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Document 52022XG0421(01)

    Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Mobilität, insbesondere der Mobilität in Europa, von Lehrkräften und Ausbildenden während ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung 2022/C 167/02

    ST/7923/2022/INIT

    ABl. C 167 vom 21.4.2022, p. 2–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    21.4.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 167/2


    Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Mobilität, insbesondere der Mobilität in Europa, von Lehrkräften und Ausbildenden während ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung

    (2022/C 167/02)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    VOR DEM HINTERGRUND

    1.   

    der Schlussfolgerungen des Rates zu europäischen Lehrkräften und Ausbildenden (1) für die Zukunft, in denen die Mitgliedstaaten ersucht werden, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung anzuhalten, die Mobilität (2) von Lehrkräften und Ausbildenden in ihren Lern-, Entwicklungs- und Internationalisierungsstrategien zu berücksichtigen;

    2.   

    der Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030), als deren zweite strategische Priorität die „Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität für alle“, einschließlich für Lehrkräfte und Ausbildende der Lehrkräfte, und als deren dritte strategische Priorität die „Stärkung von Kompetenzen und Motivation in pädagogischen Berufen“ festgelegt ist;

    3.   

    der Erklärung von Porto für soziales Engagement vom 7. Mai 2021 – auf der Grundlage der auf dem Sozialgipfel von Göteborg im Jahr 2017 proklamierten europäischen Säule sozialer Rechte –, in der zu Investitionen in Kompetenzen, lebenslanges Lernen und Aus- und Weiterbildung entsprechend dem Bedarf der Wirtschaft und der Gesellschaft aufgerufen wird, um das Ziel zu erreichen, dass bis 2030 mindestens 60 % der Europäerinnen und Europäer jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen;

    4.   

    der Schlussfolgerungen des Rates zu Chancengleichheit und Inklusion auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Förderung des Bildungserfolgs für alle, in denen die Mitgliedstaaten ersucht werden, den Lehrkräftemangel zu beheben, insbesondere im Bereich der sonderpädagogischen Förderung und in multikulturellen und mehrsprachigen Kontexten. Mobilität kann sich positiv auf den Lehrkräftemangel auswirken, indem sie den Beruf attraktiver macht;

    UNTER HINWEIS AUF die im Anhang aufgeführten politischen Hintergrunddokumente;

    IM LICHTE

    5.   

    des Eurydice-Berichts aus dem Jahr 2021 über Lehrkräfte in Europa: Laufbahn, Entwicklung und Wohlbefinden, insbesondere der folgenden Ergebnisse:

    a)

    Grenzüberschreitende Mobilität trägt zur Entwicklung eines breiten Spektrums von Kompetenzen für Lehrkräfte bei. Jedoch war nur eine Minderheit der Lehrkräfte in Europa bereits beruflich im Ausland. Im Jahr 2018 hatten sich 40,9 % der Lehrkräfte in der EU bereits mindestens einmal, zu Studienzwecken und/oder im Rahmen ihrer Tätigkeit als Lehrkräfte, im Ausland aufgehalten (3). Bei diesem Prozentsatz gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den europäischen Ländern, aber auch zwischen den Unterrichtsgegenständen, da Mobilität in nur allzu vielen Fällen das Vorrecht der Fremdsprachenlehrkräfte bleibt. Trends bei der Mobilität von Lehrkräften im Rahmen des Programms Erasmus+ zeigen auch, dass die Mehrheit der Lehrkräfte an Fort- und Weiterbildung im Ausland teilnimmt, während Hospitationen an einer Schule sowie Unterrichtsaufträge, wenngleich die Wirkung stärker wäre, weniger genutzt werden (4).

    b)

    Grenzüberschreitende Mobilität als Teil der Erstausbildung von Lehrkräften ist wichtig. Mobilität während der Erstausbildung bringt nicht nur Vorteile für die angehende Lehrkraft; auch Mobilität in späteren Laufbahnphasen wird dadurch wahrscheinlicher. Dennoch ist Mobilität unter angehenden Lehrkräften während des Studiums nicht sehr weit verbreitet. Im Jahr 2018 gab lediglich etwa ein Fünftel der Lehrkräfte der Sekundarstufe I (20,9 %) in der EU Auslandsaufenthalte während ihres Studiums an. Die Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden wird auf EU-Ebene gefördert und finanziert, und sie kann auch durch Finanzierungsprogramme auf nationaler Ebene unterstützt werden;

    6.   

    der folgenden Haupthindernisse für die Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden, wozu auch finanzielle Fragen und Fragen der Anerkennung zählen:

    a)

    In Bezug auf angehende Lehrkräfte und Ausbildende ist anzumerken, dass der Wert von Mobilitätsprogrammen manchmal durch eine Reihe von Hindernissen bei der akademischen Anerkennung gemindert wird. Die Lehrpläne der Ausbildungen für Lehrkräfte ermöglichen nicht immer Mobilitätsphasen im Ausland. Auch Ausbildende sind entlang ihres Bildungswegs nicht immer in Mobilitätsphasen eingebunden. Ferner kann es sein, dass Zeiten als Assistenzlehrkräfte bzw. Assistenzausbildungskräfte in anderen europäischen Ländern, sofern verfügbar, nicht als integraler Bestandteil der Erstausbildung von Lehrkräften und Ausbildenden anerkannt werden – und insbesondere nicht als gleichwertig mit der Ausbildung vor Ort an einer Bildungs- und Ausbildungseinrichtung im eigenen Land.

    b)

    Zu den Hindernissen für Lehrkräfte und Ausbildende, die bereits in der Praxis tätig sind, zählen familiäre Verpflichtungen und Schwierigkeiten bei der Organisation von Ersatzpersonal.

    c)

    Darüber hinaus erweist sich der Mangel an Sprachkenntnissen als Querschnittsthema.

    d)

    Ferner ist der Lehrberuf auf nationaler Ebene stark reglementiert, und es gibt Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Struktur der Schuljahre. Während dies die Vielfalt und den Reichtum der nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU zeigt, kann es auch ein Hindernis für die Organisation der praktischen Ausbildung an einer Bildungseinrichtung, wie Hospitationen, Unterrichtsassistenz oder Unterrichtsaufträge, bedeuten;

    7.   

    der Erfahrung aus der COVID-19-Pandemie, die die Notwendigkeit gezeigt hat, den Erwerb und die Nutzung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen für den Unterricht und das Lernen in die Erstausbildung sowie die berufliche Weiterbildung für Lehrkräfte und Ausbildende einzubeziehen. Durch Hybridmodelle, bei denen physische Mobilität mit virtuellem Lernen oder virtuellem Austausch kombiniert wird, werden die Bedingungen für eine derartige Entwicklung gefördert und kann der Austausch bewährter Verfahren ermöglicht werden —

    ERKENNT FOLGENDES AN:

    8.   

    Lehrkräfte und Ausbildende sind die tragenden Säulen des europäischen Bildungsraums, und ihnen kommt eine entscheidende Rolle in unserer Gesellschaft zu. Sie verkörpern das Ideal, den Erwerb von Wissen und Werten zu erleichtern und eine aktive Bürgerschaft für alle Lernenden zu fördern. Um Inklusion, Chancengerechtigkeit, hochwertige allgemeine und berufliche Bildung, pädagogische Innovationen und bessere Leistungen der Lernenden zu fördern, müssen Lehrkräfte und Ausbildende hoch qualifizierte und motivierte Fachkräfte sein und von der Schulleitung unterstützt werden.

    9.   

    Der Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Fachkolleginnen und -kollegen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und Ausbildenden sowie Erfahrungen durch Studium und/oder Arbeit im Ausland tragen erheblich zur beruflichen Entwicklung von Lehrkräften und Ausbildenden auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung bei.

    10.   

    Mobilität ist eines der entscheidenden Elemente sowohl für aktive als auch für angehende Lehrkräfte und Ausbildende. Sie trägt zur Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen bei, mit denen die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Berufsgruppe der Lehrkräfte konfrontiert sind. Insbesondere ist von der Mobilität angehender und aktiver Lehrkräfte und Ausbildender Folgendes zu erwarten:

    a)

    ein Beitrag zur persönlichen und akademischen Entwicklung der Lehrkräfte und Ausbildenden bei gleichzeitiger Stärkung ihres Selbstvertrauens;

    b)

    Verbesserung der beruflichen Praxis von Lehrkräften und Ausbildenden sowie ihrer pädagogischen Kenntnisse, ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen, ihrer Anpassungsfähigkeit, ihrer Beschäftigungsfähigkeit und ihrer Laufbahnentwicklung;

    c)

    Unterstützung für Lehrkräfte und Ausbildende bei der Entwicklung der Fähigkeit, die Praxis sowohl in den Bildungseinrichtungen, in denen sie tätig sind, als auch im umfassenderen System der allgemeinen und beruflichen Bildung zu beeinflussen und zu verbessern;

    d)

    ein Beitrag zur Attraktivität des Berufs der Lehrkräfte und Ausbildenden.

    11.   

    Zusätzlich zu ihrer positiven Wirkung auf die Motivation, die Kenntnisse, die Fähigkeiten und Kompetenzen sowie den beruflichen Werdegang der Lehrkräfte und Ausbildenden bietet deren Mobilität, insbesondere die Mobilität in Europa, auch Vorteile für die nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, und diese könnten aufgrund von Mobilität verbessert werden, denn Mobilität

    a)

    stärkt die Fähigkeit der Lehrkräfte und Ausbildenden zu Innovation und zu Reflexion über Verfahrensweisen im Hinblick darauf, dem Bedarf der Lernenden besser gerecht zu werden;

    b)

    unterstützt die Herausbildung des Zugehörigkeitsgefühls von Lehrkräften und Ausbildenden zu einer europäischen Gemeinschaft Lehrender und Lernender durch die Beziehungen, die im Laufe von Mobilitätserfahrungen und danach aufgebaut werden; sie fördert die Mobilität der Lernenden und trägt in einem allgemeineren Sinne zur Entstehung einer europäischen Dimension der Aktivitäten und Projekte ihrer Bildungseinrichtungen sowie zu internationalen Strategien bei, womit sie eine Wirkung auf das gesamte System der allgemeinen und beruflichen Bildung entfaltet;

    c)

    bedeutet eine intensive Lernerfahrung, mit potenziell besonders weitreichender Wirkung im Fall von angehenden wie auch von aktiven Lehrkräften und Ausbildenden; daher sollten diese von den verfügbaren Mobilitätsmöglichkeiten wissen und zur Mobilität während ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung ermutigt werden;

    d)

    fördert den Aufbau von Netzwerken von Lehrkräften und Ausbildenden in ganz Europa.

    12.   

    Die Mobilität in Europa für Lehrkräfte und Ausbildende ist ein Schlüsselelement für den Aufbau von Vertrauen, die Verbesserung der Zusammenarbeit und die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung. Sie ist auch von entscheidender Bedeutung für die Förderung gemeinsamer europäischer Werte sowie für die Unterstützung von Mehrsprachigkeit und Multikulturalismus;

    IST SICH IN FOLGENDEM EINIG:

    13.   

    Ein ambitionierter europäischer Bildungsraum sollte auf hoch qualifizierten und hoch motivierten Lehrkräften und Ausbildenden beruhen. Die Mobilität in Europa sollte als vorteilhaft für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildenden betrachtet werden, um den Zugang zur Vielfalt hochwertiger Unterrichtsansätze zu erweitern und den Bedürfnissen der Lernenden gerecht zu werden. Die europäische Dimension hat das Potenzial, einen Mehrwert für die berufliche Bildung und/oder Praxis der jeweiligen Lehrkräfte oder Ausbildenden im Rahmen der nationalen Bildungssysteme zu schaffen.

    14.   

    Besonderes Augenmerk sollte auf angehende Lehrkräfte und Ausbildende und deren Zugang zur Mobilität, insbesondere zur Mobilität in Europa, als Teil ihrer beruflichen Erstausbildung im Einklang mit den nationalen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung gerichtet werden. Dadurch wird auch der Weg für Mobilität in ihren späteren Laufbahnphasen bereitet.

    15.   

    Damit der europäische Bildungsraum bis 2025 Wirklichkeit werden kann, und um allen Lehrkräften und Ausbildenden Mobilitätsmöglichkeiten zugängig zu machen, müssen bestehende Hindernisse, wo angebracht und im Einklang mit den Bildungssystemen und der Bildungspolitik auf nationaler Ebene, beseitigt werden.

    16.   

    Die Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden wird insbesondere durch Folgendes gefördert:

    a)

    europäische Förderprogramme wie Erasmus+;

    b)

    die geplante Europäische Schulbildungsplattform, die eTwinning und das School Education Gateway umfassen wird, die Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE) sowie Initiativen zur Förderung von Partnerschaften zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU;

    c)

    Erasmus+-Lehrkräfteakademien, die im Hinblick auf die weiteren Entwicklungen nach 2025 bewertet werden sollen;

    d)

    die Initiative „Europäische Hochschulen“, wo relevant.

    17.   

    Die Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden sollte weiterhin gefördert und ausgeweitet werden, sodass sie zur gängigen Praxis wird. Der Umfang der Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden während der beruflichen Aus- und Weiterbildung könnte auf der Ebene der Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene beobachtet werden. Die Ständige Gruppe „Indikatoren und Benchmarks“ (Standing Group on Indicators and Benchmarks) sollte beauftragt werden, geeignete Formen der Datenerhebung zur Messung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden zu prüfen. Ihre Ergebnisse sollten im Hinblick auf die geplante Überprüfung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (5) berücksichtigt werden;

    ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, ENTSPRECHEND DEN NATIONALEN GEGEBENHEITEN UND IM EINKLANG MIT DEM GRUNDSATZ DER SUBSIDIARITÄT

    18.

    Möglichkeiten für die europäische Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden zu unterstützen, beispielsweise wo angebracht durch Beseitigung bestehender Hindernisse, durch Bereitstellung organisatorischer und finanzieller Unterstützung, sofern möglich, durch Austausch von Lösungen im Hinblick auf die Bereitstellung von Ersatzkräften für die Lehrkräfte und Ausbildenden sowie durch Förderung von Mobilitätsprogrammen;

    19.

    Möglichkeiten für die Mobilität von Schulleiterinnen und -leitern zu fördern und diese angesichts der Vorteile, die dies für ihre berufliche Laufbahn, die jeweiligen Bildungseinrichtungen, aber auch als Mittel zur Unterstützung und Förderung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden bietet, zur Mobilität zu ermutigen;

    20.

    die Mobilität wo angebracht in die Aus- und Weiterbildungssysteme für Lehrkräfte und Ausbildende – sowohl für die Erstausbildung als auch die berufliche Weiterbildung – einzubeziehen; die Teilnahme an Erasmus+-Aktivitäten, z. B. im Rahmen der Erasmus+-Lehrkräfteakademien und der „europäischen Hochschulen“ zu fördern; Erfahrungen im Rahmen bilateraler Zusammenarbeit können als Ausgangspunkt und Quellen von Inspiration für die weitere Entwicklung dienen;

    21.

    wo angebracht, die formale Anerkennung der Ergebnisse von Mobilitätszeiten, insbesondere von Unterrichts- und Ausbildungszeiten im Ausland, in der beruflichen Erstausbildung von Lehrkräften und Ausbildenden für die berufliche Entwicklung oder für die Laufbahnentwicklung zu erleichtern;

    22.

    wo angebracht, Wege zur Förderung eines qualitativ hochwertigen Fremdsprachenerwerbs in den beruflichen Aus- und Weiterbildungssystemen für Lehrkräfte und Ausbildende auszuloten, mit dem Ziel, die Beteiligung an Mobilitätsprogrammen zu erhöhen, damit Kompetenzen ausgebaut werden, die für die Arbeit mit Ressourcen und Materialien in anderen Sprachen erforderlich sind;

    23.

    wo angebracht, Zeitfenster für Mobilität sowohl für aktive als auch für angehende Lehrkräfte und Ausbildende – unter gebührender Berücksichtigung der Autonomie der Einrichtungen – zu identifizieren und zu fördern, um Lehrkräften und Ausbildenden, die dies wünschen, Mobilität zu ermöglichen; d. h. empfohlene Zeiträume im Schuljahr und/oder in den Lehrplänen der Erstausbildung der Lehrkräfte und Ausbildenden zu entwickeln, um die Teilnahme an Mobilitätsaktivitäten zu ermöglichen. Dies kann auch die Festlegung geeigneter Zeiträume umfassen, in denen Bildungseinrichtungen innerschulische Aus- und Fortbildungsaktivitäten sowohl für aktive als auch für angehende Lehrkräfte sowie dem Bildungszweig entsprechende Aktivitäten für Ausbildende anbieten;

    24.

    wo angebracht, die Nutzung relevanter Schulungsmodule mit Europa-Schwerpunkt im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildenden zu fördern; dazu könnten Programme wie Jean-Monnet-Aktionen auch in Bezug auf die Primar- und Sekundarschulbildung gehören;

    25.

    wo angebracht, den Aufbau von Kapazitäten durch Unterstützung unterschiedlicher Formen lokaler und regionaler Zusammenarbeit, wie Erasmus+-Konsortien, unter der Leitung zuständiger regionaler Stellen im Bereich der Schulen/Bildungseinrichtungen zu fördern, durch die sichergestellt wird, dass Mobilitätsprojekte breitere Wirkung entfalten und die Beteiligung von Lehrkräften und Ausbildenden kleinerer oder entlegener Bildungseinrichtungen an den Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung im Ausland, in Form physischer Mobilität oder online, unterstützt wird;

    26.

    Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, wo angebracht, bei der Verbesserung ihrer Kapazitäten zu unterstützen, Mobilitätsaktivitäten sowohl für aktive als auch für angehende Lehrkräften und Ausbildende anzubieten sowie zu nutzen;

    27.

    die Nutzung digitaler Instrumente und Plattformen, einschließlich eTwinning und EPALE, zu fördern, um die physische Mobilität zu ergänzen und vorzubereiten, die digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen zu verbessern und weitere grenzübergreifende Zusammenarbeit zu fördern;

    28.

    faktengestützte Weiterbildungsmöglichkeiten für aktive Lehrkräfte und Ausbildende, denen Mobilitätsaktivitäten zugutekommen könnten, zu unterstützen sowie Studien zu den Bemühungen der EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf die Mobilität von Lehrkräften zu fördern und zugleich weitere Aspekte, in denen es Synergien mit der Forschung gibt, auszuloten;

    ERSUCHT DIE KOMMISSION, IM EINKLANG MIT DEN VERTRÄGEN UND UNTER UNEINGESCHRÄNKTER WAHRUNG DER SUBSIDIARITÄT

    29.

    Möglichkeiten für die Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden durch das Programm Erasmus+, unter anderem durch Bereitstellung der erforderlichen Unterstützung für Aktionen im Rahmen der Erasmus+-Lehrkräfteakademien, die im Hinblick auf die weiteren Entwicklungen nach 2025 bewertet werden sollen, zu fördern;

    30.

    eine Bestandsaufnahme vorhandener Instrumente zur Förderung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden vorzunehmen und den Bekanntheitsgrad dieser Instrumente zu steigern, indem dafür beispielsweise Plattformen wie die geplante Europäische Schulbildungsplattform (die eTwinning und das aktuelle School Education Gateway umfassen wird) und EPALE genutzt werden;

    31.

    in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu prüfen, einen politischen Rahmen auf europäischer Ebene zu entwickeln, um mehr und höherwertige Möglichkeiten zur Lernmobilität sowohl für angehende als auch für aktive Lehrkräfte und Ausbildende auf der Grundlage ihres tatsächlichen Mobilitätsbedarfs zu schaffen. Mithilfe eines solchen Rahmens könnten beispielsweise Mobilitätshindernisse angegangen werden, die Mitgliedstaaten könnten Unterstützung erhalten, um die Mobilität und eine europäische Dimension des Unterrichts in der Erstausbildung und der beruflichen Weiterbildung für Lehrkräfte zu fördern, die Möglichkeiten zur Lernmobilität könnten weiterentwickelt werden, und Informationen über Finanzierungs- und Mobilitätsmöglichkeiten könnten bereitgestellt werden;

    32.

    bei der Prüfung der möglichen Ausarbeitung europäischer Leitlinien für die Entwicklung nationaler Laufbahnrahmen und lebensbegleitender Beratung auf freiwilliger Basis den Aspekt der Mobilität aufzugreifen und so die berufliche Entwicklung von Lehrkräften und Ausbildenden zu unterstützen;

    33.

    die automatische gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und insbesondere von Mobilitätszeiten im Ausland in der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildenden weiterhin zu fördern; (6)

    34.

    mit den Mitgliedstaaten bei der Analyse der Durchführbarkeit und des Mehrwerts von Zeitfenstern für Mobilität in Studienplänen für angehende Lehrkräfte und Ausbildende zusammenzuarbeiten;

    35.

    dem Ausschuss für Bildungsfragen für weitere Entscheidungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeit der Ständigen Gruppe „Indikatoren und Benchmarks“ (Standing Group on Indicators and Benchmarks) im Bereich des Monitoring der Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden mit Blick auf die Förderung und Ausweitung des Mobilitätspotenzials Bericht zu erstatten.

    (1)  Entsprechend der Definition in den Schlussfolgerungen des Rates zu europäischen Lehrkräften und Ausbildenden für die Zukunft (ABl. C 193 vom 9.6.2020, S. 11) gelten für die Zwecke der vorliegenden Schlussfolgerungen als Lehrkräfte Personen, die gemäß der nationalen Gesetzgebung und Praxis als Lehrkräfte (oder gleichwertig) anerkannt sind, während als Ausbildende alle Personen gelten, die entweder in einer allgemein- oder berufsbildenden Einrichtung oder am Arbeitsplatz eine oder mehrere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Funktion der (theoretischen oder praktischen) Ausbildung ausüben. Dies schließt Lehrkräfte in der allgemeinen Bildung und Hochschulbildung, Lehrkräfte und Ausbildende in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Fachkräfte für frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung und Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung ein.

    Ausbildungshintergrund und Laufbahnstruktur von Lehrkräften und Ausbildenden sind in den verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sehr unterschiedlich. Daher hängt die Relevanz einiger Elemente dieser Schlussfolgerungen vom Aufbau der nationalen Systeme und der einzelnen Sektoren der allgemeinen und beruflichen Bildung ab.

    (2)  Für die Zwecke der vorliegenden Schlussfolgerungen entspricht der Begriff der „Mobilität“ jenem der „Lernmobilität“ wie in der Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 definiert, und zwar dem physischen Ortswechsel in ein anderes Land als das Land des Wohnsitzes mit dem Ziel, dort zu studieren, einer Aus- oder Weiterbildung oder einer nichtformalen oder informellen Lernaktivität nachzugehen. Mobilität kann mit „virtuellem Lernen“ kombiniert werden, definiert als Erwerb von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen durch die Verwendung von Instrumenten der Informations- und Kommunikationstechnologie, die Teilnehmenden eine sinnvolle transnationale oder internationale Lernerfahrung ermöglichen.

    (3)  Eurydice: „Teachers in Europe: Careers, Development and Well-being“ (Lehrkräfte in Europa: Laufbahn, Entwicklung und Wohlbefinden), 2021, S. 21.

    (4)  Aus den Statistiken im Anhang zum Erasmus+-Jahresbericht 2019 geht hervor, dass für im Jahr 2019 vergebene KA101-Projekte (Personalmobilität in der Schulbildung) 40 600 der erwarteten Teilnehmenden auf Fort- und Weiterbildung entfielen (etwa 75 % der Mobilitätsaktivitäten), auf Hospitationen 13 209 Teilnehmende (etwa 24 % der Mobilitätsaktivitäten) und auf Unterrichtsaufträge 389 Teilnehmende (weniger als 1 % der Mobilitätsaktivitäten).

    (5)  Wie in der Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) hervorgehoben, wird die Kommission 2025 einen vollständigen Bericht zum EEA veröffentlichen. „Auf der Grundlage dieser Bewertung wird der Rat den strategischen Rahmen – einschließlich der EU-Zielvorgaben, der Lenkungsstruktur und der Arbeitsmethoden – überprüfen“ (ABl. C 66 vom 26.2.2021, S. 10).

    (6)  Im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 26. November 2018 zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland (ABl. C 444 vom 10.12.2018, S. 1).


    ANLAGE

    Politische Hintergrunddokumente

    Europäischer Rat

    Schlussfolgerungen des Vorsitzes – Lissabon, 23./24. März 2000

    Rat der Europäischen Union

    Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2009 zur beruflichen Entwicklung von Lehrkräften und Schulleitern/-leiterinnen (ABl. C 302 vom 12.12.2009, S. 6)

    Schlussfolgerungen des Rates zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung: der bestmögliche Start für alle unsere Kinder in die Welt von morgen (ABl. C 175 vom 15.6.2011, S. 8)

    Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zu wirksamer Lehrerausbildung (ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 22)

    Schlussfolgerungen des Rates über Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht (ABl. C 421 vom 8.12.2017, S. 2)

    Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht (ABl. C 195 vom 7.6.2018, S. 1)

    Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Eine Vision für einen europäischen Bildungsraum entwickeln“ (ABl. C 195 vom 7.6.2018, S. 7)

    Empfehlung des Rates vom 26. November 2018 zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland (ABl. C 444 vom 10.12.2018, S. 1)

    Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2019 zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (ABl. C 189 vom 5.6.2019, S. 4)

    Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2019 zu einem umfassenden Ansatz für das Lehren und Lernen von Sprachen (ABl. C 189 vom 5.6.2019, S. 15)

    Entschließung des Rates zur Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums im Hinblick auf die Unterstützung zukunftsorientierter Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. C 389 vom 18.11.2019, S. 1)

    Schlussfolgerungen des Rates zu europäischen Lehrkräften und Ausbildenden für die Zukunft (ABl. C 193 vom 9.6.2020, S. 11)

    Empfehlung des Rates vom 24. November 2020 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (ABl. C 417 vom 2.12.2020, S. 1)

    Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) (ABl. C 66 vom 26.2.2021, S. 1)

    Schlussfolgerungen des Rates zu Chancengleichheit und Inklusion auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Förderung des Bildungserfolgs für alle (ABl. C 221 vom 10.6.2021, S. 3)

    Schlussfolgerungen des Rates zu der Initiative „Europäische Hochschulen“ – Ein Brückenschlag zwischen Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Gesellschaft: Wegbereitung für einen neuen Bezugsrahmen für die europäische Hochschulbildung (ABl. C 221 vom 10.6.2021, S. 14)

    Entschließung des Rates zu einer neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030 (ABl. C 504 vom 14.12.2021, S. 9)

    Europäische Kommission

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 (COM(2020) 625 final)

    Education and training monitor 2021: education and well-being (Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung 2021, Bildung und Wohlergehen), Amt für Veröffentlichungen, 2021


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