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Document 52022M10658(02)

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10658 — NORSK HYDRO / ALUMETAL) (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 346/03

    PUB/2022/1083

    ABl. C 346 vom 9.9.2022, p. 3–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.9.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 346/3


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.10658 — NORSK HYDRO / ALUMETAL)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2022/C 346/03)

    1.   

    Am 1. September 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1). bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Norsk Hydro ASA („Hydro“, Norwegen);

    Alumetal S.A. („Alumetal“, Polen).

    Hydro wird die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Alumetal im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung übernehmen.

    Der Zusammenschluss erfolgt im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots.

    Eine Anmeldung dieses Zusammenschlusses war bereits am 13. Mai 2022 bei der Kommission eingegangen, wurde jedoch am 7. Juni 2022 zurückgenommen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Hydro ist ein vollständig integriertes Aluminiumunternehmen, das in der gesamten Wertschöpfungskette von Bauxit, Aluminiumoxid und Energieerzeugung bis hin zur Herstellung von Primäraluminium, Aluminiumstrangpresserzeugnissen und Aluminiumrecycling tätig ist. Insbesondere stellt Hydro Gießereilegierungen her, die hauptsächlich auf Primäraluminium basieren.

    Alumetal ist hauptsächlich ein Hersteller von Aluminiumgießereilegierungen, die hauptsächlich aus Sekundäraluminium hergestellt werden. Alumetal stellt auch Masterlegierungen her, die es intern verwendet, aber auch an Dritte verkauft.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.10658 — NORSK HYDRO / ALUMETAL

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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