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Document 52022M10953

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10953 – ADD / TOTALENERGIES / TOTAL EGYPT) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 412/11

    PUB/2022/1344

    ABl. C 412 vom 27.10.2022, p. 14–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.10.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 412/14


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.10953 – ADD / TOTALENERGIES / TOTAL EGYPT)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2022/C 412/11)

    1.   

    Am 19. Oktober 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Abu Dhabi National Oil Company for Distribution PJSC („ADD“, Vereinigte Arabische Emirate), im Eigentum der Abu Dhabi National Oil Company PJSC („ADNOC“),

    TotalEnergies Marketing Afrique SAS („TotalEnergies“, Frankreich), eine 100 %ige Tochtergesellschaft von TotalEnergies S.E.,

    TotalEnergies Marketing Egypt LLC („Total Egypt“, Ägypten), eine Tochtergesellschaft von TotalEnergies.

    ADD und TotalEnergies werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Total Egypt übernehmen.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Quoten (2).

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    ADD vermarktet und vertreibt Erdölerzeugnisse in einer Vielzahl von Wirtschaftszweigen.

    TotalEnergies ist weltweit und insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent in folgenden Bereichen tätig: Forschung, Industrie und Handel mit Kohlenwasserstoffen und Kohlenwasserstoffderivaten in allen Formen und ähnliche Tätigkeiten im Energiebereich.

    3.   

    Total Egypt ist in Ägypten in den Bereichen Kraftstoffeinzelhandel, sonstiger Einzelhandel (Lebensmitteleinzelhandel und Fahrzeugwaschdienstleistungen), Schmierstoffe, Flugzeugtreibstoff und Kraftstoffvertrieb tätig.

    4.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (3) infrage.

    5.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.10953 – ADD / TOTALENERGIES / TOTAL EGYPT

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  Das Eigentum an TotalEnergies wird in Form von Quoten und nicht in Form von Anteilen gehalten, sodass die geplante Übernahme durch den Erwerb von Quoten und nicht durch den Erwerb von Anteilen erfolgt.

    (3)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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