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Document 52022XG0225(02)

    Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2012/642/GASP des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus unterliegen 2022/C 92/03

    ABl. C 92 vom 25.2.2022, p. 8–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.2.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 92/8


    Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2012/642/GASP des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus unterliegen

    (2022/C 92/03)

    Die betroffenen Personen werden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) auf Folgendes hingewiesen:

    Rechtsgrundlagen für diese Verarbeitung sind der Beschluss 2012/642/GASP des Rates (2), geändert durch den Beschluss (GASP) 2022/307 des Rates (3), und die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates (4), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/300 des Rates (5).

    Der für diese Verarbeitung Verantwortliche ist das Referat RELEX.1 der Generaldirektion Außenbeziehungen (RELEX) des Generalsekretariats des Rates, das unter folgender Anschrift kontaktiert werden kann:

    Rat der Europäischen Union

    Generalsekretariat

    RELEX.1 „Globale und horizontale Angelegenheiten“

    Rue de la Loi 175/Wetstraat 175

    1048 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIЁ

    E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu.

    Der Datenschutzbeauftragte des Generalsekretariats des Rates kann folgendermaßen kontaktiert werden:

    Der Datenschutzbeauftragte

    data.protection@consilium.europa.eu

    Ziel der Verarbeitung ist die Erstellung und Aktualisierung der Liste der Personen, die gemäß dem Beschluss 2012/642/GASP, geändert durch den Beschluss (GASP) 2022/307, und der Verordnung (EG) Nr. 765/2006, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/300, restriktiven Maßnahmen unterliegen.

    Die betroffenen Personen sind die natürlichen Personen, die die Kriterien für die Aufnahme in die Liste gemäß dem Beschluss 2012/642/GASP und der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 erfüllen.

    Die zu erhebenden personenbezogenen Daten umfassen die zur korrekten Identifizierung der betroffenen Person erforderlichen Daten sowie die Begründung und andere diesbezügliche Daten.

    Die zu erhebenden personenbezogenen Daten können soweit erforderlich mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der Europäischen Kommission ausgetauscht werden.

    Unbeschadet der in Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Einschränkungen wird den Rechten der betroffenen Personen wie dem Auskunftsrecht sowie dem Recht auf Berichtigung oder Widerspruch gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 entsprochen.

    Die personenbezogenen Daten werden für fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Entfernung der betroffenen Person von der Liste der Personen, die den restriktiven Maßnahmen unterliegen, oder ab dem Ende der Gültigkeitsdauer der Maßnahme oder für die Dauer von bereits begonnenen Gerichtsverfahren gespeichert.

    Unbeschadet gerichtlicher, verwaltungsrechtlicher oder außergerichtlicher Rechtsbehelfe können betroffene Personen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (edps@edps.europa.eu) einlegen.


    (1)  ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.

    (2)  ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1.

    (3)  ABl. L 46 vom 25.2.2022, S. 97.

    (4)  ABl. L 134 vom 20.5.2006, S. 1.

    (5)  ABl. L 46 vom 25.2.2022, S. 3.


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