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Document 52022M10948

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10948 — STORA ENSO / DE JONG PAPIER HOLDING / DJV HOLDING) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 437/05

PUB/2022/1393

ABl. C 437 vom 17.11.2022, p. 5–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.11.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 437/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10948 — STORA ENSO / DE JONG PAPIER HOLDING / DJV HOLDING)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 437/05)

1.   

Am 3. November 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Stora Enso AB („Stora Enso“), kontrolliert von Stora Enso Oyj (beide Schweden),

De Jong Papier Holding B.V. („De Jong“) (Niederlande),

DJV Holding B.V. („DJV“) (Niederlande).

Stora Enso übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von De Jong und DJV.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Stora Enso: Entwicklung, Produktion und Angebot von auf Holz und Biomasse basierenden Lösungen und Dienstleistungen für eine Reihe von Branchen und Anwendungsgebiete in aller Welt sowie u. a. Produktion von Wellpappenrohpapier und Wellpappeverpackungen in mehreren Produktionsstätten im gesamten EWR.

De Jong und DJV: hauptsächlich Produktion und Lieferung von Wellpappeverpackungen in den Benelux-Ländern, Deutschland und dem Vereinigten Königreich, wo die Unternehmen Produktionsanlagen haben. Vor kurzem haben die Unternehmen auch mit der Produktion von recyceltem Wellpappenrohpapier begonnen, das sie für ihre nachgelagerte Produktion von Wellpappeverpackungen benötigen.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10948 STORA ENSO / DE JONG PAPIER HOLDING / DJV HOLDING

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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