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Document 52022M10603

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10603 – CARLYLE / ALTADIA) (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 87/04

    PUB/2022/137

    ABl. C 87 vom 23.2.2022, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    23.2.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 87/15


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.10603 – CARLYLE / ALTADIA)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2022/C 87/04)

    1.   

    Am 14. Februar 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    The Carlyle Group Inc. (USA) (im Folgenden „Carlyle“);

    LSFX Flavum Topco, S.L. LSFX flavum Topco, S.L. (Spanien) (im Folgenden „Altadia“), derzeit kontrolliert von Lone Star Funds (USA) über seine Holdinggesellschaft LSF10 flavum Holdings S.à.r.l (Luxemburg).

    Carlyle übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Altadia.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Carlyle ist ein global tätiges Unternehmen für alternative Vermögensverwaltung, das Fonds verwaltet, die weltweit in drei Anlagebereiche investieren: i) globale Private Equity; ii) globales Kreditgeschäft und iii) Investmentlösungen.

    Altadia ist in der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Keramikfliesen tätig, die im Baugewerbe verwendet werden (d. h. auf Böden, an Wänden und Gegendecken).

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.10603 – CARLYLE / ALTADIA

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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