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Document 52022M10868

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10868 – DIGITALBRIDGE / BROOKFIELD / DTAG / JV) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 333/09

    PUB/2022/1042

    ABl. C 333 vom 1.9.2022, p. 9–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    1.9.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 333/9


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.10868 – DIGITALBRIDGE / BROOKFIELD / DTAG / JV)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2022/C 333/09)

    1.   

    Am 24. August 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    DigitalBridge Group, Inc. („DigitalBridge“, USA);

    Brookfield Asset Management Inc. („Brookfield“, Kanada);

    Deutsche Telekom AG („DTAG“, Deutschland);

    DFMG Holding GmbH („DFMG“, Deutschland)), derzeit letztlich kontrolliert von DTAG.

    DigitalBridge, Brookfield und Deutsche Telekom werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über DFMG übernehmen.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    DigitalBridge ist eine spezialierte, globale Investmentgesellschaft für digitale Infrastruktur, die an der New Yorker Börse notiert ist. DigitalBridge investiert in fünf Schlüsselsektoren: i) Rechenzentren; ii) Zelltürme; iii) Glasfasernetze; iv) kleine Zellen und v) Randinfrastruktur,

    Brookfield ist ein weltweit tätiger Vermögensverwalter, der eine Reihe öffentlicher und privater Anlageprodukte und -dienstleistungen anbietet und an den Börsen New York und Toronto gemeinsam notiert ist. Brookfield konzentriert sich auf Immobilien, Infrastruktur, erneuerbare Energien und privates Beteiligungskapital.

    DTAG ist ein integrierter Anbieter von Telekommunikations- und Informationstechnologiediensten, der weltweit in mehr als 50 Ländern tätig ist. DTAG bietet Festnetz- und Mobilfunk-Telekommunikationsdienste, Internet- und IPTV-Produkte sowie IT-Produkte für Verbraucher vor allem in Europa und den USA an. Darüber hinaus bietet DTAG Telekommunikationsdienste für andere Betreiber und Internetdiensteanbieter auf Vorleistungsebene sowie Informations- und Kommunikationstechnologielösungen für mittlere und große Kunden in der ganzen Welt an.

    DFMG besitzt und betreibt eine passive drahtlose Telekommunikationsinfrastruktur (d. h. Türme, Dachflächen und sogenannte Kleinzellen) in Deutschland und Österreich. Spezieller erbringt DFMG Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur im Gastgewerbe (d. h. Vermietung von Flächen auf bestehenden und künftigen Mobilfunknetzstandorten) für Mobilfunknetzbetreiber und Rundfunkveranstalter sowie für digitale Hörfunknetze der Behörden in Deutschland und Österreich.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.10868 – DIGITALBRIDGE / BROOKFIELD / DTAG / JV

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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