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Document 52022M10251
Non-opposition to a notified concentration (Case M.10251 – INVIVO GROUP / ETABLISSEMENTS J SOUFFLET) (Text with EEA relevance) 2022/C 243/05
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10251 — INVIVO GROUP / ETABLISSEMENTS J SOUFFLET) (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 243/05
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10251 — INVIVO GROUP / ETABLISSEMENTS J SOUFFLET) (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 243/05
C/2021/8544
ABl. C 243 vom 27.6.2022, p. 52–52
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
27.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 243/52 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss
(Sache M.10251 — INVIVO GROUP / ETABLISSEMENTS J SOUFFLET)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2022/C 243/05)
Am 19. November 2021 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Französisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:
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der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden, |
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der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32021M10251 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht. |