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Document 52023BP1878

Entschließung (EU) 2023/1878 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) für das Haushaltsjahr 2021 sind

ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 286–290 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2023/1878/oj

29.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 242/286


ENTSCHLIESSUNG (EU) 2023/1878 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2023

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) für das Haushaltsjahr 2021 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur für das Haushaltsjahr 2021,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Fischereiausschusses,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0112/2023),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2021 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 21 621 000 EUR belief, was gegenüber 2020 einen Anstieg um 22,99 % bedeutet, der auf zusätzliche Tätigkeiten zurückzuführen ist, die der Agentur im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens mit dem Vereinigten Königreich übertragen wurden; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur aus dem Unionshaushalt und aus zweckgebundenen Einnahmen stammen;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2021 der Agentur (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

zeigt sich zufrieden angesichts der Erklärung des Rechnungshofs, wonach die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2021 endende Haushaltsjahr mit der Haushaltsordnung der Union und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften im Einklang steht;

2.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur 2021 Mittel in Höhe von 21 Mio. EUR aus dem Gesamthaushaltsplan der Union erhalten hat, was einer Zunahme von 24,3 % gegenüber 2020 entspricht; weist darauf hin, dass sowohl der Jahreshaushalt der Agentur als auch die Zahl der Bediensteten zu den niedrigsten unter den Agenturen der Union gehören;

3.

begrüßt den zusätzlichen Zuschuss der Kommission in Höhe von 4 Mio. EUR im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens mit dem Vereinigten Königreich, der der Agentur im Wege eines Berichtigungshaushalts zugewiesen wurde, um das erhöhte Arbeitsaufkommen infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und etwaige Auswirkungen der neuen Beziehungen auf die Strukturen der Fischereiaufsicht zu bewältigen;

4.

stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2021 bei den Mitteln für Verpflichtungen für das laufende Jahr zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,07 % geführt haben, was gegenüber 2020 einem leichten Anstieg um 1,80 % entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen im Haushaltsjahr bei 74,48 % lag, was gegenüber 2020 einem Rückgang um 6,70 % entspricht;

Leistung

5.

weist auf den wesentlichen Beitrag der Agentur zur Umsetzung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), und insbesondere der Fischereiaufsicht, hin; betont, dass die derzeitige Überarbeitung der Verordnung zur Fischereikontrolle einen Anstieg der unterstützenden Arbeit der Agentur nach sich ziehen wird; weist auf den Widerspruch zwischen den zusätzlichen Aufgaben und dem Fehlen angemessener Ressourcen für ihre Bewältigung hin; betont daher, dass die Agentur in den kommenden Jahren mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden muss;

6.

zeigt sich zufrieden, dass die Agentur wesentliche Leistungsindikatoren heranzieht, um die Ergebnisse ihrer Tätigkeiten zu bewerten, wie unter anderem die Zahl der Inspektionen und der Verstöße, die Entwicklung des Niveaus der Einhaltung der Vorschriften, Schulungen und den Haushaltsvollzug; stellt darüber hinaus fest, dass die Agentur trotz der nach wie vor durch die COVID-19-Pandemie verursachten Herausforderungen 98,6 % des Jahresarbeitsprogramms umgesetzt hat;

7.

weist darauf hin, dass die Agentur 2021 53 567 Inspektionen (auf See und an Land) gemeldet hat, bei denen 4 928 mutmaßliche Verstöße festgestellt wurden, was gegenüber 2020 einen Anstieg um 39 % bzw. 109 % darstellt; ist der Ansicht, dass aus diesen Zahlen hervorgeht, dass die Inspektionen und die Folgemaßnahmen nach wie vor von wesentlicher Bedeutung dafür sind, dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der GFP eingehalten werden; stellt jedoch fest, dass diese Zunahme die Unterschiede zwischen den Gebieten verschleiert, da in der Nordsee (– 67 %) und im Schwarzen Meer (– 1 %) ein Rückgang und in den westlichen Gewässern (+ 24 %), im Mittelmeer (+ 82 %), in der Ostsee (+ 14 %) und in den Gebieten der NAFO-NEAFC (+ 163 %) eine Zunahme zu verzeichnen ist; stellt fest, dass der erhebliche Rückgang in der Nordsee hauptsächlich auf fehlende Inspektionen zurückzuführen ist, die vormals vom Vereinigten Königreich durchgeführt wurden und 2020 70 % der Inspektionen ausmachten; fordert die Agentur auf, ausführlichere Informationen über die Gründe für diese Veränderungen vorzulegen; weist darauf hin, dass Inspektionen und weitere Folgemaßnahmen nicht nur bei der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen, sondern auch bei der Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Fischer aus der Union eine wichtige Rolle spielen;

8.

nimmt die Änderung des Arbeitsprogramms in Bezug auf die Aufsichts-, Kontroll- und Überwachungsregelung im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik, die Maßnahmen im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens mit dem Vereinigten Königreich und die Antizipation von Projekten im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds zur Kenntnis;

9.

hebt im Zusammenhang mit der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten (IUU) Fischerei hervor, dass die Agentur eine wichtige Rolle dabei spielt, eine verstärkte und harmonisierte Anwendung der existierenden Kontrollsysteme der Union zu fördern, um die illegale Fischerei zu bekämpfen;

10.

begrüßt, dass die Agentur weiterhin mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) zusammenarbeitet, um die nationalen Behörden bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Küstenwache zu unterstützen; vertritt die Auffassung, dass diese Zusammenarbeit vorbildlich die Synergieeffekte darstellt, die sich zwischen Agenturen der Union erzielen lassen, und sich in anderen Bereichen tätige Agenturen daran ein Beispiel nehmen sollten; fordert die Agentur auf, ihre diesbezüglichen Bemühungen fortzusetzen, und hält es für angemessen, auch die Zusammenarbeit zwischen der Agentur und der Europäischen Umweltagentur zu verstärken;

11.

hebt die Rolle der Agentur hervor, wenn es darum geht, Drittländern Kapazitätsaufbau und Schulungen anzubieten, und betont, dass die Agentur eine maßgebliche Rolle bei der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen mit sämtlichen Küstenstaaten spielt;

Personalpolitik

12.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass am 31. Dezember 2021 100 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren, wobei, wie im Haushaltsplan der Union bewilligt, 65 Bedienstete auf Zeit ernannt wurden (2020: 61 bewilligte Stellen); stellt fest, dass die Agentur 2021 außerdem elf Vertragsbedienstete und sechs abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;

13.

stellt fest, dass der Agentur im MFR 2021-2027 zusätzliche Mittel gewährt wurden (Aufstockung um 12 Mio. EUR im Jahr 2022), was 16 neue Planstellen (vier bereits im Rahmen des Haushaltsplans 2021 bewilligte Stellen) und sechs externe Mitarbeiter (zwei bereits im Jahr 2021 bewilligte Stellen) umfasst; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur mit den zusätzlichen Mitteln über die erforderlichen operativen Kapazitäten verfügen wird, um die Mitgliedstaaten und die Kommission bei der Überwachung, Kontrolle und Beaufsichtigung der Fischerei gemäß den Anforderungen der GFP zu unterstützen, einschließlich der Maßnahmen, die sich aus dem Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich ergeben;

14.

weist auf die Maßnahmen der Agentur zur Förderung der Gleichbehandlung aller Beschäftigten und zur Erreichung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses sowohl hinsichtlich der Zahlenverhältnisse als auch in Bezug auf die Besoldungsgruppen und das Niveau der Verantwortung hin; bedauert, dass unter den Bediensteten der Besoldungsgruppen AD 8 und höher nur 38 % Frauen sind, erkennt jedoch an, dass dies gegenüber 2020 einen Anstieg bedeutet; stellt fest, dass mehr getan werden muss, um Parität auf Leitungsebene zu erreichen; fordert die Agentur auf, ihre Bemühungen im Bereich Gleichstellung zu verstärken, um auch auf der Leitungsebene Fortschritte in Richtung Parität zu erreichen;

15.

weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, eine langfristige Strategie für die Personalpolitik zu entwickeln, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebenslange Beratung und das Angebot besonderer Schulungsmöglichkeiten mit Blick auf die Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei den Mitarbeitern auf allen Ebenen, Telearbeit, das Recht auf Nichterreichbarkeit, eine ausgewogenere geografische Verteilung mit dem Ziel, dass alle Mitgliedstaaten angemessen vertreten sind, sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen und die Förderung ihrer Gleichbehandlung und ihrer Chancen abzielt;

16.

begrüßt, dass die Agentur über Vorschriften zur Verhinderung von Mobbing und Belästigung verfügt, wozu auch Vertrauenspersonen beitragen, und dass einschlägige Informationen in ihrem Intranet verfügbar sind; stellt zudem fest, dass die Agentur verpflichtende Schulungen für alle Bediensteten zur Verhinderung von Belästigung und Mobbing sowie zu Ethik und Integrität bereitstellt;

Auftragsvergabe

17.

stellt fest, dass die wichtigsten Bemühungen betreffend die Auftragsvergabe der Agentur im Jahr 2021 auf die Einleitung eines offenen Verfahrens im Bereich der Charterung von drei Offshore-Patrouillenschiffen ausgerichtet waren; stellt darüber hinaus fest, dass die Agentur Verträge über die Vergabe von Aufträgen auf der Grundlage von Rahmenverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fischereiüberwachung, Verbesserungen am Arbeitsplatz, Sprachkursen und Meeresüberwachung unterzeichnet und an interinstitutionellen Rahmenverträgen über unter anderem ausgelagerte Dienstleistungen und Luftüberwachung teilgenommen hat; stellt fest, dass sich die Agentur 2021 insgesamt an neun interinstitutionellen Ausschreibungen mit der Kommission und anderen Agenturen beteiligt hat;

18.

betont, dass der Kampf gegen die IUU-Fischerei angemessene finanzielle Unterstützung erfordert; begrüßt die Stärkung des gecharterten Offshore-Patrouillenschiffs der Agentur zur Durchführung von Fischereikontrolltätigkeiten und Inspektionen in Unionsgewässern und zur Unterstützung nationaler Behörden; stellt fest, dass der Anstieg der Kraftstoffpreise die operativen Kapazitäten der Agentur beeinträchtigt hat;

19.

zeigt sich zufrieden, dass die Agentur 2021 das Instrument für die Verwaltung der Vergabe öffentlicher Aufträge (mit der Absicht, es ab 2022 einzusetzen), eine Komponente der Plattform für die elektronische Auftragsvergabe der Kommission, die in andere von der Agentur verwendete Systeme wie die elektronische Ausschreibung und die elektronische Einreichung von Angeboten integriert ist, eingeführt hat;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

20.

würdigt die bestehenden Maßnahmen und laufenden Bemühungen der Agentur, die darauf abzielen, für Transparenz, die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten und den Schutz von Hinweisgebern zu sorgen; stellt fest, dass die Agentur auf ihrer Website die Interessenerklärungen und Lebensläufe der Mitglieder ihres Verwaltungsrats und ihrer Leitungsebene veröffentlicht hat; nimmt zudem zur Kenntnis, dass die Agentur die Tabelle mit allen Treffen zwischen der Exekutivdirektorin und Mitarbeitern und Organisationen oder selbstständigen Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung der EU-Politik befassen, regelmäßig aktualisiert und auf ihrer Website zugänglich macht, damit für eine umfassende Transparenz der Tätigkeiten der Agentur und das entsprechende Vertrauen gesorgt ist; fordert die Agentur erneut auf, die Seite regelmäßig zu aktualisieren, damit für eine umfassende Transparenz der Tätigkeiten der Agentur und das entsprechende Vertrauen gesorgt ist;

21.

beharrt darauf, dass systematischere Regeln für Transparenz, Unvereinbarkeiten, Interessenkonflikte und illegale Lobbyarbeit eingeführt werden müssen; fordert die Agentur auf, ihre internen Kontrollmechanismen zu verstärken, einschließlich der Einrichtung eines internen Mechanismus zur Korruptionsbekämpfung; stellt jedoch fest, dass die Agentur ihre Betrugsbekämpfungsstrategie, die auf der Grundlage einer Risikobewertung beruhte, unter Berücksichtigung der Leitlinien des OLAF umgesetzt hat;

Interne Kontrolle

22.

stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission 2021 im Einklang mit dem strategischen Plan für die interne Prüfung für den Zeitraum 2021-2023 mit der Prüfung der Zusammenarbeit zwischen der Agentur und der GD MARE bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) (Einhaltung internationaler Bestimmungen) begonnen hat; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über alle diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

23.

stellt fest, dass die Agentur eine Bewertung ihres internen Kontrollsystems durchgeführt hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass insgesamt geeignete Kontrollen vorhanden sind und wie geplant funktionieren, dass Risiken angemessen überwacht und gemindert werden und dass 2021 keine wesentlichen Kontrollmängel gemeldet wurden;

Digitalisierung und grüner Wandel

24.

stellt fest, dass die Agentur weiterhin unterstützende elektronische Instrumente in den Bereichen Personal, Auftragsvergabe und Haushaltsüberwachung einführt, wie unter anderem zusätzliche Sysper-Module, ein neues verbessertes integriertes Finanzsystem, das für 2024/2025 vorgesehen ist, integrierte Instrumente für die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge und die Verwaltung von Verträgen sowie die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur (EU Sign); stellt darüber hinaus fest, dass die Agentur im Rahmen ihrer Strategie für einen digitalen Wandel eine „Cloud-first“-Strategie mit einer sicheren hybriden Multi-Cloud verfolgt und gleichzeitig den digitalen Arbeitsplatz weiter verbessert;

25.

fordert die Agentur auf, eng mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und dem CERT-EU (IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union) zusammenzuarbeiten und regelmäßige Risikobewertungen seiner IT-Infrastruktur vorzunehmen sowie regelmäßige Audits und Tests seiner Cyber-Abwehrmaßnahmen zu gewährleisten; empfiehlt, dass regelmäßig aktualisierte Schulungsprogramme zur Cybersicherheit für alle Bedienstete der Agentur, einschließlich ihrer Führungskräfte, angeboten werden;

26.

begrüßt, dass die Agentur darauf hinarbeitet, die Zertifizierung des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) zu erhalten, und dass die Agentur Maßnahmen ergriffen hat, um ihre Umweltauswirkungen zu verringern, wie etwa die Aufnahme mindestens eines Kriteriums in die Vergabeverfahren, die Konzentration auf das effiziente Umweltverhalten der potenziellen Bieter, die Senkung des Stromverbrauchs durch LED-Beleuchtung sowie die elektronische Übermittlung und digitale Signatur zur Verringerung des Papier- und Tonerverbrauchs;

Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes während der COVID-19-Krise

27.

stellt fest, dass das Team der Agentur für die Fortführung der Geschäftstätigkeit zu dem Schluss kam, dass die Agentur gut darauf vorbereitet war, ihre Tätigkeiten zuverlässig über Telearbeit fortzusetzen, und der Exekutivdirektorin nicht empfohlen hat, den Notfallplan der Agentur zu irgendeinem Zeitpunkt im Laufe des Jahres 2021 zu aktivieren; stellt fest, dass es jedoch einige Anpassungen der einzelnen Aktionspläne der Referate für die Erholung und spezifische Vorkehrungen für Back-up-Lösungen vorgeschlagen hat, die anschließend umgesetzt wurden; fordert die Agentur auf, die im Zusammenhang mit Telearbeitsmethoden und hybriden Arbeitsmethoden gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen, um die Organisation von Veranstaltungen und Aufgaben zu verbessern, die künftig mit Fernteilnahme auf effizientere Weise durchgeführt werden könnten als mit physischer Präsenz;

28.

stellt fest, dass 2020 und 2021 aufgrund der COVID-19-Pandemie die operative Planung aufgrund der Schließung bestimmter Häfen überarbeitet werden musste, dass Bereitschaftstage als vorbeugende Maßnahme erforderlich waren und die Dauer des Aufenthalts auf See verlängert werden musste; stellt darüber hinaus fest, dass die Offshore-Patrouillenschiffe während der gesamten Krise ihre Tätigkeiten aufrechterhalten haben, um Fischereikontrollen und -inspektionen durchzuführen und andere Aufgaben der Küstenwache zu unterstützen;

29.

betont, dass sich die Agentur — wie bereits 2020 umgesetzt — stärker auf andere verfügbare Instrumente wie die Überwachung und Analyse von Daten, die auf der Methodik der Agentur für Compliance-Indikatoren beruhen, und auf verfügbare Instrumente wie zusätzliche Informationen aus Überwachungsflügen in Zusammenarbeit mit Frontex, den Einsatz von Drohnen im Rahmen der Zusammenarbeit mit der EMSA und die Analyse von Satellitenbildern von Copernicus konzentriert hat, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Fischereikontrollen und -inspektionen und die Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten abzumildern;

Sonstige Bemerkungen

30.

nimmt die Öffentlichkeitsarbeit der Agentur in Zusammenarbeit mit der GD MARE zur Kenntnis; nimmt insbesondere die 2021 erstellten Videos über das Konzept Gemeinsamer Einsatzpläne und über die elektronische Fernüberwachung bei der Fischereikontrolle der EU zur Kenntnis; nimmt ferner anerkennend zur Kenntnis, dass die Agentur durch ihre Kommunikation mit nichtstaatlichen Interessenträgern dazu beigetragen hat, eine Kultur der Einhaltung der Gemeinsamen Fischereipolitik zu schaffen;

31.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 10. Mai 2023 (3) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)   ABl. C 141 vom 29.3.2022, S. 128.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22).

(3)  Angenommene Texte, P9_TA(2023)0190.


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