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Document 52023BP1960

Entschlieẞung (EU) 2023/1960 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (vor dem 30. November 2021: Gemeinsames Unternehmen „Initiative Innovative Arzneimittel 2“) für das Haushaltsjahr 2021 sind

ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 531–535 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2023/1960/oj

29.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 242/531


ENTSCHLIEẞUNG (EU) 2023/1960 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2023

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ (vor dem 30. November 2021: Gemeinsames Unternehmen „Initiative Innovative Arzneimittel 2“) für das Haushaltsjahr 2021 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ für das Haushaltsjahr 2021,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0069/2023),

A.

in der Erwägung, dass die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates (1), mit der das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ im Rahmen des Programms Horizont Europa für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2031 gegründet wurde, um das Gemeinsame Unternehmen „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ (IMI2) zu ersetzen, im November 2021 angenommen wurde;

B.

in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ eine öffentlich-private Partnerschaft ist, die sich mit Forschung und Innovation im Gesundheitsbereich befasst; in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ dazu beitragen soll, ein unionsweites Forschungs- und Innovationsökosystem im Gesundheitswesen zu schaffen, das die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in konkrete Innovationen erleichtert; in der Erwägung, dass diese Innovationen die Bereiche Prävention, Diagnose, Behandlung und Krankheitsmanagement umfassen;

C.

in der Erwägung, dass ihre Gründungsmitglieder die Union, vertreten durch die Kommission, der europäische Koordinierungsausschuss der radiologischen, elektromedizinischen und IT-medizinischen Industrie (European Coordination Committee of the Radiological, Electromedical and healthcare IT Industry/COCIR), Advancing Healthcare, der Europäische Dachverband der Arzneimittelunternehmen und -verbände (EFPIA), der Europäische Verband für Bioindustrien und MedTech Europe (Europäischer Handelsverband für die Medizintechnologieindustrie, einschließlich Diagnostika, Medizinprodukte und digitales Gesundheitswesen), sind; in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ nach einem zweigliedrigen Modell funktioniert, bei dem die Kommission und private Mitglieder aus Industrie und Forschung im Verwaltungsrat vertreten sind und zu den operativen Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ beitragen;

D.

in der Erwägung, dass sich das Gesamtbudget des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ für den Zeitraum 2021-2027 auf 2,4 Mrd. EUR beläuft, wovon die Hälfte aus dem Programm Horizont Europa stammt; in der Erwägung, dass der Finanzbeitrag der Union aus Horizont Europa, einschließlich der Mittel der Europäischen Freihandelsassoziation, die Verwaltungskosten und operativen Kosten bis zu 1,2 Mrd. EUR, davon bis zu 30,2 Mio. EUR für Verwaltungskosten, decken wird; in der Erwägung, dass die Union im Zeitraum zwischen 2021 und 2028 einen weiteren Beitrag in Höhe von bis zu 22,3 Mio. EUR zum Verwaltungshaushalt leisten wird, was der Übertragung aus dem Gemeinsamen Unternehmen IMI2 entspricht;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

begrüßt, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge die Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ für das am 31. Dezember 2021 endende Haushaltsjahr in allen wesentlichen Punkten die Vermögens- und Finanzlage des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ zum 31. Dezember 2021, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seiner Cashflows sowie die Veränderungen seines Nettovermögens für das an diesem Stichtag zu Ende gegangene Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften sachgerecht abbildet; hebt außerdem hervor, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge die dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

2.

nimmt zur Kenntnis, dass Horizont Europa ambitionierte Ziele für das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ vorsieht, die nur verwirklicht werden können, wenn effiziente Lösungen entwickelt und umgesetzt werden, mit denen die Schwachstellen in den Systemen der internen Kontrolle des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ behoben und Vorkehrungen für die künftigen Herausforderungen getroffen werden, die sich aus der zunehmenden Verantwortung ergeben, z. B. im Bereich Personalverwaltung und -planung; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass besonders komplizierte und aufwendige Berechnungen und Berichtspflichten ein erhebliches Fehlerrisiko darstellen, und fordert daher, Möglichkeiten für Vereinfachungen zu prüfen, wo immer es möglich und mit dem bestehenden Rechtsrahmen vereinbar ist;

3.

stellt fest, dass sich die endgültigen verfügbaren Haushaltsmittel des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ für 2021 einschließlich nicht in Anspruch genommener Mittel aus den Vorjahren, die das Gemeinsame Unternehmen wieder in den Haushaltsplan des laufenden Jahres eingestellt hat, zweckgebundener Einnahmen und Umschichtungen auf das nächste Jahr auf 11,0 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 210,4 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen beliefen; stellt fest, dass der Haushaltsvollzug bei den Mitteln für Verpflichtungen 75,91 % (98,66 % im Jahr 2020) und bei den für Mitteln für Zahlungen 95,39 % (97,08 % im Jahr 2020) erreichte;

4.

stellt fest, dass es bei den gemeinsamen Unternehmen keine harmonisierte Definition des Begriffs „Verwaltungskosten“ gibt, die eine Grundlage für die Berechnung der Finanzbeiträge ihrer Mitglieder und eine Voraussetzung für die Vergleichbarkeit von Zahlen darstellt; fordert vor diesem Hintergrund die Annahme gemeinsamer Leitlinien, damit alle gemeinsamen Unternehmen bei der Klassifizierung bestimmter Kategorien von Verwaltungskosten, etwa Ausgaben für Konsultationen, Studien, Analysen, Bewertungen und technische Unterstützung, einen harmonisierten Ansatz verfolgen;

5.

ist besorgt darüber, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ die Beitragsziele der Mitglieder nur in relativ geringem Umfang erreicht hat; stellt jedoch fest, dass dies auf die lange Projektdauer zurückzuführen, die aufgrund der Art der Forschung des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ im Bereich der Innovation im Gesundheitswesen erforderlich ist, sowie auf die Größe der globalen Konsortien, die die Projekte durchführen; stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ in den kommenden Jahren noch 84,3 Mio. EUR für laufende Projekte im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms zahlen muss;

6.

weist darauf hin, dass die zunehmende Zahl laufender Projekte im Rahmen mehrerer gleichzeitig durchgeführter Programme des mehrjährigen Finanzrahmens das Risiko birgt, dass die für eine effiziente Verwaltung dieser Mittel erforderlichen Verwaltungsressourcen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen; ist erfreut darüber, dass die Folgemaßnahmen zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu Maßnahmen geführt haben, mit denen dieses Problem angegangen werden kann, und dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ im konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht für 2022 über Einzelheiten des Verfahrens berichten wird;

7.

stellt in Bezug auf die operativen Verpflichtungen des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ Ende 2021 fest, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ 966 Mio. EUR des maximalen Beitrags der Union für im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms unterzeichnete Finanzhilfevereinbarungen vollständig gebunden hatte, wovon etwa 84,3 Mio. EUR (bzw. 8,7 %) in den kommenden Jahren noch zu zahlen sind; stellt fest, dass private Mitglieder Sachbeiträge in gleicher Höhe leisteten; stellt fest, dass bei den in den Haushalt 2021 des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ eingestellten und für Projekte im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms verfügbaren Mitteln für Zahlungen die Ausführungsquote 80 % betrug; stellt zudem fest, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ über nahezu keine operativen Mittel für Verpflichtungen für 2021 verfügte, da es seine letzte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bis Ende 2014 abgeschlossen hatte;

8.

stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ Ende 2021 1 452,1 Mio. EUR gebunden hatte, d. h. 91 % der 1 595,4 Mio. EUR des maximalen Beitrags der Union für im Rahmen des Programms Horizont 2020 unterzeichnete Finanzhilfevereinbarungen; stellt fest, dass dies darauf zurückzuführen war, dass die 2019 veröffentlichte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht alle geplanten Themen abdecken konnte und der Beitrag der Union zur Mittelausstattung des Gemeinsamen Unternehmens durch Beschluss des Verwaltungsrats entsprechend verringert wurde; weist darauf hin, dass von diesem gebundenen Betrag in den kommenden Jahren noch rund 616,8 Mio. EUR (42,5 %) zu zahlen sind; stellt darüber hinaus fest, dass sich die privaten Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ rechtlich verpflichtet hatten, Sachbeiträge in Höhe von 1 520,7 Mio. EUR zu leisten;

9.

hebt hervor, dass die Ausführungsquote bei den in den Haushalt 2021 des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ eingestellten und für Horizont-2020-Projekte verfügbaren Mitteln für Zahlungen 97 % betrug, und dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ über fast keine operativen Mittel für Verpflichtungen im Jahr 2021 verfügte, da die Verordnung (EU) Nr. 557/2014 des Rates (2) vorsah, dass alle Mittelbindungen vor Ende 2020 eingegangen werden müssen, und dass die Verordnung (EU) 2021/2085 erst Ende des Jahres 2021 in Kraft trat und 2021 keine Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht wurden;

Leistung

10.

entnimmt dem Jahresbericht, dass das Projektportfolio des gemeinsamen Unternehmens IMI2 2021 mit der Unterzeichnung der letzten 15 Finanzhilfevereinbarungen des gemeinsamen Unternehmens IMI2 abgeschlossen wurde; stellt fest, dass die 15 neu geschaffenen Projekte mit einem Gesamtbudget von 413 Mio. EUR ausgestattet sind, wovon etwa die Hälfte aus dem EU-Programm Horizont 2020 stammt und der Rest aus Beiträgen des Europäischen Dachverbands der Arzneimittelunternehmen und -verbände (EFPIA) und von assoziierten IMI2-Partnern sowie aus anderen Quellen stammt;

11.

stellt anerkennend fest, dass bei den Projekten des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ 275 Vermögenswerte entstanden sind, die während des Projektlebenszyklus einen bedeutenden Zwischenerfolg erzielt haben (Ziel: 50); stellt fest, dass dazu unter anderem Instrumente, Methoden, Prozesse, Dienstleistungen und Schulungsmaterialien gehören; stellt fest, dass Beispiele für Zwischenerfolge wichtige Phasen klinischer Prüfungen, Tiermodelle, Prototypen, Vermarktung, Patente und Veröffentlichungen sind; stellt darüber hinaus fest, dass die an vielen Projekten des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ Beteiligten aus der Industrie neue Instrumente und Verfahren nutzen, die durch die Projekte geschaffen wurden, wie Tiermodelle, Normen, Biomarker, Standardarbeitsanweisungen, die Nutzung von Screening-Plattformen und Netze für klinische Prüfungen;

12.

hebt in Bezug auf die Sichtbarkeit hervor, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ weiterhin den Mehrwert der Union unter Beweis gestellt hat, indem es selbstbewusste Kommunikation mit Zielgruppen durchführte, wobei der Schwerpunkt auf Offenheit, Transparenz, Relevanz und Kohärenz der Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ lag; stellt fest, dass es die Verbreitung der Projektergebnisse und Erfolgsgeschichten fortgesetzt hat, indem es die Vielfalt seiner Ergebnisse auf über 100 schriftliche Artikel in verschiedenen Stilen sowie kurze, zugängliche Videos für die Bekanntmachung über soziale Medien erhöht hat, und dass alle Informationsblätter zu Projekten des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 auf die neu geschaffene Website des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ gesetzt wurden, um ihre künftige Förderung zu erleichtern; fordert das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ auf, erfolgreiche Außenwirkungsstrategien mit anderen Gemeinsamen Unternehmen zu teilen, um den Bürgern ihren Mehrwert aufzuzeigen;

Einstellung und Personal

13.

stellt fest, dass im Stellenplan insgesamt 56 Bedienstete vorgesehen sind, davon 39 Bedienstete auf Zeit, 15 Vertragsbedienstete und 2 abgeordnete nationale Sachverständige (ANS); stellt fest, dass am 31. Dezember 2021 50 Stellen besetzt waren: 36 von 39 Bediensteten auf Zeit (92,30 %), 13 von 15 Vertragsbediensteten (86,70 %) und 1 von 2 abgeordneten nationalen Sachverständigen (50 %); stellt darüber hinaus fest, dass die unbesetzten Stellen für Bedienstete auf Zeit 2022 besetzt werden sollten, da zwei Auswahlverfahren liefen, und dass 2022 eine Stelle für abgeordnete nationale Sachverständige gestrichen werden sollte;

14.

begrüßt, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ bei der Konsultation externer Sachverständiger eine gute geografische Ausgewogenheit (20 verschiedene Länder) und ein gutes Geschlechterverhältnis (22 Frauen, 17 Männer) gewahrt hat;

15.

nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass im Zeitraum von 2018 bis 2021 die durchschnittliche jährliche Quote der Leiharbeitskräfte in allen gemeinsamen Unternehmen mit rund 11 % des Statutspersonals auf hohem Niveau geblieben ist; weist erneut darauf, dass ein hoher Anteil an Vertragsbediensteten tendenziell dazu führt, dass die Personalfluktuation im Gemeinsamen Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ erheblich zunimmt und die Personalsituation weiter destabilisiert wird; betont zudem, dass der Einsatz von Leiharbeitskräften eine vorübergehende Lösung bleiben sollte, da andernfalls die Gesamtleistung des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ beeinträchtigt werden könnte, etwa die Beibehaltung von Schlüsselkompetenzen, unklare Kanäle für die Rechenschaftspflicht, mögliche Rechtsstreitigkeiten und eine geringere Effizienz des Personals;

16.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht 2021, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis besteht, wobei 66 % der Bediensteten weiblich sind: 50 % Mitglieder im Verwaltungsrat, 61,5 % der ernannten Kandidaten für die Gruppe der nationalen Vertreter und 41,7 % der ordentlichen Mitglieder des wissenschaftlichen Ausschusses sind Frauen; hält das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ dazu an, dieses ausgewogene Verhältnis beizubehalten;

17.

nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die kontinuierlichen Verbesserungen des Arbeitsablaufs für das Projektmanagement und die koordinierten Bemühungen des Personals des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie überwunden haben, wodurch die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sichergestellt wurde und im Jahr 2021 beträchtliche 96,04 % der operativen Mittel ausgeführt wurden;

18.

stellt fest, dass die Arbeitgeberbeiträge für das Personal der gemeinsamen Unternehmen, der dem Verhältnis ihrer nicht von der Union subventionierten Einnahmen zu ihren Gesamteinnahmen entspricht, von den gemeinsamen Unternehmen seit 2016 nicht mehr an das Versorgungssystem der Union gezahlt wurden, da die Kommission diese Ausgaben weder im Haushalt der gemeinsamen Unternehmen vorgesehen noch förmlich die Zahlungen beantragt hat; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um ähnliche Probleme in Zukunft zu verhindern;

Systeme der internen Kontrolle

19.

stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ in Bezug auf Zwischen- und Abschlusszahlungen im Zusammenhang mit dem Siebten Rahmenprogramm Ex-post-Prüfungen vornimmt, während für die Ex-post-Prüfungen der Zahlungen im Rahmen des Programms Horizont 2020 der Gemeinsame Auditdienst der Kommission zuständig ist; stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ auf der Grundlage der Ende 2021 vorliegenden Ergebnisse der Ex-post-Prüfungen für seine Projekte im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms eine repräsentative Fehlerquote von 1,9 % (2,16 % im Jahr 2020) und eine Restfehlerquote von 0,8 % (1,14 % im Jahr 2020) und für Horizont-2020-Projekte (Abrechnungen und Abschlusszahlungen) eine repräsentative Fehlerquote von 0,97 % (1,13 % im Jahr 2020) und eine Restfehlerquote von 0,6 % (0,74 % im Jahr 2020) meldete.

20.

stellt fest, dass der Hof, um die Kontrollen der operativen Zahlungen des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ zu bewerten, auf der Ebene der Endbegünstigten eine Zufallsstichprobe von Zahlungen prüfte, die 2021 zulasten des Programms Horizont 2020 geleistet wurden, um die bei den Ex-post-Prüfungen ermittelten Fehlerquoten zu verifizieren; stellt fest, dass der Hof in einem Fall einen systembedingten Fehler im Zusammenhang mit Personalkosten ermittelte und quantifizierte, der sich aus der Verwendung inkorrekter Stundensätze ergab, die nicht auf einem abgeschlossenen Haushaltsjahr beruhten, und er in einem anderen Fall einen Fehler ermittelte und quantifizierte, der auf das Fehlen geeigneter Belege für geltend gemachte Ausrüstungs- und Reisekosten zurückzuführen war;

21.

betont, dass in den Feststellungen des Rechnungshofs anhaltende systemische Fehler bei den geltend gemachten Personalkosten bestätigt wurden, wobei die Fehleranfälligkeit insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und neuen Begünstigten höher liegt als bei anderen Begünstigten; hebt hervor, dass diese Fehler auch in früheren Jahresberichten des Rechnungshofs seit 2017 regelmäßig gemeldet werden; betont daher, dass die Straffung der im Rahmen von Horizont 2020 geltenden Regeln für die Meldung von Personalkosten und eine breitere Nutzung vereinfachter Kostenoptionen eine Voraussetzung dafür sind, die Fehlerquoten unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle zu stabilisieren; weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ seine internen Kontrollsysteme stärken sollte, um dem erhöhten Risiko in Bezug auf KMU und neue Begünstigte entgegenzuwirken, und bestimmte Kategorien von Begünstigten, die stärker von Fehlern betroffen sind, wie KMU und neue Begünstigte, nachdrücklich dazu anhalten, den Personnel Costs Wizard zu nutzen. begrüßt, dass im Jahr 2022 alle Gemeinsamen Unternehmen mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Fehlerquoten im Einklang mit der vom Rechnungshof vorgeschlagenen Maßnahme begonnen haben, einschließlich der Prüfung der Optionen für vereinfachte Kostenarten wie Kosten je Einheit, Pauschalbeträge und Pauschalfinanzierungen;

22.

stellt fest, dass die anhand der Laufzeit des Programms berechnete Restfehlerquote angesichts des mehrjährigen Charakters sowohl der Programme als auch der einzelnen Forschungsprojekte den aussagekräftigsten Hinweis auf die finanziellen Auswirkungen von Fehlern liefert, und dass sie die vom Gemeinsamen Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ vorgenommenen Korrekturen und die Tatsache berücksichtigt, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ die systematischen Ergebnisse der Prüfungen extrapoliert, wodurch sich der Reinigungseffekt der Prüfungen erheblich erhöht; hebt darüber hinaus hervor, dass die Begünstigten im Zuge des Fortschritts der Programme aus ihren Fehlern lernen und dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ auf der Grundlage der aus den Prüfungsfeststellungen gezogenen Lehren kontinuierlich daran arbeitet, die Begünstigten besser über etwaige Probleme zu informieren, um ihnen dabei zu helfen, ihre Kosten korrekt zu melden und somit Fehler zu vermeiden;

Prävention und Bewältigung von Interessenkonflikten und Strategie zur Betrugsbekämpfung

23.

stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ über eine Betrugsbekämpfungsstrategie verfügt, die auf die Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission (CAFS 2019) und die die gemeinsame Betrugsbekämpfungsstrategie für den Forschungsbereich (RAFS 2019) abgestimmt ist und durch zusätzliche Betrugsbekämpfungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Management und der Verwaltung von Dienstleistungsverträgen ergänzt wird;

24.

stellt fest, dass Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Finanzhilfen und operativen Tätigkeiten durchgeführt werden, mit der GD RTD und anderen Forschungsagenturen im Rahmen eines mehrjährigen Aktionsplans koordiniert werden, der vom Ausschuss für Betrug und Unregelmäßigkeiten in der Forschung (FAIR) koordiniert wird;

25.

stellt fest, dass die Betrugsbekämpfungstätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 im Jahr 2021 die Zusammenarbeit mit dem FAIR-Ausschuss umfassten, indem das Personal für die Betrugsbekämpfung sensibilisiert wurde (einschließlich der Teilnahme an der Konferenz des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung mit dem Titel „United against corruption — Upholding the ethical standards of EU institutions“ (Vereint gegen Korruption — Wahrung der ethischen Standards der EU-Institutionen) und einer Bewertung des Betrugsrisikos); stellt außerdem fest, dass es sich dabei um eine doppelte Aufgabe handelte, nämlich eine, die in den jährlichen Betrugsbekämpfungszyklus eingebettet ist, und eine umfassendere und detailliertere, die die Grundlage für die Überarbeitung der allgemeinen Betrugsbekämpfungsstrategie für das neue Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ bilden sollte;

26.

begrüßt, dass das gesamte Personal des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ regelmäßig über Betrugsrisiken und über die bei Verdacht auf Betrug/Unregelmäßigkeiten anzuwendenden Verfahren informiert wurde und dass Querschnittsthemen wie Risiken im Zusammenhang mit Interessenkonflikten, Übertragung von Befugnissen und Aufgabentrennung berücksichtigt wurden.

(1)  Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 (ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17).

(2)  Verordnung (EU) Nr. 557/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ (ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 54).


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