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Document 52022M10850

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10850 – ASMENT DE TEMARA / VEOM / JV) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 321/05

    PUB/2022/1025

    ABl. C 321 vom 25.8.2022, p. 7–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.8.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 321/7


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.10850 – ASMENT DE TEMARA / VEOM / JV)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2022/C 321/05)

    1.   

    Am 16. August 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Asment de Temara („AdT“, Marokko), kontrolliert von Votorantim S.A. („Votorantim“, Brasilien),

    Veolia Services à l’Environnement Maroc („VEOM“, Marokko), kontrolliert von Veolia Environnement S.A. („Veolia“, Frankreich),

    ein für die Zwecke des Zusammenschlusses neugegründetes Gemeinschaftsunternehmen („Gemeinschaftsunternehmen“, Marokko),

    AdT und VEOM werden die gemeinsame Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung übernehmen. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an dem neugegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    AdT ist in Marokko in der Herstellung von Zement, Beton und Zuschlagstoffen tätig.

    VEOM ist eine Holdinggesellschaft, die die marokkanischen Gesellschaften der Veolia-Gruppe vereint, die ihrerseits in den Bereichen Energiedienstleistungen, Wasserdienstleistungen (Gewinnung, Verteilung, Trinkwasseraufbereitung, Abwassersammlung und -behandlung usw.) und Abfalldienstleistungen (Sammlung und Behandlung von gewöhnlichen, gefährlichen und regulierten Abfällen) tätig ist.

    Das Gemeinschaftsunternehmen wird eine Plattform für die Vorbehandlung ungefährlicher und gefährlicher Abfälle in Marokko entwickeln und betreiben.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.10850 – ASMENT DE TEMARA / VEOM / JV

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (Fusionskontrollverordnung).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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