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Document 52023BP1893

Entschließung (EU) 2023/1893 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2021 sind

ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 327–332 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2023/1893/oj

29.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 242/327


ENTSCHLIESSUNG (EU) 2023/1893 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2023

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2021 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2021,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0117/2023),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushaltsplan der Europäischen Arbeitsbehörde (nachstehend „die Behörde“) für das Haushaltsjahr 2021 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 24 219 500 EUR belief; in der Erwägung, dass der Haushalt der Behörde hauptsächlich aus dem Unionshaushalt finanziert wird; in der Erwägung, dass 1 838 391 EUR unter der Verantwortung der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Kommission ausgeführt wurden und 22 381 110 EUR von der Behörde in der Folge ihrer finanziellen Autonomie direkt verwaltet wurden;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung der Behörde für das Haushaltsjahr 2021 (nachstehend der „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Behörde zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt fest, dass die Behörde ihre Tätigkeit am 17. Oktober 2019 aufgenommen und am 26. Mai 2021 finanzielle Autonomie erlangt hat, und dass sie nach Abschluss des Sitzabkommens mit der Slowakischen Republik ihre Tätigkeit in ihren Räumlichkeiten in Bratislava im September 2021 aufgenommen hat; begrüßt die Aufnahme der Tätigkeit und hebt hervor, dass es sich hierbei um das erste Entlastungsverfahren handelt;

2.

stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2021 zu einer Ausführungsrate von 95,80 % bei den Mitteln für Verpflichtungen im laufenden Jahr geführt haben, und dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen im laufenden Jahr 30,38 % betrug;

3.

betont, dass sich die Behörde momentan noch in ihrer Anfangsphase der Gestaltung befindet; ist sich dessen bewusst, dass für die kommende Zeit eine Weiterentwicklung und Integration interner Prozesse erforderlich ist, bis die Behörde 2024 voll einsatzfähig sein wird;

4.

weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, die Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu stärken, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Behörde sicherzustellen; beharrt nachdrücklich darauf, dass es eines wirksamen Verwaltungs- und Kontrollsystems bedarf, um möglichen Fällen von Interessenkonflikten, fehlenden Ex-ante- bzw. Ex-post-Kontrollen, unzureichender Verwaltung von Mittelbindungen und rechtlichen Verpflichtungen und fehlender Erfassung im Ausnahmeverzeichnis vorzubeugen;

Leistung

5.

stellt fest, dass sich das Projekt zur Entwicklung eines strukturierten Leistungsmanagementsystems, das die Entwicklung einheitlicher wesentlicher Leistungsindikatoren unterstützen wird und das ursprünglich für 2021 geplant war, verzögert hat und derzeit umgesetzt wird; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

6.

unterstreicht die Erfolge der Behörde in Bezug auf die erste sektorspezifische Initiative, die sich auf die Rechte mobiler Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber im Bereich der Saisonarbeit, ihren Aktionsplan und die damit verbundene Kampagne konzentriert, die in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und anderen Interessenträgern durchgeführt werden, und in der alle operativen Aufgaben der Behörde gebündelt sind;

7.

stellt anerkennend fest, dass die Behörde 2021 die ersten zehn konzertierten und gemeinsamen Kontrollen unter Beteiligung von elf Mitgliedstaaten unterstützt hat; stellt ferner fest, dass die Europäische Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit 2021 reibungslos in die Behörde integriert wurde, und dass die Behörde gemäß der Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates (2)einige spezifische Aufgaben des Europäischen Netzes der Arbeitsvermittlungen (EURES) von der Kommission übernommen hat, insbesondere die Leitungs- Fortbildungs- und Kommunikationsaktivitäten des EURES-Netzes sowie die Gesamtverantwortung über das EURES-Portal;

8.

stellt anerkennend fest, dass die Behörde Anfang 2022 den für die Aufnahme ihrer Mediationstätigkeit erforderlichen Rahmen fertiggestellt hat, und dass der Verwaltungsrat der Behörde im Dezember 2021 die Regeln für das Mediationsverfahren angenommen und eine Aufforderung zur Benennung von Kandidaten für die verschiedenen Mediationsfunktionen veröffentlicht hat;

9.

stellt anerkennend fest, dass die Behörde ihre Zusammenarbeit mit anderen Organen und Einrichtungen der Union vertieft hat; begrüßt die ersten Vereinbarungen mit dem SOLVIT-Netz und der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die 2021 abgeschlossen wurden; stellt ferner fest, dass die Behörde Verhandlungen über andere Kooperationsvereinbarungen aufgenommen hat, unter anderem mit der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA); stellt ferner fest, dass die Behörde und die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) im September 2021 die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Ausbeutung von Saisonarbeitskräften unterstützt haben; fordert die Behörde nachdrücklich auf, weiter nach Möglichkeiten zu suchen, ihre Arbeitsvereinbarungen und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen mit anderen Einrichtungen der Union bei Aufgaben, die sich überschneiden, auszuweiten;

10.

stellt fest, dass alle im Arbeitsprogramm 2021 vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt worden sind, mit Ausnahme der Projekte über den Personalaustausch und die gegenseitige Unterstützung im Rahmen der Europäischen Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit; erkennt an, dass das Nichtvorhandensein von Anträgen für diese an der Nachfrage orientierten Aktivitäten möglicherweise auf die COVID-Pandemie zurückzuführen ist; stellt fest, dass der Verwaltungsrat der Auffassung ist, dass die von der Behörde im zweiten Tätigkeitsjahr erzielten Ergebnisse die Grundlagen für den Aufbau einer voll funktionsfähigen und digitalisierten Behörde bis 2024 bilden;

Personalpolitik

11.

ist besorgt darüber, dass 84,21 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen zum 31. Dezember 2021 besetzt waren, wobei von 38 im Rahmen des Haushaltsplans der Union zulässigen Bediensteten auf Zeit bereits 32 Bedienstete auf Zeit benannt waren; stellt fest, dass die Behörde 2021 außerdem elf Vertragsbedienstete und 41 abgeordnete nationale Sachverständige (einschließlich 27 nationale Verbindungsbeamte) beschäftigte; stellt fest, dass die Behörde nach intensiven Einstellungsbemühungen im Einklang mit einer ihrer zentralen Prioritäten im Jahr 2021 ein erhebliches Wachstum ihrer Bediensteten erreicht hat;

12.

weist jedoch darauf hin, dass die Behörde im Vergleich zu allen anderen dezentralen Agenturen der Union den höchsten Anteil an Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige in ihrer Personalstruktur vorzuweisen hat (von insgesamt 144 Bediensteten sind im Stellenplan für 2023 60 Stellen mit abgeordneten nationalen Sachverständigen besetzt); fordert die Umwandlung von 15 Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige in Stellen für Bedienstete auf Zeit, damit die Agentur über eine angemessene Personalausstattung verfügt, um ihren Auftrag weiterhin erfüllen zu können;

13.

nimmt die unausgewogene Geschlechterverteilung auf der höheren Führungsebene der Behörde zur Kenntnis, wobei vier von sechs Führungskräften Männer sind (67 %); nimmt die unausgewogene Geschlechterverteilung im Verwaltungsrat der Behörde zur Kenntnis, wobei 20 von 33 Mitgliedern Männer sind (61 %); stellt ferner fest, dass die Geschlechterverteilung in Bezug auf das gesamte Personal der Behörde unausgewogen ist, wobei 23 von insgesamt 43 Bediensteten Frauen sind (53 %); nimmt die Vertretung der Geschlechter unter den abgeordneten nationalen Sachverständigen (einschließlich der nationalen Verbindungsbeamten) zur Kenntnis (49 % Frauen und 51 % Männer); stellt ferner fest, dass in der Behörde Ende 2021 auf der Grundlage ihrer Planstellen (Statutspersonal) 14 Staatsangehörigkeiten vertreten waren, und dass für das Jahr 2022 ein weiterer Anstieg auf 18 Staatsangehörigkeiten angestrebt wurde; fordert die Behörde mit Nachdruck auf, die geografische Ausgewogenheit in ihren Einstellungsverfahren vordringlich zu berücksichtigen und der Entlastungsbehörde über diesbezügliche Entwicklungen Bericht zu erstatten; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Bezug auf das Personal zu sorgen, und fordert die Behörde auf, diesem Aspekt bei künftigen Ernennungen innerhalb seiner höheren Führungsebene Rechnung zu tragen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, dies bei der Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats oder von abgeordneten nationalen Sachverständigen zu berücksichtigen;

14.

stellt fest, dass die Behörde 2021 ihre erste Organisationsstruktur angenommen hat, ihre Organisation ausgearbeitet und fortlaufend interne Regeln und Verfahren angenommen und weiterentwickelt hat, und dass sie gemeinsam mit allen ihren Bediensteten eine Erklärung über ihren Auftrag und ihre Werte formuliert hat, die die Vielfalt und Kultur aller ihrer Bediensteten widerspiegelt; stellt ferner fest, dass die Behörde darauf hinarbeitet, bis 2024 in vollem Umfang arbeitsfähig zu sein;

15.

stellt fest, dass die Behörde im März 2022 die Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Prävention von Mobbing und sexueller Belästigung angenommen hat, woraufhin obligatorische Workshops für alle Bediensteten, einschließlich für externe Auftragnehmer, zur Vorbeugung von Belästigung am Arbeitsplatz sowie von entsprechenden Schulungen für Führungskräfte aufgenommen wurden; stellt ferner fest, dass die Behörde im Juni 2022 einen Aufruf zur Interessenbekundung für Vertrauenspersonen herausgegeben hat; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

16.

weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, eine langfristige Strategie für die Personalpolitik zu entwickeln, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebenslange Beratung und das Angebot besonderer Schulungsmöglichkeiten mit Blick auf die Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei den Bediensteten auf allen Ebenen, Telearbeit, das Recht auf Nichterreichbarkeit, eine ausgewogenere geografische Verteilung mit dem Ziel, dass alle Mitgliedstaaten angemessen vertreten sind, sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen und die Sicherstellung ihrer Gleichbehandlung und die umfangreiche Förderung ihrer Chancen abzielt;

Vergabe öffentlicher Aufträge

17.

stellt fest, dass die Behörde im Jahr 2021 für ihre administrativen und operativen Tätigkeiten die bestehenden interinstitutionellen Rahmenverträge bestmöglich genutzt und bei Bedarf Ausschreibungen im Verhandlungsverfahren oder im offenen Verfahren durchgeführt hat; stellt ferner fest, dass die Behörde insgesamt 106 Vergabeverfahren abgeschlossen und sechs Dienstleistungsvereinbarungen unterzeichnet hat;

18.

stellt fest, dass die Behörde im Jahr 2021 für ihre elektronische Auftragsvergabe die Module ABAC Assets, e-tendering, e-submission und das Instrument für die Verwaltung der Vergabe öffentlicher Aufträge (PPMT) eingeführt hat; stellt fest, dass die Behörde 2022 damit begonnen hat, PPMT zu nutzen;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

19.

stellt fest, dass die Behörde derzeit eine umfassende Strategie für Interessenkonflikte ausarbeitet, und dass die Verfahrensordnungen der Gremien der Behörde (Verwaltungsrat, Gruppe der Interessenträger, Arbeitsgruppen der Behörde) Bestimmungen zu Interessenkonflikten beinhalten; stellt ferner fest, dass Erklärungen zu Interessenkonflikten für die Mitglieder des Verwaltungsrats vorliegen und öffentlich sind;

20.

stellt fest, dass die Behörde den Lebenslauf ihres Exekutivdirektors veröffentlicht und daran arbeitet, im Jahr 2023 weitere Lebensläufe von Interesse zu veröffentlichen; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

21.

stellt fest, dass die Behörde 2021 Zusammenkünfte mit externen Interessenträgern wie Gewerkschaftsvertretern, Arbeitgeberverbänden und Unternehmensvertretern sowie nationalen Behörden und nationalen Institutionen abgehalten hat; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Behörde kein zentrales Register einschlägiger Zusammenkünfte mit externen Interessenträgern führt und die Schaffung eines solchen Registers nicht für 2023 plant; fordert die Behörde auf, ein solches Register so bald wie möglich einzurichten und der Entlastungsbehörde über diesbezügliche Entwicklungen Bericht zu erstatten;

22.

stellt anerkennend fest, dass die Behörde die Leitlinien der Kommission für die Meldung von Missständen am 25. Mai 2021 entsprechend angenommen hat;

23.

betont, dass systematische Regeln bezüglich Transparenz, Unvereinbarkeiten, Interessenkonflikte, illegale Lobbyarbeit und Drehtüreffekte eingeführt werden müssen; fordert die Behörde auf, ihre internen Kontrollmechanismen zu stärken, einschließlich der Einrichtung eines internen Mechanismus zur Bekämpfung von Korruption;

Interne Kontrolle

24.

stellt mit Besorgnis fest, dass der Verwaltungsrat der Behörde dem Bericht des Rechnungshofs zufolge zwar die Charta über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Internen Auditdienstes der Europäischen Kommission (im Jahr 2021) und den Rahmen für die interne Kontrolle der Behörde (im Jahr 2020) gebilligt hat, die Behörde jedoch noch keine angemessene Risikomanagement- und Kontrollstrategie angenommen hat, und auch noch nicht die Charta des Anweisungsbefugten bzw. die Charta der nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten oder die Charta des Rechnungsführers angenommen hat, und dass diese Lücken die Umsetzung des Rahmens für die interne Kontrolle der Behörde behindern; entnimmt der Antwort der Behörde, dass sie den Risikobewertungsprozess abgeschlossen hat und über mehrere Strategien und Verfahren zur Umsetzung des Rahmens für die interne Kontrolle verfügt, dass sie kontinuierlich daran arbeitet, ihren Rahmen für die interne Kontrolle weiter zu stärken, und dass sie die Annahme der betreffenden Charten beabsichtigt; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde über die Entwicklung ihres internen Kontrollsystems und Risikomanagements Bericht zu erstatten;

25.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Behörde Anlagevermögen im Gesamtwert von 73 118 EUR in ABAC Assets und im Inventarverzeichnis verbucht hat, dass dieses Anlagevermögen überwiegend aus Büromöbeln bestand und dass die Behörde jeder Inventarposition eine Inventaridentifikation und einen künftigen Standort zugewiesen hat; stellt jedoch fest, dass die Vermögenswerte aufgrund der COVID-19-Pandemie zum Zeitpunkt der Prüfung nicht gekennzeichnet und noch nicht an den vorgesehenen Standorten untergebracht waren; stellt ferner fest, dass das Fehlen vollständiger und aktualisierter Inventare, aus denen der Standort der materiellen Vermögenswerte der Behörde hervorgeht, gegen Artikel 87 der Haushaltsordnung verstößt und die Fähigkeit der Behörde beeinträchtigt, den Schutz ihrer Vermögenswerte sicherzustellen; nimmt die Antwort der Behörde zur Kenntnis, dass aufgrund der restriktiven Maßnahmen im Zuge der COVID-Pandemie die Sachanlagen nach Anlieferung gemäß dem Standortplan und der Anzahl der Bediensteten erst vor Kurzem aufgestellt worden sind und dass die Kennzeichnungen und der physische Abschluss der Inventarverzeichnisse zwischenzeitlich ebenfalls erfolgt sind;

26.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Behörde am 11. Dezember 2020 für das erste Quartal 2021 einen Sondervertrag über EURES-Schulungsmaßnahmen in Höhe von 299 437 EUR unterzeichnet hat, dass am 9. November 2021 ein neuer Rahmenvertrag über die Durchführung von EURES-Schulungsmaßnahmen im Wert von zwölf Millionen EUR und mit einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten unterzeichnet wurde und dass in Verbindung mit diesem Rahmenvertrag im Jahr 2021 keine Zahlungen erfolgt sind; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs darüber hinaus, dass die Behörde in Bezug auf die operativen und finanziellen Aspekte durchgeführter Bildungsmaßnahmen auf Grundlage direkter Nachweise von durchgeführten Bildungsmaßnahmen keine Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen durchgeführt hat, sondern sich stattdessen auf von den entsprechenden Ausbildern vorgelegte Berichte gestützt hat, und dass dieses Fehlen formalisierter Verfahren, die auf direkten Nachweisen beruhen, Risiken für die Umsetzung von Verwaltungsanweisungen und die Erreichung der Zielvorgaben der Behörde bergen kann;

27.

stellt fest, dass die Behörde die Notwendigkeit anerkannt hat, geeignete Strukturen intern zu schaffen und formalisierte Kontrollverfahren einzuführen, die in Antwort auf die Beobachtungen des Rechnungshofs auf direkten Nachweisen beruhen; stellt fest, dass die Behörde direkte Kontrollen für Schulungsmaßnahmen einsetzt, und dass sie ab 2023 einen Mechanismus für direkte Kontrollen einrichten wird, im Rahmen derer Bedienstete der Behörde stichprobenartig an 10 % der von EURES angebotenen Schulungen teilnehmen werden, wobei alle Schulungsarten und -formate abgedeckt, die Durchführung der Schulungsmaßnahmen beobachtet und die bewerteten Schulungen darüber hinaus Zufriedenheitsbefragungen der Teilnehmenden unterzogen werden;

28.

stellt fest, dass die Behörde ihre Strategie zur Betrugsbekämpfung für den Zeitraum 2021–2023 angenommen und umgesetzt hat und dass die Umsetzung der Strategie mittels eines speziellen Aktionsplans überwacht wird;

Digitalisierung und grüner Wandel

29.

stellt fest, dass die Behörde IKT-Lösungen auf der Grundlage eines Angebots von Microsoft 365 und den Systemen der Kommission entwickelt hat, die von verschiedenen Einrichtungen gemeinsam genutzt werden und die über eine gesicherte VPN-Lösung zugänglich sind, und dass diese von unabhängigen Beratern und dem CERT-EU überprüft worden sind; stellt ferner fest, dass die Behörde eine Lösung für eine IKT-Sicherheitsüberwachung konfiguriert hat, die eine Überwachung durch das CERT-EU auf der Grundlage einer Dienstgütevereinbarung ermöglicht;

30.

stellt fest, dass die Behörde 2023 eine Cybersicherheitspolitik entwickeln und sich dabei an der IKT-Strategie und der Herangehensweise der Agenturen an die neue Verordnung über die Cybersicherheit orientieren wird; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

31.

weist darauf hin, dass die Digitalisierung der Behörde vorangetrieben werden muss, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass die Behörde in dieser Hinsicht weiterhin proaktiv vorgehen muss, um eine digitale Kluft zwischen den Agenturen zu vermeiden; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen abzuwenden;

32.

fordert die Behörde auf, eng mit der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) zusammenzuarbeiten; empfiehlt, regelmäßig aktualisierte Schulungsprogramme im Bereich der Cybersicherheit für das gesamte Personal der Behörde anzubieten; fordert die Behörde auf, die Entwicklung ihrer Cybersicherheitspolitik zu beschleunigen, sie vor dem 31. Dezember 2023 vorzulegen und der Entlastungsbehörde Bericht zu erstatten;

33.

stellt anerkennend fest, dass der Hauptsitz der Behörde in der Slowakei (das Gebäude Landererova 12 oder L12) die Gold-Auszeichnung „Leadership in Energy and Environmental Design“ erhalten hat;

Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der COVID-19-Krise

34.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Besorgnis, dass die Behörde noch keinen Plans zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs aufgestellt hat und dass das Fehlen eines bewährten und umfassenden Plans zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs eine erhebliche interne Schwachstelle darstellt; nimmt die Antwort der Behörde zur Kenntnis, dass aufgrund der COVID-Pandemie eine tagesaktuelle Lösung für die Betriebskontinuität in Telearbeit implementiert wurde und dass die Behörde die Bedeutung eines umfassenden Dokuments, in dem der Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs im Einzelnen dargelegt wird, anerkennt, und dass ein solcher Plan 2023 fertiggestellt werden soll; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

35.

nimmt anerkennend Kenntnis von dem Bericht über die „Auswirkungen der Telearbeit während der COVID-19-Pandemie auf die Sozialversicherungssysteme“ und von einer internen Bewertung der „Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Tätigkeitsbereiche der Behörde“;

Sonstige Bemerkungen

36.

stellt fest, dass die Behörde ihre Aktivitäten im Bereich Kommunikation im Jahr 2021 weiterentwickelt und dabei ihren Bekanntheitsgrad in den sozialen Medien weiter ausgebaut hat, dass sie auf weiteren Plattformen der sozialen Medien neue Präsenzen eingerichtet hat und ihre interaktiven und ansprechenden Inhalte wie beispielsweise Videos weiter ausgebaut hat und dass sie ihre Website, visuelle Identität, ihr Logo und sonstige Elemente weiterentwickelt hat, was die Sichtbarkeit und Anerkennung der Behörde steigern wird; fordert die Agentur auf, ihre Bemühungen zu verstärken und den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und der Öffentlichkeit relevante Leistungsinformationen in klarer und verständlicher Sprache bereitzustellen; fordert die Agentur nachdrücklich auf, durch die bessere Nutzung von Medien und sozialen Medien für mehr Transparenz zu sorgen und ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit Genüge zu tun;

37.

begrüßt die Zusammenarbeit der Agentur mit Eurofound, der EU-OSHA und dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) auf der Führungsebene und den Austausch von Entwürfen der Arbeitsprogramme mit Eurofound, der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und dem EIGE, wodurch Synergieeffekte in den jeweiligen Arbeitsprogrammen genutzt werden sollen;

38.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 (3) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)   ABl. C 114 vom 31.3.2021, S. 232.

(2)  Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EU) Nr. 492/2011 und (EU) 2016/589 sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/344 (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 21).

(3)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0190.


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