Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren für den Einsatz erneuerbarer Energien unter anderem durch die Einrichtung von zentralen Anlaufstellen und Vorranggebieten zu vereinfachen; das Stromnetz zu modernisieren und die Verfahren für die Anbindung erneuerbarer Energien an das Netz effizienter und kostengünstiger zu gestalten; umfassende Renovierungen öffentlicher und privater Gebäude zu beschleunigen und mittels Anreizen zu fördern, Energiearmut durch Renovierung des Wohnraums einkommensschwacher Haushalte zu bekämpfen, und die Bereitstellung und den Erwerb von Kompetenzen, die für den ökologischen Wandel erforderlich sind, zu intensivieren.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
(3)    Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17).
(4)    COM(2022) 780 final.
(5)    COM(2023) 62 final.
(6)    COM(2023) 168 final.
(7)    Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1755 sowie der Richtlinie 2003/87/EG (ABl. L 63 vom 28.2.2023, S. 1).
(8)    COM(2023) 141 final.
(9)    COM(2022) 583 final.
(10)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans der Slowakei (ST 10156/2021, ST 10156/2021 ADD 1, ST 10156/2021 COR 1).
(11)    SWD(2023) 625 final.
(12)    SWD(2023) 643 final.
(13)    Eurostat-Euroindikatoren, 47/2023, 21.4.2023.
(14)    COM(2023) 631 final vom 24.5.2023.
(15)    COM(2023) 141 final vom 8.3.2023.
(16)    Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2021 (ABl. C 304 vom 29.7.2021, S. 121).
(17)    Gemessen wird der finanzpolitische Kurs als Veränderung der Primärausgaben (abzüglich diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen) ohne befristete Sofortmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Krise, aber einschließlich der mit nicht rückzahlbarer Unterstützung (Zuschüssen) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben im Verhältnis zum mittelfristigen Potenzialwachstum. Näheres im finanzstatistischen Anhang, Kasten 1.
(18)    Sonstige national finanzierte Investitionsausgaben leisteten einen kontraktiven Beitrag von 0,1 BIP-Prozentpunkten.
(19)    Dieser Wert gibt die Höhe der jährlichen Budgetkosten dieser Maßnahmen unter Einberechnung von laufenden Einnahmen und Ausgaben sowie Investitionsausgaben wieder.
(20)    Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 zum nationalen Reformprogramm der Slowakei 2022 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Slowakei 2022 (ABl. C 334 vom 1.9.2022, S. 205).
(21)    Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission wird das mittelfristige Potenzialwachstum der Slowakei (Zehnjahresdurchschnitt), das zur Messung des finanzpolitischen Kurses herangezogen wird, auf nominal 12,0 % geschätzt.
(22)    Die sonstigen national finanzierten Investitionsausgaben werden den Projektionen zufolge einen expansiven Beitrag von 0,1 BIP-Prozentpunkten leisten.
(23)    Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben betragen im Jahr 2023 0,0 % des BIP, während die national finanzierten Investitionen einen expansiven Beitrag von 1,3 Prozentpunkt zum finanzpolitischen Kurs leisten. Die sonstigen national finanzierten Investitionsausgaben werden den Projektionen zufolge einen expansiven Beitrag von 0,1 BIP-Prozentpunkten leisten.
(24)    Siehe Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates, der von Mitgliedstaaten mit einem Schuldenstand von über 60 % des BIP oder mit ausgeprägteren Risiken hinsichtlich der Schuldentragfähigkeit auch eine Anpassung um mehr als 0,5 % des BIP verlangt.
(25)    Nach Schätzungen der Kommission müsste die Slowakei ihren strukturellen Primärsaldo im Verhältnis zum BIP um durchschnittlich 1 Prozentpunkte pro Jahr erhöhen, um auf mittlere Sicht einen plausiblen Schuldenabbau oder einen dem Vorsichtsgebot entsprechenden Schuldenstand zu erreichen. Diese Schätzung basiert auf der Herbstprognose 2022 der Kommission. Ausgangspunkt für diese Schätzung waren die Defizit- und Schuldenstandsprojektionen für 2024, die auf der Annahme beruhen, dass die Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich 2024 beendet werden.
(26)    Die Nettoprimärausgaben sind definiert als national finanzierte Ausgaben ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, ohne Zinsausgaben und ohne Ausgaben aufgrund konjunkturbedingter Arbeitslosigkeit.
(27)    Die Daten für die Slowakei werden derzeit von Eurostat validiert.
(28)    Verordnung (EU) 2022/1369 des Rates und Verordnung (EU) 2023/706 des Rates.
(29)    Stellungnahme nach Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.
Top