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Document 52022XG0425(01)

    cSchlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Thema „Sport und körperliche Aktivität, ein vielversprechender Hebel zur Veränderung von Verhaltensweisen zugunsten der nachhaltigen Entwicklung“ 2022/C 170/01

    ST/7764/2022/INIT

    ABl. C 170 vom 25.4.2022, p. 1–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.4.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 170/1


    cSchlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Thema „Sport und körperliche Aktivität, ein vielversprechender Hebel zur Veränderung von Verhaltensweisen zugunsten der nachhaltigen Entwicklung“

    (2022/C 170/01)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

    UNTER HINWEIS AUF FOLGENDES:

    1.

    Es wird zunehmend anerkannt, dass die Ausübung und Rolle von Sport und körperlicher Aktivität für die Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG) von Bedeutung sind (1).

    2.

    Die internationale und die wissenschaftliche Gemeinschaft sind sich zunehmend der möglichen Vorteile und positiven externen Effekte von Sport und körperlicher Aktivität sowie der Organisation von Sportveranstaltungen bewusst und haben diese in verschiedenen Bereichen integriert (2) (3): die Verbesserung der körperlichen und psychischen Gesundheit sowie des Wohlbefindens von Einzelpersonen, wirtschaftliche Vorteile, die Bildung, die Stärkung der Frauen und junger Menschen, die Entstehung gerechterer, friedlicherer, nachhaltigerer, inklusiverer und offenerer Gesellschaften, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und mit geringeren Möglichkeiten sowie der Erwerb von Kenntnissen über Toleranz.

    3.

    Der Klimawandel und andere Gefahren für die Umwelt können negative Auswirkungen auf sportliche Aktivitäten und Interessenträger im Sport haben (4), insbesondere durch die Beeinträchtigung der Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler. Für eine angemessene sportliche Aktivität bedarf es einer gesunden Umwelt, jedoch sind die derzeitigen Klima- und Umweltbedingungen für die Ausübung von Sport und körperlicher Aktivität zunehmend ungünstig.

    4.

    Durch die Auswirkungen des Klimawandels — etwa die steigenden Temperaturen, längere Dürreperioden und zunehmende Überschwemmungen — werden die Orte und die Zeit, die für sportliche Aktivitäten zur Verfügung stehen, immer stärker eingeschränkt, was für das Funktionieren und die Organisation des weltweiten Sportökosystems — insbesondere für den Wintersport im Freien und einige Wassersportarten (5) — eine bedeutende Störung darstellt.

    5.

    Wie andere menschliche Aktivitäten können bestimmte Aspekte des Sports und der Organisation von Sportveranstaltungen zur Umweltzerstörung und dem Klimawandel beitragen, indem sie direkt oder indirekt Treibhausgasemissionen verursachen und zur Zerstörung verschiedener Lebensräume, in denen Sport ausgeübt wird — insbesondere in den Lebensräumen Meer, Wald und Gebirge –, beisteuern.

    6.

    Einige Aspekte des Sports können die Ursache von Treibhausgasemissionen darstellen und auch zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt führen: der Sporttourismus, die nicht nachhaltige Herstellung und der nicht nachhaltige Verbrauch von Sportausrüstung oder damit zusammenhängenden Waren und Dienstleistungen, die Verbreitung von Mikroplastik, Sportanlagen mit einem hohen Ressourcenverbrauch (insbesondere Strom und Wasser), die zunehmende Anzahl an Sportveranstaltungen auf allen Ebenen (einschließlich Training, großer Delegationen und Errichtung spezifischer temporärer Infrastrukturen) sowie die Ausübung unabhängiger Sportarten in der Natur.

    7.

    Durch die Rückkehr der Olympischen und der Paralympischen Spiele nach Europa, die Verpflichtungen des Organisationskomitees für Paris 2024 in den Bereichen Umweltschutz und CO2-Neutralität sowie die Verpflichtungen der Organisatoren der Fußballeuropameisterschaft 2024 in Deutschland können alle Interessenträger darin bestärkt werden, sich dazu zu verpflichten, auf nachhaltige Weise materielles und immaterielles Erbe aufzubauen, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung 3, 4, 5, 6, 7, 8, 11, 12, 13 und 17 auf allen Ebenen und in allen Gebieten zu fördern.

    UNTER BERÜCKSICHTIGUNG FOLGENDER PUNKTE:

    8.

    Als ein wichtiger Bereitsteller von informellem und nichtformalem Lernen ist Sport ein besonders geeignetes Mittel, um beispielhaftes Verhalten darzulegen und damit soziale Verantwortung zu demonstrieren, wobei alle, insbesondere junge Menschen (6) als Triebkräfte des Wandels, einbezogen werden können. Sport hat auch eine Kommunikationsfunktion, um die Bürgerinnen und Bürger für die Bedeutung der Erhaltung der Ökosysteme, der harmonischen und nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Eindämmung des Klimawandels zu sensibilisieren.

    9.

    Durch die Integration der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Sport könnten Menschen dazu ermutigt werden, Sport zu treiben und diesen weiterhin auszuüben, insbesondere junge Menschen, da viele von ihnen diesbezüglich ein besonderes Interesse und Engagement zeigen könnten (7).

    10.

    Die Popularität von Spitzensportlerinnen und -sportlern, ihr zunehmendes Bewusstsein für den Klimanotstand sowie ihr diesbezügliches Engagement und Eintreten können sich für die Förderung der Integration der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Sport als sehr effektiv erweisen.

    11.

    Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten können mit gutem Beispiel vorangehen, indem sie nachhaltige Sportgroßveranstaltungen (8) ausrichten oder sich an ihrer Ausrichtung beteiligen, wobei den Anforderungen der ökologischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und staatsbürgerlichen Verantwortung entsprochen wird, einschließlich der Themen Kreislaufwirtschaft, Verwendung von Plastik oder Wasser, CO2-Fußabdruck, gute Regierungsführung, Menschenrechte, Zuverlässigkeit und faires Verhalten.

    12.

    Bei der Organisation von Sportveranstaltungen sollte einem ausgeprägteren Bewusstsein der Bevölkerung in Bezug auf die wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen, den damit einhergehenden direkten und indirekten Effekten und dem Schutz der Menschenrechte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dies kann sich positiv auf die öffentliche Akzeptanz für die Ausrichtung von Veranstaltungen auswirken.

    13.

    Infolge der COVID-19-Pandemie hat das Interesse an sportlichen Aktivitäten zu Hause, individuellen und unabhängigen Aktivitäten im Freien und der aktiven Mobilität zugenommen. Diese Trends spiegeln den wachsenden Bedarf an natürlichen Räumen (9), nicht organisierten sportlichen Aktivitäten und zugänglichen städtischen Räumen (10) wider.

    14.

    Körperliche Aktivität und Sport, insbesondere wenn sie im Freien oder in natürlichen Umgebungen (z. B. Wäldern, Gebirgen, Ozeanen, Flüssen und Seen) stattfinden, können dazu beitragen, die Umweltkompetenz der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass die Umwelt geschützt und der Klimawandel eingedämmt werden muss.

    15.

    Mit dem Erasmus+-Programm im Bereich Sport wird der Austausch von Wissen und bewährten Verfahren unterstützt, insbesondere im Hinblick auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 13 und 17. Diese bewährten Verfahren können bei der Organisation sportlicher Aktivitäten und Veranstaltungen berücksichtigt werden.

    16.

    Sport kann zum Wirtschaftswachstum beitragen und dem Wirtschaftssektor einen Mehrwert verschaffen.

    UNTER HERVORHEBUNG DES FOLGENDEN:

    17.

    Es ist wichtig, die negativen Auswirkungen aller Arten von sportlicher Aktivität auf die Biodiversität, die Umwelt und die Dynamik des laufenden Klimawandels so gering wie möglich zu halten. Von Bedeutung ist auch, dass sich alle Interessenträger — von öffentlichen und privaten Einrichtungen bis hin zu Bürgerinnen und Bürgern — ihrer individuellen und kollektiven Verantwortung sowie der Konsequenzen ihres Handelns bei der Ausübung von Sport oder der Organisation von Sportveranstaltungen bewusst sind.

    18.

    Es muss sichergestellt werden, dass der Sportsektor seinen Beitrag zu den im europäischen Grünen Deal festgelegten Klima- und Umweltzielen der Europäischen Union leistet. Dazu bedarf es verschiedener Arten von Unterstützung, damit der Sportsektor den Übergang zu verantwortungsbewussteren Praktiken vollziehen kann.

    19.

    Für den Aufbau einer inklusiven und gesunden Gesellschaft müssen alle Personen regelmäßig in einer gesunden und sicheren Umgebung Sport und körperliche Aktivitäten ausüben können, unabhängig von ihrem Alter, ihrem Geschlecht, ihrer geistigen oder körperlichen Verfassung, ihrem sozioökonomischen Hintergrund oder ihrer geografischen Herkunft.

    20.

    Den Themen verantwortungsvolle Verwaltung im Sport, Integrität, gleichberechtigter Zugang zum Sport, Achtung der Menschenrechte, Zuverlässigkeit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit muss Rechnung getragen werden. Dies sollte auf allen Ebenen geschehen, etwa auf Ebene von Vereinen, Ligen, nationalen und internationalen Verbänden, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsteilnehmern, Organisatoren von Sportgroßveranstaltungen, Unternehmen oder Medien —

    ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN,

    21.

    die öffentlichen Politikmaßnahmen und Strategien im Bereich Sport mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und den damit verbundenen Zielvorgaben abzustimmen und sie zu koordinieren;

    22.

    den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu sicheren, inklusiven und nachhaltigen Sportaktivitäten und -veranstaltungen entsprechend ihren Bedürfnissen zu bieten, beispielsweise durch umweltfreundliche lokale Sportanlagen, die über Infrastrukturen für aktive Mobilität zugänglich sind;

    23.

    Möglichkeiten zu prüfen, wie die zuständigen nationalen Behörden mit Werkzeugen zur Überwachung der Auswirkungen des Klimawandels auf den Sport ausgestattet werden können, um Strategien zur Antizipation, Anpassung und Unterstützung der Sportökosysteme zu entwickeln, die langfristig am stärksten vom Klimawandel betroffen sein werden, etwa indem der Übergang zu resilienteren und verantwortungsbewussteren Praktiken vollzogen und ein Dialog mit der Sportbewegung aufgenommen wird, um angemessenere Zeitpläne zu entwickeln;

    24.

    sicherzustellen, dass die Organisatoren von Sportgroßveranstaltungen eine Prüfung der Umweltauswirkungen und der CO2-Bilanz durchführen, und sie zu ermutigen, den Beitrag ihrer Veranstaltungen zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12 und 13 zu messen;

    25.

    mit den Organisatoren von Sportgroßveranstaltungen zusammenzuarbeiten, um Mechanismen zur Eindämmung der umweltschädlichen Auswirkungen ihrer Veranstaltungen zu schaffen, die den verursachten Schäden gerecht werden und auf die Verwirklichung der CO2-Neutralität abzielen;

    26.

    Organisationen und Bildungseinrichtungen im Bereich Sport zu ermutigen, gegebenenfalls Probleme und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem grünen Wandel und der nachhaltigen Entwicklung in ihre Ausbildungsprogramme für Lehrkräfte, Sportpersonal, Sportlerinnen und Sportler sowie Verwaltungspersonal der Sportanlagen aufzunehmen;

    27.

    weiterhin zunehmend in Innovation und Forschung zu investieren, um den Übergang zu grüneren und nachhaltigeren körperlichen und sportlichen Aktivitäten zu unterstützen und dazu beizutragen;

    28.

    anzustreben, Umweltkriterien und Verpflichtungen im Hinblick auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung in die Bewertungsprozesse für öffentliche Finanzierung und Unterstützung in Bezug auf die Organisation von Sportveranstaltungen auf allen Ebenen, sportlichen Aktivitäten sowie der Errichtung, Renovierung, Instandhaltung und Nutzung von Sportanlagen aufzunehmen; die Aufnahme dieser Kriterien in die Bewertung dieser Tätigkeiten zu fördern;

    29.

    die Integration und Gewichtung der Kriterien der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (11) in den Verträgen zu stärken, die mit Wirtschaftspartnern zur Organisation von Sportgroßveranstaltungen, zur Errichtung, Renovierung und Instandhaltung von Sportanlagen oder zur Herstellung von Sportausrüstung abgeschlossen werden;

    30.

    gegebenenfalls die Verwendung von EU-Mitteln — einschließlich aus den Kohäsionsfonds (EFRE, ESF+), der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Erasmus+- oder LIFE-Programm — zu unterstützen, um Initiativen zu entwickeln, die grüne und nachhaltige körperliche und sportliche Aktivitäten fördern und auf die Anpassung an die Ziele für nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sind;

    31.

    der Entwicklung intelligenter und grüner Städte mit umweltfreundlichen Infrastrukturen und einer angemessenen Stadtplanung im Einklang mit der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ Vorrang einzuräumen oder dazu anzuregen, um ein mehr auf den Menschen ausgerichtetes Lebensumfeld zu schaffen, in dem Bürgerinnen und Bürger Zugang zu nachhaltigen Sportanlagen haben und einen gesünderen, aktiveren und umweltfreundlicheren Lebensstil annehmen können;

    32.

    diplomatische Netze zu nutzen, um einen gemeinsamen europäischen Ansatz zu fördern, mit dem die Berücksichtigung und Integration der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Sport innerhalb der Europäischen Union sowie im Rahmen ihrer außenpolitischen Maßnahmen und Entwicklungshilfeprogramme verbessert werden sollen;

    33.

    in Erwägung zu ziehen, Botschafterinnen und Botschafter für grünen Sport zu benennen, die sich für die Förderung der weiteren Integration der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Sport einsetzen würden;

    34.

    Partnerschaften zwischen dem Sportsektor, der formalen Bildung, dem nichtformalen und informellen Lernen, sozialpädagogischen Tätigkeiten, Jugendorganisationen und dem Privatsektor anzuregen, um transversale, koordinierte und komplementäre Wege zu erarbeiten, für das Fachwissen in Umwelt- und Klimawandelfragen zu sensibilisieren und es zu fördern;

    35.

    die Energieeffizienz und die Kreislaufwirtschaft bei der Errichtung, Renovierung, Instandhaltung und Nutzung von Sportanlagen zu fördern;

    ERSUCHEN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION,

    36.

    sicherzustellen, dass sich die Arbeit der Expertengruppe „Grüner Sport“ darauf konzentriert, gemeinsame Standards auf Ebene der Europäischen Union zu entwickeln und Kriterien und Ziele für die Organisation grüner und nachhaltiger körperlicher und sportlicher Aktivitäten festzulegen; diese Kriterien und Ziele zu fördern, wenn die Mitgliedstaaten nationale politische Strategien im Bereich Sport ausarbeiten;

    37.

    im Rahmen der Expertengruppe „Grüner Sport“ Belege und Beispiele für bewährte Verfahren zu der Frage sammeln, wie der Sportsektor seine Auswirkungen auf die Umwelt verringern und zur Eindämmung des Klimawandels beitragen kann;

    38.

    die Frage der nachhaltigen Entwicklung in die Beratungen über die wichtigsten Merkmale eines europäischen Sportmodells aufzunehmen;

    39.

    die Verwendung von Mitteln der Europäischen Union zu fördern, um die Errichtung und Renovierung von Sportanlagen zu ermöglichen und so die Treibhausgasemissionen, den CO2-Fußabdruck und den Energieverbrauch sowie die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf sportliche Aktivitäten zu verringern;

    40.

    den Bereich Sport bei der Ausarbeitung öffentlicher Politikmaßnahmen auf EU-Ebene besser zu berücksichtigen, insbesondere bei umweltbezogenen Politikmaßnahmen und Initiativen;

    41.

    weiterhin die umweltfreundliche Konzeption von Projekten und die Einbeziehung grüner Verfahren bei der Evaluierung und der Vergabe von Erasmus+-Finanzhilfen im Bereich Sport zu bewerten, wie im Programmleitfaden des Erasmus+-Programms vorgesehen;

    42.

    sicherzustellen und zu fördern, dass im Rahmen des Erasmus+-Programms im Bereich Sport Projekte zu den Themen „grüner Sport“ und „grüne Kompetenzen“ entwickelt werden können;

    43.

    den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich des grünen Sports zu fördern, wie im Arbeitsplan der EU für den Sport (2021-2024) vorgesehen;

    44.

    den Austausch bewährter Verfahren zwischen Akteuren zu fördern, die sich angesichts der ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen, denen wir auf allen Ebenen gegenüberstehen, zur Veränderung von Verhaltensweisen verpflichtet haben, etwa im Rahmen der Initiativen SHARE oder HealthyLifestyle4All;

    ERSUCHEN DIE SPORTBEWEGUNG UND ALLE RELEVANTEN AKTEURE,

    45.

    die Organisation von körperlichen und sportlichen Aktivitäten sowie von Sportveranstaltungen mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung, dem europäischen Grünen Deal, dem Übereinkommen von Paris, dem Aktionsplan von Kazan, der Internationalen Charta für Leibeserziehung, körperliche Aktivität und Sport und dem Rahmen für Klimaschutzmaßnahmen im Sport abzustimmen;

    46.

    bei der Ausarbeitung von Strategien und Programmen Fragen, die im Zusammenhang mit der Verringerung des Ressourcenverbrauchs (insbesondere Wasser und Strom), der Verhinderung der Lebensmittelverschwendung, dem Recycling von Abfällen und der Wiederverwendung von Sportausrüstung, dem Erhalt der Biodiversität und der Luftqualität sowie der Verringerung des CO2-Fußabdrucks stehen, und ganz allgemein der Frage, wie der Sport zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung organisiert wird, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

    47.

    die Möglichkeit zu prüfen, eine Person oder Struktur zu benennen, die für die Umsetzung von Umweltstrategien und -programmen zuständig ist:

    48.

    Möglichkeiten zu finden, wie die Bildung in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung und die Schaffung eines Bewusstseins für die ökologische und staatsbürgerliche Verantwortung von Sportvereinen, Verbänden und anderen Interessenträgern im Bereich Sport gefördert werden können;

    49.

    gegebenenfalls Inhalte zu Umweltfragen in die Ausbildungsprogramme von Freiwilligen und Fachkräften im Bereich Sport zu integrieren;

    50.

    Sportlerinnen und Sportler mit Medienpräsenz, hoher Popularität und Glaubwürdigkeit dazu anzuregen, ethische, grüne und nachhaltige sportliche Aktivitäten zu fördern;

    51.

    bei der Vergabe von Sportgroßveranstaltungen und der Zuweisung von Finanzmitteln oder Sponsorengeldern an die Organisatoren dieser Veranstaltungen insbesondere den ökologischen, gesellschaftlichen und demokratischen Fragen, der Transparenz und dem Schutz der Menschenrechte (12) Aufmerksamkeit zu widmen;

    52.

    angemessene Werkzeuge zu entwickeln oder zu verwenden, um die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der Sportaktivitäten, insbesondere bei der Organisation von Sportgroßveranstaltungen, zu messen und die gesellschaftlichen und ökologischen Folgen dieser Aktivitäten im Bewertungsprozess zu berücksichtigen;

    53.

    nachhaltige und kurze Lieferketten zu fördern und bei der Organisation von Sportveranstaltungen, der Errichtung, Renovierung und Instandhaltung von Sportanlagen oder der Herstellung von Sportausrüstung gegebenenfalls die lokale Wirtschaft zu priorisieren;

    54.

    zu fördern, dass Fragen der ethischen, demokratischen, gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung in audiovisuelle Sportprogramme und die Übertragung von Sportveranstaltungen integriert werden, ohne dabei die Medienfreiheit zu beeinträchtigen;

    55.

    Partner, Lieferanten, Sponsoren und Fans für Umweltanforderungen zu sensibilisieren, die von ihnen gebührend berücksichtigt werden sollten.

    (1)  Vereinte Nationen, Resolution A/RES/70/1 mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“, verabschiedet von der Generalversammlung am 25. September 2015 (Absatz 37).

    (2)  Weltgesundheitsorganisation: „Global action plan on physical activity 2018-2030“ (Globaler Aktionsplan zur körperlichen Aktivität 2018-2030).

    (3)  Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (1. Januar 2021 — 30. Juni 2024) (2020/C 419/01).

    (4)  WWF Frankreich, 2021.

    (5)  WWF Frankreich, 2021.

    (6)  https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/c2c8d076-0a04-11ec-b5d3-01aa75ed71a1/language-de

    (7)  https://eeb.org/wp-content/uploads/2021/04/IPSOS-Multi-Country-Report-complete.FINAL_.pdf

    (8)  Die EU-Expertengruppe zur wirtschaftlichen Dimension des Sports definiert eine „Sportgroßveranstaltung“ als eine Veranstaltung, die von einem/einer oder mehreren ausrichtenden Ländern, Regionen oder Städten durchgeführt und von verschiedenen internationalen Delegationen mit dem Ziel besucht wird, eine oder mehrere Sportarten auszuüben. Solche Veranstaltungen sind häufig mit erheblichen — auch logistischen — Herausforderungen verbunden. Sportgroßveranstaltungen finden in den internationalen Medien große Beachtung, werden von Tausenden von Menschen besucht, zu denen Fans, Journalisten, technische Teams und Funktionäre gehören, und werden oftmals an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen abgehalten.

    (9)  https://iopscience.iop.org/article/10.1088/1748-9326/abb396/pdf

    (10)  https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0249268

    (11)  https://www.unido.org/our-focus/advancing-economic-competitiveness/competitive-trade-capacities-and-corporate-responsibility/corporate-social-responsibility-market-integration/what-csr

    (12)  https://www.ohchr.org/Documents/Publications/GuidingPrinciplesBusinessHR_EN.pdf


    ANHANG

    Bezugsdokumente

    Internationale Organisationen

    Vereinte Nationen, A/RES/70/1, Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 25. September 2015, https://www.un.org/depts/german/gv-70/band1/ar70001.pdf (§ 37).

    Weltgesundheitsorganisation, „Global action plan on physical activity 2018-2030“ (Globaler Aktionsplan zur körperlichen Aktivität 2018-2030), http://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/272722/9789241514187-eng.pdf, 2018.

    Vereinte Nationen, Übereinkommen von Paris, Annahme des Übereinkommens von Paris (Englisch) (unfccc.int), 2015.

    UNESCO, Aktionsplan von Kazan, Aktionsplan von Kazan — digitale Bibliothek der UNESCO, 2017.

    UNESCO, Internationale Charta für Leibeserziehung, körperliche Aktivität und Sport, Internationale Charta für Leibeserziehung, körperliche Aktivität und Sport — digitale Bibliothek der UNESCO, 2015.

    Vereinte Nationen, Klimawandel, Rahmen für Klimaschutzmaßnahmen im Sport, Vereinte Nationen (unfccc.int), 2018.

    OECD, Lokale Entwicklung von Wirtschaft und Beschäftigung, „Global Sports Events and Local Development: Principles For Leveraging Local Benefits From Global Sporting Events“ (Globale Sportveranstaltungen und lokale Entwicklung: Grundsätze, um auf lokaler Ebene Vorteile aus globalen Sportveranstaltungen zu ziehen), https://www.oecd.org/cfe/leed/OECD-leed-principles-global-sporting-events.pdf, 2017.

    Rat der Europäischen Union

    Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Innovation im Sport, 2021/C 212/02.

    Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu lebenslanger körperlicher Aktivität, 2021/C 501 I/01.

    Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung des Engagements junger Menschen als Triebfedern des Wandels zum Schutz der Umwelt (vorbehaltlich der Billigung auf der Tagung des Rates (Bildung, Jugend, Kultur und Sport) am 5. April 2022).

    Europäisches Parlament

    Entschließung zur Sportpolitik der EU: Bewertung und mögliches weiteres Vorgehen (2021/2058(INI)), 23. November 2021.

    Antrag des Ausschusses für Kultur und Bildung auf eine Studie, Sportpolitik der EU: Bewertung und mögliches weiteres Vorgehen: www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2021/652251/IPOL_STU(2021)652251_EN.pdf — PE 652.251, Juni 2021.

    Europäische Kommission

    Mitteilung der Kommission „Der europäische Grüne Deal“, COM(2019) 640 final.

    NRO

    WWF Frankreich, www.wwf.fr/sites/default/files/doc-2021-07/02072021_Rapport_Dereglement-climatique_le_monde_du_sport_a_plus_2_et_4_degres_WWF%20France_4.pdf, 2021.


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