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Document 52022M10600
Prior notification of a concentration (Case M.10600 – EDFI / MUBADALA / EMERGE JV) Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance) 2022/C 89/04
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10600 — EDFI / MUBADALA / EMERGE JV) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 89/04
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10600 — EDFI / MUBADALA / EMERGE JV) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 89/04
PUB/2022/158
ABl. C 89 vom 25.2.2022, p. 15–16
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
25.2.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 89/15 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.10600 — EDFI / MUBADALA / EMERGE JV)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2022/C 89/04)
1.
Am 17. Februar 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
EDF International („EDFI“, Frankreich), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Electricité de France SA („EDF“, Frankreich), |
— |
Abu Dhabi Future Energy Company PJSC - Masdar („Masdar“, Vereinigte Arabische Emirate), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Mubadala Investment Company PJSC („Mubadala“, Vereinigte Arabische Emirate), |
— |
Emerge Limited („JV“ oder „Emerge“, Vereinigte Arabische Emirate), gemeinsam kontrolliert von EDFI und Masdar. |
Der Zusammenschluss besteht in der Umwandlung des bestehenden Gemeinschaftsunternehmens Emerge, bei dem es sich bisher nicht um ein Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen handelt und das von EDFI und Masdar gemeinsam kontrolliert wird, in ein Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen, das auf Dauer alle Funktionen einer selbstständigen wirtschaftlichen Einheit im Sinne des Artikels 3 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung erfüllt. Der Zusammenschluss erfolgt durch einen Vertrag oder in sonstiger Weise.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
EDF: Energieerzeugung, -übertragung, -verteilung und -versorgung sowie Handel mit Energie in Frankreich und international, |
— |
Masdar: Unternehmen für erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit, das Lösungen in den Bereichen Energie, Wasser, Stadtentwicklung und saubere Technologien in den Vereinigten Arabischen Emiraten und weltweit vorantreibt, |
— |
Emerge: Projekte im Bereich der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, der Erzeugung von Solarenergie vor Ort und der öffentlichen Straßenbeleuchtung in den Vereinigten Arabischen Emiraten und im Königreich Saudi-Arabien. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.10600 — EDFI / MUBADALA / EMERGE JV
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIEN |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).