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Document 52022M10950

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10950 – OTPP / MAHINDRA / MSPL) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 405/13

PUB/2022/1325

ABl. C 405 vom 21.10.2022, p. 71–72 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 405/71


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10950 – OTPP / MAHINDRA / MSPL)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 405/13)

1.   

Am 11. Oktober 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Ontario Teachers’ Pension Plan („OTPP“, Kanada),

Mahindra Holdings Limited („Mahindra“, Indien),

Mahindra Susten Private Limited („MSPL“, Indien).

OTPP und Mahindra übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über MSPL.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

OTPP: Verwaltung von Altersversorgungsleistungen und Anlage von Pensionskassenkapital für Lehrer in der kanadischen Provinz Ontario.

Mahindra: Tätigkeit in verschiedenen Branchen, u. a. in den Bereichen Automobilindustrie, Finanzdienstleistungen, Infrastruktur und Stromerzeugung.

3.   

Geschäftsbereiche von MSPL: Eigentum, Betrieb und Entwicklung von Solarstromprojekten und -vermögenswerten, in erster Linie in Indien.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10950 – OTPP / MAHINDRA / MSPL

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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