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Document 52022M10785
Prior notification of a concentration (Case M.10785 – ICG / KONECTA / COMDATA) Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance) 2022/C 243/09
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10785 – ICG / KONECTA / COMDATA) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 243/09
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10785 – ICG / KONECTA / COMDATA) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 243/09
PUB/2022/705
ABl. C 243 vom 27.6.2022, p. 57–58
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
27.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 243/57 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.10785 – ICG / KONECTA / COMDATA)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2022/C 243/09)
1.
Am 17. Juni 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
Intermediate Capital Group, plc („ICG“, Vereinigtes Königreich), |
— |
Grupo Konectanet, S.L.U („Konecta“, Spanien), |
— |
Comdata, S.p.A („Comdata“, Italien). |
ICG wird die alleinige Kontrolle über Konecta und Comdata im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung übernehmen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
ICG ist eine Investment- und Vermögensverwaltungsgesellschaft, die in Europa, im asiatisch-pazifischen Raum und in den USA vertreten ist. |
— |
Konecta ist ein in Europa und Lateinamerika tätiger Anbieter von Dienstleistungen für das Outsourcing von Geschäftsprozessen. Konecta steht derzeit unter der gemeinsamen Kontrolle von ICG. |
— |
Comdata ist ein in Afrika, Europa und Lateinamerika tätiger Anbieter von Dienstleistungen für das Outsourcing von Geschäftsprozessen. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.10785 – ICG / KONECTA / COMDATA
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).