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Document 52022XC1017(04)

    Veröffentlichung eines Antrags auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Produktspezifikation gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel 2022/C 397/11

    C/2022/7261

    ABl. C 397 vom 17.10.2022, p. 26–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.10.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 397/26


    Veröffentlichung eines Antrags auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Produktspezifikation gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    (2022/C 397/11)

    Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) innerhalb von drei Monaten ab dem Datum dieser Veröffentlichung Einspruch gegen den Änderungsantrag zu erheben.

    ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER NICHT GERINGFÜGIGEN ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GESCHÜTZTEN URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER EINER GESCHÜTZTEN GEOGRAFISCHEN ANGABE

    Antrag auf Genehmigung einer Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

    „Robiola di Roccaverano“

    EU-Nr.: PDO-IT-0024-AM03 – 11.4.2022

    g. U. (X) g. g. A. ( )

    1.   Antragstellende Vereinigung und berechtigtes Interesse

    Consorzio per la Tutela del Formaggio Robiola di Roccaverano (Konsortium zum Schutz des Käses „Robiola di Roccaverano“) mit Sitz in Via Roma 8, 14050 Roccaverano (AT); Zertifizierte E-Mail-Adresse: robioladiroccaverano@pec.it

    Das Konsortium zum Schutz des Käses „Robiola di Roccaverano“ setzt sich aus den Erzeugern von „Robiola di Roccaverano“ zusammen. Es ist nach Artikel 13 Absatz 1 des Dekrets Nr. 12511 des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft vom 14. Oktober 2013 berechtigt, einen Änderungsantrag zu stellen.

    2.   Mitgliedstaat oder Drittland

    Italien

    3.   Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung(en) bezieht bzw. beziehen

    Name des Erzeugnisses

    Beschreibung des Erzeugnisses

    Geografisches Gebiet

    Ursprungsnachweis

    Erzeugungsverfahren

    Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

    Kennzeichnung

    Sonstiges [bitte angeben]

    4.   Art der Änderung(en)

    Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g. U. oder g. g. A.

    Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g. U. oder g. g. A., für die kein Einziges Dokument (oder etwas Vergleichbares) veröffentlicht wurde.

    5.   Änderung(en)

    Name(n)

    Diese Änderung betrifft die Produktspezifikation und das Einzige Dokument in Bezug auf den Namen gemäß Nummer 1 der Produktspezifikation und Punkt 1 des Einzigen Dokuments, der von „Robiola di Roccaverano“ in „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“ geändert wird, da diese beiden Namen synonym sind. Der Name „Roccaverano“ wird daher in der Produktspezifikation und im Einzigen Dokument zu „Robiola di Roccaverano“ hinzugefügt.

    Der derzeitige Wortlaut:

    „Robiola di Roccaverano“

    erhält folgende Fassung:

    „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“

    Das Erzeugnis „Robiola di Roccaverano“ oder „Roccaverano“ (vorgeschlagen als alternativer Name) ist bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern so bekannt und wird von ihnen derart geschätzt, dass es auch unter dem verkürzten Namen „Roccaverano“ geführt wird. Die Voranstellung des Wortes „robiola“ ist daher für die Identifizierung des Erzeugnisses und seiner Merkmale nicht mehr erforderlich. Die derzeitige Namensgebung bei Agrar- und Lebensmittelunternehmen (Erzeuger, Vertrieb, Gaststättengewerbe) sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern sollte anerkannt werden: Sie verwenden bereits üblicherweise den Namen „Roccaverano“, um auf das Erzeugnis Bezug zu nehmen. Die Hinzufügung des Namens „Roccaverano“ g. U. würde den engen Zusammenhang mit dem Gebiet noch deutlicher machen. Diese Namensgebung ist inzwischen noch üblicher, um das Erzeugnis „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“ besser von verschiedenen anderen Milchprodukten auf dem Markt zu unterscheiden, die als „Robiola“ verkauft werden und bei denen es sich in der Regel um einen pasteurisierten Kuhmilchkäse handelt, der sich stark von dem Erzeugnis mit der g. U. unterscheidet.

    Geografisches Gebiet

    Diese Änderung betrifft Nummer 3 der Produktspezifikation und Punkt 4 des Einzigen Dokuments Die Gemeinde Cartosio, die derzeit nur teilweise dem geografischen Gebiet angehört, wird in ihrer Gesamtheit aufgenommen.

    Der derzeitige Wortlaut:

    „Das geografische Gebiet umfasst das Verwaltungsgebiet der folgenden Gemeinden: Provinz Asti: Bubbio, Cessole, Loazzolo, Mombaldone, Monastero Bormida, Olmo Gentile, Roccaverano, San Giorgio Scarampi, Serole und Vesime; Provinz Alessandria: Castelletto d'Erro, Denice, Malvicino, Merana, Montechiaro d'Acqui, Pareto, Ponti, Spigno Monferrato und das Gebiet der Gemeinde Cartosio am linken Ufer des Flusses Erro.“

    erhält folgende Fassung:

    „Das geografische Gebiet umfasst das Verwaltungsgebiet der folgenden Gemeinden: Provinz Asti: Bubbio, Cessole, Loazzolo, Mombaldone, Monastero Bormida, Olmo Gentile, Roccaverano, San Giorgio Scarampi, Serole und Vesime; Provinz Alessandria: Cartosio, Castelletto d’Erro, Denice, Malvicino, Merana, Montechiaro d’Acqui, Pareto, Ponti und Spigno Monferrato.“

    Durch die Aufnahme der gesamten Gemeinde Cartosio wird ein Fehler berichtigt, der bei der ursprünglichen Beantragung der geschützten Ursprungsbezeichnung unterlaufen ist. Tatsächlich unterscheiden sich die beiden Ufer des Flusses Erro in der Gemeinde Cartosio in Bezug auf Topografie und Landschaft nicht wesentlich. Darüber hinaus unterscheidet sich Cartosio aus agronomischer Sicht und insbesondere im Hinblick auf Weideland, Futterpflanzen und Anbaumethoden nicht von den anderen Gemeinden im Erzeugungsgebiet von „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“.

    Die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche der Gemeinde Cartosio besteht in erster Linie aus Grünland (38 % als Mischwiesen), was den Antrag in Bezug auf den dauerhaften Charakter und die geringe Intensität der für diese Milcherzeugung genutzten Ziegenhaltung untermauert. Darüber hinaus besteht innerhalb der Gemeinde Cartosio selbst eine Verbindung zwischen der Landwirtschaft und dem Erzeugnis. So gibt es eine Reihe von Betrieben mit Hauptstandorten im Erzeugungsgebiet von „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“, die Grundstücke als Mischwiesen für die Futtererzeugung bewirtschaften, die dieselben Merkmale aufweisen wie jene zur Herstellung von „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“ genutzten Wiesen, wobei sich diese Mischwiesen aber in dem Teil von Cartosio befinden, der nicht in der geltenden Spezifikation enthalten ist.

    Erzeugungsverfahren

    Diese Änderung betrifft Nummer 4 der Produktspezifikation und Punkt 3.3 des Einzigen Dokuments (Rohstoffe).

    Der derzeitige Wortlaut:

    „Nummer 4

    Erzeugungsverfahren

    ‚Robiola di Roccaverano‘ wird aus der rohen Vollmilch folgender Tierrassen hergestellt: der Ziegenrassen Roccaverano und Camosciata Alpina sowie ihrer Kreuzungen, der Schafrasse Pecora delle Langhe und der Rinderrassen Piemontese und Bruna Alpina sowie ihrer Kreuzungen. Die Milch stammt ausschließlich aus dem Erzeugungsgebiet und wird wie folgt verwendet: rohe Ziegenvollmilch, rein oder mit roher Kuhvollmilch und/oder roher Schafsvollmilch gemischt (Mischungsverhältnis: mindestens 50 % Ziegenmilch, höchstens 50 % Kuh- und/oder Schafsmilch); sie muss aus aufeinander folgenden Melkgängen innerhalb von 24 oder 48 Stunden gewonnen werden. Der prozentuale Anteil der verwendeten Milchtypen muss auf dem Etikett angegeben werden. Die Schafe und Ziegen werden im Zeitraum 1. März bis 30. November auf der Weide gehalten; außerdem erhalten sie Grünfutter und/oder Trockenfutter sowie Getreidekörner, Getreide, Körnerleguminosen, Ölpflanzen und die Erzeugnisse ihrer Verarbeitung.

    Die genutzten Wiesen, Weideflächen und Waldareale sind in ein von der Kontrollstelle geführtes Verzeichnis einzutragen. Die Kühe stehen ebenfalls auf der Weide und erhalten zusätzlich Grünfutter und/oder Trockenfutter sowie Getreidekörner, Körnerleguminosen, Ölpflanzen und die Erzeugnisse ihrer Verarbeitung. Das Futter aller Tiere muss zu mehr als 80 % aus dem Erzeugungsgebiet stammen. Die Verwendung von Mais- oder Grassilagen ist nicht gestattet. Das Tierfutter darf unter keinen Umständen genetisch veränderte Organismen enthalten. Milch von Tieren aus Intensivtierhaltung darf bei der Herstellung nicht zum Einsatz kommen.“

    erhält folgende Fassung:

    „Nummer 4

    Erzeugungsverfahren

    ‚Robiola di Roccaverano‘ / ‚Roccaverano‘ wird aus roher Ziegenvollmilch der Rassen Roccaverano und Camosciata Alpina und ihren Kreuzungen erzeugt, die ausschließlich aus dem Erzeugungsgebiet stammt; sie muss aus aufeinanderfolgenden Melkgängen innerhalb von 24 oder 48 Stunden gewonnen werden. Die Ziegen werden im Zeitraum 1. März bis 30. November auf der Weide gehalten; außerdem erhalten sie Grünfutter und/oder Trockenfutter sowie Getreidekörner, Körnerleguminosen, Ölpflanzen und die Erzeugnisse ihrer Verarbeitung. Die genutzten Wiesen, Weideflächen und Waldareale sind in ein von der Kontrollstelle geführtes Verzeichnis einzutragen. Das Futter der Tiere muss zu über 80 % aus dem Erzeugungsgebiet stammen. Die Verwendung von Mais- oder Grassilagen ist nicht gestattet. Das Tierfutter darf unter keinen Umständen genetisch veränderte Organismen enthalten. Milch von Tieren aus Intensivtierhaltung darf bei der Herstellung nicht zum Einsatz kommen.“

    Die sukzessiven historischen Trends zeigen die Prävalenz der halbextensiven Ziegenhaltung in dem betreffenden Gebiet, wobei einheimische Rassen wie die Roccaverano-Ziege immer stärker präsent sind. Die Änderung der Spezifikation hin zu reiner Ziegenmilch spiegelt die Realität wider.

    Bei der Herstellung von „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“ wird seit Jahrzehnten sehr wenig Schaf- und Kuhmilch verwendet, obwohl die verwendete Milchmenge und die Anzahl der erzeugten Käse zugenommen haben. Die gemischte Milcherzeugung ist fast vollständig zum Erliegen gekommen. Aufgrund der abnehmenden Zahl der Kühe, sowohl in Bezug auf Milch- als auch Fleischrassen, und die extreme Seltenheit von Mutterschafen im Gebiet von „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“ ist keine nennenswerte Mischmilcherzeugung möglich.

    Mit dieser Änderung wird auch der positive Beitrag der Ziegenhaltung zum Ökosystem hervorgehoben: Sie trägt zur Erhaltung einer typischen und empfindlichen „Weidelandschaft“ und damit zum Schutz vor Erosion und vor dem Verlust an biologischer Vielfalt bei, indem Weiden und Grünland in gutem Zustand gehalten werden.

    Dies wird durch die allmähliche Erholung der seltenen Ziegenrasse Roccaverano, die neben Camosciata eine der beiden in der Produktspezifikation anerkannten Ziegenrassen ist, verdeutlicht.

    Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

    Diese Änderung betrifft Nummer 7 der Produktspezifikation und Punkt 5 des Einzigen Dokuments (Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet). Die Änderung betrifft insbesondere den letzten Absatz des Teils, der sich auf die Besonderheit des geografischen Gebiets bezieht. Abgesehen von der Änderung des Namens wird dieser Punkt an die Änderung betreffend den Rohstoff angepasst, indem die Bezugnahmen auf Schafe und Kühe gestrichen werden.

    Der derzeitige Wortlaut:

    „... Diese Futtermasse mit ihrem natürlichen Gleichgewicht von Nährstoffen wie Kohlenhydraten, Eiweißstoffen und Vitaminen liefert eine hochwertige Nahrung für die Schaf-, Ziegen- und Rinderbestände. Die besonderen Eigenschaften der Flora mit den verschiedenen Düften und Aromen finden sich auch in der Milch wieder und verleihen ‚Robiola di Roccaverano‘ einen Wohlgeruch, durch den er sich von allen anderen Käsesorten unterscheidet.

    Die Schafe und Ziegen grasen auch in den Wäldern, die nicht nur schützende Wirkung für den Boden entfalten, sondern auch den Tieren Schutz vor der Hitze des Sommers bieten.“

    erhält folgende Fassung:

    „... Diese Futtermasse mit ihrem natürlichen Gleichgewicht von Nährstoffen wie Kohlenhydraten, Eiweißstoffen und Vitaminen liefert eine hochwertige Nahrung für die Ziegenbestände. Die besonderen Eigenschaften der Flora mit den verschiedenen Düften und Aromen finden sich auch in der Milch wieder und verleihen ‚Robiola di Roccaverano‘ / ‚Roccaverano‘ einen Wohlgeruch, durch den er sich von allen anderen Käsesorten unterscheidet.

    Die Ziegen grasen auch in den Wäldern, die nicht nur schützende Wirkung für den Boden entfalten, sondern auch den Tieren Schutz vor der Hitze des Sommers bieten.“

    Kennzeichnung

    Diese Änderung betrifft Nummer 8 der Produktspezifikation und Punkt 3.7 des Einzigen Dokuments. Mit diesem Änderungsantrag wird der Punkt „Kennzeichnung“ geändert, indem er an die Änderung des Namens und der verwendeten Rohstoffe angepasst wird.

    Der derzeitige Wortlaut lautet:

     

    Produktspezifikation

    „Vor dem Inverkehrbringen muss an der Käsepackung ein Verschlussetikett mit dem Logo der geschützten Ursprungsbezeichnung in Form eines stilisierten großen ‚R‘ angebracht werden. Dieses braune Bildzeichen beinhaltet einen mit Zinnen gekrönten Turm, der einem historischen Vorbild in Roccaverano nachempfunden ist; das ovale Auge des ‚R‘ symbolisiert einen Robiola-Käse, und die gelbe und grüne Füllung unter dem gebogenen Abstrich des ‚R‘ erinnert an die Hänge und Wiesen der hügeligen Langa. Um dieses Symbol legt sich auf einem dunkelgrünen Ring in Großbuchstaben die weiße Aufschrift ‚ROBIOLA DI ROCCAVERANO‘, die unten in der Mitte mit einer kleinen, gleichfalls weißen stilisierten Blume abgeschlossen wird. Das ganze Logo ist auf weißen Hintergrund gedruckt. Unter dem Logo finden sich die Kennnummer des Erzeugerbetriebs und die fortlaufende Etikettennummer: auf ockerfarbenem Grund für ausschließlich aus Ziegenmilch hergestellten Robiola di Roccaverano, auf weißem Grund für Robiola aus gemischter Milch. Der prozentuale Anteil der verwendeten Milchtypen muss auf dem Etikett angegeben werden. Erst nach Anbringung dieses Siegels darf das Erzeugnis mit der geschützten Ursprungsbezeichnung ‚Robiola di Roccaverano‘ in Verkehr gebracht werden.

    ‚Robiola die Roccaverano‘ gelangt als ganzer, verpackter Käse mit Verschlussetikett in den Handel. Wird der Käse ‚Robiola di Roccaverano‘ unverpackt an Veredelungs- und/oder Reifungsbetriebe weitergegeben, die im Erzeugungsgebiet tätig sind, um die Reifung fortzusetzen, so ist ihm ein Dokument beizufügen, aus dem Folgendes hervorgeht:

    a)

    die Zahl der aus Ziegenmilch hergestellten Käse und/oder die Anzahl der aus verschiedenen Milchsorten hergestellten Käse

    b)

    die Angabe ‚Robiola di Roccaverano‘

    c)

    die Nummer der jeweiligen EU-Logos und ihre fortlaufende Nummer.“

     

    Einziges Dokument

    „Vor dem Inverkehrbringen muss an der Käsepackung ein Verschlussetikett mit dem Logo der geschützten Ursprungsbezeichnung in Form eines stilisierten großen ‚R‘ angebracht werden. Dieses braune Bildzeichen beinhaltet einen mit Zinnen gekrönten Turm, der einem historischen Vorbild in Roccaverano nachempfunden ist; das ovale Auge des ‚R‘ symbolisiert einen Robiola-Käse, und die gelbe und grüne Füllung unter dem gebogenen Abstrich des ‚R‘ erinnert an die Hänge und Wiesen der hügeligen Langa. Um dieses Symbol legt sich auf einem dunkelgrünen Ring in Großbuchstaben die weiße Aufschrift ‚ROBIOLA DI ROCCAVERANO‘, die unten in der Mitte mit einer kleinen, gleichfalls weißen stilisierten Blume abgeschlossen wird. Das ganze Logo ist auf weißen Hintergrund gedruckt. Unter dem Logo finden sich die Kennnummer des Erzeugerbetriebs und die fortlaufende Etikettennummer: auf ockerfarbenem Grund für ausschließlich aus Ziegenmilch hergestellten Robiola di Roccaverano, auf weißem Grund für Robiola aus gemischter Milch. Der prozentuale Anteil der verwendeten Milchtypen muss auf dem Etikett angegeben werden. Robiola die Roccaverano gelangt als ganzer, verpackter Käse mit Verschlussetikett in den Handel.“

    Image 1

    und erhält folgende Fassung:

     

    Produktspezifikation und Einziges Dokument

    „Vor dem Inverkehrbringen des Käses muss an der Packung ein Verschlussetikett mit dem Logo der geschützten Ursprungsbezeichnung angebracht werden. Unter dem Logo finden sich die Kennnummer des Erzeugerbetriebs und die fortlaufende Etikettennummer auf einem ockerfarbenen Hintergrund. Erst nach Anbringung dieses Siegels darf das Erzeugnis entweder mit der geschützten Ursprungsbezeichnung ‚Robiola di Roccaverano‘ oder ‚Roccaverano‘ in Verkehr gebracht werden. Das Etikett muss den Namen, die Firma und die Anschrift des Reifungs-/Verpackungsbetriebs aufweisen. Hinweise auf weitere, hier nicht ausdrücklich vorgesehene Merkmale sind unzulässig. Angaben wie Namen, Firmen- oder Markennamen dürfen verwendet werden, sofern sie keinen anpreisenden Charakter haben und die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht irreführen. Andere wahrheitsgemäße und nachprüfbare Angaben, die nach geltendem Recht zulässig sind, dürfen ebenfalls verwendet werden, sofern sie dem Zweck und dem Inhalt dieser Produktspezifikation nicht entgegenstehen.

    ‚Robiola die Roccaverano‘ gelangt als ganzer, verpackter Käse mit Verschlussetikett in den Handel. Wird der Käse ‚Robiola di Roccaverano‘ / ‚Roccaverano‘ unverpackt an Veredelungs- und/oder Reifungsbetriebe weitergegeben, die im Erzeugungsgebiet tätig sind, um die Reifung fortzusetzen, so ist ihm ein Dokument beizufügen, aus dem Folgendes hervorgeht: die Angabe ‚Robiola di Roccaverano‘ oder ‚Roccaverano‘, die Anzahl der hergestellten Käse, die Nummer der jeweiligen EU-Logos und ihre fortlaufenden Nummern.

    Das Logo der g. U. besteht aus einem stilisierten ‚R‘: Dieses braune Bildzeichen beinhaltet einen mit Zinnen gekrönten Turm, der einem historischen Vorbild in Roccaverano nachempfunden ist; das ovale Auge des ‚R‘ symbolisiert einen Käse mit der g. U. ‚Robiola di Roccaverano‘ / ‚Roccaverano‘, und die gelbe und grüne Füllung unter dem gebogenen Abstrich des ‚R‘ erinnert an die Hänge und Wiesen der hügeligen Langa. Um dieses Symbol legt sich auf einem dunkelgrünen Ring in Großbuchstaben die weiße Aufschrift ‚ROCCAVERANO‘, die unten in der Mitte mit einer kleinen, gleichfalls weißen stilisierten Blume abgeschlossen wird. Das ganze Logo ist auf weißen Hintergrund gedruckt.“

    Image 2

    EINZIGES DOKUMENT

    „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“

    EU-Nr.: PDO-IT-0024-AM03 – 11.4.2022

    g. U. (X) g. g. A. ( )

    1.   Name(n)

    „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“

    2.   Mitgliedstaat oder Drittland

    Italien

    3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

    3.1.   Art des Erzeugnisses

    Klasse 1.3. – Käse

    3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

    Der Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“ wird unter Verwendung von Milchbruch gewonnen und als frischer oder gereifter bzw. veredelter Käse das ganze Jahr hindurch hergestellt.

    Der Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“ ist zylindrisch mit planen, leicht strukturierten Oberflächen und etwas nach außen gewölbten Seiten. Der Käselaib hat einen Durchmesser von 10–14 cm und eine Randhöhe von 2,5–4 cm, das Gewicht liegt zwischen 250 und 400 Gramm. Diese Vorgaben für das Erzeugnis gelten nach Ablauf der Mindestreifezeit.

    Folgende Vorgaben für den Gehalt an Fett, Eiweißstoffen und Asche gelten für den „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“ ab dem dritten Reifungstag:

     

    Fett: mindestens 40 % i. Tr.

     

    Eiweißstoffe: mindestens 34 % i. Tr.

     

    Asche: mindestens 3 % i. Tr

    Im Hinblick auf die sensorischen Merkmale von „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“ wird je nach Reifungsgrad unterschieden zwischen:

    prodotto fresco, dem frischen Erzeugnis (vom vierten bis zum zehnten Reifungstag): Rinde: mit dünnem natürlichen Schimmelüberzug oder ganz ohne Rinde; Aussehen: milchweiß oder strohfarben; Teig: milchig weiß; Struktur: cremig, weich; Geschmack und Aroma: feinwürzig bzw. leicht säuerlich;

    prodotto affinato, dem veredelten Erzeugnis (ab dem elften Reifungstag): Rinde: mit natürlichem Schimmelüberzug; Aussehen: cremefarben, strohfarben oder leicht rötlich; Teig: milchig weiß; Struktur: weich, bei längerer Reifung etwas kompakter, in der würzigen Schicht direkt unter der Rinde auch cremig.

    Aroma und Geschmack des „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“ prägen sich während der Reifung weiter aus und können mit der Zeit eine gewisse Würze entwickeln.

    3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

    3.3.1.   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

    „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“ wird aus roher Ziegenvollmilch der Rassen Roccaverano und Camosciata Alpina und ihren Kreuzungen erzeugt, die ausschließlich aus dem Erzeugungsgebiet stammt; sie muss aus aufeinanderfolgenden Melkgängen innerhalb von 24 oder 48 Stunden gewonnen werden.

    3.3.2.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

    Die Ziegen werden im Zeitraum 1. März bis 30. November auf der Weide gehalten; außerdem erhalten sie Grünfutter und/oder Trockenfutter sowie Getreidekörner, Körnerleguminosen, Ölpflanzen und die Erzeugnisse ihrer Verarbeitung. Die genutzten Wiesen, Weideflächen und Waldareale sind in ein von der Kontrollstelle geführtes Verzeichnis einzutragen. Das Futter aller Tiere muss zu mehr als 80 % aus dem Erzeugungsgebiet stammen. Die Verwendung von Mais- oder Grassilagen ist nicht gestattet. Das Tierfutter darf unter keinen Umständen genetisch veränderte Organismen enthalten. Milch von Tieren aus Intensivtierhaltung darf bei der Herstellung nicht zum Einsatz kommen.

    3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

    Die Tierbestände, die die Milch für die Herstellung des „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“ liefern, müssen in dem abgegrenzten geografischen Gebiet gehalten werden.

    Auch die Gewinnung der Milch, die Verarbeitung zu Käse und seine Reifung müssen in diesem Gebiet erfolgen.

    3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

    Das Verpacken muss im Erzeugungsgebiet erfolgen, da es sich um einen weichen Frischkäse handelt, bei dem wegen des Fehlens einer Rinde die Gefahr des Austrocknens, der Oxidation und der Veränderung zulasten des Fettanteils besteht. Wegen des Fehlens einer Rinde ist es auch nicht möglich, den Käse bei der Herstellung mit einer unverwischbaren Kennzeichnung zu versehen.

    3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

    Vor dem Inverkehrbringen des Käses muss an der Packung ein Verschlussetikett mit dem Logo der geschützten Ursprungsbezeichnung angebracht werden. Unter dem Logo finden sich die Kennnummer des Erzeugerbetriebs und die fortlaufende Etikettennummer auf einem ockerfarbenen Hintergrund. Erst nach Anbringung dieses Siegels darf das Erzeugnis entweder mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Robiola di Roccaverano“ oder „Roccaverano“ in Verkehr gebracht werden. Das Etikett muss den Namen, die Firma und die Anschrift des Reifungs-/Verpackungsbetriebs aufweisen. Hinweise auf weitere, hier nicht ausdrücklich vorgesehene Merkmale sind unzulässig. Angaben wie Namen, Firmen- oder Markennamen dürfen verwendet werden, sofern sie keinen anpreisenden Charakter haben und die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht irreführen. Andere wahrheitsgemäße und nachprüfbare Angaben, die nach geltendem Recht zulässig sind, dürfen ebenfalls verwendet werden, sofern sie dem Zweck und dem Inhalt dieser Produktspezifikation nicht entgegenstehen.

    „Robiola die Roccaverano“ gelangt als ganzer, verpackter Käse mit Verschlussetikett in den Handel. Wird der Käse „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“ unverpackt an Veredelungs- und/oder Reifungsbetriebe weitergegeben, die im Erzeugungsgebiet tätig sind, um die Reifung fortzusetzen, so ist ihm ein Dokument beizufügen, aus dem Folgendes hervorgeht: die Angabe „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“, die Anzahl der hergestellten Käse, die Nummer der jeweiligen EU-Logos und ihre fortlaufenden Nummern.

    Das Logo der g. U. besteht aus einem stilisierten „R“: Dieses braune Bildzeichen beinhaltet einen mit Zinnen gekrönten Turm, der einem historischen Vorbild in Roccaverano nachempfunden ist; das ovale Auge des „R“ symbolisiert einen Käse mit der g. U. „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“, und die gelbe und grüne Füllung unter dem gebogenen Abstrich des „R“ erinnert an die Hänge und Wiesen der hügeligen Langa. Um dieses Symbol legt sich auf einem dunkelgrünen Ring in Großbuchstaben die weiße Aufschrift „Roccaverano“, die unten in der Mitte mit einer kleinen, gleichfalls weißen stilisierten Blume abgeschlossen wird. Das ganze Logo ist auf weißen Hintergrund gedruckt.

    Image 3

    4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

    Das geografische Gebiet umfasst das Verwaltungsgebiet der folgenden Gemeinden: Provinz Asti: Bubbio, Cessole, Loazzolo, Mombaldone, Monastero Bormida, Olmo Gentile, Roccaverano, San Giorgio Scarampi, Serole und Vesime; Provinz Alessandria: Cartosio, Castelletto d’Erro, Denice, Malvicino, Merana, Montechiaro d’Acqui, Pareto, Ponti und Spigno Monferrato.

    5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

    5.1.   Besonderheiten des geografischen Gebiets

    Der Boden ist lehmig mit Mergeluntergrund, in einigen Bereichen führten Absinkbewegungen zur Bildung charakteristischer Geröllböden mit sehr tiefer Lehmschicht und gutem Wasserspeicherungsvermögen und einem sehr hohen Fruchtbarkeitsindex. Das typisch kontinentale Klima ist durch strenge Kälte, reichliche Schneefälle und abwechselnde Frost- und Tauperioden im Winter und einen raschen Übergang zu sommerlicher Hitze gegen Ende Juni gekennzeichnet. Die Niederschläge variieren kaum und liegen im Jahresdurchschnitt bei 300 mm, die geringsten Regenmengen fallen im Frühling und Sommer, in manchen Jahren herrscht ausgeprägte Trockenheit. Diese pedoklimatischen Bedingungen sorgen für die Erzeugung einer für Wiesen und Weiden typischen Futtermasse. Es handelt sich um artenreiche Wiesen, auf denen vor allem Gräser (ca. 75 %) und Leguminosen (ca. 25 %), aber auch zahlreiche Kräuter und Arzneipflanzen wachsen. Die wichtigsten Gräser sind Raygras (Lolium spp.) und Knäuelgras (Dactylis glomerata), Rotschwingelgräser (Festuca spp.), Rispengräser (Poa spp.), Ruchgras usw. Die häufigsten Leguminosen sind Bergklee (Trifolium montanum), Hornklee (Lotus corniculatus), Schafgarbe (Achillea spp.) usw. Unter den aromatischen Pflanzen und Duftpflanzen sind neben dem Ruchgras sämtliche Doldenblütler wie z. B. die Wilde Karotte (Daucus carota carota) zu nennen, außerdem Ackerkratzdistel (Cirsium arvense), Salbei (Salvia officinalis), Lavendel (Lavandula latifolia), viele Thymian-Arten (Thymus spp.), Weinraute (Ruta graveolens) und Wildrose (Rosa canina canina). Diese Futtermasse mit ihrem natürlichen Gleichgewicht von Nährstoffen wie Kohlenhydraten, Eiweißstoffen und Vitaminen liefert eine hochwertige Nahrung für die Ziegenbestände. Die Ziegen grasen auch in den Wäldern, die nicht nur schützende Wirkung für den Boden entfalten, sondern auch den Tieren Schutz vor der Hitze des Sommers bieten.

    5.2.   Besonderheit des Erzeugnisses

    Der kleine Weichkäse ohne Rinde verfügt über einen weißen Teig ohne Lochung. Seine Konsistenz reicht von cremig-teigig bis hin zu fest-kompakt. Er zergeht auf der Zunge und hinterlässt ein angenehmes Aroma und eine feine Note von grünem Gras und Arzneipflanzen sowie in einem späteren Reifestadium einen kräftigeren und würzigeren Geschmack nach gerösteten Haselnüssen und ein dezentes Ziegenaroma.

    5.3.   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g. U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g. g. A.)

    Die besonderen Geschmacks- und Geruchseindrücke des „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“ sind auf die Qualität der verwendeten Rohmilch zurückzuführen, die wiederum durch den Einsatz hochwertiger Futtermittel beeinflusst wird.

    Die besonderen Eigenschaften der Flora mit den verschiedenen Düften und Aromen finden sich auch in der Milch wieder und verleihen „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“ einen Wohlgeruch, durch den er sich von allen anderen Käsesorten unterscheidet.

    In einer Handschrift von 1899, die die Unterschrift des Priesters Pistone trägt, ist die Geschichte der Pfarrgemeinde Roccaverano nebst zugehörigen Dörfern von 960 bis 1860 niedergeschrieben. Neben den historischen Aufzeichnungen von politischer Relevanz finden darin auch Aspekte des Wirtschaftslebens Erwähnung, die die Bedeutung des „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“ bezeugen, so zum Beispiel die fünf Jahrmärkte, die alljährlich in der Gemeinde stattfanden. Bei diesen Gelegenheiten wurden die „exzellenten Robiola-Käse“ auch ins Ausland verkauft, was ausdrücklich vermerkt ist, denn bereits zu jener Zeit war Robiola nicht nur in Italien, sondern auch in Frankreich bekannt. Aus der Handschrift geht hervor, dass „Robiola“ schon damals nicht als irgendein beliebiger Käse betrachtet wurde, sondern dass er sich von allen anderen Käsesorten unterschied. „Robiola di Roccaverano“ / „Roccaverano“ kann auch im Glas, in Öl eingelegt oder auf einem Strohbett bis zu sechs Monate aufbewahrt werden.

    Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

    Die konsolidierte Fassung der Produktspezifikation ist abrufbar unter: http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335

    oder:

    über die Homepage des italienischen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft (www.politicheagricole.it). Dort zunächst auf „Qualità“ klicken, dann am linken Rand auf „Prodotti DOP IGP STG“ (g. U.-/g. g. A.-/g. t. S.-Erzeugnisse) und schließlich auf „Disciplinari di produzione all’esame dell’UE“ (Produktspezifikationen zur Prüfung durch die EU).


    (1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.


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