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Document 52022IE5742

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Jugendaktionsplan für das auswärtige Handeln der EU 2022-2027“ (Initiativstellungnahme)

EESC 2022/05742

ABl. C 184 vom 25.5.2023, p. 5–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 184/5


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Jugendaktionsplan für das auswärtige Handeln der EU 2022-2027“

(Initiativstellungnahme)

(2023/C 184/02)

Berichterstatter:

Michael McLOUGHLIN

Ko-Berichterstatterin:

Tatjana BABRAUSKIENĖ

Beschluss des Plenums

22.9.2022

Rechtsgrundlage

Artikel 52 Absatz 2 GO

 

Initiativstellungnahme

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Außenbeziehungen

Annahme in der Fachgruppe

6.3.2023

Verabschiedung im Plenum

22.3.2023

Plenartagung Nr.

577

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

157/0/1

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt den Jugendaktionsplan für das auswärtige Handeln der EU, weist jedoch darauf hin, dass bei der Lancierung und Umsetzung Schwierigkeiten auftreten könnten, weshalb diese beobachtet und überwacht werden müssen. Der EWSA bringt seinen Wunsch zum Ausdruck, aktiv an der Umsetzung des Jugendaktionsplans beteiligt zu werden.

1.2.

Der EWSA ist der Auffassung, dass das Fachwissen und die Erfahrung von Jugendorganisationen in der EU und weltweit eine wichtige Ressource für die Umsetzung des Plans sind, und zwar sowohl für die Europäische Kommission als auch für die EU-Delegationen. Er ist ferner der Ansicht, dass allen EU-Bediensteten, die mit jungen Menschen arbeiten, grundlegende Fähigkeiten in Bereichen wie jugendfreundliche Räume, Konsultationskompetenzen und Methoden der Jugendarbeit vermittelt werden sollten.

1.3.

Der EWSA spricht sich dafür aus, bei der Umsetzung das Augenmerk stets auf die am stärksten ausgegrenzten jungen Menschen — etwa junge Menschen mit Behinderungen — zu legen und bei allen führungsbezogenen Maßnahmen Basisinitiativen für junge Menschen in lokalen Gemeinschaften in gleichem Maße in den Mittelpunkt zu stellen. Führungs- und Beteiligungsprozesse sollten so gestaltet werden, dass sie die Einbeziehung der Basis und Bottom-up-Prozesse sicherstellen, um bodenständige Führungspersönlichkeiten heranzubilden.

1.4.

Der EWSA betont, dass die Erhebung und Überwachung von Daten eine zentrale Herausforderung für die Umsetzung des Jugendaktionsplans sind. Zudem sollte eine regelmäßige Berichterstattung durch die Europäische Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) sowie die Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind und Fördergelder erhalten, im Einklang mit der kürzlich von der Europäischen Kommission durchgeführten Kartierung und Lückenanalyse internationaler Jugenddaten (1) erfolgen.

1.5.

Der EWSA begrüßt und unterstützt Verbindungen zur Arbeit der Vereinten Nationen und ihrer Agenturen in diesem Bereich, insbesondere im Hinblick auf die Agenda für Jugend, Frieden und Sicherheit und Synergien mit dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes.

1.6.

Der EWSA ist der Auffassung, dass zentrale EU-Jugendprogramme wie Erasmus+ und die Jugendgarantie bei der Arbeit in den Bereichen Jugendbeteiligung und Jugendpolitik hilfreich sein können. Bei der Nutzung dieser Strukturen sollte auf die Unabhängigkeit der Bewerbungsverfahren und Fragen wie Visa und Sprachen geachtet werden.

1.7.

Der EWSA empfiehlt dem Rat der EU, die EU-Mitgliedstaaten aufzufordern, eigene Pläne zu entwickeln, bei denen der Schwerpunkt auf ähnlichen Themen wie im Jugendaktionsplan liegt, und mit der Zivilgesellschaft, insbesondere Jugendorganisationen, partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus sollten bestehende Kontakte und zivilgesellschaftliche Partnerschaften zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Zielländern, insbesondere zwischen Jugendorganisationen, ausgebaut und gestärkt werden.

1.8.

Der EWSA empfiehlt ferner, die Zielländer zu unterstützen und ihnen Instrumente für eigene konkrete jugendpolitische Maßnahmen sowie für nationale Jugendräte oder ähnliche Einrichtungen an die Hand zu geben. Gleichzeitig sollte sich die Kommission bei der Unterstützung der Zielländer von den Grundsätzen der Menschenrechte leiten lassen.

1.9.

Der EWSA ist der Ansicht, dass der Jugendaktionsplan mit dem Europäischen Jahr der Kompetenzen verknüpft werden sollte, damit dieser Arbeit in den Partnerländern Vorrang eingeräumt wird.

1.10.

Der EWSA ist der Auffassung, dass Bildungsmaßnahmen auf die Gleichstellung und vor allem den Schutz junger Mädchen ausgerichtet sein sollten und dass Strategien zur Einbindung der am schwersten zu erreichenden jungen Menschen vorgesehen werden sollten. Alle Stipendienangebote sollten offen und transparent sein und auf spezifischen Methoden beruhen, um diejenigen zu motivieren, die am schwersten zu erreichen sind.

1.11.

Der EWSA ist der festen Überzeugung, dass das bürgerschaftliche Engagement unter Beteiligung aller Organisationen der Zivilgesellschaft wie Jugendgruppen, Gewerkschaften und Jungunternehmerverbänden gefördert werden sollte.

1.12.

Seines Erachtens müssen die Auswirkungen der EU-Handelspolitik auf junge Menschen und die Verbindungen zwischen Handelspolitik und Jugend untersucht werden, insbesondere in den Handels- und Nachhaltigkeitskapiteln und den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA).

1.13.

Der EWSA empfiehlt, im Einklang mit der Studie der Europäischen Kommission spezifische wohnortnahe Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit für junge Menschen sowie Zielvorgaben sowohl in quantitativer Hinsicht als auch für qualitative Verbesserungen der psychischen Gesundheit für die Arbeit mit jungen Menschen im Rahmen des auswärtigen Handelns zu entwickeln.

1.14.

Der EWSA ist der Auffassung, dass die Bekämpfung von Kinderarbeit ein wichtiger Bestandteil des Jugendaktionsplans sein sollte, damit diese im 21. Jahrhundert endlich vollständig beseitigt wird.

2.   Hintergrundinformationen: einschlägige Tätigkeiten des EWSA

2.1.

Im Oktober 2018 verabschiedete der EWSA seine Stellungnahme zur neuen EU-Jugendstrategie (2), in der er die Notwendigkeit eines sektorübergreifenden Ansatzes für die Jugend und einer stärkeren Berücksichtigung von Beschäftigung, psychischer Gesundheit, Gleichstellung und Bildung hervorhob. Er betonte auch die Bedeutung des auswärtigen Handelns der EU in dieser Hinsicht.

2.2.

Im September 2020 verabschiedete der EWSA die Stellungnahme „Für eine strukturierte Einbeziehung junger Menschen in den EU-Beschlussfassungsprozess in Klima- und Nachhaltigkeitsfragen“ (3). Er forderte auch die Einrichtung von Jugenddebatten über Klima und Nachhaltigkeit und die Aufnahme einer/eines Jugenddelegierten in die offizielle EU-Delegation für die Vertragsstaatenkonferenzen der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC COP) und die Berücksichtigung der Stimme junger Menschen in EWSA-Stellungnahmen zu Klima und Nachhaltigkeit.

2.3.

In seiner im Juli 2022 verabschiedeten Stellungnahme „Jugendpolitik auf dem Westbalkan im Rahmen der Innovationsagenda für den Westbalkan“ (4) forderte er die Regierungen der Westbalkanländer auf, die wichtigsten jugendpolitischen Dokumente der EU zu berücksichtigen, weiter in faktengestützte jugendpolitische Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Jugendentwicklung zu investieren und dafür ausreichende und transparente Mittelzuweisungen sicherzustellen.

2.4.

Der EWSA ist in der idealen Position, um die Zusammenarbeit mit Jugendnetzwerken zu erleichtern. Er hat eine Koordinierungsgruppe für das Europäische Jahr der Jugend eingerichtet, die beauftragt wurde, die Zusammenarbeit mit Jugendorganisationen und jungen Menschen im und nach dem Europäischen Jahr zu vertiefen und mit den anderen EU-Institutionen und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, um eine bessere bereichsübergreifende Integration junger Menschen in ihre regulären Tätigkeiten zu gewährleisten. Im September 2022 verabschiedete der EWSA die Stellungnahme „EU-Jugendtest“ (5), in der er eine strukturiertere, aussagekräftigere und gezieltere Beteiligung junger Menschen forderte.

3.   Allgemeine Bemerkungen zum Jugendaktionsplan

3.1.

Der EWSA begrüßt nachdrücklich die Gemeinsame Mitteilung „Jugendaktionsplan für das auswärtige Handeln der EU 2022-2027“. Diese stellt insofern einen wichtigen Schritt im Bereich des auswärtigen Handelns und der Jugendpolitik dar, als darin die potenziellen Synergien zwischen beiden anerkannt werden, was seit Langem hätte geschehen müssen. Darüber hinaus zeigt diese Entwicklung im Rahmen des Europäischen Jahres der Jugend auch, dass der Lebensalltag junger Menschen alle Politikbereiche berührt und dass Überlegungen zu dieser Gruppe in die gesamte politische Arbeit und nicht nur in die mit jungen Menschen assoziierten „traditionellen“ Bereiche einbezogen werden müssen.

3.2.

Der Krieg in der Ukraine hat nach wie vor schwerwiegende Folgen für die Zivilbevölkerung, insbesondere für Kinder, Heranwachsende und junge Menschen. Der Schwerpunkt des Jugendaktionsplans in der Ukraine und in anderen von Konflikten betroffenen Gebieten der Welt sollte darauf liegen, die Resilienz junger Menschen zu stärken, das bürgerschaftliche Engagement junger Menschen zu unterstützen und sie in die Lage zu versetzen, Veränderungen in ihren Gemeinschaften zu bewirken, insbesondere im Hinblick auf die Erholung nach Konflikten.

3.3.

Die Mitteilung trägt auch der Zeit nach COVID-19 angemessen Rechnung. Zudem wird darin anerkannt, dass junge Menschen, ihre Bildung und ihre Bewegungsfreiheit am stärksten unter dieser Krise gelitten haben. Zwar herrscht diese Erkenntnis in Europa vor, doch weltweit wurde den Auswirkungen von COVID-19 auf junge Menschen weniger Aufmerksamkeit geschenkt, namentlich in Entwicklungsländern und fragilen Staaten.

3.4.

Im Wesentlichen unterstützt der EWSA das Konzept, dass alle internen Maßnahmen, die sich auf junge Menschen beziehen, auf die Außenbeziehungen übertragbar sein sollten, und zwar unter Berücksichtigung des spezifischen lokalen/regionalen Kontexts, in dem die externen Maßnahmen stattfinden. Vor diesem Hintergrund sollte der Jugendtest für die EU-Politik nach Auffassung des EWSA auch denjenigen empfohlen werden, die den Jugendaktionsplan umsetzen.

3.5.

Der EWSA begrüßt ferner, dass sich der Jugendaktionsplan auf die europäische Säule sozialer Rechte und den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie stützt, in denen betont wird, dass junge Menschen gleichberechtigt, umfassend und sinnvoll am öffentlichen und politischen Leben teilhaben müssen. Obwohl junge Menschen an der Spitze des Wandels stehen, sind sie weiterhin allzu oft unterrepräsentiert, was im Widerspruch zu ihren Grundrechten steht. Der EWSA begrüßt den großen Ehrgeiz des Jugendaktionsplans und seine klare Handlungsorientierung. Er begrüßt zudem, dass die generationenübergreifenden Dimensionen der heutigen globalen Herausforderungen anerkannt werden.

3.6.

In der Mitteilung werden alle wichtigen jugendpolitischen Hauptarbeitsbereiche angesprochen. Bei der Umsetzung des Plans wird eine übergeordnete Kontrolle wichtig sein, insbesondere angesichts der unterschiedlichen Durchführungsstellen und der Vielfalt der vorgesehenen politischen Maßnahmen. Dabei sollten auch diejenigen einbezogen werden, die für Jugend und Bildung, Jugendorganisationen und junge Menschen selbst zuständig sind, Hilfsagenturen und andere nationale Stellen der EU-Mitgliedstaaten sowie Einrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die Fördergelder erhalten. Darüber hinaus müssen bei der Umsetzung verschiedene Finanzierungsquellen, Akteure und Indikatoren berücksichtigt werden. Insgesamt wird dies eine Herausforderung darstellen. Ein wirksames Kontrollsystem wird sich jedoch bezahlt machen und könnte ein Modell für die gemeinsame Umsetzung politischer Maßnahmen sein.

3.7.

Die Erhebung von Daten zu jungen Menschen muss in fast allen Bereichen des auswärtigen Handelns verbessert werden. Bei der Umsetzung des Jugendaktionsplans muss dieser schwierige Bereich in den Fokus genommen werden, wie in der kürzlich von der Europäischen Kommission durchgeführten Kartierung und Lückenanalyse internationaler Jugenddaten festgestellt wurde. Es ist möglicherweise nicht leicht, Leistungen und Ergebnisse aufzuschlüsseln und zu unterscheiden, welchen genauen Beitrag ein bestimmtes Programm oder eine bestimmte Initiative zu einem Ergebnis geleistet haben. Daher müssen alle Maßnahmen für junge Menschen Gegenstand einer Längsschnittuntersuchung sein.

3.8.

Die EU und alle ihre Institutionen sollten gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich dafür sorgen, dass der Geist der Zusammenarbeit, das interkulturelle Lernen und der Erwerb von Erfahrung im Rahmen von Erasmus sowie alle anderen Formen der Zusammenarbeit für junge Menschen und Jugendorganisationen in diesem Land nicht verloren gehen. Es sollte jede Möglichkeit geprüft werden, das Potenzial für den Wiederaufbau der Beziehungen zu den Organisationen der Zivilgesellschaft im Vereinigten Königreich zu optimieren sowie neue zu knüpfen und zu fördern (6).

Führungsrolle und Beteiligung

3.9.

Der Schwerpunkt des Jugendaktionsplans liegt vor allem auf Führungs- und Beteiligungsfragen. Dies wird begrüßt und steht im Einklang mit bewährten Verfahren bei der Arbeit mit jungen Menschen. Der EWSA ist jedoch der Auffassung, dass die weitere Umsetzung dieses Konzepts im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU einen sehr umfassenden und deliberativen Ansatz erfordern wird. Selbst innerhalb der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist trotz großer Anstrengungen noch ein weiter Weg bis zur Teilhabe in der Praxis zurückzulegen. Eine Führungsrolle junger Menschen entsteht in der Regel durch gute Basisarbeit in einem förderlichen Umfeld. Diese bestärkt wiederum junge Menschen darin, ihre Meinung zu vertreten, aber auf der Grundlage von Verbindungen zu Gleichaltrigen und Erfahrungen mit lokalen Themen wie Umwelt, Verkehr, Bildung, psychische Gesundheit, Sozialhilfe. Diese Arbeit wird häufig durch OZG unterstützt. Der EWSA hofft, dass der Schwerpunkt thematischer Programme in den Bereichen Zivilgesellschaft, Menschenrechte und Demokratie auf diese Bedürfnisse gelegt wird.

3.10.

Für ein bewährtes Verfahren in diesem Bereich müssen daher bestimmte einschlägige Faktoren vorhanden sein. Ziel des Programms Erasmus+ ist es nach wie vor, jungen Menschen mit geringeren Chancen Vorrang einzuräumen, wobei anerkannt wird, dass ein maßgebliches einschlägiges Programm noch viel zu leisten hat. Bei zwischenmenschlichen Kontakten und der Mobilität spielen verwaltungstechnische Aspekte wie Visa eine entscheidende Rolle für einen reibungslosen Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern; hier bedarf es eines gemeinsamen Ansatzes. Im Hinblick auf Entwicklungsländer, fragile oder gar totalitäre Staaten stellen sich dabei deutlich größere Herausforderungen. Letzten Endes müssen alle geplanten Führungs- und Beteiligungsmaßnahmen auf basis- und gemeindenahen Erfahrungen aufbauen.

3.11.

Es muss vermieden werden, den Prozess umzukehren und in erster Linie mit „Führungspersönlichkeiten“ zu arbeiten, ohne dass ein echter Anstoß von unten kommt. Geldgeber und internationale nichtstaatliche Organisationen können diese Führungsrolle nicht erreichen, wobei gute Verbindungen zur Basis sichergestellt werden müssen. Daher muss es eine transparente Auswahl, offene und inklusive Methoden sowie insbesondere in fragilen Staaten auch Schutzmaßnahmen gegen die Vereinnahmung durch Staaten und andere Akteure geben. Engagement, Teilhabe und Führungsqualitäten sind von entscheidender Bedeutung, weshalb der Ansatz des EWSA mit einer entsprechenden Infrastruktur einhergehen muss. Der langfristigen Unterstützung von Jugendorganisationen und der Zivilgesellschaft muss Vorrang vor kurzfristigen projektbasierten Ansätzen eingeräumt werden. Die Interaktion mit jungen Führungspersönlichkeiten erfordert auch Strategien für den Umgang mit einer sich ständig wandelnden, volatilen Gruppe, die wächst und sich entwickelt und die irgendwann einen anderen Weg einschlagen muss oder will.

3.12.

Basisorganisationen, die vor Ort tätig sind, sollten sinnvoll unterstützt werden, damit sie sich intern entwickeln und zu maßgeblichen Akteuren in ihren lokalen Gemeinschaften werden können. Der EWSA hofft, dass sich das Youth Sounding Board (YSB) für internationale Partnerschaften und die Dialogplattform mit Jugendorganisationen im Rahmen des Politischen Forums für Entwicklung (PFD) mit diesem Thema befassen werden. Darüber hinaus kann eine Unterstützung von Gewerkschaften und deren Jugendorganisationen dazu beitragen, junge Menschen zur demokratischen Teilhabe an ihrem Arbeitsplatz zu ermutigen und diese zu fördern. Nationale Jugendräte können, sofern sie unabhängig sind, ebenso wie Initiativen wie etwa die „Global Youth Mobilisation“ (7) der sechs großen Jugendorganisationen eine gute Infrastruktur für die Entscheidung darüber bieten, mit wem in den Partnerländern zusammengearbeitet wird.

Umsetzungsverfahren

3.13.

Der Jugendaktionsplan enthält umfangreiche und begrüßenswerte Verweise auf Erasmus+. Mit der Mitteilung wird so vermieden, „das Rad neu zu erfinden“. Die Strukturen und Prozesse des Programms können und sollten gegebenenfalls bei den Außenbeziehungen der EU genutzt werden. Bei der Umsetzung kann es hilfreich sein, die Teilbereiche des Programms wie Jugend, Schulen, berufliche Aus- und Weiterbildung und Tertiärbildung aufzuschlüsseln. Hindernisse wie Visumpflicht, fehlende Finanzierung und Sprachbarrieren sollten beseitigt werden, und die Umsetzung sollte sich auf das Voneinander-Lernen, die Kompetenzentwicklung und Erfahrung konzentrieren. Werden nationale Agenturen eingesetzt, sollten sie sorgfältig geprüft werden, um die Achtung der eigentlichen zivilgesellschaftlichen Akteure und deren Unabhängigkeit zu gewährleisten.

3.14.

Durch die berufliche Erstausbildung werden die künftige Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen und ihre Beteiligung am lebenslangen Lernen gefördert. Berufsbildungsstrategien und bewährte Verfahren unterstützen die soziale Inklusion und Integration Jugendlicher, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren (NEET), in den Arbeitsmarkt.

3.15.

In der Mitteilung wird eine sinnvolle Verbindung zwischen dem auswärtigen Handeln der EU und den Rechten des Kindes hergestellt, zu denen die EU kürzlich eine Strategie ausgearbeitet hat. Eine stärkere Verknüpfung mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (KRK) von 1989 wäre bei der Umsetzung des Jugendaktionsplans ebenfalls hilfreich, z. B. durch die Verwendung der Berichte der Staaten des Genfer Ausschusses. Viele junge Menschen sind jünger als 18 Jahre. Die Grundsätze des Kinderrechtsübereinkommens können hier zwar als Richtschnur dienen; die Jugendarbeit der EU reicht jedoch über dieses Alter hinaus. 18 Jahre sollten nicht immer als automatisch als Altersgrenze gelten.

3.16.

Bei der Umsetzung des Jugendaktionsplans auf nationaler, regionaler und multilateraler Ebene muss ein Team-Europa-Ansatz verfolgt werden. Die EU sollte sich dabei an die besonderen Bedürfnisse und Gegebenheiten in den verschiedenen Regionen anpassen. Nach Ansicht des EWSA wäre es nützlich, wenn die Partnerschaften dazu beitragen würden, Wissens- und Datenlücken im Jugendbereich zu schließen, insbesondere im Hinblick auf die vorrangigen Bereiche Entwicklung digitaler Kompetenzen, Klimawandel und Grüner Deal. Der EWSA ist daran interessiert, wie in den kommenden Monaten die zahlreichen Maßnahmen umgesetzt werden, und ist bereit, dazu einen Beitrag zu leisten.

3.17.

Der EWSA hätte sich im Konsultationsprozess zum Jugendaktionsplan mehr und repräsentativere Antworten erhofft. Dies macht deutlich, dass junge Menschen alle einschlägigen Informationen zu wichtigen Themen erhalten müssen, damit sie fundierte Entscheidungen treffen und einen richtigen und sinnvollen Beitrag zur Politikgestaltung leisten können. Instrumente wie das Qualitätssiegel der Europäischen Jugendinformations- und -beratungsagentur (ERYICA) können diesbezüglich aufschlussreich sein.

4.   Spezifische Bemerkungen zu Teilen des Jugendaktionsplans

4.1.

Die Bestimmungen des Jugendaktionsplans enthalten eine Zusammenstellung zahlreicher laufender Tätigkeiten. Bei der Umsetzung werden sich enorme Herausforderungen ergeben, insbesondere nach der COVID-19-Pandemie. Der Zugang zu Bildung und die Gleichstellung der Geschlechter sind äußerst wichtige Themenbereiche, in denen bereits Fortschritte erreicht wurden.

Bildung

4.2.

Für die Umsetzung des Jugendaktionsplans ist eine enge Verknüpfung mit dem Europäischen Jahr der Kompetenzen erforderlich. Der EWSA verweist darauf, dass die Bedeutung der Entwicklung von Kompetenzen insbesondere für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie für die Kreislaufwirtschaft, die geistige und körperliche Gesundheit, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte berücksichtigt werden muss, u. a. bei der Umschulung und Weiterbildung junger Menschen (8). Der soziale und der zivilgesellschaftliche Dialog haben zentrale Bedeutung und müssen gestärkt werden.

4.3.

Auch hier werden zahlreiche Interessenträger im Bildungsbereich beteiligt sein, sodass klare Ziele und Bewertungen erforderlich sind. Kontinuierliche Anstrengungen für die am schwersten zu erreichenden Personen sind ein Muss, was vor allem in den ärmsten und fragilsten Staaten gilt. Die Verpflichtung, 10 % der Mittel aus dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) der Europäischen Kommission und aus dem Haushalt für humanitäre Hilfe bereitzustellen, ist zu begrüßen. Allerdings wären Zusagen anderer Agenturen und Staaten wünschenswert. Langfristige Lösungen im Bildungsbereich müssen von den Regierungen der Zielländer vorgelegt werden. Lokale OZG sollten hier eine wichtige Rolle spielen. Die internationale Gemeinschaft kann langfristig nicht der Hauptakteur sein. Der EWSA hofft, dass auf dem Gipfeltreffen zur Umgestaltung der Bildung Fortschritte erzielt werden können.

4.4.

Bestimmungen über Stipendien und Treuhandfonds sind zwar begrüßenswert, doch gilt es, Fragen der Auswahl zu beachten und die Einbeziehung von OZG sicherzustellen. Bei der Schaffung dieser Möglichkeiten müssen transparente, faire und inklusive Verfahren für die Auswahl von Teilnehmern an Hochschulprogrammen festgelegt werden, wobei der Zugang von Personen mit geringeren Chancen Vorrang haben sollte.

4.5.

Die maximale Aufwertung des Humankapitals ist entscheidend für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei gleichzeitiger Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung. Dafür werden Arbeitskräfte benötigt, die über Querschnittskompetenzen und Anpassungsfähigkeit verfügen. Die Bildungs- und Ausbildungspolitik muss in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern entwickelt und umgesetzt werden und stärker auf Kompetenzen als auf Qualifikationen ausgerichtet sein. Dies wird zur Verringerung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage beitragen.

Jugendorganisationen

4.6.

In der Mitteilung werden mehrere Foren und Einrichtungen zur Einbindung junger Menschen genannt. Die Plattform im Rahmen des Politischen Forums für Entwicklung ist begrüßenswert, solange sie Verbindungen zu Jugendorganisationen an der Basis sicherstellt, die unabhängig, selbstorganisiert und idealerweise von jungen Menschen geleitet werden.

4.7.

Der Verweis auf die Einbeziehung von Jugendorganisationen in der Mitteilung wird begrüßt. Für die Umsetzung des Jugendaktionsplans wäre es von Vorteil, die verschiedenen Modelle der Jugendarbeit in der EU zu berücksichtigen. Dieser Ansatz kann ebenso relevant sein wie die Stimme der jungen Menschen, denn so werden junge Menschen auf lokaler Ebene gestärkt und junge Führungspersönlichkeiten mit lokalem Wissen hervorgebracht. Im Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und dem Europarat sowie auf dem Gebiet der Freiwilligentätigkeit junger Menschen stehen umfangreiche Erkenntnisse und Modelle zur Verfügung.

4.8.

Jugendorganisationen können eine äußerst wichtige Ressource für die Umsetzung des Plans sein. Die EU-Mitgliedstaaten sollten aufgefordert werden, ihren Jugendsektor hier durch nationale Aktionspläne einzubeziehen. Bewährte Modelle und die Arbeit von EU-Jugendorganisationen in den Bereichen Entwicklung, Konflikte und Menschenrechte sollten Vorrang etwa vor US-amerikanischen Modellen für „Jugendentwicklung“ haben, die in Entwicklungsländern und anderen Regionen häufig als Standardlösung eingesetzt werden und oft nicht auf denselben Werten beruhen. Dies würde im Einklang zu den Bemühungen um maßgeschneiderte Lösungen für bestimmte Regionen stehen.

4.9.

Bei der Umsetzung von Verpflichtungen im Bildungsbereich sollten auch informelle und nichtformale Systeme in Gemeinschaften, OZG und Organisationen der Jugendarbeit berücksichtigt werden. Die Definitionen der Unesco und des Europarates können hier zusammen mit der Arbeit im Rahmen des Jugendkapitels von Erasmus+ als Richtschnur dienen. Die enormen Vorteile, die das lebenslange und alle Lebensbereiche umfassende Lernen außerhalb des schulischen Umfelds für alle bringt, müssen anerkannt werden.

4.10.

Der politische Dialog ist wichtig und die Ziele des Jugendaktionsplans sind ehrgeizig, doch dürfen die jugendpolitischen Maßnahmen in den einzelnen Ländern und die Zuständigkeiten der Regierungen ebenso wenig außer Acht gelassen werden wie die Notwendigkeit eines echten Freiwilligensektors und der Zivilgesellschaft. Im Zuge der Umsetzung des Jugendaktionsplans müssen auch die Entwicklung der Jugendarbeitspolitik und nationaler Jugendräte oder ähnlicher Gremien sowie Strategien für die Jugendarbeit und Ansätze wie beispielsweise der EU-Jugendtest unterstützt werden.

4.11.

Wie die Arbeit der sechs großen Jugendorganisationen der Welt beweist, verfügen Jugendorganisationen bereits über weltweite Kontakte und sollten in die Umsetzung des Plans einbezogen werden, der die bereits geleistete Arbeit berücksichtigen und als Modell für neue Initiativen dienen sollte. Es muss auch vermieden werden, bei Fragen der Beteiligung allzu restriktiv zu sein. Es ist nicht klar, ob bei der Auswahl der Themen für den Youth Empowerment Fund partizipative Prozesse genutzt wurden. Junge Menschen wählen nicht immer die Themen, die andere für wichtig halten, insbesondere in Entwicklungsländern oder fragilen Staaten, in denen eher praktische Erwägungen ausschlaggebend sein können.

4.12.

Bestimmungen über den Aufbau von Kapazitäten für Jugendorganisationen sind zu begrüßen und sollten mit einer wirksamen Unterstützung für den Aufbau von Basisbewegungen in Partnerländern einhergehen, in denen die EU-Delegationen weltweit eine entscheidende Rolle spielen können. Hier sollten gegebenenfalls Partnerschaften mit EU-Organisationen angeboten werden, wobei die Arbeit überwacht werden muss. Die Gründung und Stärkung von Netzwerken sowohl mit EU- als auch mit Nicht-EU-Organisationen muss gefördert werden.

Wirksame Umsetzung

4.13.

An der Umsetzung sind zahlreiche Akteure, Strategien und Finanzierungslinien beteiligt, wie die EU-Delegationen, verschiedene Generaldirektionen der Kommission, der EAD, der Rat der EU und die Mitgliedstaaten sowie eine Vielzahl von Hilfebudgets. Bei der Umsetzung des Jugendaktionsplans muss für Klarheit und eine angemessene sektorübergreifende Zusammenarbeit gesorgt werden, um letztlich eine starke Fokussierung auf die Zielgruppe zu gewährleisten, und es müssen ausreichende Mittel bereitgestellt werden.

4.14.

Bei der Kontaktaufnahme kann auf den bisherigen Arbeiten aufgebaut werden. Dabei können Partnerschaften und andere Erasmus+-Initiativen (Jugend) Berücksichtigung finden. Darüber hinaus könnten Jugendbeteiligungsprojekte im Rahmen von Erasmus+ (ohne transnationale Dimension) als Vorbilder für Jugendprojekte in den Zielländern dienen.

4.15.

Junge Menschen sind die künftigen Entscheidungsträger und Akteure des Wandels. Sie sind wichtige Partner, wenn es darum geht, zum Erfolg der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, des Pariser Klimaschutzübereinkommens und des digitalen Wandels beizutragen. Mit dem Jugendaktionsplan sollte dafür gesorgt werden, dass junge Menschen im Zuge des auswärtigen Handelns der EU auf politischer, sozialer und wirtschaftlicher Ebene gestärkt werden. Der EWSA ist bereit, seinen Beitrag zur Umsetzung der Empfehlung der Konferenz zur Zukunft Europas zu leisten, wonach seine institutionelle Rolle gestärkt und er als Vermittler und Garant für Aktivitäten der partizipativen Demokratie wie den strukturierten Dialog mit OZG und Bürgerforen befähigt werden soll.

4.16.

Im Jugendaktionsplan wird umfassend auf den Übergang zum Erwachsenenalter Bezug genommen. Dies ist sehr zu begrüßen und steht im Einklang mit den Werten der Jugendarbeit in der EU. In diesem Zusammenhang wäre es wichtig, dass junge Menschen ihre Rechte und Pflichten als Bürger kennen, Finanzkompetenz erwerben, Fremdsprachen erlernen und etwas über die Nachhaltigkeit unseres Planeten und unternehmerische Initiative erfahren. Der EWSA begrüßt ebenfalls die Verknüpfung mit der Agenda der Vereinten Nationen für Jugend, Frieden und Sicherheit und die Forderung nach einer umfassenderen Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen. Bei der Umsetzung des Jugendaktionsplans darf nicht vergessen werden, dass zwischen jungen Menschen und den Entscheidungsprozessen in vielen Bereichen eine Kluft besteht.

4.17.

Die Resolution 2250 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Frieden und Sicherheit junger Menschen ist ein entscheidendes Instrument für die Zusammenarbeit mit jungen Menschen weltweit. Darin werden fünf zentrale Handlungsschwerpunkte genannt: Partizipation, Schutz, Prävention, Partnerschaften sowie Abkopplung und Wiedereingliederung. In dieser wegweisenden Resolution werden die Unterzeichnerparteien aufgefordert, jungen Menschen bei Entscheidungsprozessen auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene mehr Gewicht zu verleihen und die Schaffung von Mechanismen in Erwägung zu ziehen, die jungen Menschen eine sinnvolle Mitwirkung an Friedensprozessen ermöglichen. Alle, die diese Agenda auf lokaler und nationaler Ebene umsetzen wollen, sollten unterstützt werden. Die Verknüpfung und Koordinierung mit dem Youth Empowerment Fund würden hier viele Synergien schaffen.

Gleichstellung der Geschlechter

4.18.

Der EWSA ist der Auffassung, dass die Ausschöpfung des Potenzials junger Menschen und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter für eine nachhaltige Entwicklung äußerst wichtig sind. Das auswärtige Handeln der EU zielt darauf ab, junge Menschen auf politischer, sozialer und wirtschaftlicher Ebene zu stärken und sie dabei zu unterstützen, sinnvoll und inklusiv an der Entscheidungsfindung und Politikgestaltung mitzuwirken. Der EWSA hält die Stärkung der Rolle von Mädchen und jungen Frauen für wesentlich, um eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, und begrüßt die Verweise auf die Sicherstellung der Gleichstellung der Geschlechter und die Bekämpfung von Diskriminierung im Jugendaktionsplan. Der EWSA weist darauf hin, dass der Jugendaktionsplan in umfassende, strategische und langfristige Maßnahmen umgesetzt werden sollte, die jungen Männern und Frauen gleichermaßen zugutekommen. Dazu gehört auch die Entwicklung von Strategien zur Förderung der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in allen Bereichen des auswärtigen Handelns.

4.19.

Es ist wichtig, die Zahl junger Menschen, insbesondere junger Frauen, mit MINT-Kompetenzen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) und digitalen Kompetenzen zu erhöhen und Mädchen frühzeitig für MINT-Fächer zu begeistern, Unternehmerinnen und weibliche Vorbilder in diesen Bereichen zu unterstützen und in Programme zu investieren, die das Interesse von Mädchen an MINT-Fächern in weiterführenden Schulen wecken.

Psychische Gesundheit

4.20.

Der Verweis auf die psychische Gesundheit in der Mitteilung wird begrüßt. Der EWSA hofft, dass dieser Aspekt bei der Umsetzung des Jugendaktionsplans eine herausragende Rolle spielen wird. Da die Gesundheitssysteme in der ganzen Welt Schwachstellen aufweisen, müssen in diesem Bereich Verbesserungen vorgenommen werden, die jungen Menschen zugutekommen.

Menschen mit Behinderungen

4.21.

Darüber hinaus ist der EWSA der Auffassung, dass die Bezugnahme auf junge Menschen mit Behinderungen in der Mitteilung ebenso wichtig ist. Dies sollte auch bei der Umsetzung des Jugendaktionsplans eine wichtige Rolle spielen. Junge Menschen mit Behinderungen sind eine Gruppe, die häufig vergessen wird, wenn es darum geht, die Stellung junger Menschen zu stärken und ihre demokratische Teilhabe zu fördern. Sie sollten bei der Umsetzung des Jugendaktionsplans Berücksichtigung finden.

Wirtschaftliche Chancen

4.22.

Die richtigen Kompetenzen werden für die künftigen wirtschaftlichen Chancen junger Menschen maßgeblich sein. Unternehmer und Start-up-Unternehmen, u. a. im Finanz- und Kreditwesen, benötigen Unterstützung, da sich vor allem in den Entwicklungsländern zahlreiche Möglichkeiten — nicht zuletzt im digitalen Bereich — ergeben werden.

4.23.

Im Hinblick auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten ist das Modell der EU-Jugendgarantie ein gutes Vorbild, das entsprechend angepasst werden kann, um Jugendlichen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren, Chancen zu bieten. Um die Agenda für menschenwürdige Arbeit zu verwirklichen, bedarf es der Bildung in den Bereichen Arbeitnehmerrechte und soziale Rechte.

4.24.

Themen wie Handel müssen im Rahmen des Jugendaktionsplans untersucht werden, z. B. in den Nachhaltigkeitskapiteln von Freihandelsabkommen, wobei die Einbeziehung OZG wie Jugendorganisationen gefördert werden sollte. Junge Menschen sind nach wie vor am stärksten von Kinderarbeit und anderen Formen der Misshandlung bedroht. Um dem entgegenzutreten, sollte die Bekämpfung der Kinderarbeit zu einem wichtigen Bestandteil des Jugendaktionsplans werden, damit diese im 21. Jahrhundert endlich vollständig beseitigt werden kann. Hierfür müssen finanzielle Mittel bereitgestellt werden, damit Kinderarbeiter nicht mehr auf ihr Einkommen angewiesen sind. Andererseits muss die Handlungsfähigkeit von Unternehmen, die in ihrer globalen Produktionskette auf Kinderarbeit zurückgreifen, beschränkt werden.

4.25.

Junge Menschen sind häufig die ersten, die gefährliche Reisen antreten, um nach Europa oder an einen anderen Ort auszuwandern. Um sicherzustellen, dass junge Menschen nicht gezwungen werden, gefährliche und oftmals illegale Wege über internationale Grenzen zu nehmen, sollte der Jugendaktionsplan eine aktive Zusammenarbeit mit Drittländern umfassen, um humanitäre Korridore und Neuansiedlungsprogramme für junge Menschen einzurichten, damit sie sicher und legal nach Europa gelangen können.

Brüssel, den 22. März 2023

Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Christa SCHWENG


(1)  Kalantaryan, S., McMahon, S., und Ueffing, P., Youth in external action, JRC130554, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2022.

(2)  ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 142.

(3)  ABl. C 429 vom 11.12.2020, S. 44.

(4)  ABl. C 443 vom 22.11.2022, S. 44.

(5)  ABl. C 486 vom 21.12.2022, S. 46.

(6)  Informationsbericht „Umsetzung des Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, einschließlich des Protokolls zu Irland/Nordirland“.

(7)  https://globalyouthmobilization.org/.

(8)  ABl. C 100 vom 16.3.2023, S. 38.


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