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Document 52022M10875

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10875 – AXA IM / SWISS LIFE / MORRISON & CO / LYNTIA NETWORKS) (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 404/10

PUB/2022/1285

ABl. C 404 vom 20.10.2022, p. 39–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 404/39


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10875 – AXA IM / SWISS LIFE / MORRISON & CO / LYNTIA NETWORKS)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 404/10)

1.   

Am 7. Oktober 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

AXA PIE Lux 4 S.à.r.l. („AXA“, Frankreich), kontrolliert von AXA S.A.,

Swiss Life Investment S.à.r.l. („SLAM“, Schweiz), kontrolliert von Swiss Life Holding AG,

Sorolla Investment Co S.à.r.l. („Sorolla“, Neuseeland), kontrolliert von H.R.L. Morrison & Co Group Limited Partnership („Morrison“),

Gunalta ITG, S.L.U. („Lyntia“, Spanien), kontrolliert von Antin Infrastructure Partners.

AXA, SLAM und Sorolla werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Lyntia übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

AXA ist eine in den Bereichen Lebens-, Kranken- und andere Arten von Versicherungen sowie Anlageverwaltung weltweit tätige Versicherungsgruppe mit Sitz in Frankreich.

SLAM ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, die Teil der Swiss Life-Gruppe, einer in der Schweiz börsennotierten Versicherungsgesellschaft, ist.

Sorolla ist Teil von Morrison, einer im Namen von Staatsfonds, Pensionsfonds und Großanlegern investierenden Investmentgesellschaft mit Sitz in Neuseeland.

3.   

Das Zielunternehmen ist in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Lyntia ist ein auf dem Telekommunikationsmarkt tätiger neutraler Glasfaserbetreiber, der hauptsächlich Glasfaserdienste anbietet.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10875 – AXA IM / SWISS LIFE / MORRISON & CO / LYNTIA

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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